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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG)

Pflicht-Fragebogen für junge Männer gilt seit 2026; ein echter Pflichtdienst wäre aber erst nach einem neuen Gesetz des Bundestags möglich.

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Worum geht es?
Das Gesetz baut die Wehrerfassung wieder auf und macht daraus ein neues System aus Datenerfassung, Bereitschaftserklärung, Musterung und freiwilligem Wehrdienst. Es soll der Bundeswehr helfen, mehr Personal zu gewinnen und den künftigen Bedarf besser zu planen.
Wichtigste Änderung
Neu ist vor allem der verpflichtende Online- oder Schrift-Fragebogen für wehrpflichtige Männer des Geburtsjahrgangs 2008 und jünger. Gleichzeitig bleibt der eigentliche Dienst außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfall zunächst freiwillig; für eine spätere Bedarfswehrpflicht wäre ein weiteres Gesetz nötig.
Wer ist betroffen?
Direkt betroffen sind vor allem junge Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit, ihre Familien sowie die Bundeswehrverwaltung. Frauen und Personen anderen Geschlechts können mitmachen, sind nach der geltenden Rechtslage aber nicht zum Fragebogen oder zur Musterung verpflichtet.

Die Zusammenfassung

Das WDModG ist kein Gesetz zur sofortigen Wiedereinführung eines allgemeinen Pflichtdienstes, sondern ein Gesetz zur Reaktivierung von Wehrerfassung, Bereitschaftserklärung und Musterung sowie zur Neuordnung eines attraktiver gestalteten freiwilligen Wehrdienstes. Schon der Gesetzentwurf und die Ausschussfassung stellen ausdrücklich auf ein zunächst freiwilliges Modell ab. [1][3][22]

Für wehrpflichtige Männer wird die Abgabe der Bereitschaftserklärung verpflichtend. Diese Erklärung kann online oder schriftlich abgegeben werden und enthält Angaben etwa zu Personendaten, Interesse am Dienst, Größe, Gewicht, Schwerbehinderung, Qualifikationen und eigener Einschätzung der Leistungsfähigkeit. [13][14]

Der eigentliche Dienst bleibt außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfall zunächst freiwillig. Wenn sich später zeigen sollte, dass der Personalbedarf mit Freiwilligen nicht zu decken ist, sieht die Ausschussfassung keinen Automatismus vor, sondern ein neues Gesetz des Bundestags über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht. [3][22]

Frauen und Personen anderen Geschlechts sind nach der geltenden Verfassungs- und Gesetzeslage nicht zum Fragebogen verpflichtet; für sie bleiben die Schritte freiwillig. Das BMVg begründet das mit Artikel 12a Grundgesetz und weist darauf hin, dass eine Verpflichtung von Frauen eine Grundgesetzänderung erfordern würde. [18][22]

Politisch ist das Gesetz stark umstritten. Union und SPD begründeten ihre Zustimmung mit Bedrohungslage, Personalaufwuchs und parlamentarischer Steuerung; AfD, Grüne und Linke lehnten es aus sehr unterschiedlichen Gründen ab — die AfD hielt es für zu schwach und zu monetär, die Grünen für sicherheitspolitisch zu eng und die Linke für einen Einstieg in neue Zwangselemente. [5][7]

Zeitlicher Verlauf

  1. Einbringung des Regierungsentwurfs [1][32]

    Die Bundesregierung legte den Gesetzentwurf als BT-Drucksache 21/1853 vor. Der Entwurf sah bereits Reaktivierung der Wehrerfassung, verpflichtende Bereitschaftserklärung für Männer und einen Mechanismus für spätere Pflicht-Elemente vor.

  2. Erste Beratung im Bundestag [7]

    Der Bundestag beriet den Entwurf erstmals und überwies ihn an den Verteidigungsausschuss sowie weitere mitberatende Ausschüsse.

  3. Bundesrat-Stellungnahme und Gegenäußerung [2]

    Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung wurden als BT-Drucksache 21/2581 in das Verfahren eingebracht.

