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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Stabilisierung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag beschloss am 5. Dezember 2025 mit 318 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen bei 34 nicht abgegebenen Stimmen das Rentengesetz, das unter anderem das Rentenniveau bis 2031 absichert und die Kindererziehungszeiten für ältere Geburtsjahrgänge angleicht; das Gesetz wurde anschließend verkündet.

Worum es geht

Die Bundesregierung wollte verhindern, dass das gesetzliche Rentenniveau nach dem Ende der bisherigen Absicherung sinkt. Zugleich sollten Eltern für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, künftig genauso viele Rentenzeiten erhalten wie Eltern jüngerer Kinder. Das Gesetz erleichtert außerdem die befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen des regulären Rentenalters.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/1929
Datum
5. Dezember 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 5. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/1929 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
318
Nein
225
Enthaltung
53
Nicht abgegeben
34

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 198Nein 7Enthaltung 2Nicht abgegeben 1
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 141Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 120Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 0
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 77Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 50Nicht abgegeben 14
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 1Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • CDU/CSU9 von 208 Abgeordneten der Fraktion stimmten anders.
    Stimmen: 207 abgegeben (198 Mehrheit ja · 9 anders) · 1 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

Es gelten die Quellenbedingungen je Feld in der Datei; für Polivis-eigene Felder bleiben alle Rechte vorbehalten.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Das gesetzliche Rentenniveau ist bis 2031 bei mindestens 48 Prozent abgesichert. Das ist ein Vergleichswert zwischen einer gesetzlich definierten Standardrente und dem Durchschnittsverdienst, keine Garantie für eine individuelle Rentenhöhe.

Neu

Die bisher bis 2025 geltende Absicherung wurde bis 2031 verlängert. [1][6][7]

Heute

Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Für ab 1992 geborene Kinder sind es bis zu 36 Monate.

Neu

Die Anrechnung wird für ältere Geburtsjahrgänge um bis zu sechs Monate erhöht. Die zusätzliche Leistung gilt für bestehende Renten ab 2027; die erweiterten Kindererziehungszeiten für neue Renten gelten ab 2028. [6][9][10]

Neu

Die Deutsche Rentenversicherung beginnt mit der Auszahlung der zusätzlichen Mütterrente III erst 2028. Für bereits vorher entstandene Ansprüche ist eine Nachzahlung vorgesehen. [6][9]

Neu

Wer die reguläre Altersgrenze erreicht hat, kann beim bisherigen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen erneut ohne besonderen Befristungsgrund befristet beschäftigt werden. Insgesamt gelten dafür Grenzen von acht Jahren und zwölf befristeten Verträgen. [6][8]

Neu

Der Bund erstattet der Rentenversicherung die zusätzlichen Ausgaben für die verlängerte Rentenniveau-Absicherung und die erweiterten Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln. Die gesetzliche Untergrenze für die finanzielle Rücklage der Rentenversicherung wird von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. [1][2][6][10]

Neu

Die Bundesregierung muss 2029 einen Bericht über die tatsächliche Entwicklung der Rentenbeiträge und der Bundeszuschüsse vorlegen. Dabei soll auch die Finanzierung des abgesicherten Rentenniveaus überprüft werden. [6]

Wen es betrifft

Die Absicherung des Rentenniveaus betrifft Menschen, die eine gesetzliche Rente beziehen oder künftig beziehen werden. Von den zusätzlichen Kindererziehungszeiten können insbesondere Mütter und Väter profitieren, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Die Regelung zur Weiterbeschäftigung betrifft Beschäftigte nach Erreichen der regulären Altersgrenze und ihre Arbeitgeber. Die zusätzliche Mütterrente kann bei bestimmten anderen Leistungen, etwa Grundsicherung oder Wohngeld, angerechnet werden. Deshalb führt die höhere gesetzliche Rente nicht in jedem Fall zu einer gleich hohen Erhöhung des insgesamt verfügbaren Einkommens. [1][8][9]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Der Bundestag stimmte in der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf selbst ab. Der zuständige Ausschuss hatte empfohlen, ihn unverändert anzunehmen. Ein Ja bedeutete daher Zustimmung zum Gesetz. Es handelte sich um ein Einspruchsgesetz, nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Bundesrat stellte am 19. Dezember 2025 keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 ausgefertigt und am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die meisten Bestimmungen traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Für einzelne Regelungen zu Kindererziehungszeiten gelten abweichende Termine am 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028. [2][3][4][5][6]

Anlass

Die bisherige gesetzliche Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent lief nach der Rentenanpassung 2025 aus. Ohne eine Verlängerung hätten die bisherigen Berechnungsregeln nach Darstellung der Bundesregierung zu einem niedrigeren Rentenniveau geführt. Außerdem bestanden unterschiedliche Anrechnungszeiten für die Erziehung von vor und ab 1992 geborenen Kindern.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 5. Dezember 2025 · Protokoll ↗

