PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass
In KraftZuletzt geprüft am 16. Juni 2026 · DIP-Vorgang 324800 · KI-gestützt erstellt

Rentenpaket 2025 - Haltelinie, Mütterrente III und Finanzierung

Das Gesetz hält das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent und gleicht Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an.

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Worum geht es?
Das Rentenpaket 2025 soll verhindern, dass das gesetzliche Rentenniveau nach Ende 2025 absinkt. Außerdem sollen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vollständig an spätere Geburtsjahrgänge angeglichen werden.
Wichtigste Änderung
Die Haltelinie von 48 Prozent gilt nun bis zum Ablauf des 1. Juli 2031. Für vor 1992 geborene Kinder werden ab 2027 zusätzliche Zuschläge gewährt; die vollständige technische Umsetzung der drei Jahre Kindererziehungszeit für alle läuft bei Bestandsfällen erst 2028 aus.
Wer ist betroffen?
Unmittelbar betroffen sind heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner, besonders Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Indirekt betroffen sind Beschäftigte und Steuerzahlende, weil die Mehrkosten laut Gesetz grundsätzlich aus Bundesmitteln erstattet werden sollen.

Die Zusammenfassung

Das Gesetz wurde nach Bundestagsbeschluss am 2025-12-05, Bundesratsbefassung am 2025-12-19 und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 2025-12-23 verabschiedet. Es ist als Gesetz insgesamt in Kraft; einzelne Teile gelten aber gestaffelt später. [1][10][12]

Kernstück ist die Verlängerung der Haltelinie: Das Sicherungsniveau vor Steuern darf bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 nicht unter 48 Prozent sinken. Dafür bleiben rentendämpfende Regelungen, die sonst stärker auf die Demografie reagieren würden, bis 2031 praktisch ausgesetzt. [5][13][17][18][19]

Die Mütterrente III gleicht Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an. Statt bisher zweieinhalb Jahren sollen am Ende ebenfalls drei Jahre berücksichtigt werden; für viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner geschieht das zunächst über pauschale Zuschläge von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten je betroffenem Kind. [5][15][16]

Die Finanzierung ist gesetzlich so angelegt, dass der Bund Mehraufwendungen aus der Haltelinie und aus der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten erstattet. Der Haushaltsbericht modelliert zusätzliche Bundesmittel von rund 10,4 Milliarden Euro im Jahr 2028, 14,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und 19,9 Milliarden Euro im Jahr 2040. [8][9]

Politisch und fachlich ist vor allem strittig, ob die Reform eher Verlässlichkeit schafft oder Lasten in die Zukunft verschiebt. Gewerkschaften, Sozialverbände und das IMK loben Stabilisierung und Gleichstellung; Arbeitgeberverbände und Prof. Werding warnen vor hohen fiskalischen Kosten und Belastungen für jüngere Generationen. [22][23][24][26][27]

Was steht wirklich drin?

  • Haltelinie 48 Prozent bis 2031 [5][17][19]

    Das Sicherungsniveau vor Steuern soll bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 mindestens 48 Prozent betragen. Praktisch heißt das: Die Rentenanpassung wird so festgesetzt, dass diese Untergrenze erreicht wird.

  • Schutzklausel ebenfalls bis 2031 verlängert [5][18]

    Auch die begleitende Schutzklausel wird bis 2031 fortgeschrieben. Sie regelt vereinfacht gesagt, wie sich frühere Minderungen und unterbliebene Kürzungen in der Rentenanpassung auswirken.

  • Mütterrente III gleicht vor 1992 geborene Kinder an [5][15][16]

    Die Mütterrente III hebt für vor 1992 geborene Kinder die anrechenbare Kindererziehungszeit um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre an. Für viele laufende Renten geschieht das zunächst über pauschale Zuschläge statt über eine komplette Neuberechnung.

  • Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten je betroffenem Kind [5][15][16]

    Wer bereits eine Rente mit bisher 2,5 Jahren Kindererziehungszeit für ein vor 1992 geborenes Kind hat, bekommt ab 2027 in vielen Fallgruppen pauschal 0,5 persönliche Entgeltpunkte zusätzlich.

  • Bund erstattet die Mehrkosten [5]

    Die Mehraufwendungen aus der Haltelinie und aus der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sollen nicht einfach in der Rentenkasse hängen bleiben. Das Gesetz schreibt dafür eigene Erstattungsregeln zulasten des Bundes vor.

  • Mindestrücklage wird angehoben [5]

    Die untere Grenze der Nachhaltigkeitsrücklage steigt von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben. Das soll die Liquidität der Rentenversicherung im laufenden Jahr absichern.

  • Bundeszuschüsse werden anders fortgeschrieben [5]

    Die Regeln zur Fortschreibung der Bundeszuschüsse werden vereinfacht und transparenter gefasst. Das ändert die Berechnungstechnik, nicht aber das Grundprinzip, dass der Bund Zuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung leistet.

  • Berichtspflicht im Jahr 2029 [5]

    Die Bundesregierung muss dem Gesetzgeber 2029 berichten, wie sich Beitragssatz und Bundeszuschüsse tatsächlich entwickelt haben. Das Gesetz baut damit eine spätere Nachprüfung ein.

Betroffene Gruppen

  • Rentnerinnen und Rentner mit vor 1992 geborenen Kindern

    stark betroffen

    Diese Gruppe ist der Kernadressat der Mütterrente III. Für viele laufende Renten bedeutet das ab 2027 einen Zuschlag von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten je betroffenem Kind; die Auszahlung an Bestandsfälle soll 2028 erfolgen. [15][16]

  • Künftige Rentnerinnen und Rentner

    stark betroffen

    Sie profitieren von der verlängerten Haltelinie, weil ihr späterer Rentenwert bis 2031 nicht unter das Sicherungsniveau von 48 Prozent absinken soll. [13][14][17][19]

  • Junge Beitragszahlende und Steuerzahlende

    stark betroffen

    Diese Gruppe ist indirekt betroffen, weil die Finanzierung nach offizieller Planung über steigende Bundesmittel und im Zeitverlauf auch über einen höheren Beitragssatz mitläuft. Wie stark die Belastung später tatsächlich ausfällt, ist modellabhängig. [9][20][22][27]

  • Bund

    stark betroffen

    Der Bundeshaushalt trägt die gesetzlich vorgesehene Erstattung der Mehraufwendungen. Laut Haushaltsbericht steigen die zusätzlichen Bundesmittel in den Modellrechnungen deutlich an. [9]

