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Rentenpaket 2025 - Haltelinie, Mütterrente III und Finanzierung

Das Gesetz hält das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent und gleicht Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an.

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Worum geht es?
Das Rentenpaket 2025 soll verhindern, dass das gesetzliche Rentenniveau nach Ende 2025 absinkt. Außerdem sollen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vollständig an spätere Geburtsjahrgänge angeglichen werden.
Wichtigste Änderung
Die Haltelinie von 48 Prozent gilt nun bis zum Ablauf des 1. Juli 2031. Für vor 1992 geborene Kinder werden ab 2027 zusätzliche Zuschläge gewährt; die vollständige technische Umsetzung der drei Jahre Kindererziehungszeit für alle läuft bei Bestandsfällen erst 2028 aus.
Wer ist betroffen?
Unmittelbar betroffen sind heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner, besonders Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Indirekt betroffen sind Beschäftigte und Steuerzahlende, weil die Mehrkosten laut Gesetz grundsätzlich aus Bundesmitteln erstattet werden sollen.

Die Zusammenfassung

Das Gesetz wurde nach Bundestagsbeschluss am 2025-12-05, Bundesratsbefassung am 2025-12-19 und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 2025-12-23 verabschiedet. Es ist als Gesetz insgesamt in Kraft; einzelne Teile gelten aber gestaffelt später. [1][10][12]

Kernstück ist die Verlängerung der Haltelinie: Das Sicherungsniveau vor Steuern darf bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 nicht unter 48 Prozent sinken. Dafür bleiben rentendämpfende Regelungen, die sonst stärker auf die Demografie reagieren würden, bis 2031 praktisch ausgesetzt. [5][13][17][18][19]

Die Mütterrente III gleicht Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an. Statt bisher zweieinhalb Jahren sollen am Ende ebenfalls drei Jahre berücksichtigt werden; für viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner geschieht das zunächst über pauschale Zuschläge von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten je betroffenem Kind. [5][15][16]

Die Finanzierung ist gesetzlich so angelegt, dass der Bund Mehraufwendungen aus der Haltelinie und aus der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten erstattet. Der Haushaltsbericht modelliert zusätzliche Bundesmittel von rund 10,4 Milliarden Euro im Jahr 2028, 14,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und 19,9 Milliarden Euro im Jahr 2040. [8][9]

Politisch und fachlich ist vor allem strittig, ob die Reform eher Verlässlichkeit schafft oder Lasten in die Zukunft verschiebt. Gewerkschaften, Sozialverbände und das IMK loben Stabilisierung und Gleichstellung; Arbeitgeberverbände und Prof. Werding warnen vor hohen fiskalischen Kosten und Belastungen für jüngere Generationen. [22][23][24][26][27]

Zeitlicher Verlauf

  1. Kabinett beschließt den Regierungsentwurf [4]

    Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf zum Rentenpaket 2025. Inhaltlich werden die Haltelinie bei 48 Prozent bis 2031, die Ausweitung der Mütterrente und eine Änderung zum Anschlussverbot auf den Weg gebracht.

  2. Bundesrat befasst sich im ersten Durchgang [11]

    Der Bundesrat behandelt den Regierungsentwurf im ersten Durchgang. Das ist der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Start der Länderbeteiligung vor der Bundestagsentscheidung.

  3. Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor [5]

    Der Regierungsentwurf wird als BT-Drucksache 21/1929 eingebracht.

  4. Erste Beratung im Bundestag [6][8]

    Der Bundestag berät den Entwurf erstmals und überweist ihn federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie mitberatend an weitere Ausschüsse.

  5. Öffentliche Anhörung im Ausschuss [7][28]

    Sachverständige aus Rentenversicherung, Arbeitgeberseite, Gewerkschaften, Wissenschaft und Sozialverbänden werden angehört. In der Anhörung prallen vor allem Verlässlichkeits- und Kostenargumente aufeinander.

