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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Modernisierung des Wehrdienstes

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag beschloss am 5. Dezember 2025 mit 323 Ja-, 272 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Modernisierung des Wehrdienstes; 34 Abgeordnete gaben keine Stimme ab, und das Gesetz gilt nach Zustimmung des Bundesrates im Wesentlichen seit dem 1. Januar 2026.

Worum es geht

Die Bundeswehr soll mehr freiwillige Soldatinnen und Soldaten gewinnen und wieder erfassen können, welche jungen Männer für den Wehrdienst infrage kommen. Dazu gibt es einen Fragebogen, eine spätere verpflichtende ärztliche Untersuchung für bestimmte Männer und bessere Bedingungen für Freiwillige. Eine allgemeine verpflichtende Einberufung zum Wehrdienst wurde damit nicht beschlossen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/1853
Datum
5. Dezember 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 5. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/1853 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
323
Nein
272
Enthaltung
1
Nicht abgegeben
34

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 206Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 2
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 138Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 117Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 2
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 77Enthaltung 1Nicht abgegeben 7
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 55Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • SPD1 von 120 Abgeordneten der Fraktion stimmte anders.
    Stimmen: 118 abgegeben (117 Mehrheit ja · 1 anders) · 2 nicht abgegeben
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN1 von 85 Abgeordneten der Fraktion stimmte anders.
    Stimmen: 78 abgegeben (77 Mehrheit nein · 1 anders) · 7 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Die Wehrpflicht für Männer steht weiter im Gesetz, die Einberufung zum Grundwehrdienst ist außerhalb besonderer Lagen aber nicht allgemein aktiv.

Neu

Der neue Wehrdienst setzt zunächst auf freiwillige Bewerbungen. [2][6]

Neu

Männer ab dem Geburtsjahr 2008 müssen nach Aufforderung einen Fragebogen zu ihrer Bereitschaft und Eignung beantworten; für Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Die neue Erfassung begann 2026. [2][6]

Neu

Die verpflichtende Musterung, also eine Untersuchung der Wehrdiensttauglichkeit, ist für betroffene Männer ab dem 1. Juli 2027 vorgesehen. [2][4][6]

Neu

Freiwilliger Wehrdienst ist für sechs bis elf Monate vorgesehen; ab zwölf Monaten ist ein Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit vorgesehen. Der Ausschuss nahm zudem einen monatlichen Grundbetrag von mindestens 2.600 Euro brutto auf. [2][4]

Neu

Werden nicht genügend Freiwillige gewonnen oder erfordert es die Sicherheitslage, kann der Bundestag erst durch ein weiteres Gesetz eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Auch ein mögliches Losverfahren benötigt eine weitere gesetzliche Regelung; es gilt nicht automatisch. [2][6]

Neu

Das Verteidigungsministerium muss dem Bundestag regelmäßig über die Personalentwicklung berichten. Im Gesetzgebungsverfahren wurden konkrete Ziele für den Personalaufbau bis 2035 verankert. [2][4]

Wen es betrifft

Besonders betroffen sind deutsche Männer ab Jahrgang 2008, die zur Bereitschaftserklärung und später zur Musterung verpflichtet werden können. Junge Frauen können sich freiwillig beteiligen. Außerdem betrifft die Reform Menschen, die freiwillig Dienst leisten oder eine Laufbahn bei der Bundeswehr beginnen möchten, sowie die Bundeswehrverwaltung. Der Verteidigungsausschuss rechnete bei der neuen Erklärungspflicht mit rund 300.000 Wehrpflichtigen pro Jahr. Diese Zahl ist eine Schätzung im amtlichen Ausschussbericht, keine bereits gemessene Teilnahmezahl. [2][6]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Es ist ein zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz. Der Bundestag verabschiedete den durch den Verteidigungsausschuss geänderten Entwurf mit 323/272/1/34 Stimmen. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Das Gesetz wurde am 29. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt (2025 I Nr. 370) verkündet und trat überwiegend am 1. Januar 2026 in Kraft; für einzelne technische Änderungen gelten abweichende, teils rückwirkende Termine. Die neue Erfassung ist nicht gleichbedeutend mit einer allgemeinen Pflicht, tatsächlich Wehrdienst zu leisten. [2][3][4][5][6]

Anlass

Die Bundesregierung begründete ihren Vorschlag mit dem gestiegenen Personalbedarf der Bundeswehr und der veränderten europäischen Sicherheitslage. Seit der Aussetzung der verpflichtenden Einberufung im Jahr 2011 fehlten zudem flächendeckende Strukturen, um jüngere Jahrgänge systematisch zu erfassen.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 5. Dezember 2025 · Protokoll ↗

