PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass
In KraftZuletzt geprüft am 16. Juni 2026 · DIP-Vorgang 312313 · KI-gestützt erstellt

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)

Das KHVVG ordnet Klinikleistungen neu, koppelt Geld stärker an Vorhaltung und Qualität und lässt den Ländern mehr Steuerungsspielraum.

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Worum geht es?
Das KHVVG ist die große Krankenhausreform des Bundes. Es soll Kliniken stärker nach ihrem Leistungsprofil und nach Qualitätskriterien steuern, nicht nur danach, wie viele Fälle sie abrechnen.
Wichtigste Änderung
Neu sind vor allem Leistungsgruppen, eine schrittweise eingeführte Vorhaltevergütung und ein Transformationsfonds für Umbauten der Kliniklandschaft. Durch das KHAG wurden Fristen verschoben und einzelne Ausnahmen erweitert.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Patientinnen und Patienten, Krankenhäuser, Länder als Planungsbehörden, Krankenkassen und kommunale Träger. Besonders wichtig ist das Gesetz für ländliche Regionen, spezialisierte Zentren und Kliniken im Umbau.

Die Zusammenfassung

Das KHVVG verfolgt laut Regierungsentwurf und BMG vier Hauptziele: bessere Behandlungsqualität, flächendeckende Versorgung, effizientere Krankenhausstrukturen und weniger Bürokratie. Der Bund will damit vor allem weg von einer rein mengengetriebenen Finanzierung. [3][5]

Kern der Reform ist, dass Krankenhausleistungen bundesweit in Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien eingeteilt werden. Die Länder bleiben für die Krankenhausplanung zuständig, weisen diese Leistungsgruppen den einzelnen Standorten aber nur unter bundesrechtlichen Vorgaben zu. [14][15][18]

Neu ist außerdem die Vorhaltevergütung. Sie soll Kliniken einen relevanten Teil ihrer Finanzierung nicht nur für tatsächlich erbrachte Fälle, sondern für das Vorhalten notwendiger Strukturen geben. Nach der Anpassung durch das KHAG beginnt die Vergütung ab dem 01.01.2028, läuft 2028/2029 in einer Konvergenzphase und wird ab 2030 voll finanzwirksam. [21][31]

Für den Umbau der Krankenhauslandschaft gibt es einen Transformationsfonds. Ursprünglich sah das KHVVG bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vor; nach dem KHAG kommt der Bundesanteil nun mit bis zu 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Zusammen mit Landesmitteln bleibt das Gesamtvolumen bis zu 50 Milliarden Euro. [5][20][25][26][31]

Politisch blieb und bleibt das Gesetz stark umstritten. Regierung und Teile der Selbstverwaltung betonen Qualitätsgewinne und eine bessere Steuerbarkeit; Kritiker aus Ländern, Kliniken, Beschäftigten- und Bürgerbündnissen warnen vor zu harten Strukturvorgaben, unklaren lokalen Folgen und einer Reform, die das DRG-System nicht wirklich überwinde. [9][11][28][29][30][32][33][34][35]

Was steht wirklich drin?

  • Leistungsgruppen als neue Systematik [14][15]

    Krankenhausleistungen werden bundeseinheitlich in Leistungsgruppen eingeteilt. Für diese Gruppen gelten Qualitätskriterien, etwa zu Personal, Ausstattung und Kooperationen (§ 135e SGB V; Anlage 1 zu § 135e SGB V).

  • Länder weisen Leistungsgruppen den Standorten zu [16][18]

    Nicht der Bund, sondern die Länder entscheiden planungsrechtlich, welcher Krankenhausstandort welche Leistungsgruppe erhält. Der Bund setzt aber die Qualitäts- und Prüfregeln (§ 6a Abs. 1 KHG; § 275a Abs. 2 SGB V).

  • Medizinischer Dienst prüft Qualitätskriterien [16]

    Vor der Zuweisung einer Leistungsgruppe wird die Erfüllung der Qualitätskriterien grundsätzlich vom Medizinischen Dienst geprüft. Das soll die Planung an überprüfbare Standards binden (§ 275a Abs. 1, Abs. 2 SGB V).

  • Vorhaltevergütung statt reinem Mengenanreiz [21][31]

    Krankenhäuser sollen Geld nicht nur für Fälle, sondern auch für das Vorhalten notwendiger Strukturen bekommen. Nach derzeitiger Rechtslage startet das ab 2028 und wird ab 2030 vollständig wirksam (§ 6b Abs. 1 KHEntgG).

  • Ohne Zuweisung grundsätzlich keine Abrechnung [22]

    Ab 2028 dürfen Entgelte grundsätzlich nicht mehr für Leistungen aus einer Leistungsgruppe berechnet werden, die dem Krankenhaus nicht zugewiesen wurde. Das ist ein scharfer Steuerungshebel (§ 8 Abs. 4 KHEntgG).

  • Ausnahmen zur Sicherung der Versorgung [18][31]

    Die Länder können Leistungsgruppen ausnahmsweise auch dann zuweisen, wenn Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllt sind. Nach heutiger Rechtslage sind insgesamt zwei befristete Ausnahmen von jeweils bis zu drei Jahren möglich; das wurde durch das KHAG erweitert (§ 6a Abs. 4 KHG).

  • Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen [17][19]

    Länder können bestimmte Standorte zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen bestimmen. Diese verbinden stationäre, ambulante und teils pflegerische Leistungen und sollen vor allem wohnortnahe Grundversorgung stabilisieren (§ 6c KHG; § 115g SGB V).

  • Transformationsfonds für Umbau der Kliniklandschaft [20][24][26]

    Der Transformationsfonds fördert Konzentrationen, Verbünde, Umwandlungen in sektorenübergreifende Einrichtungen, telemedizinische Netze, integrierte Notfallstrukturen, Standortschließungen in Überversorgungsgebieten und weitere Umbauten (§ 12b KHG; KHTFV).

Betroffene Gruppen

  • Patientinnen und Patienten allgemein

    stark betroffen

    Sie sind betroffen, weil sich künftig stärker entscheidet, an welchem Standort welche Behandlungen angeboten und abgerechnet werden dürfen. Zugleich sollen Qualität und Spezialisierung steigen. [3][14][22]

  • Menschen in ländlichen Regionen

    stark betroffen

    Für sie sind Erreichbarkeit, Ausnahmen von Qualitätskriterien, Sicherstellungslogik und sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen besonders wichtig. Gerade hier soll die Reform wohnortnahe Grundversorgung absichern. [3][17][19]

  • Krankenhäuser und Klinikträger

    stark betroffen

    Sie müssen Leistungsgruppen beantragen bzw. erhalten, Qualitätskriterien nachweisen, Kooperationen organisieren und sich auf neue Finanzierungs- und Abrechnungsregeln einstellen. [16][18][21][22]

  • Länder und Landesplanungsbehörden

    stark betroffen

    Die Länder behalten die Planungshoheit, müssen aber Leistungsgruppen zuweisen, Ausnahmen verantworten und Förderanträge für den Transformationsfonds steuern. [18][20][26]