  6. Ausschuss- und Haushaltsberichte liegen vor [8][9]

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt die unveränderte Annahme des Entwurfs; der Haushaltsausschuss legt den Finanzierungsbericht nach Paragraph 96 GO-BT vor.

  7. Bundestag beschließt das Gesetz [10]

    Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf in dritter Beratung namentlich an. Das amtliche Gesamtergebnis lautet 318 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen.

  8. Bundesrat billigt das Gesetz [12]

    Der Bundesrat passiert das Gesetz in seiner 1060. Sitzung. Damit ist der parlamentarische Teil des Bundesverfahrens abgeschlossen.

  9. Verkündung im Bundesgesetzblatt [1][2]

    Das Gesetz wird im BGBl. 2025 I Nr. 362 veröffentlicht.

  10. Allgemeines Inkrafttreten [3][5]

    Das Gesetz tritt grundsätzlich am 2026-01-01 in Kraft. Einige Teile treten nach Artikel 3 aber erst 2027 beziehungsweise 2028 in Kraft.

  11. Start der Mütterrente III im Recht [5][15][16]

    Zusätzliche Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für viele Bestands- und Übergangsfälle beginnen rechtlich ab diesem Datum. Auch das Antragsrecht für Sonderfälle startet dann.

  12. Technische Umsetzung für drei Jahre Kindererziehungszeit [5][15][16]

    Ab diesem Zeitpunkt kann die vollständige Gleichstellung über die eigentlichen Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung technisch umgesetzt werden; Bestandsfälle sollen dann auch die rückwirkende Auszahlung für 2027 erhalten.

  13. Berichtspflicht der Bundesregierung [5]

    Das Gesetz verlangt einen Bericht im Jahr 2029 zur tatsächlichen Entwicklung von Beitragssatz und Bundeszuschüssen. Das exakte Datum ist im Gesetz nicht festgelegt; dieser Eintrag nutzt deshalb das Jahresende nur als Platzhalter.

Was steht wirklich drin?

  • Haltelinie 48 Prozent bis 2031 [5][17][19]

    Das Sicherungsniveau vor Steuern soll bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 mindestens 48 Prozent betragen. Praktisch heißt das: Die Rentenanpassung wird so festgesetzt, dass diese Untergrenze erreicht wird.

  • Schutzklausel ebenfalls bis 2031 verlängert [5][18]

    Auch die begleitende Schutzklausel wird bis 2031 fortgeschrieben. Sie regelt vereinfacht gesagt, wie sich frühere Minderungen und unterbliebene Kürzungen in der Rentenanpassung auswirken.

  • Mütterrente III gleicht vor 1992 geborene Kinder an [5][15][16]

    Die Mütterrente III hebt für vor 1992 geborene Kinder die anrechenbare Kindererziehungszeit um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre an. Für viele laufende Renten geschieht das zunächst über pauschale Zuschläge statt über eine komplette Neuberechnung.

  • Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten je betroffenem Kind [5][15][16]

    Wer bereits eine Rente mit bisher 2,5 Jahren Kindererziehungszeit für ein vor 1992 geborenes Kind hat, bekommt ab 2027 in vielen Fallgruppen pauschal 0,5 persönliche Entgeltpunkte zusätzlich.

  • Bund erstattet die Mehrkosten [5]

    Die Mehraufwendungen aus der Haltelinie und aus der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sollen nicht einfach in der Rentenkasse hängen bleiben. Das Gesetz schreibt dafür eigene Erstattungsregeln zulasten des Bundes vor.

  • Mindestrücklage wird angehoben [5]

    Die untere Grenze der Nachhaltigkeitsrücklage steigt von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben. Das soll die Liquidität der Rentenversicherung im laufenden Jahr absichern.

  • Bundeszuschüsse werden anders fortgeschrieben [5]

    Die Regeln zur Fortschreibung der Bundeszuschüsse werden vereinfacht und transparenter gefasst. Das ändert die Berechnungstechnik, nicht aber das Grundprinzip, dass der Bund Zuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung leistet.