  4. Öffentliche Anhörung im Verteidigungsausschuss [23][24]

    Sachverständige aus Wissenschaft, Bundeswehr, Jugendverbänden und Zivilgesellschaft bewerteten den Entwurf öffentlich; eine Mehrheit äußerte Skepsis, aber mit gegensätzlichen Begründungen.

  5. Ausschussbericht und geänderte Beschlussempfehlung [3]

    Der Verteidigungsausschuss legte mit BT-Drucksache 21/3076 die geänderte Fassung vor. Besonders wichtig: Aus dem ursprünglich vorgesehenen Rechtsverordnungsmechanismus wurde eine spätere Bedarfswehrpflicht nur durch neues Gesetz des Bundestags.

  6. Beschluss des Bundestages [5][6][7]

    Der Bundestag nahm das Gesetz in namentlicher Schlussabstimmung mit 323 Ja-Stimmen, 272 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung an.

  7. Zustimmung des Bundesrates [10][11]

    Der Bundesrat ließ das Gesetz passieren und stimmte zu. Damit war das Gesetzgebungsverfahren formal abgeschlossen.

  8. Verkündung im Bundesgesetzblatt [12]

    Das WDModG wurde als BGBl. 2025 I Nr. 370 verkündet.

  9. Inkrafttreten [3][12][31]

    Das Gesetz trat grundsätzlich am 2026-01-01 in Kraft; einzelne Folgeänderungen wirken rückwirkend oder betreffen spätere Sondertermine, der Grundrahmen gilt aber seit Jahresbeginn 2026.

  10. Beginn der praktischen Anwendung von Erfassung und Fragebogen [14][22]

    Laut BMVg erhalten junge Menschen nach dem 18. Geburtstag ein Anschreiben mit QR-Code; für wehrpflichtige Männer des Geburtsjahrgangs 2008 ist die Befüllung verpflichtend, für andere Geschlechter freiwillig.

  11. Offener Beobachtungspunkt Bedarfswehrpflicht [3][22][32]

    Bis zum Prüfstand wurde kein weiteres Gesetz gefunden, das eine Bedarfswehrpflicht aktiviert hätte. Ein solcher Schritt müsste nach geltender Fassung erst in einem neuen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.

Was steht wirklich drin?

  • Verpflichtende Bereitschaftserklärung für wehrpflichtige Männer [14]

    Erfasste wehrpflichtige Männer müssen auf Aufforderung eine Erklärung zu Bereitschaft und Fähigkeit zum Wehrdienst abgeben. Das ist der rechtliche Kern der „Fragebogenpflicht“ (WPflG § 15a Abs. 1 und 2).

  • Inhalt des Fragebogens [14]

    Abgefragt werden unter anderem Personendaten, Interesse am Dienst, Größe und Gewicht, Schwerbehinderung oder Gleichstellung, Bildungsabschlüsse, weitere Qualifikationen, eigene Einschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Wehrdienst in fremden Streitkräften (WPflG § 15a Abs. 1 Nr. 1 bis 7).

  • Online oder schriftlich, mit Sanktionsmöglichkeit [14][16]

    Die Bereitschaftserklärung kann online oder schriftlich abgegeben werden. Wer die Erklärung auf Aufforderung nicht richtig, nicht vollständig oder trotz erneuter vollziehbarer Aufforderung nicht abgibt, handelt ordnungswidrig; das Gesetz sieht Geldbußen vor (WPflG § 15a Abs. 2 bis 5; § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2).

  • Musterung als eigener Schritt [15][22]

    Die Musterung ist rechtlich etwas anderes als der Fragebogen. Sie dient der Feststellung der Tauglichkeit und umfasst ärztliche Untersuchungen; der Fragebogen bereitet sie vor, ersetzt sie aber nicht (WPflG § 17 Abs. 3 und 4).

  • Kein Automatismus zur Dienstpflicht [3][13][22]

    Das Gesetz führt außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfall keinen automatischen Pflichtdienst ein. Wenn Freiwillige später nicht reichen, müsste der Bundestag die Bedarfswehrpflicht erst durch ein weiteres Gesetz beschließen (WPflG § 2a; Ausschussbegründung).