  • Deutsche Rentenversicherung und andere öffentliche Stellen

    mittel betroffen

    Die Deutsche Rentenversicherung muss die Mütterrente III technisch umsetzen. Laut Gesetzentwurf entstehen der Rentenversicherung einmalig rund 32 Millionen Euro Verwaltungsaufwand; für Länder und Kommunen werden einmalig 19,8 Millionen Euro genannt. [5][9]

  • Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Sonderfälle der Kindererziehung

    mittel betroffen

    Für diese Personen ist die Rechtslage oft nicht vollautomatisch. Ein Antrag kann nötig sein, wenn die Kindererziehungszeiten nicht oder nicht vollständig im Konto gespeichert sind oder wenn pauschale Zuschlagsregeln den Einzelfall nicht passend erfassen. [15][29][30]

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

    wenig betroffen

    Sie sind nicht Hauptadressat von Rentenniveau und Mütterrente III, aber das Gesetz enthält zusätzlich eine arbeitsrechtliche Erleichterung für sachgrundlos befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. [5][20]

  • Unternehmen, KMU und Start-ups

    wenig betroffen

    Aus Sicht des Gesetzentwurfs sollen Unternehmen durch die Steuererstattung der rentenpolitischen Mehrkosten im Rahmen der paritätischen Sozialbeiträge grundsätzlich nicht zusätzlich belastet werden. Das ist eine gesetzgeberische Zielbeschreibung, keine Garantie dauerhaft stabiler Lohnnebenkosten. [5][9]

Vorher / Nachher

Rentenniveau [5][13][17][19]

Vorher

Die Niveauschutzklausel galt nur bis zum Ablauf des 1. Juli 2025; ohne neues Gesetz hätte das Rentenniveau danach nach der normalen Formel sinken können.

Nachher

Die Niveauschutzklausel gilt bis zum Ablauf des 1. Juli 2031; das Sicherungsniveau vor Steuern wird bis dahin auf mindestens 48 Prozent abgesichert.

Nachhaltigkeitsfaktor [13][14][20]

Vorher

Nach Auslaufen der alten Haltelinie hätte der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenentwicklung wieder stärker gedämpft.

Nachher

Bis 2031 bleibt die Wirkung dieses Dämpfungsmechanismus im Ergebnis ausgesetzt; ab 2031 kann er nach der gegenwärtigen Rechtslage wieder greifen.

Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder [5][13][15][16]

Vorher

In der gesetzlichen Rente wurden dafür grundsätzlich zweieinhalb Jahre berücksichtigt.

Nachher

Am Ende sollen drei Jahre berücksichtigt werden; viele Bestandsfälle erhalten dafür ab 2027 zunächst pauschal 0,5 zusätzliche Entgeltpunkte pro Kind.

Finanzierung der Mehrkosten [5][9]

Vorher

Ohne dieses Gesetz hätte es für diese neuen Leistungen keine speziellen Erstattungsregeln nach Paragraph 291b und Paragraph 291c SGB VI gegeben.

Nachher

Der Bund erstattet die Mehraufwendungen aus der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau und aus der vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten.

Mindestrücklage [5]

Vorher

Die Mindestrücklage lag bei 0,2 Monatsausgaben.

Nachher

Die Untergrenze steigt auf 0,3 Monatsausgaben; direkte Bundeszuschuss-Effekte aus dieser höheren Rücklage sollen mit Paragraph 287h SGB VI abgefedert werden.

Rückkehr zum selben Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze [5][20]

Vorher

Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen stand solchen Wiedereinstellungen beim selben Arbeitgeber entgegen.

Nachher

Für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt diese Sperre in dem geregelten Rahmen nicht mehr.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Für die Rentenanpassungen bis 2031 gilt eine rechtliche Untergrenze von 48 Prozent beim Sicherungsniveau vor Steuern. Dadurch werden Renten nach offizieller Darstellung höher ausfallen, als sie es ohne Verlängerung der Haltelinie täten. [5][13][14]
  • Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen rentenrechtlich zusätzliche Anerkennung. Für viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sind das 0,5 zusätzliche persönliche Entgeltpunkte pro Kind; für Bestandsfälle wird die Auszahlung ab 2028 vorbereitet, obwohl der Anspruch rechtlich ab 2027 ansetzt. [15][16][29]

Wahrscheinliche Folgen

  • Der offizielle Haushaltsbericht erwartet deutlich steigende zusätzliche Bundesmittel. Modelliert sind insgesamt 10,4 Milliarden Euro im Jahr 2028, 14,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und 19,9 Milliarden Euro im Jahr 2040. Diese Werte sind Vorausberechnungen und keine sicheren Ist-Werte. [9][20]
  • Nach dem Paragraph-96-Bericht steigen die modellierten Beitragssätze trotz Steuererstattung im Zeitverlauf weiter an. Für das Szenario mit Maßnahmen werden 18,6 Prozent im Jahr 2026, 18,8 Prozent 2027 und 20,0 Prozent ab 2028 ausgewiesen. [9]

Umstrittene Folgen

  • Umstritten ist, wer die Last am Ende trägt. Regierung, DGB, VdK und IMK argumentieren, die Stabilisierung nütze auch Jüngeren, weil sie deren spätere Rentenbasis anhebt; BDA und Prof. Werding sehen dagegen eine Verschiebung von Lasten auf jüngere Steuer- und Beitragszahlende. [22][23][24][26][27][28]

Langfristige Folgen

  • Was nach 2031 genau passiert, ist rechtlich noch nicht endgültig entschieden. Das Gesetz selbst verlängert die Haltelinie nur bis 2031 und verlangt 2029 einen Bericht; für die Zeit danach braucht es neue politische Entscheidungen. [5][14]

Pro & Contra

Dafür

  • Die Haltelinie verhindert ein Absinken des Rentenniveaus und sorgt dafür, dass die Renten bis 2031 nicht von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden. [5][13][14]

    Position von: Regierung · stark belegt

    Gegenargument: Kritiker halten dagegen, dass die Stabilisierung nur bis 2031 gilt und die Kosten in Bundeshaushalt und Zukunft verschoben werden.

  • Die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ist eine überfällige Gerechtigkeitskorrektur für Mütter und einige Väter mit vor 1992 geborenen Kindern. [13][26]

    Position von: Verband · stark belegt

    Gegenargument: Gegner sagen, dass die Maßnahme zwar gerecht wirken könne, aber teuer sei und zielgenauere Armutsbekämpfung nicht ersetze.