  • Berichtspflicht im Jahr 2029 [5]

    Die Bundesregierung muss dem Gesetzgeber 2029 berichten, wie sich Beitragssatz und Bundeszuschüsse tatsächlich entwickelt haben. Das Gesetz baut damit eine spätere Nachprüfung ein.

Vorher / Nachher

Rentenniveau [5][13][17][19]

Vorher

Die Niveauschutzklausel galt nur bis zum Ablauf des 1. Juli 2025; ohne neues Gesetz hätte das Rentenniveau danach nach der normalen Formel sinken können.

Nachher

Die Niveauschutzklausel gilt bis zum Ablauf des 1. Juli 2031; das Sicherungsniveau vor Steuern wird bis dahin auf mindestens 48 Prozent abgesichert.

Nachhaltigkeitsfaktor [13][14][20]

Vorher

Nach Auslaufen der alten Haltelinie hätte der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenentwicklung wieder stärker gedämpft.

Nachher

Bis 2031 bleibt die Wirkung dieses Dämpfungsmechanismus im Ergebnis ausgesetzt; ab 2031 kann er nach der gegenwärtigen Rechtslage wieder greifen.

Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder [5][13][15][16]

Vorher

In der gesetzlichen Rente wurden dafür grundsätzlich zweieinhalb Jahre berücksichtigt.

Nachher

Am Ende sollen drei Jahre berücksichtigt werden; viele Bestandsfälle erhalten dafür ab 2027 zunächst pauschal 0,5 zusätzliche Entgeltpunkte pro Kind.

Finanzierung der Mehrkosten [5][9]

Vorher

Ohne dieses Gesetz hätte es für diese neuen Leistungen keine speziellen Erstattungsregeln nach Paragraph 291b und Paragraph 291c SGB VI gegeben.

Nachher

Der Bund erstattet die Mehraufwendungen aus der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau und aus der vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten.

Mindestrücklage [5]

Vorher

Die Mindestrücklage lag bei 0,2 Monatsausgaben.

Nachher

Die Untergrenze steigt auf 0,3 Monatsausgaben; direkte Bundeszuschuss-Effekte aus dieser höheren Rücklage sollen mit Paragraph 287h SGB VI abgefedert werden.

Rückkehr zum selben Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze [5][20]

Vorher

Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen stand solchen Wiedereinstellungen beim selben Arbeitgeber entgegen.

Nachher

Für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt diese Sperre in dem geregelten Rahmen nicht mehr.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Für die Rentenanpassungen bis 2031 gilt eine rechtliche Untergrenze von 48 Prozent beim Sicherungsniveau vor Steuern. Dadurch werden Renten nach offizieller Darstellung höher ausfallen, als sie es ohne Verlängerung der Haltelinie täten. [5][13][14]
  • Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen rentenrechtlich zusätzliche Anerkennung. Für viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sind das 0,5 zusätzliche persönliche Entgeltpunkte pro Kind; für Bestandsfälle wird die Auszahlung ab 2028 vorbereitet, obwohl der Anspruch rechtlich ab 2027 ansetzt. [15][16][29]

Wahrscheinliche Folgen

  • Der offizielle Haushaltsbericht erwartet deutlich steigende zusätzliche Bundesmittel. Modelliert sind insgesamt 10,4 Milliarden Euro im Jahr 2028, 14,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und 19,9 Milliarden Euro im Jahr 2040. Diese Werte sind Vorausberechnungen und keine sicheren Ist-Werte. [9][20]
  • Nach dem Paragraph-96-Bericht steigen die modellierten Beitragssätze trotz Steuererstattung im Zeitverlauf weiter an. Für das Szenario mit Maßnahmen werden 18,6 Prozent im Jahr 2026, 18,8 Prozent 2027 und 20,0 Prozent ab 2028 ausgewiesen. [9]