  • Frauen und andere Geschlechter bleiben freiwillig [17][18][22]

    Für Frauen und Personen anderen Geschlechts bleiben Fragebogen, Musterung und Dienst nach der aktuellen Rechtslage freiwillig. Das BMVg verweist darauf, dass eine Pflicht für Frauen eine Grundgesetzänderung erfordern würde (GG Art. 12a; SG § 58i; BMVg-FAQ).

  • Freiwilliger Wehrdienst wird neu zugeschnitten [3][17][22]

    Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement bleibt erhalten, wird aber neu gefasst. Er kann künftig für sechs bis elf Monate geleistet werden; die ersten sechs Monate sind Probezeit. Ab einem Jahr ist eine Verpflichtung als Soldatin oder Soldat auf Zeit möglich (SG § 58b; Ausschussbegründung).

  • Attraktivitätsanreize [3][22]

    Für freiwillig Dienende wurden Sold und Zuschüsse verbessert. Genannt werden mindestens 2.600 Euro brutto Wehrsold sowie Führerscheinzuschüsse bis zu 3.500 Euro für Klasse B und bis zu 5.000 Euro für Klasse C oder C1 unter den gesetzlichen Voraussetzungen (SG §§ 31b, 31c; Wehrsoldgesetz-Begründung).

  • Gesetzliche Personalziele und Berichtspflicht [3]

    Das Gesetz verankert einen Aufwuchspfad bis 2035 und eine halbjährliche Berichtspflicht des Verteidigungsministeriums an den Bundestag (SG §§ 91, 91a).

Vorher / Nachher

Wehrerfassung [1][13][14]

Vorher

Seit der Aussetzung der Einberufung 2011 bestand kein neu aufgebautes, flächendeckendes System der modernen Wehrerfassung mit verpflichtender Bereitschaftserklärung für neue Jahrgänge.

Nachher

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf wieder Meldedaten für Zwecke der Wehrerfassung abrufen; darauf baut die spätere Bereitschaftserklärung auf.

Fragebogenpflicht [1][14][16]

Vorher

Für volljährig werdende Männer gab es keine gesetzliche Pflicht, einen solchen standardisierten Wehrdienst-Fragebogen auszufüllen.

Nachher

Für erfasste wehrpflichtige Männer ist die Bereitschaftserklärung auf Aufforderung verpflichtend; falsche oder fehlende Antworten können bußgeldbewehrt sein.

Frauen und andere Geschlechter [1][17][18][22]

Vorher

Ein Dienst in der Bundeswehr war freiwillig möglich, aber es gab kein neues gesondertes System einer freiwilligen Bereitschaftserklärung im WDModG-Zuschnitt.

Nachher

Frauen und Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen freiwillig ausfüllen und Wehrdienst leisten; eine Pflicht besteht nicht.

Aktivierung eines Pflichtdienstes [3][18][22]

Vorher

Die Wehrpflicht war im Grundgesetz verankert, die verpflichtende Einberufung aber ausgesetzt.

Nachher

Das WDModG selbst ordnet keinen automatischen Pflichtdienst an; für eine Bedarfswehrpflicht braucht es ein neues Bundestagsgesetz.

Freiwilliger Wehrdienst [1][3][17]

Vorher

Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b SG war anders zugeschnitten und reichte in der alten Fassung bis zu 23 Monate.

Nachher

Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement bleibt erhalten, dauert nun sechs bis elf Monate; längere Verpflichtung läuft über SaZ-Modelle.

Gesetzliche Personalziele [3]

Vorher

Es gab keinen gesetzlichen Aufwuchspfad bis 2035 mit Zielkorridoren und halbjährlicher Berichtspflicht im SG.