  • Auch jüngere Generationen profitieren, weil ein höheres Rentenniveau bis 2031 ihren späteren Rentenwert auf einem höheren Ausgangspunkt festigt. [13][23][24]

    Position von: Wissenschaft · mittel belegt

    Gegenargument: Arbeitgeber und Prof. Werding bestreiten diesen generationenübergreifenden Nutzen und verweisen auf Steuer- und Schuldenlasten.

Dagegen

  • Das Paket belaste jüngere Generationen über höhere Steuerzuschüsse, mögliche Schulden und spätere Finanzierungslasten. [22][27][28]

    Position von: Wirtschaft · stark belegt

    Gegenargument: Sozialverbände und Gewerkschaften halten entgegen, dass stabile gesetzliche Renten auch den heute Jüngeren später zugutekommen und sofortige Kürzungen verhindern.

  • Die Reform sei nur Stückwerk, weil sie das Rentenniveau nicht dauerhaft sichert und zentrale Verteilungsfragen nach 2031 offenlässt. [5][8][28]

    Position von: Opposition · mittel belegt

    Gegenargument: Die Koalition verweist darauf, dass das Gesetz bewusst nur ein erster Schritt ist und 2029 eine Nachsteuerung gesetzlich vorgesehen ist.

  • Die Mütterrente III helfe nicht automatisch dort am meisten, wo Altersarmut am größten ist, weil Wechselwirkungen mit Grundsicherung und Grundrente bestehen. [8][28]

    Position von: Opposition · mittel belegt

    Gegenargument: Befürworter halten entgegen, dass die Gleichstellung unabhängig vom Geburtsjahr schon für sich ein Gerechtigkeitsziel ist und nicht erst über Armutsbekämpfung legitimiert werden muss.

  • Statt die gesetzliche Rente höher zu halten, sollte das Sicherungsniveau kontrolliert sinken und durch stärkere kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt werden. [23][24][26][27]

    Position von: Wissenschaft · mittel belegt

    Gegenargument: DGB, VdK und IMK bezweifeln, dass betriebliche und private Vorsorge die Lücke für breite Bevölkerungsteile verlässlich schließen können.

Abstimmungsergebnis

Deutscher Bundestag, 05.12.2025 · Namentliche Abstimmung [10][33]

Gesamtergebnis

Dafür
318
Dagegen
225
Enthaltung
53

Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung

CDU/CSU · 208 Sitze · Mehrheit dafürSPD · 120 Sitze · Mehrheit dafürDie Linke · 64 Sitze · Mehrheit Enthaltungfraktionslos · 2 Sitze · Mehrheit EnthaltungB90/Grüne · 85 Sitze · Mehrheit dagegenAfD · 151 Sitze · Mehrheit dagegen
Fraktionen mit Ja-Mehrheit · 328 SitzeFraktionen mit Nein-Mehrheit · 236 Sitze

Reihenfolge: links die Fraktionen mit Ja-Mehrheit, rechts die mit Nein-Mehrheit, die stärkste jeweils außen. Das ist eine Sortierung, keine Wertung, und nicht die echte Sitzordnung im Plenarsaal.

Wo ein Abgeordneter im Keil sitzt, hat keine Bedeutung; die Sitze einer Fraktion sind nur nach Stimme gruppiert.

Wer wie gestimmt hat

  • CDU/CSU208 Sitze
    Dafür

    Ja (198)

    • Knut Abraham
    • Anna Aeikens
    • Stephan Albani
    • Norbert Maria Altenkamp
    • Philipp Amthor
    • Reza Asghari
    • Tijen Ataoğlu
    • Artur Auernhammer
    • Peter Aumer
    • Cornell-Anette Babendererde
    • Dorothee Bär
    • Thomas Bareiß
    • Günter Baumgartner
    • Sascha van Beek
    • Melanie Bernstein
    • Peter Beyer
    • Marc Biadacz
    • Steffen Bilger
    • Florian Bilic
    • Leif Erik Bodin
    • Simone Borchardt
    • Caroline Bosbach
    • Frederik Bouffier
    • Michael Brand (Fulda)
    • Reinhard Brandl
    • Silvia Breher
    • Ralph Brinkhaus
    • Lutz Brinkmann
    • Carsten Brodesser
    • Marlon Bröhr
    • Benedikt Büdenbender
    • Sandra Carstensen
    • Gitta Connemann
    • Wolfgang Dahler
    • Ellen Demuth
    • Alexander Dobrindt
    • Michael Donth
    • Florian Dorn
    • Hülya Düber
    • Hansjörg Durz
    • Joachim Ebmeyer
    • Ralph Edelhäußer
    • Lars Ehm
    • Alexander Engelhard
    • Martina Englhardt-Kopf
    • Thomas Erndl
    • Bastian Ernst
    • Hermann Färber
    • Uwe Feiler
    • Christoph Frauenpreiß
    • Thorsten Frei
    • Michael Frieser
    • Wilhelm Gebhard
    • Thomas Gebhart
    • Jonas Geissler
    • Fabian Gramling
    • Adrian Grasse
    • Inge Gräßle
    • David Gregosz
    • Serap Güler
    • Georg Günther
    • Fritz Güntzler
    • Olav Gutting
    • Christian Haase
    • Florian Hahn
    • Heiko Hain
    • Jürgen Hardt
    • Matthias Hauer
    • Mechthild Heil
    • Mark Helfrich
    • Marc Henrichmann
    • Diana Herbstreuth
    • Ansgar Heveling
    • Susanne Hierl
    • Matthias Hiller
    • Christian Hirte
    • Alexander Hoffmann
    • Philip M. A. Hoffmann
    • Hendrik Hoppenstedt
    • Franziska Hoppermann
    • Michael Hose
    • Anne Janssen
    • Thomas Jarzombek
    • Alexander Jordan
    • Andreas Jung
    • Anja Karliczek
    • Ronja Kemmer
    • Michael Kießling
    • Georg Kippels
    • Ottilie Klein
    • Julia Klöckner
    • Axel Knoerig
    • Daniel Kölbl
    • Hans Koller
    • Anne König
    • Markus Koob
    • Stefan Korbach
    • Carsten Körber
    • Gunther Krichbaum
    • Lukas Krieger
    • Günter Krings
    • Tilman Kuban
    • Ulrich Lange
    • Armin Laschet
    • Silke Launert
    • Jens Lehmann
    • Andreas Lenz
    • Andrea Lindholz
    • Carsten Linnemann
    • Patricia Lips
    • Jan-Marco Luczak
    • Daniela Ludwig
    • Saskia Ludwig
    • Klaus Mack
    • Andreas Mattfeldt
    • Stephan Mayer (Altötting)
    • Volker Mayer-Lay
    • Michael Meister
    • Friedrich Merz
    • Jan Metzler
    • Mathias Middelberg
    • Christian Moser
    • Axel Müller
    • Florian Müller
    • Sepp Müller
    • Carsten Müller (Braunschweig)
    • Stefan Nacke
    • Wilfried Oellers
    • Florian Oest
    • Harald Orthey
    • Florian Oßner
    • Josef Oster
    • Thomas Pauls
    • Stephan Pilsinger
    • Christoph Ploß
    • Martin Plum
    • Jan-Wilhelm Pohlmann
    • Oliver Pöpsel
    • David Preisendanz
    • Thomas Rachel
    • Kerstin Radomski
    • Alexander Radwan
    • Alois Rainer
    • Henning Rehbaum
    • Markus Reichel
    • Lars Rohwer
    • Johannes Rothenberger
    • Norbert Röttgen
    • Stefan Rouenhoff
    • Thomas Röwekamp
    • Albert Rupprecht
    • Catarina dos Santos-Wintz
    • Carl-Philipp Sassenrath
    • Christiane Schenderlein
    • Henri Schmidt
    • Sebastian Schmidt
    • Patrick Schnieder
    • Felix Schreiner
    • Detlef Seif
    • Nora Seitz
    • Thomas Silberhorn
    • Björn Simon
    • Tino Sorge
    • Jens Spahn
    • Katrin Staffler
    • Wolfgang Stefinger
    • Albert Stegemann
    • Sebastian Steineke
    • Johannes Steiniger
    • Christian Frhr. von Stetten
    • Dieter Stier
    • Stephan Stracke
    • Katja Strauss-Köster
    • Hendrik Streeck
    • Christina Stumpp
    • Vivian Tauschwitz
    • Roland Theis
    • Hans Theiss
    • Alexander Throm
    • Astrid Timmermann-Fechter
    • Kerstin Vieregge
    • Oliver Vogt
    • Christoph de Vries
    • Johann David Wadephul
    • Siegfried Walch
    • Nina Warken
    • Anja Weisgerber
    • Maria-Lena Weiss
    • Kai Whittaker
    • Klaus Wiener
    • Klaus-Peter Willsch
    • Elisabeth Winkelmeier-Becker
    • Tobias Winkler
    • Mechthilde Wittmann
    • Mareike Lotte Wulf
    • Emmi Zeulner
    • Paul Ziemiak
    • Vanessa Zobel