SPD·Dagmar Schmidt (Abgeordnete)·Sie begründete die Stabilisierung mit dem Ziel, die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente zu erhalten.
„Diese Sicherheit und Verlässlichkeit unterstützen Junge wie Alte. Es gibt eine hohe Bereitschaft, in die solidarischen Versicherungssysteme einzuzahlen, wenn es am Ende dafür auch eine gute Leistung gibt. Und genau dafür steht eine stabile Haltelinie.“
PlPr 21/48, S. 5645[3]
AfD·Ulrike Schielke-Ziesing (Abgeordnete)·Sie hielt das Gesetz ohne weitergehende grundlegende Änderungen für finanziell nicht tragfähig.
„In Zukunft wird das bekanntlich noch mehr werden. Sie alle kennen die Alterspyramide, das zukünftige Verhältnis zwischen Rentnern und Arbeitnehmern, und wissen, was das für Steuern und Beiträge bedeutet. Das Rentensystem ist nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert wird.“
PlPr 21/48, S. 5646[3]
CDU/CSU·Marc Biadacz (Abgeordneter)·Er stellte die Sicherung des Rentensystems für unterschiedliche Altersgruppen in den Mittelpunkt.
„Deutschland steht vor großen sozialpolitischen Herausforderungen. Die Lebenserwartung steigt, und damit steigen auch die Ansprüche der Menschen, die mit ihren Abgaben und Beiträgen den Sozialstaat finanzieren und sich zu Recht auf seine Versprechen verlassen. Unser Rentensystem muss daher stabil bleiben – für alle Generationen.“
PlPr 21/48, S. 5655[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Andreas Audretsch (Abgeordneter)·Er hielt die Absicherung bis 2031 für nicht ausreichend und verlangte weitergehende Reformen.
„Ein weiterer Punkt ist: Wer auf der einen Seite sagt, dass er die Rente stabilisieren will, der muss auf der anderen Seite sagen, was getan wird, um die Beitragssätze im Griff zu behalten. Deswegen braucht es jetzt grundlegende Reformen. Wir werden nicht zulassen, dass die Kosten aus dem Ruder laufen, dass sie auf der einen Seite der jungen Generation und auf der anderen Seite den Unternehmen aufgebürdet werden.“
PlPr 21/48, S. 5650[3]
Die Linke·Heidi Reichinnek (Abgeordnete)·Sie kritisierte die Höhe des abgesicherten Rentenniveaus, wollte aber eine Verschlechterung für Rentenbeziehende vermeiden.
„Wenn dieses Paket hier nicht durchkommt, dann geht es denen schlechter, dann haben die weniger Geld. Schon jetzt müssen so viele Menschen mit über 70 noch an der Kasse stehen oder Zeitungen austragen. Schon jetzt müssen die Flaschen sammeln.“
PlPr 21/48, S. 5652[3]

Wie es weitergeht

Das Gesetz hat das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und ist überwiegend seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Rentenniveau-Absicherung gilt nach der aktuellen gesetzlichen Regelung bis 2031. Die zusätzlichen Leistungen für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder gelten ab 2027. Ihre Auszahlung beginnt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 2028, gegebenenfalls mit einer Nachzahlung. Der gesetzlich vorgesehene Bericht über die Rentenfinanzen folgt 2029. Das ebenfalls am 5. Dezember 2025 behandelte Aktivrentengesetz und das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sind eigenständige Gesetze. Ihre Regelungen dürfen nicht mit dem hier beschlossenen Gesetz gleichgesetzt werden.

Begriffe

Rentenniveau
Ein gesetzlich berechneter Vergleich zwischen einer Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst und dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen, jeweils nach bestimmten Abzügen.
Haltelinie
Eine gesetzliche Untergrenze, die verhindern soll, dass das Rentenniveau unter einen festgelegten Wert fällt.
Mütterrente III
Eine zusätzliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rente für vor 1992 geborene Kinder, die auch Vätern zugutekommen kann.
Regelaltersgrenze
Das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem eine reguläre Altersrente ohne vorzeitigen Rentenbeginn bezogen werden kann.
Nachhaltigkeitsrücklage
Die finanzielle Reserve, aus der die gesetzliche Rentenversicherung laufende Ausgaben mitfinanziert.
Einspruchsgesetz
Ein Bundesgesetz, das ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates zustande kommen kann, sofern dieser seine verfassungsrechtlichen Einspruchsmöglichkeiten nicht erfolgreich nutzt.

Quellen (11)

  1. [1]
  2. [2]
  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/48 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
    Namentliche Abstimmung ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  5. [5]
    Plenarprotokoll 1060 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Sozialgesetzbuch VI – Niveauschutzklausel ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  8. [8]
    Sozialgesetzbuch VI – Altersrente und Ende des Arbeitsverhältnisses ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  9. [9]
    Fragen und Antworten zur Mütterrente III ↗

    Deutsche Rentenversicherung · Abgerufen am 11.10.2026

  10. [10]
  11. [11]
    Plenarprotokoll 21/49 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

Belege