Nachher

Das Gesetz nennt Zielkorridore bis 2035 für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten und verpflichtet das BMVg zu halbjährlichen Berichten.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Männliche deutsche Staatsangehörige des Geburtsjahrgangs 2008 und jünger müssen im Rahmen der Wehrerfassung auf Aufforderung eine Bereitschaftserklärung abgeben; das ist eine echte gesetzliche Mitwirkungspflicht. [13][14][22]
  • Wer auf eine vollziehbare erneute Aufforderung nicht reagiert oder die Erklärung falsch bzw. unvollständig abgibt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und Geldbußen. [16]

Wahrscheinliche Folgen

  • Durch höheren Sold, neue Führerscheinzuschüsse, kürzere Einstiegsformate und gezieltere Ansprache dürfte die Bundeswehr kurzfristig mehr Freiwillige gewinnen als ohne Reform. Wie stark dieser Effekt ist, bleibt aber offen. [3][22][30]

Umstrittene Folgen

  • Ob das Gesetz den Personalbedarf tatsächlich decken kann, ist hoch umstritten. Regierung und Koalition sehen einen notwendigen ersten Schritt; mehrere Sachverständige hielten Freiwilligkeit allein für zu schwach oder die Zielzahlen für zu niedrig beziehungsweise unklar hergeleitet. [3][23][24]

Langfristige Folgen

  • Die Reform kann die Reserve und die personelle Planbarkeit der Bundeswehr stärken, weil sie Datenlage, Berichtspflichten und Zielkorridore bis 2035 gesetzlich verankert. Ob die Zielkorridore erreicht werden, hängt aber von Nachwuchs, Bindung und Sicherheitslage ab. [3][31]

Betroffene Gruppen

  • Junge wehrpflichtige Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit, geboren ab 2008

    stark betroffen

    Sie sind die Hauptadressaten der Wehrerfassung, der verpflichtenden Bereitschaftserklärung und der künftigen Musterung. Für sie ist die Pflicht konkret und individuell wirksam. [13][14][22]

  • Frauen und Personen anderen Geschlechts, die sich freiwillig interessieren

    mittel betroffen

    Für sie entstehen neue freiwillige Zugänge und Informationswege; eine gesetzliche Pflicht gibt es nach der aktuellen Rechtslage nicht. [17][18][22]

  • Eltern und Familien junger Jahrgänge

    mittel betroffen

    Familien sind praktisch betroffen, weil Fragebogen, mögliche Musterung, Fristen und spätere Dienstentscheidungen Planung, Ausbildung und Wohnortfragen berühren können. [3][22][26][27]

  • Bundeswehrverwaltung, besonders BAPersBw und Karrierecenter

    stark betroffen

    Diese Stellen müssen Datenerfassung, Anschreiben, Auswertung, Beratung, Musterung und spätere Personalbearbeitung praktisch stemmen. Dafür nennt der Gesetzentwurf eigenen Erfüllungsaufwand. [4][13][23]

  • Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe und Bildungseinrichtungen

    mittel betroffen

    Kurzfristig ist der Effekt begrenzt, weil der Dienst zunächst freiwillig bleibt. Langfristig können mehr Wehrdienstzeiten oder spätere Pflichtmodelle Bildungs- und Arbeitsverläufe beeinflussen; ökonomische Studien warnen vor relevanten Kosten bei stärkerem Pflichteinsatz. [30][31]

  • Zivilschutz- und Freiwilligendienst-Träger

    mittel betroffen

    Sie sind mittelbar betroffen, weil ein Teil der Kritik gerade fordert, militärische Personalpolitik stärker mit zivilen Freiwilligendiensten und Zivilschutz zu verzahnen. [5][26][28]

  • Allgemeine Bürgerinnen und Bürger

    wenig betroffen

    Wer nicht in den angesprochenen Jahrgängen ist, hat meist keine unmittelbare Pflicht. Politisch berührt das Gesetz aber Fragen von Sicherheit, Wehrgerechtigkeit, Freiheitsrechten und Staatsverständnis. [5][7][23]

Pro & Contra

Dafür

  • Das Gesetz ist ein notwendiger erster Schritt, um auf die verschärfte Sicherheitslage und den Personalbedarf der Bundeswehr zu reagieren. [5][7]

    Position von: Regierung / CDU/CSU / SPD · mittel belegt

    Gegenargument: Kritiker halten entgegen, dass ein erster Schritt ohne klares Gesamtmodell für Zivilschutz, Personalbedarf und Wehrgerechtigkeit zu klein ausfalle.