    Nein (7)

    • Yannick Bury
    • Pascal Reddig
    • Marvin Schulz
    • Johannes Volkmann
    • Johannes Wiegelmann
    • Johannes Winkel
    • Nicolas Zippelius

    Enthaltung (2)

    • Nicklas Kappe
    • Konrad Körner

    Nicht abgegeben (1)

    • Roderich Kiesewetter
  • SPD120 Sitze
    Dafür

    Ja (120)

    • Sanae Abdi
    • Adis Ahmetović
    • Reem Alabali Radovan
    • Daniel Baldy
    • Sören Bartol
    • Bärbel Bas
    • Jens Behrens
    • Daniel Bettermann
    • Jakob Blankenburg
    • Hendrik Bollmann
    • Isabel Cademartori
    • Lars Castellucci
    • Jürgen Coße
    • Hakan Demir
    • Jan Dieren
    • Esther Dilcher
    • Sabine Dittmar
    • Felix Döring
    • Falko Droßmann
    • Sonja Eichwede
    • Wiebke Esdar
    • Saskia Esken
    • Nancy Faeser
    • Johannes Fechner
    • Sebastian Fiedler
    • Martin Gerster
    • Angelika Glöckner
    • Kerstin Griese
    • Bettina Hagedorn
    • Metin Hakverdi
    • Sebastian Hartmann
    • Hubertus Heil (Peine)
    • Frauke Heiligenstadt
    • Gabriela Heinrich
    • Nadine Heselhaus
    • Heike Heubach
    • Jasmina Hostert
    • Verena Hubertz
    • Frank Junge
    • Oliver Kaczmarek
    • Elisabeth Kaiser
    • Macit Karaahmetoğlu
    • Franziska Kersten
    • Helmut Kleebank
    • Lars Klingbeil
    • Annika Klose
    • Tim Klüssendorf
    • Bärbel Kofler
    • Anette Kramme
    • Dunja Kreiser
    • Martin Kröber
    • Karl Lauterbach
    • Esra Limbacher
    • Helge Lindh
    • Bettina Lugk
    • Tanja Machalet
    • Isabel Mackensen-Geis
    • Holger Mann
    • Parsa Marvi
    • Katja Mast
    • Kathrin Michel
    • Matthias Miersch
    • Matthias David Mieves
    • Claudia Moll
    • Siemtje Möller
    • Rolf Mützenich
    • Rasha Nasr
    • Josephine Ortleb
    • Mahmut Özdemir (Duisburg)
    • Aydan Özoğuz
    • Christos Pantazis
    • Natalie Pawlik
    • Jens Peick
    • Boris Pistorius
    • Sabine Poschmann
    • Martin Rabanus
    • Truels Reichardt
    • Daniel Rinkert
    • Dennis Rohde
    • Sebastian Roloff
    • Philipp Rottwilm
    • Thorsten Rudolph
    • Daniela Rump
    • Bernd Rützel
    • Johann Saathoff
    • Johannes Schätzl
    • Nina Scheer
    • Christoph Schmid
    • Nils Schmid
    • Uwe Schmidt
    • Dagmar Schmidt (Wetzlar)
    • Carsten Schneider (Erfurt)
    • Olaf Scholz
    • Johannes Schraps
    • Michael Schrodi
    • Svenja Schulze
    • Frank Schwabe
    • Stefan Schwartze
    • Andreas Schwarz
    • Rita Schwarzelühr-Sutter
    • Lina Seitzl
    • Svenja Stadler
    • Ralf Stegner
    • Ruppert Stüwe
    • Michael Thews
    • Markus Töns
    • Carsten Träger
    • Anja Troff-Schaffarzyk
    • Derya Türk-Nachbaur
    • Ingo Vogel
    • Marja-Liisa Völlers
    • Dirk Vöpel
    • Carolin Wagner
    • Maja Wallstein
    • Daniel Walter
    • Carmen Wegge
    • Dirk Wiese
    • Serdar Yüksel
    • Stefan Zierke
    • Armand Zorn