Umstrittene Folgen

  • Umstritten ist, wer die Last am Ende trägt. Regierung, DGB, VdK und IMK argumentieren, die Stabilisierung nütze auch Jüngeren, weil sie deren spätere Rentenbasis anhebt; BDA und Prof. Werding sehen dagegen eine Verschiebung von Lasten auf jüngere Steuer- und Beitragszahlende. [22][23][24][26][27][28]

Langfristige Folgen

  • Was nach 2031 genau passiert, ist rechtlich noch nicht endgültig entschieden. Das Gesetz selbst verlängert die Haltelinie nur bis 2031 und verlangt 2029 einen Bericht; für die Zeit danach braucht es neue politische Entscheidungen. [5][14]

Betroffene Gruppen

  • Rentnerinnen und Rentner mit vor 1992 geborenen Kindern

    stark betroffen

    Diese Gruppe ist der Kernadressat der Mütterrente III. Für viele laufende Renten bedeutet das ab 2027 einen Zuschlag von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten je betroffenem Kind; die Auszahlung an Bestandsfälle soll 2028 erfolgen. [15][16]

  • Künftige Rentnerinnen und Rentner

    stark betroffen

    Sie profitieren von der verlängerten Haltelinie, weil ihr späterer Rentenwert bis 2031 nicht unter das Sicherungsniveau von 48 Prozent absinken soll. [13][14][17][19]

  • Junge Beitragszahlende und Steuerzahlende

    stark betroffen

    Diese Gruppe ist indirekt betroffen, weil die Finanzierung nach offizieller Planung über steigende Bundesmittel und im Zeitverlauf auch über einen höheren Beitragssatz mitläuft. Wie stark die Belastung später tatsächlich ausfällt, ist modellabhängig. [9][20][22][27]

  • Bund

    stark betroffen

    Der Bundeshaushalt trägt die gesetzlich vorgesehene Erstattung der Mehraufwendungen. Laut Haushaltsbericht steigen die zusätzlichen Bundesmittel in den Modellrechnungen deutlich an. [9]

  • Deutsche Rentenversicherung und andere öffentliche Stellen

    mittel betroffen

    Die Deutsche Rentenversicherung muss die Mütterrente III technisch umsetzen. Laut Gesetzentwurf entstehen der Rentenversicherung einmalig rund 32 Millionen Euro Verwaltungsaufwand; für Länder und Kommunen werden einmalig 19,8 Millionen Euro genannt. [5][9]

  • Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Sonderfälle der Kindererziehung

    mittel betroffen

    Für diese Personen ist die Rechtslage oft nicht vollautomatisch. Ein Antrag kann nötig sein, wenn die Kindererziehungszeiten nicht oder nicht vollständig im Konto gespeichert sind oder wenn pauschale Zuschlagsregeln den Einzelfall nicht passend erfassen. [15][29][30]

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

    wenig betroffen

    Sie sind nicht Hauptadressat von Rentenniveau und Mütterrente III, aber das Gesetz enthält zusätzlich eine arbeitsrechtliche Erleichterung für sachgrundlos befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. [5][20]

  • Unternehmen, KMU und Start-ups

    wenig betroffen

    Aus Sicht des Gesetzentwurfs sollen Unternehmen durch die Steuererstattung der rentenpolitischen Mehrkosten im Rahmen der paritätischen Sozialbeiträge grundsätzlich nicht zusätzlich belastet werden. Das ist eine gesetzgeberische Zielbeschreibung, keine Garantie dauerhaft stabiler Lohnnebenkosten. [5][9]

Pro & Contra

Dafür

  • Die Haltelinie verhindert ein Absinken des Rentenniveaus und sorgt dafür, dass die Renten bis 2031 nicht von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden. [5][13][14]

    Position von: Regierung · stark belegt

    Gegenargument: Kritiker halten dagegen, dass die Stabilisierung nur bis 2031 gilt und die Kosten in Bundeshaushalt und Zukunft verschoben werden.