  • Krankenkassen und Ersatzkassen

    mittel betroffen

    Sie sind durch Einvernehmens- und Beteiligungsrechte, Vergütungsfolgen und die Reform der Krankenhausfinanzierung betroffen. Nach dem KHAG wurde ihre direkte Belastung über die Gesundheitsfondsreserve beim Transformationsfonds reduziert. [20][25][26][31]

  • Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte

    mittel betroffen

    Die Reform verändert Arbeitsorte, Spezialisierung, Kooperationsstrukturen und mittelfristig auch Personalsteuerung. Das kann Qualitätsgewinne bringen, aber auch Unsicherheiten in Umbruchphasen erzeugen. [29][33][35]

  • Kommunen und kommunale Krankenhausträger

    mittel betroffen

    Viele Landkreise und Städte tragen Krankenhäuser selbst oder mittelbar mit. Für sie geht es um Umbaukosten, regionale Versorgung und die Frage, ob Fördermittel aus dem Transformationsfonds für lokale Strukturentscheidungen reichen. [26][28][29]

  • Spezialisierte Zentren und Universitätsklinika

    mittel betroffen

    Sie können von einer stärkeren Bündelung komplexer Leistungen profitieren, sind aber zugleich in Debatten um Kriterien, Zentrenbildung und Transformationsförderung eingebunden. [15][26][31]

Vorher / Nachher

Planungssystem [14][18][29]

Vorher

Krankenhausplanung erfolgte vor allem nach Betten, Fachabteilungen und landesrechtlichen Kategorien.

Nachher

Zentrale Steuerungsgröße werden Leistungsgruppen mit bundesrechtlich hinterlegten Qualitätskriterien; zuweisen müssen sie weiter die Länder.

Finanzierung [5][21][35]

Vorher

Das Vergütungssystem beruhte im Kern auf DRG-Fallpauschalen; Mengenanreize standen in der Kritik.

Nachher

Zusätzlich kommt eine Vorhaltevergütung hinzu; sie soll Strukturen finanzieren und den Fallzahlendruck mindern, ersetzt das DRG-System aber nicht komplett.

Qualitätsprüfung [16][30]

Vorher

Struktur- und Qualitätsprüfungen liefen verteilt über mehrere Instrumente.

Nachher

Der Medizinische Dienst prüft die maßgeblichen Qualitätskriterien für Leistungsgruppen gebündelt nach § 275a SGB V.

Ambulant-stationäre Grenzziehung [5][17][19]

Vorher

Kleine Krankenhäuser konnten nicht ohne Weiteres als sektorenübergreifende Einrichtungen mit erweitertem ambulanten Profil betrieben werden.

Nachher

§ 6c KHG und § 115g SGB V schaffen dafür eine eigene Rechtsfigur.

Umbauförderung [5][20][24][26]

Vorher

Es gab Strukturfonds, aber keinen eigenständigen Transformationsfonds in dieser Größenordnung für die Krankenhausreform.

Nachher

§ 12b KHG und die KHTFV schaffen ein zehnjähriges Förderinstrument mit bis zu 50 Milliarden Euro Gesamtvolumen.

Übergangsfristen [5][21][31]

Vorher

Im ursprünglichen KHVVG sollten wichtige Umstellungsschritte früher greifen; die Vorhaltevergütung war schneller geplant.

Nachher

Das KHAG verschiebt zentrale Fristen um ein Jahr; 2026 und 2027 sind budgetneutral, 2028/2029 Konvergenzjahre, ab 2030 volle Wirksamkeit.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Länder und Krankenhäuser müssen sich auf ein neues Planungs- und Abrechnungssystem mit Leistungsgruppen, Qualitätsnachweisen und elektronischen Meldungen einstellen. [16][18][21][22]
  • Der Transformationsfonds kann bereits konkrete Umbauten fördern; erste Mittel sind nach BMG-Angaben im April 2026 bewilligt worden. [25][26]

Wahrscheinliche Folgen

  • Komplexe Leistungen werden sich voraussichtlich stärker auf spezialisierte Standorte konzentrieren, weil Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Abrechnungsregeln genau darauf zielen. [3][14][15][22][29][30]
  • In einigen Regionen wird der organisatorische Umbau eher über Verbünde, Schwerpunktbildung oder Umwidmung laufen als über sofortige Schließungen; welche Standorte betroffen sind, entscheiden aber Länder und Träger vor Ort. [3][19][20][26]

Umstrittene Folgen

  • Ob das Gesetz Klinikschließungen verhindert oder gerade beschleunigt, ist politisch umstritten. Das BMG spricht von Sicherung der Versorgung und Vermeidung unnötiger Schließungen; Kritiker warnen vor Abbau in der Fläche. [3][34][35]
  • Ob die Vorhaltevergütung die Ökonomisierung wirklich spürbar senkt, ist strittig. Befürworter sehen weniger Fallzahldruck; Kritiker halten das Modell weiterhin für stark fallzahlbezogen. [5][29][33][34][35]

Langfristige Folgen

  • Der Umbau soll laut Gesetzgeber über Jahre zu einer stärker spezialisierten, vernetzten und wirtschaftlich stabileren Kliniklandschaft führen. Ob das gelingt, soll gesetzlich evaluiert werden. [5][23][31]
  • Für Bürgerinnen und Bürger können sich Wege, Zuständigkeiten und Behandlungsorte langfristig ändern. Wie stark das vor Ort ausfällt, ist derzeit noch nicht verlässlich belegbar, weil Länderplanung und konkrete Zuweisungen vielerorts noch ausstehen. [18][21][27][28]

Pro & Contra

Dafür

  • Die Reform stärkt Behandlungsqualität, weil komplexe Leistungen stärker auf geeignete Häuser konzentriert werden. [3][14][15][30]

    Position von: Regierung / AOK / Teile der Selbstverwaltung · stark belegt

    Gegenargument: Kritiker wenden ein, dass bessere Qualität nicht automatisch mehr Erreichbarkeit bedeutet und dass lokale Umbaufolgen bisher nicht ausreichend simuliert seien.

  • Die Vorhaltevergütung kann wirtschaftlichen Druck mindern, weil Kliniken nicht mehr nur über Fallzahlen finanziert werden. [5][9][21][35]

    Position von: Regierung / FDP / SPD · mittel belegt

    Gegenargument: Kritiker aus Klinik- und Beschäftigtenverbänden halten die neue Finanzierung weiter für zu stark fallzahl- und DRG-abhängig.

  • Mit dem Transformationsfonds gibt es erstmals ein großes, mehrjähriges Umbauinstrument für die Kliniklandschaft. [20][24][25][26][31]

    Position von: Regierung / BAS · stark belegt

    Gegenargument: Gegner kritisieren die Finanzierung, Zweckbindung und die Frage, ob das Geld regional ausreicht oder zu spät kommt.

  • Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen können die Grundversorgung vor allem in dünn besiedelten Regionen flexibler organisieren. [3][17][19]

    Position von: Regierung · mittel belegt

    Gegenargument: Kritiker befürchten, dass damit reguläre Krankenhausstrukturen ausgedünnt und Aufgaben auf weniger belastbare Ersatzmodelle verlagert werden.