    Nein (0)

    keine

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (0)

    keine

  • Die Linke64 Sitze
    Enthaltung

    Ja (0)

    keine

    Nein (0)

    keine

    Enthaltung (50)

    • Doris Achelwilm
    • Gökay Akbulut
    • Jan van Aken
    • Michael Arndt
    • Dietmar Bartsch
    • Marcel Bauer
    • Violetta Bock
    • Jorrit Bosch
    • Janina Böttger
    • Maik Brückner
    • Clara Bünger
    • Jörg Cezanne
    • Agnes Conrad
    • Mirze Edis
    • Mandy Eißing
    • Fabian Fahl
    • Katrin Fey
    • Kathrin Gebel
    • Katalin Gennburg
    • Vinzenz Glaser
    • Nicole Gohlke
    • Christian Görke
    • Ates Gürpinar
    • Gregor Gysi
    • Mareike Hermeier
    • Luke Hoß
    • Cem Ince
    • Maren Kaminski
    • Jan Köstering
    • Ina Latendorf
    • Sonja Lemke
    • Pascal Meiser
    • Sahra Mirow
    • Cansu Özdemir
    • Luigi Pantisano
    • Sören Pellmann
    • Bodo Ramelow
    • Heidi Reichinnek
    • Lea Reisner
    • David Schliesing
    • Evelyn Schötz
    • Ines Schwerdtner
    • Julia-Christina Stange
    • Ulrich Thoden
    • Aaron Valent
    • Isabelle Vandre
    • Donata Vogtschmidt
    • Sarah Vollath
    • Janine Wissler
    • Anne Zerr

    Nicht abgegeben (14)

    • Desiree Becker
    • Lorenz Gösta Beutin
    • Anne-Mieke Bremer
    • Ferat Koçak
    • Cansin Köktürk
    • Caren Lay
    • Tamara Mazzi
    • Stella Merendino
    • Charlotte Antonia Neuhäuser
    • Zada Salihović
    • Lisa Schubert
    • Gerhard Trabert
    • Sascha Wagner
    • Christin Willnat
  • fraktionslos2 Sitze
    Enthaltung

    Ja (0)

    keine

    Nein (0)

    keine

    Enthaltung (1)

    • Stefan Seidler

    Nicht abgegeben (1)

    • Sieghard Knodel
  • B90/Grüne85 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (77)

    • Tarek Al-Wazir
    • Alaa Alhamwi
    • Luise Amtsberg
    • Ayse Asar
    • Andreas Audretsch
    • Lisa Badum
    • Felix Banaszak
    • Katharina Beck
    • Victoria Broßart
    • Agnieszka Brugger
    • Janosch Dahmen
    • Sandra Detzer
    • Jeanne Dillschneider
    • Katharina Dröge
    • Deborah Düring
    • Timon Dzienus
    • Harald Ebner
    • Marcel Emmerich
    • Simone Fischer
    • Schahina Gambir
    • Matthias Gastel
    • Katrin Göring-Eckardt
    • Armin Grau
    • Lena Gumnior
    • Britta Haßelmann
    • Linda Heitmann
    • Moritz Heuberger
    • Anton Hofreiter
    • Julian Joswig
    • Lamya Kaddor
    • Kirsten Kappert-Gonther
    • Michael Kellner
    • Misbah Khan
    • Chantal Kopf
    • Ricarda Lang
    • Steffi Lemke
    • Rebecca Lenhard
    • Helge Limburg
    • Andrea Lübcke
    • Max Lucks
    • Anna Lührmann
    • Zoe Mayer
    • Swantje Henrike Michaelsen
    • Irene Mihalic
    • Boris Mijatović
    • Claudia Müller
    • Sascha Müller
    • Sara Nanni
    • Ophelia Nick
    • Konstantin von Notz
    • Omid Nouripour
    • Karoline Otte
    • Lisa Paus
    • Paula Piechotta
    • Filiz Polat
    • Anja Reinalter
    • Sylvia Rietenberg
    • Claudia Roth
    • Corinna Rüffer
    • Sebastian Schäfer
    • Ulle Schauws
    • Stefan Schmidt
    • Julia Schneider
    • Marlene Schönberger
    • Nyke Slawik
    • Till Steffen
    • Sandra Stein
    • Hanna Steinmüller
    • Kassem Taher Saleh
    • Awet Tesfaiesus
    • Katrin Uhlig
    • Julia Verlinden
    • Mayra Vriesema
    • Niklas Wagener
    • Robin Wagener
    • Johannes Wagner
    • Tina Winklmann

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (8)

    • Karl Bär
    • Lukas Benner
    • Franziska Brantner
    • Leon Eckert
    • Jan-Niclas Gesenhues
    • Sven Lehmann
    • Denise Loop
    • Jamila Schäfer
  • AfD151 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (141)

