Beim ersten Besuch gilt die Geräteeinstellung. Deine Auswahl wird nur auf diesem Gerät gespeichert.
PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass
SteuernAngekündigtZuletzt geprüft am 18. Oktober 2026 · BT-Drs. 21/7301 (Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030) · KI-gestützt erstellt

Plastiksteuer — angekündigte Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen

Die Bundesregierung plant eine Steuer auf Kunststoffverpackungen. Sie steht im Finanzplan; ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.

Polivis

Dossier teilen

Polivis lädt nichts von diesen Diensten — erst dein Klick öffnet sie.

Auf dieser Seite · 15

In 60 Sekunden

Worum geht es?
Der Bund plant eine neue Steuer auf Verpackungen aus Kunststoff. Sie soll Geld für den Bundeshaushalt bringen.
Wichtigste Änderung
Geplant ist eine Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen. Wer sie zahlen soll und wie hoch sie sein soll, ist amtlich noch nicht festgelegt. Gelten würde sie erst mit einem Gesetz.
Wer ist betroffen?
Wer die Steuer zahlen soll, steht amtlich noch nicht fest. Wirtschaftsverbände erwarten, dass die Kosten über die Preise an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Die Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat eine Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen im Finanzplan angekündigt. Sie will damit dauerhaft Einnahmen in Höhe des deutschen EU-Eigenmittelbeitrags erzielen. Im Finanzplan steht außerdem, die Steuer könne eine ökologische Lenkungswirkung hin zu besser recycelbaren Verpackungsmaterialien bewirken. Das ist eine mögliche Wirkung, kein festgestellter Erfolg. Die Einnahmeplanung schafft noch keine Steuerpflicht: Eine Steuer entsteht nur, wo ein Gesetz sie an einen Tatbestand knüpft. Auch ein Haushaltsplan begründet nach der Bundeshaushaltsordnung keine Ansprüche oder Verbindlichkeiten. [1][5][3]

Deutschland schuldet der EU bereits einen Beitrag, der aus der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle berechnet wird. Adressaten des Eigenmittelbeschlusses sind die Mitgliedstaaten. Daraus entsteht keine unmittelbar von Unternehmen oder Haushalten zu zahlende deutsche Verpackungssteuer. Der Finanzplan beschreibt diese EU-Zahlung als Beitrag des Bundes. Die angekündigte nationale Steuer wäre ein eigenständiges Finanzierungsinstrument. [4][1]

Wirtschaftsverbände lehnen die Steuer ab und verweisen auf Belastungen für Unternehmen und Verbraucher. Die Deutsche Umwelthilfe befürwortet eine solche Abgabe und fordert, sie auf andere Verpackungsmaterialien auszuweiten. Der BUND befürchtet ein Ausweichen auf andere Einwegverpackungen, etwa aus Papier oder Aluminium. Forschung im Auftrag des Umweltbundesamts untersucht ökonomische Instrumente für Verpackungen. Sie bewertet Instrumentenmodelle, nicht die angekündigte Steuer. [15][17][18][10]

Was noch fehlt (Stand 18. Oktober 2026): ein amtlich veröffentlichter Gesetzestext, eine Kabinettsentscheidung über ihn, die Einbringung im Bundestag, Ausschussberatung, Abstimmung, Bundesrat und Verkündung. Für keinen dieser Schritte gibt es einen amtlichen Termin. Eine Suche im DIP nach Vorgangstiteln (Plastiksteuer, Kunststoffverpackungsteuer, KunststoffVStG) am 18.10.2026 fand keinen Gesetzgebungsvorgang. [1]

Was steht wirklich drin?

  • Geplant: Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen [1]

    Die Bundesregierung hat sich im Finanzplan darauf verständigt, eine Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen einzuführen. Ein Gesetzestext liegt amtlich nicht vor; Steuersatz und Steuerschuldner sind nicht festgelegt.