  • Ein attraktiver freiwilliger Wehrdienst mit besserem Sold und Führerscheinzuschüssen kann mehr junge Leute gewinnen, ohne sofort eine Pflicht einzuführen. [3][22][23]

    Position von: Regierung / SPD / BMVg · mittel belegt

    Gegenargument: Mehrere Sachverständige bezweifelten, dass Geld und Werbung allein ausreichen, um die Zielgrößen zu erfüllen.

  • Eine spätere Bedarfswehrpflicht nur per neuem Gesetz ist demokratisch zurückhaltender als ein Automatismus per Verordnung. [3][5][7]

    Position von: Ausschussmehrheit / Koalition · stark belegt

    Gegenargument: Gegner sehen schon Fragebogenpflicht und Musterung als echte Zwangselemente und damit als politischen Einstieg in mehr Pflicht.

Dagegen

  • Das Gesetz denkt Gesamtverteidigung zu eng militärisch und vernachlässigt Zivilschutz, zivile Kompetenzen und generationenübergreifende Resilienz. [5][7]

    Position von: Opposition Bündnis 90/Die Grünen · mittel belegt

    Gegenargument: Die Koalition hält dagegen, das Gesetz solle zuerst die akute personelle Lücke der Streitkräfte adressieren und sei nicht das gesamte Krisenvorsorgepaket.

  • „Freiwilligkeit“ sei irreführend, weil für junge Männer bereits Pflicht-Fragebogen, Musterung und Bußgeldandrohung gelten. [7][16][28]

    Position von: Die Linke / Friedensverbände / Betroffenenvertretungen · stark belegt

    Gegenargument: Regierung und SPD entgegnen, dass diese Pflichten nur der Erfassung und Tauglichkeitsfeststellung dienen und noch keine Pflicht zum Dienst auslösen.

  • Wirtschaftlich und bildungsbezogen können stärkere Pflichtmodelle teuer werden und Erwerbs- sowie Bildungsbiografien belasten; Attraktivität kann effizienter sein als Zwang. [30][31]

    Position von: Wissenschaft / ökonomische Forschung · stark belegt

    Gegenargument: Befürworter erwidern, dass Sicherheitsvorsorge nicht allein nach kurzfristigen Arbeitsmarkt- oder Effizienzmaßstäben bewertet werden könne.

  • Junge Menschen seien im Gesetzgebungsprozess nicht ausreichend beteiligt worden; der Staat lade die Last vor allem bei einer ohnehin stark belasteten Generation ab. [26][27]

    Position von: Deutscher Bundesjugendring / Bundesschülerkonferenz · mittel belegt

    Gegenargument: Befürworter sagen, dass Sicherheitspolitik nicht warten könne und die direkte Ansprache junger Menschen selbst schon Beteiligung und Information stärke.

Abstimmungsergebnis

Deutscher Bundestag, 05.12.2025 · Namentliche Abstimmung [5][6]

Dafür
323
Dagegen
272
Enthaltung
1

Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung

Fraktionen mit Ja-Mehrheit · 328 SitzeFraktionen mit Nein-Mehrheit · 300 Sitze
  • CDU/CSU208Dafür
  • SPD120Dafür
  • AfD151Dagegen
  • B90/Grüne85Dagegen
  • Die Linke64Dagegen

Zwei getrennte Größen: oben das amtliche Abstimmungsergebnis, darunter die Fraktionsstärke mit der Mehrheitsrichtung der jeweiligen Fraktion. Die Summen unterscheiden sich, weil nicht alle Abgeordneten teilnahmen und einzelne von ihrer Fraktion abwichen; die Einzelstimmen stehen in den verlinkten Quellen.

Stimmbegründungen

  • CDU/CSUDafür

    Zustimmung als sicherheitspolitisch notwendiger erster Schritt.