  • Die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ist eine überfällige Gerechtigkeitskorrektur für Mütter und einige Väter mit vor 1992 geborenen Kindern. [13][26]

    Position von: Verband · stark belegt

    Gegenargument: Gegner sagen, dass die Maßnahme zwar gerecht wirken könne, aber teuer sei und zielgenauere Armutsbekämpfung nicht ersetze.

  • Auch jüngere Generationen profitieren, weil ein höheres Rentenniveau bis 2031 ihren späteren Rentenwert auf einem höheren Ausgangspunkt festigt. [13][23][24]

    Position von: Wissenschaft · mittel belegt

    Gegenargument: Arbeitgeber und Prof. Werding bestreiten diesen generationenübergreifenden Nutzen und verweisen auf Steuer- und Schuldenlasten.

Dagegen

  • Das Paket belaste jüngere Generationen über höhere Steuerzuschüsse, mögliche Schulden und spätere Finanzierungslasten. [22][27][28]

    Position von: Wirtschaft · stark belegt

    Gegenargument: Sozialverbände und Gewerkschaften halten entgegen, dass stabile gesetzliche Renten auch den heute Jüngeren später zugutekommen und sofortige Kürzungen verhindern.

  • Die Reform sei nur Stückwerk, weil sie das Rentenniveau nicht dauerhaft sichert und zentrale Verteilungsfragen nach 2031 offenlässt. [5][8][28]

    Position von: Opposition · mittel belegt

    Gegenargument: Die Koalition verweist darauf, dass das Gesetz bewusst nur ein erster Schritt ist und 2029 eine Nachsteuerung gesetzlich vorgesehen ist.

  • Die Mütterrente III helfe nicht automatisch dort am meisten, wo Altersarmut am größten ist, weil Wechselwirkungen mit Grundsicherung und Grundrente bestehen. [8][28]

    Position von: Opposition · mittel belegt

    Gegenargument: Befürworter halten entgegen, dass die Gleichstellung unabhängig vom Geburtsjahr schon für sich ein Gerechtigkeitsziel ist und nicht erst über Armutsbekämpfung legitimiert werden muss.

  • Statt die gesetzliche Rente höher zu halten, sollte das Sicherungsniveau kontrolliert sinken und durch stärkere kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt werden. [23][24][26][27]

    Position von: Wissenschaft · mittel belegt

    Gegenargument: DGB, VdK und IMK bezweifeln, dass betriebliche und private Vorsorge die Lücke für breite Bevölkerungsteile verlässlich schließen können.

Abstimmungsergebnis

Deutscher Bundestag, 05.12.2025 · Namentliche Abstimmung [10]

Dafür
318
Dagegen
225
Enthaltung
53

Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung

Fraktionen mit Ja-Mehrheit · 328 SitzeFraktionen mit Nein-Mehrheit · 236 Sitze
  • CDU/CSU208Dafür
  • SPD120Dafür
  • AfD151Dagegen
  • B90/Grüne85Dagegen
  • Die Linke64Enthaltung

Zwei getrennte Größen: oben das amtliche Abstimmungsergebnis, darunter die Fraktionsstärke mit der Mehrheitsrichtung der jeweiligen Fraktion. Die Summen unterscheiden sich, weil nicht alle Abgeordneten teilnahmen und einzelne von ihrer Fraktion abwichen; die Einzelstimmen stehen in den verlinkten Quellen.

Stimmbegründungen

  • CDU/CSUDafür

    Die Unionsfraktion trug das Paket als Teil des Koalitionskompromisses: Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031, Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und Bundeserstattung sollten Vertrauen in die gesetzliche Rente sichern.