Dagegen

  • Die Reform könnte in der Fläche Klinikabbau beschleunigen oder jedenfalls nicht wirksam verhindern. [9][34][35]

    Position von: Opposition / Bürger- und Beschäftigtenbündnisse · mittel belegt

    Gegenargument: Die Bundesregierung verweist auf Ausnahmen, Sicherstellungsmechanismen und neue Level-1i-Strukturen gerade für ländliche Räume.

  • Die Vorhaltevergütung ist keine echte Entökonomisierung, weil sie weiterhin zu eng an Fall- und Leistungsdaten hängt. [29][34][35]

    Position von: Marburger Bund / Krankenhaus statt Fabrik / Teile der Krankenhausseite · stark belegt

    Gegenargument: Der Gesetzgeber beansprucht gerade mit dem neuen Mix aus Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Vorhaltegeld eine deutliche Minderung des Mengendrucks.

  • Bundeseinheitliche Qualitäts- und Steuerungsregeln greifen zu stark in die Länderplanung ein oder erzeugen jedenfalls Spannungen mit der Planungshoheit der Länder. [9][11][29][31]

    Position von: Länder / CDU-CSU / Krankenhausverbände · mittel belegt

    Gegenargument: Das Gesetz lässt die Zuweisungskompetenz ausdrücklich bei den Ländern und erweitert nach dem KHAG ihren Handlungsspielraum sogar noch.

  • Die praktische Umsetzung war zeitweise zu ehrgeizig geplant; mehrere Fristen mussten nachträglich verschoben werden. [3][21][27][31][35]

    Position von: Länder / Kliniken / medizinische Verbände · stark belegt

    Gegenargument: Die Bundesregierung hat die Fristen mit dem KHAG gerade deshalb angepasst und bezeichnet die Reform als lernendes System.

Abstimmungsergebnis

Deutscher Bundestag, 17.10.2024 · Namentliche Abstimmung [7][9][10][36]

Gesamtergebnis

Dafür
373
Dagegen
285
Enthaltung
1

Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung

SPD · 207 Sitze · Mehrheit dafürBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · 117 Sitze · Mehrheit dafürFDP · 91 Sitze · Mehrheit dafürfraktionslos · 8 Sitze · Mehrheit dagegenGruppe BSW · 10 Sitze · Mehrheit dagegenGruppe Die Linke · 28 Sitze · Mehrheit dagegenAfD · 76 Sitze · Mehrheit dagegenCDU/CSU · 196 Sitze · Mehrheit dagegen
Fraktionen mit Ja-Mehrheit · 415 SitzeFraktionen mit Nein-Mehrheit · 318 Sitze

Reihenfolge: links die Fraktionen mit Ja-Mehrheit, rechts die mit Nein-Mehrheit, die stärkste jeweils außen. Das ist eine Sortierung, keine Wertung, und nicht die echte Sitzordnung im Plenarsaal.

Wo ein Abgeordneter im Keil sitzt, hat keine Bedeutung; die Sitze einer Fraktion sind nur nach Stimme gruppiert.

Wer wie gestimmt hat

  • SPD207 Sitze
    Dafür

    Ja (179)

    • Reem Alabali-Radovan
    • Dagmar Andres
    • Niels Annen
    • Johannes Arlt
    • Heike Baehrens
    • Ulrike Bahr
    • Daniel Baldy
    • Nezahat Baradari
    • Sören Bartol
    • Alexander Bartz
    • Bärbel Bas
    • Holger Becker
    • Jürgen Berghahn
    • Bengt Bergt
    • Jakob Blankenburg
    • Leni Breymaier
    • Katrin Budde
    • Isabel Cademartori Dujisin
    • Jürgen Coße
    • Bernhard Daldrup
    • Daniela De Ridder
    • Hakan Demir
    • Karamba Diaby
    • Martin Diedenhofen
    • Jan Dieren
    • Esther Dilcher
    • Felix Döring
    • Falko Droßmann
    • Axel Echeverria
    • Sonja Eichwede
    • Heike Engelhardt
    • Wiebke Esdar
    • Saskia Esken
    • Ariane Fäscher
    • Johannes Fechner
    • Sebastian Fiedler
    • Edgar Franke
    • Fabian Funke
    • Michael Gerdes
    • Martin Gerster
    • Angelika Glöckner
    • Kerstin Griese
    • Bettina Hagedorn
    • Rita Hagl-Kehl
    • Metin Hakverdi
    • Sebastian Hartmann
    • Dirk Heidenblut
    • Hubertus Heil (Peine)
    • Frauke Heiligenstadt
    • Anke Hennig
    • Nadine Heselhaus
    • Heike Heubach
    • Thomas Hitschler
    • Angela Hohmann
    • Jasmina Hostert
    • Verena Hubertz
    • Markus Hümpfer
    • Frank Junge
    • Oliver Kaczmarek
    • Elisabeth Kaiser
    • Macit Karaahmetoglu
    • Carlos Kasper
    • Anna Kassautzki
    • Franziska Kersten
    • Kristian Klinck
    • Lars Klingbeil
    • Annika Klose
    • Tim Klüssendorf
    • Bärbel Kofler
    • Simona Koß
    • Anette Kramme
    • Dunja Kreiser
    • Martin Kröber
    • Sarah Lahrkamp
    • Andreas Larem
    • Karl Lauterbach
    • Sylvia Lehmann
    • Kevin Leiser
    • Luiza Licina-Bode
    • Esra Limbacher
    • Helge Lindh
    • Bettina Lugk
    • Thomas Lutze
    • Tanja Machalet
    • Isabel Mackensen-Geis
    • Holger Mann
    • Zanda Martens
    • Parsa Marvi
    • Franziska Mascheck
    • Katja Mast
    • Andreas Mehltretter
    • Takis Mehmet Ali
    • Dirk-Ulrich Mende
    • Robin Mesarosch
    • Kathrin Michel
    • Matthias Miersch
    • Matthias David Mieves
    • Susanne Mittag
    • Siemtje Möller
    • Michael Müller
    • Detlef Müller (Chemnitz)
    • Rolf Mützenich
    • Rasha Nasr
    • Brian Nickholz
    • Dietmar Nietan
    • Jörg Nürnberger
    • Lennard Oehl
    • Mahmut Özdemir (Duisburg)
    • Aydan Özoguz
    • Christos Pantazis
    • Wiebke Papenbrock
    • Mathias Papendieck
    • Natalie Pawlik
    • Jens Peick
    • Jan Plobner
    • Sabine Poschmann
    • Achim Post (Minden)
    • Martin Rabanus
    • Ye-One Rhie
    • Andreas Rimkus
    • Daniel Rinkert
    • Sönke Rix
    • Dennis Rohde
    • Sebastian Roloff
    • Martin Rosemann
    • Jessica Rosenthal
    • Michael Roth (Heringen)
    • Thorsten Rudolph
    • Tina Rudolph
    • Nadine Ruf
    • Bernd Rützel
    • Sarah Ryglewski
    • Johann Saathoff
    • Axel Schäfer (Bochum)
    • Rebecca Schamber
    • Johannes Schätzl
    • Nina Scheer
    • Marianne Schieder
    • Udo Schiefner
    • Timo Schisanowski
    • Christoph Schmid
    • Nils Schmid
    • Dagmar Schmidt (Wetzlar)
    • Daniel Schneider
    • Carsten Schneider (Erfurt)
    • Johannes Schraps
    • Christian Schreider
    • Michael Schrodi
    • Svenja Schulze
    • Frank Schwabe
    • Andreas Schwarz
    • Rita Schwarzelühr-Sutter
    • Svenja Stadler
    • Martina Stamm-Fibich
    • Ralf Stegner
    • Mathias Stein
    • Nadja Sthamer
    • Ruppert Stüwe
    • Claudia Tausend
    • Michael Thews
    • Markus Töns
    • Carsten Träger
    • Anja Troff-Schaffarzyk
    • Frank Ullrich
    • Marja-Liisa Völlers
    • Emily Vontz
    • Dirk Vöpel
    • Carolin Wagner
    • Maja Wallstein
    • Hannes Walter
    • Carmen Wegge
    • Joe Weingarten
    • Dirk Wiese
    • Herbert Wollmann
    • Gülistan Yüksel
    • Stefan Zierke
    • Jens Zimmermann
    • Armand Zorn
    • Katrin Zschau