SPD·Siemtje Möller (Abgeordnete)·Sie sah im freiwilligen neuen Wehrdienst einen Weg, mehr Menschen für die Bundeswehr zu gewinnen.
„Es geht doch im Kern um das Gegenteil. Wir brauchen eine starke Bundeswehr und eine widerstandsfähige Bevölkerung, um uns verteidigen zu können, damit wir uns nicht verteidigen müssen, damit Putin erkennt: Ein Angriff lohnt sich nicht; denn ich verliere ganz sicher. […] Dazu wird auch der auf Freiwilligkeit beruhende Neue Wehrdienst einen großen Beitrag leisten.“
PlPr 21/48, S. 5614[3]
AfD·Rüdiger Lucassen (Abgeordneter)·Er hielt finanzielle Anreize allein für unzureichend, um die Personalprobleme zu lösen.
„Das Verteidigungsministerium zahlt zukünftig jedem neuen Rekruten 2 700 Euro brutto – viel Geld für einen Schulabgänger. Für die Bundesregierung bedeutet Attraktivität gleich Geld. Etwas anderes kommt ihr nicht in den Sinn.“
PlPr 21/48, S. 5614–5615[3]
CDU/CSU·Norbert Röttgen (Abgeordneter)·Er betonte verbindliche Personalziele und eine parlamentarisch festgelegte Vorgehensweise.
„Es kommt auf die gesamte Gesellschaft an, in ganz unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten. Dieses Gesetz ist klar, konkret und verbindlich. Wir haben zu einem Gesetzesmechanismus gegriffen, den es in der Sicherheitspolitik noch niemals gegeben hat: Wir haben uns selbst verpflichtet, als Parlament, als Land, indem wir einen mit konkreten Zahlen ausgestatteten Aufwuchsplan für die Bundeswehr in das Gesetz geschrieben haben, nicht in Reden, nicht in guten Absichten, sondern ganz konkret.“
PlPr 21/48, S. 5616[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Sara Nanni (Abgeordnete)·Sie verlangte zusätzlich zum militärischen Personalaufbau mehr Vorbereitung und Personal für den Zivilschutz.
„Weil die Bedrohung eben nicht rein militärisch ist, weil wir über Gesamtverteidigung nicht nur nachdenken, sondern auch entsprechend handeln müssen. Ja, der personelle Aufwuchs bei der Bundeswehr ist wichtig; aber wir müssen eben auch einen personellen Aufwuchs beim Zivilschutz schaffen. Wenn man in die Ukraine schaut, dann sieht man: Ein Land wird nicht durch 18-Jährige verteidigt.“
PlPr 21/48, S. 5617[3]
Die Linke·Desiree Becker (Abgeordnete)·Sie lehnte die Vorbereitung einer möglichen verpflichtenden Heranziehung zum Wehrdienst ab.
„Wir lehnen die Wehrpflicht ab, wir lehnen die Bedarfswehrpflicht ab, wir lehnen auch die Vorbereitung all dessen, das heute vorliegende Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, ab. Wie alle Umfragen zeigen, haben junge Menschen anderes vor, als im Regiment Merz für das Kapital der Reichen den Kopf hinzuhalten. Und an die Grünen und ihren Jugendverband: Wir lehnen auch jedes verpflichtende Gesellschaftsjahr ab.“
PlPr 21/48, S. 5618[3]

Wie es weitergeht

Das Gesetz ist bereits verkündet und überwiegend in Kraft. Die Bereitschaftserklärungen gehören zur neuen Erfassung; die verpflichtenden Musterungen sind ab Juli 2027 vorgesehen. Über eine Bedarfswehrpflicht müsste der Bundestag gegebenenfalls gesondert entscheiden. Eine solche Einberufung folgt nicht automatisch aus der Abstimmung vom 5. Dezember 2025.

Begriffe

Wehrpflicht
Gesetzliche Pflicht bestimmter deutscher Männer, unter den rechtlichen Voraussetzungen Wehrdienst zu leisten.
Bereitschaftserklärung
Fragebogen, mit dem die Bundeswehr unter anderem Interesse und Eignung für den Wehrdienst erfasst.
Musterung
Amtliche Untersuchung, ob jemand körperlich und gesundheitlich für den Wehrdienst geeignet ist.
Bedarfswehrpflicht
Verpflichtender Wehrdienst, den der Bundestag bei entsprechendem Bedarf erst mit einem weiteren Gesetz anordnen kann.
Soldatin oder Soldat auf Zeit
Person, die sich für eine bestimmte Dauer zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet.
Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Bundesgesetz, das nur wirksam zustande kommen kann, wenn auch der Bundesrat zustimmt.

Quellen (6)

  1. [1]
    Gesetzentwurf der Bundesregierung ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  2. [2]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/48 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
    DIP-Vorgang 325558 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  5. [5]
    Plenarprotokoll 1060 des Bundesrates ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    Wehrpflichtgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

Belege