    • Die Haltelinie von 48 Prozent sollte den Rentenwert bis 2031 planbarer machen und ein kurzfristiges Absinken verhindern. [5][8]
    • Die Mütterrente III sollte Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder stärker gleichstellen. [5][8]
    • Die Koalition stellte das Paket als ersten Schritt dar; die weitere Entwicklung soll 2029 erneut geprüft werden. [5][8]
  • SPDDafür

    Die SPD begründete ihre Zustimmung mit verlässlichem Rentenniveau, der Mütterrente III als Gerechtigkeitsfrage und einem ersten Schritt, bevor 2029 über die weitere Entwicklung nachgesteuert werden soll.

    • Die gesetzliche Rente sollte aus SPD-Sicht verlässlich bleiben; das Sicherungsniveau wird dafür bis 2031 stabilisiert. [4][8]
    • Die Mütterrente III wurde als Anerkennung von Erziehungsleistung und als Gleichstellungsfrage begründet. [8][13]
    • Die Reform wurde zugleich als Zwischenschritt angelegt, weil 2029 eine Bewertung und mögliche Nachsteuerung vorgesehen ist. [5][8]
  • AfDDagegen

    Die AfD lehnte das Gesamtpaket ab, obwohl sie einzelne Bestandteile wie die Mütterrente unterstützte; im Ausschuss kritisierte sie die übrigen Regelungen und verlangte eine getrennte Abstimmung.

    • Die AfD wollte über einzelne Bestandteile getrennt abstimmen, weil sie die Mütterrente nicht mit dem gesamten Reformpaket verknüpfen wollte. [8]
    • Sie unterstützte nach Ausschussdarstellung einzelne Elemente, sah das Gesamtpaket aber wegen der übrigen rentenpolitischen Weichenstellungen nicht als zustimmungsfähig an. [8]
    • Ihre Gegenstimme richtete sich damit gegen das Paket als Ganzes, nicht zwingend gegen jede einzelne Maßnahme darin. [8]
  • B90/GrüneDagegen

    Die Grünen lehnten das Paket ab, weil die Haltelinie nur bis 2031 reicht, die Mütterrente aus ihrer Sicht Altersarmut nicht gezielt bekämpft und Finanzierungs- sowie Generationenfragen offen bleiben.

    • Die Stabilisierung des Rentenniveaus reichte aus grüner Sicht nicht weit genug, weil sie nur bis 2031 gesichert wird. [8][32]
    • Die Mütterrente wurde kritisiert, weil sie wegen Wechselwirkungen mit Grundsicherung und Grundrente Altersarmut nicht zielgenau bekämpfe. [8][32]
    • Zusätzlich blieben aus grüner Sicht Finanzierung, Generationengerechtigkeit und eine tragfähige ergänzende Vorsorge offen. [8][32]
  • Die LinkeEnthaltung

    Die Linke enthielt sich: Sie sah Stabilisierung und Mütterrente als Schritte in die richtige Richtung, kritisierte aber, dass das Paket Altersarmut und langfristige Finanzierung nicht ausreichend löst.

    • Die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Mütterrente wurden als grundsätzlich richtige Schritte bewertet. [8]
    • Für eine Zustimmung reichte das Paket der Linken aber nicht, weil es Altersarmut nicht ausreichend bekämpfe. [8][32]
    • Auch die dauerhafte Finanzierung und eine weitergehende Stärkung der gesetzlichen Rente blieben aus linker Sicht offen. [8][32]

Häufige Fragen

Gilt das Gesetz schon für mich?

Ja, das Gesetz als Ganzes ist in Kraft. Aber nicht jede Regel gilt sofort praktisch: Die Haltelinie wirkt schon für die Rentenanpassungen bis 2031, die Mütterrente III für viele Bestandsfälle dagegen rechtlich ab 2027 und ausgezahlt voraussichtlich ab 2028. [3][5][15]

Bekomme ich 2026 automatisch mehr Rente wegen des Rentenpakets?

Nicht automatisch extra als Sonderzahlung. Das Gesetz sorgt dafür, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt; die konkrete Rentenerhöhung wird aber weiterhin jedes Jahr regulär festgelegt, 2026 zum Beispiel über die Rentenanpassung zum 1. Juli. [14][21]

Bekomme ich die Mütterrente III sofort im Jahr 2026?