    Nein (1)

    • Erik von Malottki

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (27)

    • Sanae Abdi
    • Adis Ahmetovic
    • Lars Castellucci
    • Sabine Dittmar
    • Manuel Gava
    • Gabriela Heinrich
    • Wolfgang Hellmich
    • Josip Juratovic
    • Gabriele Katzmarek
    • Helmut Kleebank
    • Kevin Kühnert
    • Dorothee Martin
    • Claudia Moll
    • Bettina Müller
    • Michelle Müntefering
    • Josephine Ortleb
    • Christian Petry
    • Ingo Schäfer
    • Peggy Schierenbeck
    • Uwe Schmidt
    • Olaf Scholz
    • Stefan Schwartze
    • Lina Seitzl
    • Derya Türk-Nachbaur
    • Melanie Wegling
    • Lena Werner
    • Bernd Westphal
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN117 Sitze
    Dafür

    Ja (109)

    • Stephanie Aeffner
    • Luise Amtsberg
    • Andreas Audretsch
    • Maik Außendorf
    • Tobias B. Bacherle
    • Lisa Badum
    • Annalena Baerbock
    • Felix Banaszak
    • Karl Bär
    • Canan Bayram
    • Katharina Beck
    • Lukas Benner
    • Franziska Brantner
    • Agnieszka Brugger
    • Frank Bsirske
    • Anna Christmann
    • Janosch Dahmen
    • Ekin Deligöz
    • Sandra Detzer
    • Katharina Dröge
    • Deborah Düring
    • Harald Ebner
    • Leon Eckert
    • Marcel Emmerich
    • Emilia Fester
    • Matthias Gastel
    • Kai Gehring
    • Stefan Gelbhaar
    • Jan-Niclas Gesenhues
    • Armin Grau
    • Sabine Grützmacher
    • Robert Habeck
    • Britta Haßelmann
    • Linda Heitmann
    • Kathrin Henneberger
    • Bernhard Herrmann
    • Bettina Hoffmann
    • Anton Hofreiter
    • Bruno Hönel
    • Dieter Janecek
    • Lamya Kaddor
    • Kirsten Kappert-Gonther
    • Michael Kellner
    • Katja Keul
    • Misbah Khan
    • Sven-Christian Kindler
    • Maria Klein-Schmeink
    • Chantal Kopf
    • Laura Kraft
    • Philip Krämer
    • Jürgen Kretz
    • Franziska Krumwiede-Steiner
    • Renate Künast
    • Markus Kurth
    • Ricarda Lang
    • Anja Liebert
    • Helge Limburg
    • Tobias Lindner
    • Denise Loop
    • Max Lucks
    • Anna Lührmann
    • Zoe Mayer
    • Susanne Menge
    • Swantje Henrike Michaelsen
    • Irene Mihalic
    • Boris Mijatovic
    • Claudia Müller
    • Sascha Müller
    • Beate Müller-Gemmeke
    • Sara Nanni
    • Ingrid Nestle
    • Ophelia Nick
    • Konstantin von Notz
    • Omid Nouripour
    • Karoline Otte
    • Cem Özdemir
    • Julian Pahlke
    • Lisa Paus
    • Paula Piechotta
    • Filiz Polat
    • Anja Reinalter
    • Tabea Rößner
    • Claudia Roth (Augsburg)
    • Manuela Rottmann
    • Corinna Rüffer
    • Michael Sacher
    • Sebastian Schäfer
    • Ulle Schauws
    • Stefan Schmidt
    • Marlene Schönberger
    • Christina-Johanne Schröder
    • Kordula Schulz-Asche
    • Nyke Slawik
    • Anne Monika Spallek
    • Merle Spellerberg
    • Till Steffen
    • Hanna Steinmüller
    • Wolfgang Strengmann-Kuhn
    • Kassem Taher Saleh
    • Awet Tesfaiesus
    • Katrin Uhlig
    • Julia Verlinden
    • Niklas Wagener
    • Robin Wagener
    • Johannes Wagner
    • Beate Walter-Rosenheimer
    • Saskia Weishaupt
    • Stefan Wenzel
    • Tina Winklmann

    Nein (0)

    keine

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (8)

    • Schahina Gambir
    • Tessa Ganserer
    • Katrin Göring-Eckardt
    • Erhard Grundl
    • Ottmar von Holtz
    • Sven Lehmann
    • Steffi Lemke
    • Jamila Schäfer
  • FDP91 Sitze
    Dafür

    Ja (85)

    • Valentin Abel
    • Katja Adler
    • Muhanad Al-Halak
    • Renata Alt
    • Christine Aschenberg-Dugnus
    • Christian Bartelt
    • Jens Beeck
    • Ingo Bodtke
    • Friedhelm Boginski
    • Jens Brandenburg (Rhein-Neckar)
    • Mario Brandenburg (Südpfalz)
    • Sandra Bubendorfer-Licht
    • Marco Buschmann
    • Karlheinz Busen
    • Carl-Julius Cronenberg
    • Bijan Djir-Sarai
    • Marcus Faber
    • Daniel Föst
    • Otto Fricke
    • Maximilian Funke-Kaiser
    • Martin Gassner-Herz
    • Knut Gerschau
    • Anikó Glogowski-Merten
    • Fabian Griewel
    • Nils Gründer
    • Julian Grünke
    • Thomas Hacker
    • Philipp Hartewig
    • Ulrike Harzer
    • Peter Heidt
    • Katrin Helling-Plahr
    • Markus Herbrand
    • Torsten Herbst
    • Katja Hessel
    • Gero Clemens Hocker
    • Manuel Höferlin
    • Christoph Hoffmann
    • Reinhard Houben
    • Olaf In der Beek
    • Gyde Jensen
    • Karsten Klein
    • Daniela Kluckert
    • Pascal Kober
    • Lukas Köhler
    • Carina Konrad
    • Michael Kruse
    • Konstantin Kuhle
    • Jürgen Lenders
    • Thorsten Lieb
    • Christian Lindner
    • Michael Georg Link (Heilbronn)
    • Oliver Luksic
    • Kristine Lütke
    • Till Mansmann
    • Christoph Meyer
    • Maximilian Mordhorst
    • Alexander Müller
    • Frank Müller-Rosentritt
    • Claudia Raffelhüschen
    • Volker Redder
    • Bernd Reuther
    • Christian Sauter
    • Frank Schäffler
    • Ria Schröder
    • Anja Schulz
    • Matthias Seestern-Pauly
    • Stephan Seiter
    • Rainer Semet
    • Judith Skudelny
    • Bettina Stark-Watzinger
    • Konrad Stockmeier
    • Benjamin Strasser
    • Linda Teuteberg
    • Jens Teutrine
    • Stephan Thomae
    • Nico Tippelt
    • Manfred Todtenhausen
    • Florian Toncar
    • Andrew Ullmann
    • Gerald Ullrich
    • Johannes Vogel
    • Tim Wagner
    • Sandra Weeser
    • Nicole Westig
    • Katharina Willkomm