  • Ziel: Einnahmen in Höhe des EU-Beitrags [1]

    Mit der Steuer soll nach dem Finanzplan „dauerhaft ein Betrag in Höhe des EU-Eigenmittelbeitrags für den Bundeshaushalt vereinnahmt werden“. Dazu nennt der Finanzplan als Möglichkeit eine ökologische Lenkungswirkung hin zu besser recycelbaren Verpackungsmaterialien. Das ist eine mögliche, keine festgestellte Wirkung.

  • Der EU-Beitrag ist eine andere Regel [4]

    Die bestehende EU-Regel richtet sich an die Mitgliedstaaten und verpflichtet Staaten zur Zahlung. Aus ihr folgt keine Zahlungspflicht für Unternehmen oder private Haushalte.

  • Eine Steuer braucht ein Gesetz [5]

    Eine Steuerpflicht entsteht nur, wo ein Gesetz sie an einen Tatbestand knüpft. Solange es kein Gesetz gibt, entsteht aus der Ankündigung keine Zahlungspflicht.

Betroffene Gruppen

  • Hersteller und Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen

    stark betroffen

    Wer die Steuer schulden soll, ist amtlich nicht festgelegt. Verbände der Kunststoff-, Verpackungs- und Ernährungswirtschaft lehnen die Steuer ab. [1][15]

  • Lebensmittelhersteller, Abfüller und Lebensmittelhandwerk

    stark betroffen

    Der Getränkekartonverband und das Handwerk verweisen auf die Schutz- und Hygieneaufgaben von Verpackungen und auf begrenzte Alternativen. Das sind Verbandspositionen. [19][20]

  • Recyclingunternehmen und Mehrweganbieter

    mittel betroffen

    Ob Recyclingmaterial und Mehrweg begünstigt würden, ist nicht festgelegt. Umweltverbände fordern, Recyclingfähigkeit und Mehrweg stärker zu berücksichtigen. [17][18][15]

  • Kommunen und öffentliche Beschaffer

    wenig betroffen

    Aus der Ankündigung folgt keine neue kommunale Aufgabe. Der Finanzplan nennt als Ziel Einnahmen für den Bundeshaushalt. Der Einwegkunststofffonds beruht auf einem eigenen Gesetz und ist davon getrennt. [1][6]

  • Bürgerinnen und Bürger

    mittel betroffen

    Preiswirkungen werden von Verbänden erwartet; amtlich ist nichts beziffert. [20][15]

  • Haushalte mit wenig Einkommen

    mittel betroffen

    Der Getränkekartonverband warnt vor einer besonderen Belastung von Privathaushalten mit niedrigen Einkommen. Das ist eine Verbandsbewertung; eine Verteilungsrechnung liegt nicht vor. [19]

Vorher / Nachher

Steuerpflicht [1][5]

Vorher

Eine Steuer auf Kunststoffverpackungen gibt es nicht. Eine Steuer entsteht nur aus einem Gesetz.

Nachher

Geplant ist eine Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen; ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.

EU-Beitrag [1][4]

Vorher

Der Bund zahlt den Kunststoff-Eigenmittelbeitrag aus dem Haushalt; Planwert 2026: 1,249 Mrd. Euro, 2027: 1,261 Mrd. Euro (Finanzplan, Tabelle 20).

Nachher

Geplant ist, über die neue Steuer dauerhaft einen Betrag in dieser Höhe einzunehmen; der EU-Beitrag selbst bleibt bestehen.

Recycelbare Verpackungen [1]

Vorher

Keine steuerliche Unterscheidung nach Recyclingfähigkeit.

Nachher

Geplant: Laut Finanzplan kann die Steuer eine Lenkungswirkung hin zu besser recycelbaren Verpackungsmaterialien bewirken; wie, ist nicht festgelegt.

Einwegkunststofffonds [1][6][7]

Vorher

Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte zahlen seit 2024 eine eigene Abgabe in den Fonds.