    • Carolin Bachmann
    • Adam Balten
    • Christina Baum
    • Bernd Baumann
    • Carsten Becker
    • Birgit Bessin
    • Christoph Birghan
    • Andreas Bleck
    • Joachim Bloch
    • Michael Blos
    • Peter Boehringer
    • Peter Bohnhof
    • Gereon Bollmann
    • Torben Braga
    • Dirk Brandes
    • Stephan Brandner
    • Erhard Brucker
    • Marcus Bühl
    • Tino Chrupalla
    • Gottfried Curio
    • Thomas Dietz
    • Christian Douglas
    • Christopher Drößler
    • Tobias Ebenberger
    • Michael Espendiller
    • Micha Fehre
    • Peter Felser
    • Jan Feser
    • Thomas Fetsch
    • Hauke Finger
    • Markus Frohnmaier
    • Götz Frömming
    • Rainer Galla
    • Boris Gamanov
    • Alexander Gauland
    • Alexis L. Giersch
    • Ronald Gläser
    • Hannes Gnauck
    • Hans-Jürgen Goßner
    • Kay Gottschalk
    • Rainer Groß
    • Ingo Hahn
    • Lars Haise
    • Mirco Hanker
    • Jochen Haug
    • Matthias Helferich
    • Udo Theodor Hemmelgarn
    • Stefan Henze
    • Martin Hess
    • Nicole Hess
    • Olaf Hilmer
    • Karsten Hilse
    • Nicole Höchst
    • Leif-Erik Holm
    • Gerrit Huy
    • Fabian Jacobi
    • Steffen Janich
    • Robin Jünger
    • Malte Kaufmann
    • Michael Kaufmann
    • Martina Kempf
    • Stefan Keuter
    • Rocco Kever
    • Kurt Kleinschmidt
    • Maximilian Kneller
    • Heinrich Koch
    • Achim Köhler
    • Enrico Komning
    • Jörn König
    • Thomas Korell
    • Steffen Kotré
    • Rainer Kraft
    • Maximilian Krah
    • Manuel Krauthausen
    • Thomas Ladzinski
    • Pierre Lamely
    • Sascha Lensing
    • Rüdiger Lucassen
    • Sebastian Maack
    • Johann Martel
    • Markus Matzerath
    • Andreas Mayer
    • Danny Meiners
    • Knuth Meyer-Soltau
    • Sergej Minich
    • Reinhard Mixl
    • Stefan Möller
    • Sebastian Münzenmaier
    • Edgar Naujok
    • Iris Nieland
    • Jan Ralf Nolte
    • Gerold Otten
    • Andreas Paul
    • Denis Pauli
    • Tobias Matthias Peterka
    • Stephan Protschka
    • Kerstin Przygodda
    • Marcel Queckemeyer
    • Anna Rathert
    • Arne Raue
    • Christian Reck
    • Lukas Rehm
    • Martin Reichardt
    • Matthias Rentzsch
    • Rainer Rothfuß
    • Ruben Rupp
    • Bernd Schattner
    • Raimond Scheirich
    • Volker Scheurell
    • Ulrike Schielke-Ziesing
    • Lars Schieske
    • Carina Schießl
    • Manfred Schiller
    • Jan Wenzel Schmidt
    • Julian Schmidt
    • Paul Schmidt
    • Stefan Schröder
    • Georg Schroeter
    • Bernd Schuhmann
    • Uwe Schulz
    • Martin Sichert
    • René Springer
    • Thomas Stephan
    • Beatrix von Storch
    • Otto Strauß
    • Tobias Teich
    • Robert Teske
    • Bastian Treuheit
    • Martina Uhr
    • Alice Weidel
    • Mathias Weiser
    • Claudia Weiss
    • Sven Wendorf
    • Wolfgang Wiehle
    • Christian Wirth
    • Alexander Wolf
    • Christian Zaum
    • Kay-Uwe Ziegler
    • Diana Zimmer
    • Jörg Zirwes
    • Ulrich von Zons

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (10)

    • Alexander Arpaschi
    • Marc Bernhard
    • René Bochmann
    • Christoph Grimm
    • Jürgen Koegel
    • Matthias Moosdorf
    • Martin Erwin Renner
    • Angela Rudzka
    • Dario Seifert
    • Daniel Zerbin

Amtliche Namensliste des Deutschen Bundestags

Zwei getrennte Größen: oben das amtliche Abstimmungsergebnis, darunter die Fraktionsstärke mit der Mehrheitsrichtung der jeweiligen Fraktion. Die Summen unterscheiden sich, weil nicht alle Abgeordneten teilnahmen und einzelne von ihrer Fraktion abwichen.

Stimmbegründungen

  • CDU/CSUDafür

    Die Unionsfraktion trug das Paket als Teil des Koalitionskompromisses: Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031, Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und Bundeserstattung sollten Vertrauen in die gesetzliche Rente sichern.

    • Die Haltelinie von 48 Prozent sollte den Rentenwert bis 2031 planbarer machen und ein kurzfristiges Absinken verhindern. [5][8]
    • Die Mütterrente III sollte Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder stärker gleichstellen. [5][8]
    • Die Koalition stellte das Paket als ersten Schritt dar; die weitere Entwicklung soll 2029 erneut geprüft werden. [5][8]
  • SPDDafür

    Die SPD begründete ihre Zustimmung mit verlässlichem Rentenniveau, der Mütterrente III als Gerechtigkeitsfrage und einem ersten Schritt, bevor 2029 über die weitere Entwicklung nachgesteuert werden soll.

    • Die gesetzliche Rente sollte aus SPD-Sicht verlässlich bleiben; das Sicherungsniveau wird dafür bis 2031 stabilisiert. [4][8]
    • Die Mütterrente III wurde als Anerkennung von Erziehungsleistung und als Gleichstellungsfrage begründet. [8][13]
    • Die Reform wurde zugleich als Zwischenschritt angelegt, weil 2029 eine Bewertung und mögliche Nachsteuerung vorgesehen ist. [5][8]
  • AfDDagegen

    Die AfD lehnte das Gesamtpaket ab, obwohl sie einzelne Bestandteile wie die Mütterrente unterstützte; im Ausschuss kritisierte sie die übrigen Regelungen und verlangte eine getrennte Abstimmung.

    • Die AfD wollte über einzelne Bestandteile getrennt abstimmen, weil sie die Mütterrente nicht mit dem gesamten Reformpaket verknüpfen wollte. [8]
    • Sie unterstützte nach Ausschussdarstellung einzelne Elemente, sah das Gesamtpaket aber wegen der übrigen rentenpolitischen Weichenstellungen nicht als zustimmungsfähig an. [8]
    • Ihre Gegenstimme richtete sich damit gegen das Paket als Ganzes, nicht zwingend gegen jede einzelne Maßnahme darin. [8]
  • B90/GrüneDagegen

    Die Grünen lehnten das Paket ab, weil die Haltelinie nur bis 2031 reicht, die Mütterrente aus ihrer Sicht Altersarmut nicht gezielt bekämpft und Finanzierungs- sowie Generationenfragen offen bleiben.

    • Die Stabilisierung des Rentenniveaus reichte aus grüner Sicht nicht weit genug, weil sie nur bis 2031 gesichert wird. [8][32]
    • Die Mütterrente wurde kritisiert, weil sie wegen Wechselwirkungen mit Grundsicherung und Grundrente Altersarmut nicht zielgenau bekämpfe. [8][32]
    • Zusätzlich blieben aus grüner Sicht Finanzierung, Generationengerechtigkeit und eine tragfähige ergänzende Vorsorge offen. [8][32]
  • Die LinkeEnthaltung

    Die Linke enthielt sich: Sie sah Stabilisierung und Mütterrente als Schritte in die richtige Richtung, kritisierte aber, dass das Paket Altersarmut und langfristige Finanzierung nicht ausreichend löst.

    • Die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Mütterrente wurden als grundsätzlich richtige Schritte bewertet. [8]
    • Für eine Zustimmung reichte das Paket der Linken aber nicht, weil es Altersarmut nicht ausreichend bekämpfe. [8][32]
    • Auch die dauerhafte Finanzierung und eine weitergehende Stärkung der gesetzlichen Rente blieben aus linker Sicht offen. [8][32]
  • fraktionslosEnthaltung

    Bei fraktionslosen Abgeordneten gibt es keine einheitliche Fraktionslinie; belegt ist hier die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der amtlichen Abstimmungsquelle.