    Nein (1)

    • Wolfgang Kubicki

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (5)

    • Nicole Bauer
    • Christian Dürr
    • Ann-Veruschka Jurisch
    • Ulrich Lechte
    • Volker Wissing
  • fraktionslos8 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (5)

    • Joana Cotar
    • Robert Farle
    • Matthias Helferich
    • Johannes Huber
    • Dirk Spaniel

    Enthaltung (1)

    • Stefan Seidler

    Nicht abgegeben (2)

    • Thomas Seitz
    • Uwe Witt
  • Gruppe BSW10 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (10)

    • Ali Al-Dailami
    • Sevim Dagdelen
    • Klaus Ernst
    • Andrej Hunko
    • Christian Leye
    • Amira Mohamed Ali
    • Zaklin Nastic
    • Jessica Tatti
    • Alexander Ulrich
    • Sahra Wagenknecht

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (0)

    keine

  • Gruppe Die Linke28 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (25)

    • Gökay Akbulut
    • Dietmar Bartsch
    • Matthias W. Birkwald
    • Clara Bünger
    • Jörg Cezanne
    • Anke Domscheit-Berg
    • Susanne Ferschl
    • Nicole Gohlke
    • Ates Gürpinar
    • Gregor Gysi
    • André Hahn
    • Jan Korte
    • Ina Latendorf
    • Ralph Lenkert
    • Gesine Lötzsch
    • Cornelia Möhring
    • Petra Pau
    • Sören Pellmann
    • Victor Perli
    • Heidi Reichinnek
    • Martina Renner
    • Bernd Riexinger
    • Petra Sitte
    • Kathrin Vogler
    • Janine Wissler

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (3)

    • Christian Görke
    • Susanne Hennig-Wellsow
    • Caren Lay
  • AfD76 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (62)

    • Christina Baum
    • Bernd Baumann
    • Roger Beckamp
    • Barbara Benkstein
    • Marc Bernhard
    • Andreas Bleck
    • René Bochmann
    • Peter Boehringer
    • Gereon Bollmann
    • Dirk Brandes
    • Stephan Brandner
    • Jürgen Braun
    • Marcus Bühl
    • Tino Chrupalla
    • Gottfried Curio
    • Thomas Dietz
    • Thomas Ehrhorn
    • Michael Espendiller
    • Peter Felser
    • Markus Frohnmaier
    • Götz Frömming
    • Albrecht Glaser
    • Hannes Gnauck
    • Kay Gottschalk
    • Jochen Haug
    • Karsten Hilse
    • Leif-Erik Holm
    • Gerrit Huy
    • Fabian Jacobi
    • Steffen Janich
    • Michael Kaufmann
    • Stefan Keuter
    • Norbert Kleinwächter
    • Enrico Komning
    • Jörn König
    • Steffen Kotré
    • Mike Moncsek
    • Volker Münz
    • Sebastian Münzenmaier
    • Edgar Naujok
    • Jan Ralf Nolte
    • Gerold Otten
    • Tobias Matthias Peterka
    • Jürgen Pohl
    • Stephan Protschka
    • Martin Reichardt
    • Martin Erwin Renner
    • Frank Rinck
    • Rainer Rothfuß
    • Bernd Schattner
    • Ulrike Schielke-Ziesing
    • Manfred Schiller
    • Eugen Schmidt
    • Jörg Schneider
    • René Springer
    • Klaus Stöber
    • Beatrix von Storch
    • Alice Weidel
    • Wolfgang Wiehle
    • Christian Wirth
    • Joachim Wundrak
    • Kay-Uwe Ziegler

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (14)

    • Carolin Bachmann
    • Dietmar Friedhoff
    • Alexander Gauland
    • Mariana Iris Harder-Kühnel
    • Martin Hess
    • Nicole Höchst
    • Malte Kaufmann
    • Rainer Kraft
    • Rüdiger Lucassen
    • Matthias Moosdorf
    • Jan Wenzel Schmidt
    • Uwe Schulz
    • Martin Sichert
    • Harald Weyel
  • CDU/CSU196 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (181)