Nachher

Geplant ist eine davon getrennte Steuer für den Bundeshaushalt; eine Änderung des Fonds ist damit nicht angekündigt.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Die amtliche Ankündigung ist bereits Teil der Finanzplanung. Sie schafft für sich genommen keine neue Zahlungspflicht. [1][5]

Wahrscheinliche Folgen

  • Wirtschaftsverbände und das Handwerk erwarten, dass Kosten über Warenpreise weitergegeben würden. Wie viel einzelne Haushalte zahlen würden, ist nicht beziffert. [20][15]

Umstrittene Folgen

  • Ob eine Steuer, die nur auf Kunststoff ansetzt, die Umwelt wirksam entlastet, ist umstritten. Der BUND befürchtet ein Ausweichen auf andere Einwegverpackungen, etwa aus Papier oder Aluminium. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, die Abgabe auf andere Verpackungsmaterialien auszuweiten. Daraus folgt weder ein sicherer Umweltnutzen noch ein nachgewiesener Gesamtschaden. [18][17][10]

Langfristige Folgen

  • Ein dauerhafter Preisanreiz könnte Verpackungsdesign und Materialeinsatz verändern. Ob dadurch weniger Abfall entsteht und Ressourcen geschont werden, hängt von der Ausgestaltung und den tatsächlich gewählten Ersatzmaterialien ab. [11][10][18]

Pro & Contra

Dafür

  • Eine eigene Einnahmequelle kann den Bundeshaushalt für den bestehenden EU-Beitrag entlasten. [1][15]

    Position von: Bundesregierung; fiskalisches Interesse an Haushaltskonsolidierung. · mittel belegt

    Gegenargument: Nach Auffassung der Wirtschaftsverbände mindern Belastungen für Unternehmen und Verbraucher den Nutzen. Eine neue Einnahmequelle beweist noch keine effiziente Finanzierung.

  • Finanzielle Verantwortung kann stärker bei den Akteuren ansetzen, die Verpackungen gestalten und in Verkehr bringen. [17][11][20]

    Position von: Deutsche Umwelthilfe; Forschung im Auftrag des Umweltbundesamts (instrumentelle Einordnung, ohne Bezug auf die angekündigte Steuer). · mittel belegt

    Gegenargument: Die Belastung kann über Preise bei den Haushalten landen. Deshalb bedeutet eine formale Herstellerpflicht nicht, dass ausschließlich Unternehmen wirtschaftlich belastet werden.

  • Ein Preissignal kann Anreize schaffen, weniger neues Material einzusetzen und Recyclingmaterial attraktiver zu machen. [17][1][18][10]

    Position von: Deutsche Umwelthilfe; Bundesregierung als Initiatorin des Plans. · mittel belegt

    Gegenargument: Der BUND sieht Recyclingfähigkeit und Mehrweg nicht ausreichend berücksichtigt. Die Modellforschung belegt keine sichere Wirkung der angekündigten Steuer.

Dagegen

  • Zusätzliche Erfassung und Nachweise können neben bestehenden Verpackungspflichten unnötige Bürokratie schaffen. [15][1]

    Position von: Gemeinsames Bündnis von Wirtschaftsverbänden und Zollgewerkschaft; Interesse an begrenzten Unternehmens- und Vollzugskosten. · mittel belegt

    Gegenargument: Analytische Grenze: Wie viel zusätzlicher Aufwand entstünde, lässt sich erst an einem amtlichen Gesetzestext prüfen; ein solcher liegt nicht vor.

  • Eine allein am Kunststoff ansetzende Steuer kann auf andere Einwegmaterialien ausweichen lassen, ohne die Umwelt entsprechend zu entlasten. [18][17][10]

    Position von: BUND – Umweltverband. · mittel belegt

    Gegenargument: Die Deutsche Umwelthilfe befürwortet die Abgabe und fordert, sie auf andere Verpackungsmaterialien auszuweiten. Das Modellgutachten des Umweltbundesamts bewertet Instrumentenmodelle, nicht die angekündigte Steuer.