    • Fraktionslose Abgeordnete bilden keine gemeinsame Fraktion mit einheitlicher offizieller Begründung. [10]
    • Die amtliche Abstimmungsquelle belegt nur die Mehrheitsrichtung der abgegebenen Stimmen. [10]

    Für individuelle Motive bräuchte man einzelne Erklärungen der jeweiligen Abgeordneten.

Erläuterungen

Die Reihenfolge folgt der Fraktionsstärke in dieser Abstimmung, bei Gleichstand dem Alphabet. Sie ist eine Sortierung, keine Wertung.

Zeitlicher Verlauf

  1. Kabinett beschließt den Regierungsentwurf [4]

    Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf zum Rentenpaket 2025. Inhaltlich werden die Haltelinie bei 48 Prozent bis 2031, die Ausweitung der Mütterrente und eine Änderung zum Anschlussverbot auf den Weg gebracht.

  2. Bundesrat befasst sich im ersten Durchgang [11]

    Der Bundesrat behandelt den Regierungsentwurf im ersten Durchgang. Das ist der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Start der Länderbeteiligung vor der Bundestagsentscheidung.

  3. Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor [5]

    Der Regierungsentwurf wird als BT-Drucksache 21/1929 eingebracht.

  4. Erste Beratung im Bundestag [6][8]

    Der Bundestag berät den Entwurf erstmals und überweist ihn federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie mitberatend an weitere Ausschüsse.

  5. Öffentliche Anhörung im Ausschuss [7][28]

    Sachverständige aus Rentenversicherung, Arbeitgeberseite, Gewerkschaften, Wissenschaft und Sozialverbänden werden angehört. In der Anhörung prallen vor allem Verlässlichkeits- und Kostenargumente aufeinander.

  6. Ausschuss- und Haushaltsberichte liegen vor [8][9]

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt die unveränderte Annahme des Entwurfs; der Haushaltsausschuss legt den Finanzierungsbericht nach Paragraph 96 GO-BT vor.

  7. Bundestag beschließt das Gesetz [10]

    Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf in dritter Beratung namentlich an. Das amtliche Gesamtergebnis lautet 318 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen.

  8. Bundesrat billigt das Gesetz [12]

    Der Bundesrat passiert das Gesetz in seiner 1060. Sitzung. Damit ist der parlamentarische Teil des Bundesverfahrens abgeschlossen.

  9. Verkündung im Bundesgesetzblatt [1][2]

    Das Gesetz wird im BGBl. 2025 I Nr. 362 veröffentlicht.

  10. Allgemeines Inkrafttreten [3][5]

    Das Gesetz tritt grundsätzlich am 2026-01-01 in Kraft. Einige Teile treten nach Artikel 3 aber erst 2027 beziehungsweise 2028 in Kraft.

  11. Start der Mütterrente III im Recht [5][15][16]

    Zusätzliche Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für viele Bestands- und Übergangsfälle beginnen rechtlich ab diesem Datum. Auch das Antragsrecht für Sonderfälle startet dann.

  12. Technische Umsetzung für drei Jahre Kindererziehungszeit [5][15][16]

    Ab diesem Zeitpunkt kann die vollständige Gleichstellung über die eigentlichen Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung technisch umgesetzt werden; Bestandsfälle sollen dann auch die rückwirkende Auszahlung für 2027 erhalten.

  13. Berichtspflicht der Bundesregierung [5]

    Das Gesetz verlangt einen Bericht im Jahr 2029 zur tatsächlichen Entwicklung von Beitragssatz und Bundeszuschüssen. Das exakte Datum ist im Gesetz nicht festgelegt; dieser Eintrag nutzt deshalb das Jahresende nur als Platzhalter.

Häufige Fragen

Gilt das Gesetz schon für mich?

Ja, das Gesetz als Ganzes ist in Kraft. Aber nicht jede Regel gilt sofort praktisch: Die Haltelinie wirkt schon für die Rentenanpassungen bis 2031, die Mütterrente III für viele Bestandsfälle dagegen rechtlich ab 2027 und ausgezahlt voraussichtlich ab 2028. [3][5][15]

Bekomme ich 2026 automatisch mehr Rente wegen des Rentenpakets?

Nicht automatisch extra als Sonderzahlung. Das Gesetz sorgt dafür, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt; die konkrete Rentenerhöhung wird aber weiterhin jedes Jahr regulär festgelegt, 2026 zum Beispiel über die Rentenanpassung zum 1. Juli. [14][21]

Bekomme ich die Mütterrente III sofort im Jahr 2026?

Nein. Die Verbesserungen für vor 1992 geborene Kinder starten rechtlich erst am 2027-01-01. Für viele Menschen, die schon Rente beziehen, soll die Auszahlung wegen der technischen Umsetzung erst 2028 rückwirkend für 2027 kommen. [15][16]

Muss ich dafür einen Antrag stellen?

Meistens nicht, wenn Sie schon eine Rente beziehen und die Kindererziehungszeiten bereits im Versicherungskonto erfasst sind. Ein Antrag kann aber nötig sein, wenn noch keine Rente läuft, wenn Zeiten fehlen oder in Sonderfällen wie Adoption oder Pflege. [29][30]

Betrifft mich das auch, wenn ich noch jung bin?

Indirekt ja. Die Reform legt fest, wie sich gesetzliche Renten bis 2031 entwickeln, und sie beeinflusst zugleich Steuern und langfristige Finanzierungsdebatten. Ob das für Jüngere insgesamt Vor- oder Nachteil ist, ist aber politisch umstritten. [9][22][24][27]

Betrifft das meine private oder betriebliche Altersvorsorge?

Direkt nicht. Dieses Gesetz regelt vor allem die gesetzliche Rentenversicherung, Kindererziehungszeiten und eine arbeitsrechtliche Befristungsfrage nach Erreichen der Regelaltersgrenze. [5][13]

Was passiert, wenn meine Kindererziehungszeiten nicht richtig gespeichert sind?

Dann sollten Sie Ihr Versicherungskonto prüfen und gegebenenfalls eine Kontenklärung anstoßen. Fehlende Zeiten können auch später noch geltend gemacht werden. [30]

Was ist nach 2031 noch offen?