    • Knut Abraham
    • Stephan Albani
    • Norbert Maria Altenkamp
    • Philipp Amthor
    • Peter Aumer
    • Dorothee Bär
    • Thomas Bareiß
    • Melanie Bernstein
    • Peter Beyer
    • Marc Biadacz
    • Steffen Bilger
    • Simone Borchardt
    • Michael Brand (Fulda)
    • Reinhard Brandl
    • Helge Braun
    • Silvia Breher
    • Sebastian Brehm
    • Heike Brehmer
    • Michael Breilmann
    • Ralph Brinkhaus
    • Carsten Brodesser
    • Marlon Bröhr
    • Yannick Bury
    • Gitta Connemann
    • Mario Czaja
    • Astrid Damerow
    • Alexander Dobrindt
    • Michael Donth
    • Hansjörg Durz
    • Ralph Edelhäußer
    • Alexander Engelhard
    • Martina Englhardt-Kopf
    • Hermann Färber
    • Uwe Feiler
    • Enak Ferlemann
    • Alexander Föhr
    • Thorsten Frei
    • Michael Frieser
    • Ingo Gädechens
    • Thomas Gebhart
    • Jonas Geissler
    • Fabian Gramling
    • Ingeborg Gräßle
    • Hermann Gröhe
    • Michael Grosse-Brömer
    • Markus Grübel
    • Manfred Grund
    • Oliver Grundmann
    • Monika Grütters
    • Serap Güler
    • Fritz Güntzler
    • Olav Gutting
    • Christian Haase
    • Florian Hahn
    • Jürgen Hardt
    • Matthias Hauer
    • Stefan Heck
    • Mechthild Heil
    • Thomas Heilmann
    • Mark Helfrich
    • Marc Henrichmann
    • Ansgar Heveling
    • Susanne Hierl
    • Christian Hirte
    • Alexander Hoffmann
    • Hendrik Hoppenstedt
    • Franziska Hoppermann
    • Hubert Hüppe
    • Anne Janssen
    • Thomas Jarzombek
    • Andreas Jung
    • Anja Karliczek
    • Stefan Kaufmann
    • Ronja Kemmer
    • Roderich Kiesewetter
    • Michael Kießling
    • Georg Kippels
    • Ottilie Klein
    • Julia Klöckner
    • Axel Knoerig
    • Jens Koeppen
    • Anne König
    • Gunther Krichbaum
    • Günter Krings
    • Tilman Kuban
    • Ulrich Lange
    • Armin Laschet
    • Silke Launert
    • Jens Lehmann
    • Paul Lehrieder
    • Katja Leikert
    • Andreas Lenz
    • Andrea Lindholz
    • Carsten Linnemann
    • Bernhard Loos
    • Jan-Marco Luczak
    • Daniela Ludwig
    • Klaus Mack
    • Yvonne Magwas
    • Astrid Mannes
    • Andreas Mattfeldt
    • Stephan Mayer (Altötting)
    • Volker Mayer-Lay
    • Michael Meister
    • Friedrich Merz
    • Jan Metzler
    • Mathias Middelberg
    • Dietrich Monstadt
    • Maximilian Mörseburg
    • Axel Müller
    • Florian Müller
    • Sepp Müller
    • Carsten Müller (Braunschweig)
    • Stefan Nacke
    • Petra Nicolaisen
    • Wilfried Oellers
    • Moritz Oppelt
    • Florian Oßner
    • Josef Oster
    • Henning Otte
    • Ingrid Pahlmann
    • Christoph Ploß
    • Martin Plum
    • Thomas Rachel
    • Kerstin Radomski
    • Alexander Radwan
    • Alois Rainer
    • Peter Ramsauer
    • Henning Rehbaum
    • Markus Reichel
    • Lars Rohwer
    • Norbert Röttgen
    • Stefan Rouenhoff
    • Thomas Röwekamp
    • Erwin Rüddel
    • Albert Rupprecht
    • Catarina dos Santos-Wintz
    • Christiane Schenderlein
    • Jana Schimke
    • Patrick Schnieder
    • Nadine Schön
    • Felix Schreiner
    • Detlef Seif
    • Thomas Silberhorn
    • Björn Simon
    • Tino Sorge
    • Jens Spahn
    • Katrin Staffler
    • Wolfgang Stefinger
    • Albert Stegemann
    • Johannes Steiniger
    • Christian Frhr. von Stetten
    • Dieter Stier
    • Stephan Stracke
    • Max Straubinger
    • Christina Stumpp
    • Hermann-Josef Tebroke
    • Hans-Jürgen Thies
    • Alexander Throm
    • Antje Tillmann
    • Markus Uhl
    • Volker Ullrich
    • Kerstin Vieregge
    • Oliver Vogt
    • Christoph de Vries
    • Johann David Wadephul
    • Marco Wanderwitz
    • Nina Warken
    • Anja Weisgerber
    • Maria-Lena Weiss
    • Sabine Weiss (Wesel I)
    • Kai Whittaker
    • Annette Widmann-Mauz
    • Klaus Wiener
    • Bettina Margarethe Wiesmann
    • Klaus-Peter Willsch
    • Elisabeth Winkelmeier-Becker
    • Mechthilde Wittmann
    • Mareike Lotte Wulf
    • Emmi Zeulner
    • Paul Ziemiak

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (15)

    • Artur Auernhammer
    • Thomas Erndl
    • Hans-Peter Friedrich (Hof)
    • Erich Irlstorfer
    • Volkmar Klein
    • Markus Koob
    • Carsten Körber
    • Patricia Lips
    • Stephan Pilsinger
    • Josef Rief
    • Melis Sekmen
    • Astrid Timmermann-Fechter
    • Ingo Wellenreuther
    • Tobias Winkler
    • Nicolas Zippelius

Amtliche Namensliste des Deutschen Bundestags

Zwei getrennte Größen: oben das amtliche Abstimmungsergebnis, darunter die Fraktionsstärke mit der Mehrheitsrichtung der jeweiligen Fraktion. Die Summen unterscheiden sich, weil nicht alle Abgeordneten teilnahmen und einzelne von ihrer Fraktion abwichen.

Stimmbegründungen

  • SPDDafür

    Zustimmung, weil die Reform als überfällig und qualitätssteigernd dargestellt wurde.

    • Laut SPD sei die Reform notwendig, weil Krankenhausstrukturen schon lange nicht ausreichend modernisiert worden seien. [9]
    • Die SPD begründete ihre Zustimmung mit einer nachhaltig besseren Versorgungsqualität. [9]
    • Aus SPD-Sicht waren Länderblockaden bei anderen Krankenhausgesetzen ein zusätzlicher Grund, die Reform trotzdem zu verabschieden. [9]
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENDafür

    Zustimmung, weil Spezialisierung und Qualitätssteuerung als großer Fortschritt bewertet wurden.

    • Laut Quelle stecken viele Kliniken finanziell, personell und konzeptionell in einer Krise; die Reform komme daher spät, aber notwendig. [9]
    • Die Grünen verteidigten die Konzentration von Leistungen gegen den Vorwurf eines „wildgewordenen Rasenmähers“. [9]
    • Sie verwiesen auf einen Schutzschirm und mehr Effizienz durch Schwerpunktbildung. [9]
  • FDPDafür

    Zustimmung, weil die Reform aus FDP-Sicht Fehlanreize abbaut und Qualität vor Quantität setzt.

    • Die FDP beschrieb das Gesundheitssystem als ineffizient und sah in der Reform einen Eingriff gegen Fehlanreize und Bürokratie. [9]
    • Laut FDP soll die Reform gerade im ländlichen Raum Versorgung sichern und zugleich Spezialisierung stärken. [9]
    • In einer Fraktionsmitteilung bezeichnete die FDP das KHVVG als größte Strukturreform der stationären Versorgung seit Jahrzehnten. [9]
  • CDU/CSUDagegen

    Ablehnung, obwohl eine Reform grundsätzlich für nötig gehalten wurde.

    • Laut Quelle kritisierte die Union das Verfahren als unausgegoren und unzureichend mit Ländern und Kliniken abgestimmt. [9]
    • Die Union sah die Planungshoheit der Länder gefährdet. [9][11]
    • In ihrem Entschließungsantrag warnte die CDU/CSU vor einer „kalten Strukturbereinigung“ und verlangte ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Stabilisierung der Häuser. [10]
  • AfDDagegen

    Ablehnung, weil die Reform aus Sicht der AfD Kliniksterben und längere Wege befördert.

    • Laut Bundestagsquelle warnte die AfD vor weiterem Kliniksterben und einer Verschlechterung der Versorgung im ländlichen Raum. [9]
    • Die AfD kritisierte das Fehlen einer belastbaren Auswirkungsanalyse. [9]
    • Im Entschließungsantrag setzte die Fraktion stärker auf Erhalt und Ausbau vorhandener Standorte. [10]
  • Gruppe Die LinkeDagegen

    Ablehnung, weil die Reform aus Sicht der Linken keinen echten Systemwechsel weg vom Profitdruck bringt.

    • Im Entschließungsantrag verlangte die Gruppe einen am Gemeinwohl orientierten Systemwechsel und weniger ökonomischen Druck auf Krankenhäuser. [34]
    • Die Linke kritisierte schon vor der Schlussabstimmung, dass das DRG-System nicht vollständig überwunden werde. [34]

    Belegquellen für eine detaillierte, fraktionsoffizielle Schlussbegründung direkt zur Endabstimmung sind in den hier genutzten amtlichen Materialien begrenzt; die Position ist in Teilen aus Entschließungsantrag und früheren öffentlichen Stellungnahmen rekonstruiert.