    • Laut Quelle begründete die Union ihre Zustimmung mit der Bedrohungslage durch Russlands Krieg gegen die Ukraine und dem Bedarf an mehr Soldatinnen und Soldaten. [7]
    • Laut Quelle hob sie hervor, dass das Gesetz gesetzliche Zielkorridore und mehr parlamentarische Verbindlichkeit schaffe. [3][7]
    • Laut Quelle soll zunächst auf Freiwilligkeit gesetzt werden; falls das nicht reicht, müsse das Thema erneut ins Parlament zurückkommen. [7]

    Es liegt keine amtliche Sammel-Stimmbegründung der gesamten Fraktion vor; erfasst ist die laut amtlichem Protokoll zentrale Debattenbegründung.

  • SPDDafür

    Zustimmung, weil das Gesetz Freiwilligkeit mit Attraktivitätsanreizen und parlamentarischer Kontrolle verbinde.

    • Laut Quelle wies die SPD den Vorwurf eines unmittelbaren Zwangsdienstes zurück und betonte, dass das Gesetz zunächst auf Freiwilligkeit setze. [5][7]
    • Laut Quelle seien höherer Sold und Führerscheinzuschüsse bewusst als Anreiz gedacht, um genügend Freiwillige zu gewinnen. [5][22]
    • Laut Quelle bleibe der Bundestag Herr des Verfahrens, weil eine spätere Bedarfswehrpflicht nur in einem neuen Gesetz beschlossen werden könne. [5][3]

    Die Fraktion stimmte mehrheitlich zu; eine SPD-Abgeordnete votierte laut offizieller Auswertung mit Nein.

  • AfDDagegen

    Ablehnung, weil das Gesetz aus ihrer Sicht das Personalproblem falsch angehe und zu stark auf Geldanreize setze.

    • Laut Quelle kritisierte die AfD, der Kern des Gesetzes steigere nur die Attraktivität des Freiwilligendienstes, packe das Problem aber nicht an der Wurzel. [5][7]
    • Laut Quelle lehnt sie die starke Orientierung an höherem Sold als falschen Anreiz ab. [5][7]
    • In der Anhörung trugen von der AfD benannte Sachverständige zusätzlich vor, Freiwilligkeit werde nicht ausreichen; aus diesem Lager kam also Kritik eher wegen zu wenig Pflicht als wegen zu viel Pflicht. [23][24]

    Die AfD-Ablehnung richtet sich laut Quellen nicht gegen Wehrpflicht an sich, sondern gegen die konkrete Konstruktion des Gesetzes.

  • B90/GrüneDagegen

    Ablehnung, weil das Gesetz nach ihrer Darstellung keine überzeugende Antwort für umfassende Gesamtverteidigung liefert.

    • Laut Quelle argumentierten die Grünen, das Gesetz gebe keine ausreichende Antwort auf die sicherheitspolitischen Anforderungen. [5][7]
    • Laut Quelle kritisierten sie, dass Zivilschutz und zivile Verteidigung nicht systematisch mitgedacht würden. [5][7]
    • Laut Quelle beanstandeten sie, dass nur 18-jährige Männer verpflichtet würden und keine systematische Abfrage der Kompetenzen aller Generationen und Geschlechter stattfinde. [5][7]

    Eine Abgeordnete der Grünen enthielt sich; die Fraktion votierte überwiegend dagegen.

  • Die LinkeDagegen

    Ablehnung, weil das Gesetz aus ihrer Sicht bereits neue Zwangselemente schafft und eine spätere Wehrpflicht vorbereitet.

    • Laut Quelle lehnte Die Linke Wehrpflicht, Bedarfswehrpflicht und schon deren Vorbereitung im WDModG ab. [5][7]
    • Laut Quelle bezeichnete sie Fragebogenpflicht und Musterung als Zwang und daher als unvereinbar mit der behaupteten Freiwilligkeit. [5][7]
    • Laut Quelle kritisierte sie, der Personalbedarf der Bundeswehr werde nicht nachvollziehbar erklärt. [7][23]

    Die Linke begründete ihre Ablehnung ausdrücklich grundsätzlicher als die Grünen und anders als die AfD.

Häufige Fragen

Gilt das schon für mich?

Wenn du ein wehrpflichtiger Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit bist und zum Geburtsjahrgang 2008 oder jünger gehörst, kann dich das neue System bereits betreffen. Maßgeblich ist dann eine konkrete Aufforderung zur Bereitschaftserklärung. [13][14][22]

Muss ich als Mann jetzt automatisch Wehrdienst leisten?