Offen ist vor allem die Zeit nach Ablauf der Haltelinie. Das Gesetz selbst enthält dafür keine dauerhafte Lösung, sondern verlangt 2029 einen Bericht der Bundesregierung, auf dessen Grundlage weitere Maßnahmen beschlossen werden können. [5]

Quellen

  1. [1]Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollstaendigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten — recht.bund.de / Bundesgesetzblatt, BGBl. 2025 I Nr. 362 ↩
  2. [2]Aktualitaetendienst — gesetze-im-internet.de, Gesetz vom 22. Dezember 2025 ↩
  3. [3]Rentenpaket 2025 — Bundesregierung, Ueberblickstext ↩
  4. [4]Kabinett beschliesst Rentenpaket 2025 — Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, Pressemitteilung ↩
  5. [5]Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollstaendigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/1929, Art. 1, Art. 2, Art. 3; S. 9-19, 29-38 ↩
  6. [6]Stabilisierung des Rentenniveaus und Staerkung der Betriebsrenten — Deutscher Bundestag, Textarchiv, erste Beratung ↩
  7. [7]Anhoerung zur Stabilisierung des Rentenniveaus — Deutscher Bundestag, Anhoerungsankuendigung / -ueberblick ↩
  8. [8]Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuer Arbeit und Soziales — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/3112, S. 1-6 ↩
  9. [9]Bericht gemaess Paragraph 96 GO zu dem Gesetzentwurf — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/3113, S. 2-4 ↩
  10. [10]Namentliche Abstimmungen - Gesetzentwurf zum Rentenniveau und zu Kindererziehungszeiten — Deutscher Bundestag, Abstimmungsergebnis ↩
  11. [11]Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollstaendigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten — DIP / Deutscher Bundestag, DIP-Vorgang 324800, Vorgangsuebersicht ↩
  12. [12]BundesratKOMPAKT - 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 — Bundesrat, TOP 4a, BR-Drs. 723/25 ↩
  13. [13]Rentenreform 2025 — Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, FAQ / Ueberblick ↩
  14. [14]Bundeskabinett beschliesst Rentenanpassung 2026 — Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, Einzelheiten ↩
  15. [15]FAQs | Muetterrente III — Deutsche Rentenversicherung, FAQ ↩
  16. [16]Fachliche Information 02/2026 — Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Fachinfo ↩
  17. [17]Paragraph 255e SGB VI - Einzelnorm — gesetze-im-internet.de, Ueberschrift und Abs. 1 ↩
  18. [18]Paragraph 255h SGB VI - Einzelnorm — gesetze-im-internet.de, Ueberschrift ↩
  19. [19]Paragraph 255i SGB VI - Einzelnorm — gesetze-im-internet.de, Ueberschrift und Satz 1 ↩
  20. [20]Rentenversicherungsbericht 2025 — Bundesregierung / Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/3080, Teil A / Modellrechnungen ↩
  21. [21]Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent — Deutsche Rentenversicherung, Meldung ↩
  22. [22]Schriftliche Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbaende — Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)47 ↩
  23. [23]Schriftliche Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes — Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)45 ↩
  24. [24]Die Stabilisierung des Rentenniveaus bringt einen generationenuebergreifenden Nutzen mit sich — Deutscher Bundestag / IMK, Ausschussdrucksache 21(11)51 ↩
  25. [25]Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen — Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)42 ↩
  26. [26]Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. — Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)52, S. 4 ff. ↩
  27. [27]Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Werding — Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 21(11)56 neu ↩
  28. [28]Wortprotokoll 11. Sitzung des Ausschusses fuer Arbeit und Soziales — Deutscher Bundestag, Protokoll zur Anhoerung zu BT-Drs. 21/1929, S. 3-8 ↩
  29. [29]FAQs | Muss die Muetterrente beantragt werden? — Deutsche Rentenversicherung, FAQ ↩
  30. [30]Kindererziehung: Ihr Plus fuer die Rente — Deutsche Rentenversicherung, Ueberblick / Antragshinweise ↩
  31. [31]Rentenversicherungsbericht / Alterssicherungsbericht — Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, Uebersichtsseite ↩
  32. [32]Plenarprotokoll 21/48 - Schlussberatung Rentenpaket 2025 — Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 21/48, S. 5648-5652 und 5675-5676 ↩
  33. [33]Amtliche Namensliste der namentlichen Abstimmung zum Rentenpaket 2025 — Deutscher Bundestag, Amtliche Namensliste (20251205_2.pdf) ↩

Was kann ich tun?

Glossar

Rentenniveau
Eine Rechengröße, die zeigt, wie hoch eine Standardrente im Verhältnis zu einem Durchschnittslohn ist. Es geht nicht um das persönliche letzte Gehalt.
Haltelinie
Eine gesetzliche Untergrenze. Hier bedeutet sie: Das Rentenniveau darf bis 2031 nicht unter 48 Prozent fallen.
Mütterrente
Umgangssprachlicher Name für zusätzliche rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Auch Väter oder andere Erziehende können betroffen sein.
Mütterrente III
Die dritte Ausbaustufe dieser Anerkennung. Sie macht aus zweieinhalb Jahren am Ende drei Jahre Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder.
Nachhaltigkeitsfaktor
Teil der Rentenformel, der Rentensteigerungen bremst, wenn demografisch mehr Rentnerinnen und Rentner auf weniger Beitragszahlende kommen. Bis 2031 wirkt er wegen der Haltelinie praktisch nicht voll durch.
Beitragssatz
Der Prozentsatz des Bruttolohns, der in die Rentenversicherung fließt. Beschäftigte und Arbeitgeber teilen ihn sich grundsätzlich.
Bundeszuschuss
Geld aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung. Beim Rentenpaket 2025 ist er zentral, weil die Mehrkosten der Haltelinie und der Mütterrente III grundsätzlich aus Bundesmitteln erstattet werden sollen.
Standardrentner
Ein Rechenmodell mit 45 Jahren Beitragszahlung zum Durchschnittsverdienst. Diese Figur dient dazu, Rentenniveau und Rentenwert vergleichbar zu machen.
Persönliche Entgeltpunkte
Die Punkte sammeln sich aus Beiträgen oder bestimmten Ersatz- und Erziehungszeiten. Mehr Punkte bedeuten in der Regel mehr Rente.
Kontenklärung
Das Prüfen und Ergänzen des Rentenkontos, damit etwa Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder andere Zeiten richtig gespeichert sind.
Anschlussverbot
Eine arbeitsrechtliche Grenze für sachgrundlose Befristungen bei demselben Arbeitgeber. Das Rentenpaket lockert diese Grenze für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

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