  • Gruppe BSWDagegen

    Ablehnung, weil die Gruppe einen Stopp der Reform und ein Sofortprogramm verlangte.

    • Die Gruppe BSW forderte in ihrem Antrag ausdrücklich „Nein zur geplanten Krankenhausreform“. [10]
    • Laut Antrag seien seit 2020 bereits mehr als 60 Krankenhäuser geschlossen worden; mit der Reform drohten weitere Schließungen. [10]
    • Die Gruppe begründete ihre Ablehnung mit der Sorge vor Bettenabbau und schlechterer flächendeckender Versorgung. [9][10]
  • fraktionslosDagegen

    Bei fraktionslosen Abgeordneten gibt es keine einheitliche Fraktionslinie; belegt ist hier die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der amtlichen Abstimmungsquelle.

    • Fraktionslose Abgeordnete bilden keine gemeinsame Fraktion mit einheitlicher offizieller Begründung. [10]
    • Die amtliche Abstimmungsquelle belegt nur die Mehrheitsrichtung der abgegebenen Stimmen. [10]

    Für individuelle Motive bräuchte man einzelne Erklärungen der jeweiligen Abgeordneten.

Erläuterungen

Die Reihenfolge folgt der Fraktionsstärke in dieser Abstimmung, bei Gleichstand dem Alphabet. Sie ist eine Sortierung, keine Wertung.

Zeitlicher Verlauf

  1. Kabinett beschließt den Gesetzentwurf [1][5]

    Das BMG führt den Kabinettsbeschluss als Startpunkt des Gesetzgebungsverfahrens an.

  2. Gesetzentwurf als Bundestagsdrucksache [5]

    Der Regierungsentwurf erscheint als BT-Drs. 20/11854; darin werden Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Transformationsfonds systematisch begründet.

  3. Erste Lesung im Bundestag [1][8]

    Der Bundestag debattiert die Krankenhausreform erstmals im Plenum.

  4. Erste Beratung im Bundesrat [11]

    Der Bundesrat beschließt eine umfangreiche Stellungnahme und fordert Änderungen am Entwurf.

  5. Gegenäußerung der Bundesregierung [6][10]

    Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden als BT-Drs. 20/12894 dem Bundestag zugeleitet.

  6. Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss [28]

    Sachverständige halten die Reform überwiegend für grundsätzlich sinnvoll, sehen aber vor allem Finanzierungs- und Qualitätsfragen kritisch.

  7. Beschluss des Bundestags [7][9][10]

    Der Bundestag nimmt das KHVVG in geänderter Fassung an. In namentlicher Abstimmung stimmen 373 Abgeordnete mit Ja, 285 mit Nein, 1 enthält sich.

  8. Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss nicht an [12][13]

    Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses findet keine Mehrheit; damit kann das Gesetz ausgefertigt werden.

  9. Verkündung im Bundesgesetzblatt [1][2]

    Das KHVVG wird im BGBl. I 2024 Nr. 400 veröffentlicht.

  10. Formelles Inkrafttreten [1]

    Das BMG führt für das KHVVG den 12.12.2024 als Inkrafttretensdatum. Zugleich weist das BMG darauf hin, dass die Reform damit ab 2025 wirksam anläuft.

  11. Leistungsgruppen-Ausschuss eingerichtet [27]

    Das BMG richtet den Ausschuss nach § 135e Abs. 3 SGB V ein. Er soll Empfehlungen für eine spätere Leistungsgruppen-Verordnung erarbeiten.

  12. KHTFV tritt in Kraft [24]

    Die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung regelt das Förderverfahren für den Transformationsfonds näher aus.

  13. Bundestag beschließt das KHAG [31]

    Das Anpassungsgesetz verschiebt Fristen, ändert die Finanzierung des Transformationsfonds und erweitert Ausnahmen bei Leistungsgruppen.

  14. Bundesrat billigt das KHAG [31]

    Der Bundesrat billigt die Anpassungen; die Bundesregierung erläutert dabei besonders die verlängerten Ausnahmen und den größeren Spielraum der Länder.

  15. KHAG tritt in Kraft [31]

    Seit diesem Datum gilt die reformierte Rechtslage des KHVVG in der geänderten Fassung.

  16. Erste Fördermittel aus dem Transformationsfonds bewilligt [25]

    Das BAS bewilligt laut BMG erste Fördermittel kurz nach Inkrafttreten des KHAG.

  17. Erste Übermittlung der Leistungsgruppen an das InEK [21]

    Nach aktueller Rechtslage müssen die Länder dem InEK erstmals bis 30.09.2027 elektronisch mitteilen, welche Leistungsgruppen den Standorten zugewiesen wurden.

  18. Start der Vorhaltevergütung und Abrechnungsgrenzen [21][22]

    Krankenhäuser erhalten ab diesem Datum Vorhaltevergütung je zugewiesener Leistungsgruppe; zugleich greift grundsätzlich das Abrechnungsverbot für nicht zugewiesene Leistungsgruppen.

  19. Vorhaltevergütung vollständig finanzwirksam [21][31]

    Nach dem KHAG sollen 2028 und 2029 Übergangsjahre sein; ab 2030 ist die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam.

Häufige Fragen

Gilt das schon für mich?

Ja, das Gesetz gilt bereits. Aber viele Folgen für Behandlungsorte und Geldflüsse werden erst schrittweise wirksam, etwa ab 2028 bei der Vorhaltevergütung. [1][21][31]

Betrifft mich das privat als Patientin oder Patient?

Indirekt sehr wahrscheinlich ja. Das Gesetz bestimmt künftig stärker, welche Klinik welche Leistungen anbieten darf. Für manche Behandlungen kann das bedeuten: mehr Spezialisierung, aber je nach Region auch andere Wege oder andere Zuständigkeiten. [14][18][22]

Entscheidet jetzt der Bund, welche Klinik in meiner Region offen bleibt?

Nein, nicht unmittelbar. Die Länder bleiben für die Krankenhausplanung zuständig. Der Bund setzt vor allem die Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Vergütungsregeln. [14][18]

Was ist eine Vorhaltevergütung in einfacher Sprache?

Krankenhäuser sollen künftig einen Teil ihres Geldes dafür bekommen, dass sie wichtige Strukturen bereithalten, nicht nur für jeden einzelnen Behandlungsfall. So sollen Häuser weniger unter Druck stehen, möglichst viele Fälle zu machen. [5][21]

Was passiert, wenn ein Krankenhaus eine Leistung ohne passende Leistungsgruppe anbietet?

Ab 2028 dürfen Entgelte grundsätzlich nicht für Leistungen aus einer nicht zugewiesenen Leistungsgruppe berechnet werden. Es gibt aber gesetzliche Übergangs- und Ausnahmeregeln. [22][31]

Ist mit dem Gesetz sicher, dass keine Klinik mehr schließen muss?

Nein. Eine solche Garantie gibt das Gesetz nicht. Die Bundesregierung will unnötige Schließungen vermeiden, Kritiker erwarten teils das Gegenteil. Für einzelne Standorte ist der Effekt derzeit oft noch unklar. [3][34][35]

Wozu dient der Transformationsfonds?