Nein. Das WDModG schafft zunächst Pflicht zur Erfassung und zum Fragebogen, nicht automatisch zur Dienstleistung. Ein echter Pflichtdienst außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfall würde ein weiteres Gesetz des Bundestags brauchen. [3][22]

Müssen Frauen den Fragebogen ausfüllen?

Nein. Nach aktueller Rechtslage nicht. Frauen und Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen freiwillig ausfüllen oder sich freiwillig melden, sind aber nicht verpflichtet. [18][22]

Was passiert, wenn ich den Fragebogen ignoriere?

Das Gesetz sieht bei falschen, unvollständigen oder trotz vollziehbarer erneuter Aufforderung nicht abgegebenen Erklärungen eine Ordnungswidrigkeit vor. Über die Höhe einer möglichen Geldbuße sagt der Gesetzestext an dieser Stelle nichts Näheres, nur dass Geldbußen möglich sind. [16]

Kann ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern?

Ja. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer leisten im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt Wehrdienst Zivildienst. [19][20][21]

Habe ich schon wegen des Fragebogens einen Wehrpass oder eine Einberufung?

Nein. Der Fragebogen dient erst einmal der Erfassung von Bereitschaft und Eignung. Er ist noch keine Einberufung zum Dienst. [14][15][22]

Betrifft mich das auch bei doppelter Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz im Ausland?

Nach BMVg-Angaben ist für die Ansprache entscheidend, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist. Für die Zeit eines Auslandsaufenthalts soll die Erfassung nach BMVg-Angaben nicht greifen; bei Rückkehr ins Inland wieder schon. [22]

Was ist noch offen?

Offen bleibt vor allem, ob Freiwillige ausreichen, wie schnell die Musterungskapazitäten wachsen und ob der Bundestag später überhaupt einmal ein weiteres Gesetz für eine Bedarfswehrpflicht beschließen würde. Genau darüber streiten Regierung, Opposition und Sachverständige. [3][22][23][24][31]