Nein. Die Verbesserungen für vor 1992 geborene Kinder starten rechtlich erst am 2027-01-01. Für viele Menschen, die schon Rente beziehen, soll die Auszahlung wegen der technischen Umsetzung erst 2028 rückwirkend für 2027 kommen. [15][16]

Muss ich dafür einen Antrag stellen?

Meistens nicht, wenn Sie schon eine Rente beziehen und die Kindererziehungszeiten bereits im Versicherungskonto erfasst sind. Ein Antrag kann aber nötig sein, wenn noch keine Rente läuft, wenn Zeiten fehlen oder in Sonderfällen wie Adoption oder Pflege. [29][30]

Betrifft mich das auch, wenn ich noch jung bin?

Indirekt ja. Die Reform legt fest, wie sich gesetzliche Renten bis 2031 entwickeln, und sie beeinflusst zugleich Steuern und langfristige Finanzierungsdebatten. Ob das für Jüngere insgesamt Vor- oder Nachteil ist, ist aber politisch umstritten. [9][22][24][27]

Betrifft das meine private oder betriebliche Altersvorsorge?

Direkt nicht. Dieses Gesetz regelt vor allem die gesetzliche Rentenversicherung, Kindererziehungszeiten und eine arbeitsrechtliche Befristungsfrage nach Erreichen der Regelaltersgrenze. [5][13]

Was passiert, wenn meine Kindererziehungszeiten nicht richtig gespeichert sind?

Dann sollten Sie Ihr Versicherungskonto prüfen und gegebenenfalls eine Kontenklärung anstoßen. Fehlende Zeiten können auch später noch geltend gemacht werden. [30]

Was ist nach 2031 noch offen?

Offen ist vor allem die Zeit nach Ablauf der Haltelinie. Das Gesetz selbst enthält dafür keine dauerhafte Lösung, sondern verlangt 2029 einen Bericht der Bundesregierung, auf dessen Grundlage weitere Maßnahmen beschlossen werden können. [5]

Quellen

  1. [1]Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollstaendigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten recht.bund.de / Bundesgesetzblatt, BGBl. 2025 I Nr. 362
  2. [2]Aktualitaetendienst gesetze-im-internet.de, Gesetz vom 22. Dezember 2025
  3. [3]Rentenpaket 2025 Bundesregierung, Ueberblickstext
  4. [4]Kabinett beschliesst Rentenpaket 2025 Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, Pressemitteilung
  5. [5]Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollstaendigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/1929, Art. 1, Art. 2, Art. 3; S. 9-19, 29-38
  6. [6]Stabilisierung des Rentenniveaus und Staerkung der Betriebsrenten Deutscher Bundestag, Textarchiv, erste Beratung
  7. [7]Anhoerung zur Stabilisierung des Rentenniveaus Deutscher Bundestag, Anhoerungsankuendigung / -ueberblick
  8. [8]Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuer Arbeit und Soziales Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/3112, S. 1-6
  9. [9]Bericht gemaess Paragraph 96 GO zu dem Gesetzentwurf Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/3113, S. 2-4
  10. [10]Namentliche Abstimmungen - Gesetzentwurf zum Rentenniveau und zu Kindererziehungszeiten Deutscher Bundestag, Abstimmungsergebnis
  11. [11]Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollstaendigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten DIP / Deutscher Bundestag, DIP-Vorgang 324800, Vorgangsuebersicht
  12. [12]BundesratKOMPAKT - 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 Bundesrat, TOP 4a, BR-Drs. 723/25
  13. [13]Rentenreform 2025 Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, FAQ / Ueberblick
  14. [14]Bundeskabinett beschliesst Rentenanpassung 2026 Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, Einzelheiten
  15. [15]FAQs | Muetterrente III Deutsche Rentenversicherung, FAQ
  16. [16]Fachliche Information 02/2026 Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Fachinfo
  17. [17]Paragraph 255e SGB VI - Einzelnorm gesetze-im-internet.de, Ueberschrift und Abs. 1
  18. [18]Paragraph 255h SGB VI - Einzelnorm gesetze-im-internet.de, Ueberschrift
  19. [19]Paragraph 255i SGB VI - Einzelnorm gesetze-im-internet.de, Ueberschrift und Satz 1
  20. [20]Rentenversicherungsbericht 2025 Bundesregierung / Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/3080, Teil A / Modellrechnungen
  21. [21]Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent Deutsche Rentenversicherung, Meldung
  22. [22]Schriftliche Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbaende Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)47
  23. [23]Schriftliche Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)45
  24. [24]Die Stabilisierung des Rentenniveaus bringt einen generationenuebergreifenden Nutzen mit sich Deutscher Bundestag / IMK, Ausschussdrucksache 21(11)51
  25. [25]Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)42
  26. [26]Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)52, S. 4 ff.
  27. [27]Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Werding Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)56 neu
  28. [28]Wortprotokoll 11. Sitzung des Ausschusses fuer Arbeit und Soziales Deutscher Bundestag, Protokoll zur Anhoerung zu BT-Drs. 21/1929, S. 3-8
  29. [29]FAQs | Muss die Muetterrente beantragt werden? Deutsche Rentenversicherung, FAQ
  30. [30]Kindererziehung: Ihr Plus fuer die Rente Deutsche Rentenversicherung, Ueberblick / Antragshinweise
  31. [31]Rentenversicherungsbericht / Alterssicherungsbericht Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, Uebersichtsseite
  32. [32]Plenarprotokoll 21/48 - Schlussberatung Rentenpaket 2025 Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 21/48, S. 5648-5652 und 5675-5676