Er soll den Umbau der Krankenhauslandschaft finanzieren, etwa Zusammenschlüsse, Schwerpunktbildung, telemedizinische Netze oder die Umwandlung kleiner Standorte in sektorenübergreifende Einrichtungen. [20][24][26]

Was ist noch offen?

Offen sind vor allem die konkrete Länderumsetzung, die Zuweisung von Leistungsgruppen an einzelne Standorte, die weitere Arbeit des Leistungsgruppen-Ausschusses und die Frage, wann bzw. ob eine Leistungsgruppen-Verordnung erlassen wird. [18][21][27]

Quellen

  1. [1]Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) — Bundesministerium für Gesundheit, BMG-Detailseite; Inkrafttreten 12.12.2024; Chronik ↩
  2. [2]Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen — Bundesgesetzblatt / recht.bund.de, BGBl. I 2024 Nr. 400 ↩
  3. [3]Krankenhausreform — Bundesministerium für Gesundheit, BMG-Themenseite, Stand 2026 ↩
  4. [4]Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen — Deutscher Bundestag / DIP, DIP-Vorgang 312313 ↩
  5. [5]Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 20/11854, S. 2-4, 167-191 ↩
  6. [6]Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum KHVVG — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 20/12894 ↩
  7. [7]Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum KHVVG — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 20/13407, S. 3-4 ↩
  8. [8]Kontroverse Debatte über die geplante Krankenhausreform — Deutscher Bundestag, Textarchiv, 1. Lesung ↩
  9. [9]Krankenhausreform nach hitziger Debatte beschlossen — Deutscher Bundestag, Textarchiv, Schlussberatung ↩
  10. [10]Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Krankenhausreform — Deutscher Bundestag, Endgültiges Ergebnis: 373/285/1 ↩
  11. [11]Stellungnahme des Bundesrates zum KHVVG-Entwurf — Bundesrat, BR-Drs. 235/24(B), Beschlussdrucksache ↩
  12. [12]Beschluss des Bundesrates zum vom Bundestag beschlossenen KHVVG — Bundesrat, BR-Drs. 532/24(B), Beschlussdrucksache ↩
  13. [13]BundesratKOMPAKT zur 1049. Sitzung — Bundesrat, Hinweis: Vermittlungsausschuss nicht angerufen ↩
  14. [14]§ 135e SGB V — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 135e SGB V ↩
  15. [15]Anlage 1 zu § 135e SGB V — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, Anlage 1 zu § 135e SGB V ↩
  16. [16]§ 275a SGB V — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 275a SGB V ↩
  17. [17]§ 115g SGB V — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 115g SGB V ↩
  18. [18]§ 6a KHG — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 6a KHG ↩
  19. [19]§ 6c KHG — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 6c KHG ↩
  20. [20]§ 12b KHG — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 12b KHG ↩
  21. [21]§ 6b KHEntgG — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 6b KHEntgG ↩
  22. [22]§ 8 KHEntgG — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 8 Abs. 4 KHEntgG ↩
  23. [23]§ 427 SGB V — gesetze-im-internet / BMJ / BfJ, § 427 SGB V ↩
  24. [24]Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich — Bundesministerium für Gesundheit, KHTFV (BGBl. I 2025 Nr. 113); Inkrafttreten 18.04.2025 ↩
  25. [25]Transformationsfonds: BAS bewilligt bereits erste Fördermittel — Bundesministerium für Gesundheit, Meldung vom 17.04.2026 ↩
  26. [26]Transformationsfonds – Überblick — Bundesamt für Soziale Sicherung, Überblick / Stand Mai 2026 ↩
  27. [27]Leistungsgruppen-Ausschuss — Bundesministerium für Gesundheit, BMG-Seite, Stand 01.12.2025 ↩
  28. [28]Experten sehen einige Regelungen in der Krankenhausreform skeptisch — Deutscher Bundestag, Anhörungsbericht ↩
  29. [29]Stellungnahme der DKG zum Regierungsentwurf des KHVVG — Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stellungnahme vom 25.09.2024 ↩
  30. [30]Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum KHVVG — AOK-Bundesverband, Anhörung Gesundheitsausschuss 25.09.2024 ↩
  31. [31]Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform — Bundesministerium für Gesundheit / Bundesgesetzblatt, KHAG; BGBl. I 2026 Nr. 98; BT-Drs. 21/2512; Inkrafttreten 15.04.2026 ↩
  32. [32]Stellungnahme des PKV-Verbandes zum KHVVG — Verband der Privaten Krankenversicherung, Stellungnahme 13.09.2024 ↩
  33. [33]Stellungnahme von ver.di zum KHVVG — ver.di, Anhörungsstellungnahme ↩
  34. [34]Bedarfsgerechte Finanzierung und Krankenhausplanung statt Etikettenschwindel und Abrissbirne — Bündnis Krankenhaus statt Fabrik, Anhörungsstellungnahme ↩
  35. [35]Krankenhausreform verfehlt selbst gesteckte Ziele — Marburger Bund, Stellungnahme zum Gesetzentwurf ↩
  36. [36]Amtliche Namensliste der namentlichen Abstimmung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) — Deutscher Bundestag, Amtliche Namensliste (20241017_2.pdf) ↩

Was kann ich tun?

Glossar

Leistungsgruppen
Das sind Gruppen von Krankenhausleistungen, für die festgelegt wird, welche Klinik welche Behandlung unter welchen Qualitätsbedingungen anbieten darf.
Vorhaltevergütung
Geld für das Bereithalten wichtiger Strukturen im Krankenhaus, nicht nur für den einzelnen Behandlungsfall.
Transformationsfonds
Ein großer Fördertopf, der den Umbau der Krankenhauslandschaft über zehn Jahre mitfinanzieren soll.
Bund-Länder-Planung
Der Bund setzt bundesweite Regeln und Qualitätsstandards; die Länder entscheiden, welcher Standort vor Ort welche Leistungsgruppen bekommt.
Sicherstellungszuschlag
Zusätzliche Finanzierung für Krankenhäuser, die für die Versorgung nötig sind, obwohl sie wirtschaftlich schwer tragfähig sein können. Im Reformkontext ist das vor allem für ländliche Räume wichtig.
sektorenübergreifende Versorgung
Versorgung, die die starre Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung teilweise überwindet.
Medizinischer Dienst
Prüfstelle, die unter anderem kontrolliert, ob Krankenhäuser die Qualitätskriterien für bestimmte Leistungsgruppen erfüllen.
Konvergenzphase
Übergangszeit, in der das neue Finanzierungssystem Schritt für Schritt eingeführt wird, statt sofort komplett zu gelten.
Level-1i-Krankenhaus
Alltagsname für eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, also eher ein wohnortnaher Versorgungsstandort mit gemischtem Leistungsprofil als ein klassisches Vollkrankenhaus.
Leistungsgruppen-Ausschuss
Ein vom BMG eingerichtetes Gremium, das Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien erarbeitet.

Korrekturen & Aktualisierungen

  • 2026-08-12: Korrektur — Vier Fraktionsstärken waren falsch angegeben: CDU/CSU 197 statt 196, Bündnis 90/Die Grünen 118 statt 117, FDP 92 statt 91 und AfD 78 statt 76. Amtlich sind die niedrigeren Werte vom Abstimmungstag.

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