Quellen

  1. [1]Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG), BT-Drs. 21/1853 Deutscher Bundestag / Bundesregierung, Begründung insb. S. 1-3, 59 ff., 67 ff.
  2. [2]Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum WDModG, BT-Drs. 21/2581 Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/2581
  3. [3]Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zum WDModG, BT-Drs. 21/3076 Deutscher Bundestag, insb. S. 10-16, 30-36, 90-96
  4. [4]Bericht gemäß § 96 GO-BT zum WDModG, BT-Drs. 21/3077 Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/3077
  5. [5]Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes Deutscher Bundestag, Abstimmungsergebnis und Debattenzusammenfassung
  6. [6]Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1 zum WDModG Deutscher Bundestag, Seite 1
  7. [7]Plenarprotokoll 21/48 Deutscher Bundestag, S. 5615 ff., 5710 ff.
  8. [8]Plenarprotokoll 21/49 Deutscher Bundestag, Schriftliche Frage zur Musterungspflicht
  9. [9]Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes, Bundesrat-Drucksache 731/25 Bundesrat, BR-Drs. 731/25
  10. [10]Beschluss des Bundesrates zum WDModG, BR-Drs. 731/25(B) Bundesrat, BR-Drs. 731/25(B)
  11. [11]BundesratKOMPAKT zur 1060. Sitzung Bundesrat, TOP 23 / 1060. Sitzung
  12. [12]Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes im Bundesgesetzblatt recht.bund.de / Bundesanzeiger, BGBl. 2025 I Nr. 370, Verkündungseintrag
  13. [13]Wehrpflichtgesetz, aktuelle konsolidierte Fassung gesetze-im-internet.de, WPflG § 2
  14. [14]Wehrpflichtgesetz § 15a Bereitschaftserklärung gesetze-im-internet.de, WPflG § 15a Abs. 1-5
  15. [15]Wehrpflichtgesetz § 17 Durchführung der Musterung gesetze-im-internet.de, WPflG § 17 Abs. 3-4
  16. [16]Wehrpflichtgesetz § 45 Bußgeldvorschriften gesetze-im-internet.de, WPflG § 45 Abs. 1-3
  17. [17]Soldatengesetz in Fassung des WDModG gesetze-im-internet.de / Deutscher Bundestag, SG §§ 58b, 58i, 91, 91a; Ausschussfassung BT-Drs. 21/3076 S. 30-36
  18. [18]Grundgesetz Art. 12a gesetze-im-internet.de, GG Art. 12a
  19. [19]Grundgesetz Art. 4 gesetze-im-internet.de, GG Art. 4 Abs. 3
  20. [20]Kriegsdienstverweigerungsgesetz § 1 gesetze-im-internet.de, KDVG § 1 Abs. 1-2
  21. [21]Kriegsdienstverweigerung BAFzA, FAQ-Teil
  22. [22]Neuer Wehrdienst für Deutschland Bundesministerium der Verteidigung, Abschnitte Wehrgerechtigkeit, Ausmusterung & Verweigerung, Konkrete Umsetzung
  23. [23]Wehrdienst: „Freiwilligkeit wird nicht ausreichen“ Deutscher Bundestag / hib, hib 1125922
  24. [24]Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung zum WDModG Deutscher Bundestag, Verteidigungsausschuss 12. Sitzung, S. 7 ff.
  25. [25]Stellungnahme des Deutschen BundeswehrVerbandes zum WDModG Deutscher BundeswehrVerband, Ausschussdrucksache 21(12)236
  26. [26]Stellungnahme des Deutschen Bundesjugendrings zum WDModG Deutscher Bundesjugendring, SG2511270022
  27. [27]Stellungnahme der Bundesschülerkonferenz zum WDModG Bundesschülerkonferenz / Lobbyregister, SG2511200012, Detailseite / PDF-Hinweis
  28. [28]Stellungnahme von AGDF und EAK zum WDModG Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden / Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden, SG2511190016
  29. [29]BDA-Stellungnahme zum WDModG Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA 03.11.2025
  30. [30]Höhere Wehrdienst-Gehälter besser als Wehrpflicht ifo Institut, ifo 20.03.2025
  31. [31]Neuer Wehrdienst verfehlt ohne Strukturreformen sein Ziel Institut der deutschen Wirtschaft Köln, IW 14.11.2025
  32. [32]DIP-Vorgang zum WDModG Deutscher Bundestag / DIP, Vorgangsseite, DIP-ID 325558

Was kann ich tun?

Glossar

Wehrerfassung
Der Staat sammelt Grunddaten von Wehrpflichtigen, damit er weiß, wer grundsätzlich für Wehrdienst in Betracht kommt.
Musterung
Das ist die Untersuchung und Prüfung, ob jemand körperlich und geistig für Wehrdienst tauglich ist. Der Fragebogen ist nur die Vorbereitung darauf.
Fragebogenpflicht
Gemeint ist die Pflicht wehrpflichtiger Männer, die gesetzliche Bereitschaftserklärung abzugeben. Das ist noch keine Pflicht, tatsächlich Dienst zu leisten.
Freiwilligkeit
Im WDModG bedeutet das: Der eigentliche Wehrdienst bleibt zunächst freiwillig. Nicht freiwillig ist aber bei betroffenen Männern schon die Mitwirkung an Erfassung und Fragebogen.
Kriegsdienstverweigerung
Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten will, hat dafür ein Grundrecht. Das Verfahren dazu regelt das KDVG.
Reserve
Das sind frühere Soldatinnen und Soldaten oder andere für militärische Aufgaben vorgesehene Personen, die im Bedarfsfall wieder herangezogen werden können.
Personalbedarf
Damit ist gemeint, wie viele Menschen die Bundeswehr nach eigener Planung und NATO-Zielen insgesamt braucht. Genau diese Zahl ist politisch und fachlich stark umstritten.
Bedarfswehrpflicht
Das ist die im Gesetz angelegte Möglichkeit, später doch Pflichtdienst anzuordnen, wenn Freiwillige nicht reichen. Das ginge aber nur mit einem neuen Gesetz des Bundestags.

Korrekturen & Aktualisierungen

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