Was kann ich tun?

Glossar

Rentenniveau
Eine Rechengröße, die zeigt, wie hoch eine Standardrente im Verhältnis zu einem Durchschnittslohn ist. Es geht nicht um das persönliche letzte Gehalt.
Haltelinie
Eine gesetzliche Untergrenze. Hier bedeutet sie: Das Rentenniveau darf bis 2031 nicht unter 48 Prozent fallen.
Mütterrente
Umgangssprachlicher Name für zusätzliche rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Auch Väter oder andere Erziehende können betroffen sein.
Mütterrente III
Die dritte Ausbaustufe dieser Anerkennung. Sie macht aus zweieinhalb Jahren am Ende drei Jahre Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder.
Nachhaltigkeitsfaktor
Teil der Rentenformel, der Rentensteigerungen bremst, wenn demografisch mehr Rentnerinnen und Rentner auf weniger Beitragszahlende kommen. Bis 2031 wirkt er wegen der Haltelinie praktisch nicht voll durch.
Beitragssatz
Der Prozentsatz des Bruttolohns, der in die Rentenversicherung fließt. Beschäftigte und Arbeitgeber teilen ihn sich grundsätzlich.
Bundeszuschuss
Geld aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung. Beim Rentenpaket 2025 ist er zentral, weil die Mehrkosten der Haltelinie und der Mütterrente III grundsätzlich aus Bundesmitteln erstattet werden sollen.
Standardrentner
Ein Rechenmodell mit 45 Jahren Beitragszahlung zum Durchschnittsverdienst. Diese Figur dient dazu, Rentenniveau und Rentenwert vergleichbar zu machen.
Persönliche Entgeltpunkte
Die Punkte sammeln sich aus Beiträgen oder bestimmten Ersatz- und Erziehungszeiten. Mehr Punkte bedeuten in der Regel mehr Rente.
Kontenklärung
Das Prüfen und Ergänzen des Rentenkontos, damit etwa Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder andere Zeiten richtig gespeichert sind.
Anschlussverbot
Eine arbeitsrechtliche Grenze für sachgrundlose Befristungen bei demselben Arbeitgeber. Das Rentenpaket lockert diese Grenze für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Korrekturen & Aktualisierungen

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