  • Teurere Alltagswaren können Haushalte belasten, ohne dass bei hygienisch notwendigen Verpackungen gute Alternativen verfügbar sind. [20][19][17]

    Position von: Zentralverband des Deutschen Handwerks und Getränkekartonverband; Wirtschaftsvertretungen, die zugleich Verbraucherbelastungen geltend machen. Keine direkte Vertretung der betroffenen Haushalte. · mittel belegt

    Gegenargument: Die Deutsche Umwelthilfe sieht in der Abgabe einen Anreiz für weniger Verpackungsmüll und mehr Recycling. Ob für jedes Lebensmittel sichere, bezahlbare Alternativen bestehen, ist damit nicht beantwortet.

Zeitlicher Verlauf

  1. Finanzplan kündigt Plastiksteuer an [1][2]

    BT-Drs. 21/7301 hält fest, dass sich die Bundesregierung auf eine Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen verständigt hat.

  2. Finanzplan im Bundestag vorgestellt [2]

    Beratung von Haushaltsentwurf und Finanzplan; kein Gesetzentwurf zur Steuer.

  3. Finanzplan an Haushaltsausschuss überwiesen [2]

    Die Überweisung betrifft die Haushaltsvorlagen, nicht ein Steuergesetz.

Häufige Fragen

Muss ich diese Steuer schon zahlen?

Nein. Es gibt weder ein Gesetz noch einen Gesetzentwurf. Eine Steuer entsteht erst durch ein Gesetz. [1][5]

Wird mein Einkauf teurer?

Das ist bei einer Einführung möglich. Unternehmen könnten Kosten weitergeben. Wie viel einzelne Waren oder Ihr Haushalt mehr kosten würden, ist offen. [20]

Gibt es nicht längst eine EU-Plastiksteuer?

Gemeint ist meist ein Beitrag der Staaten zum EU-Haushalt. Die EU berechnet ihn anhand nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Das ist keine unmittelbar von Ihnen zu zahlende Steuer. [4]

Wird mit dem Geld automatisch Müll in meiner Stadt beseitigt?

Das ist aus dem Plan nicht zugesichert. Die neue Steuer soll dem Bundeshaushalt helfen. Für bestimmte Reinigungskosten gibt es einen eigenen Einwegkunststofffonds. [1][6]

Sind Mehrweg und recycelter Kunststoff ausgenommen?

Dazu gibt es keine amtliche Festlegung. Der Finanzplan nennt nur eine mögliche Lenkungswirkung hin zu besser recycelbaren Verpackungsmaterialien. Umweltverbände fordern, Mehrweg zu fördern. [1][18]

Was passiert bei Verstößen?

Für die geplante Steuer gibt es noch keine Regeln und keine Strafen. Die Regeln des Einwegkunststofffonds gelten unabhängig davon. [1][6]

Wann kommt die Steuer, und was ist noch offen?

Einen amtlichen Termin gibt es nicht. Offen sind der Gesetzestext, die betroffenen Verpackungen, Ausnahmen und der Weg durch das Parlament. [1]

Quellen

  1. [1]Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 — Bundesregierung; veröffentlicht durch den Deutschen Bundestag, BT-Drs. 21/7301, S. 21 (Abschnitt 3.3 Haushaltskonsolidierung); S. 66 (Abschnitt 6.1, Tabelle 20) ↩
  2. [2]Haushaltsentwurf 2027 und Finanzplan 2026 bis 2030 beraten und überwiesen — Deutscher Bundestag, Internetredaktion, Abschnitte zur Einbringung am 2026-09-08 und Schlussrunde am 2026-09-11; Dokumentenliste zu 21/7301 mit Dokumentstatus 2026-08-14 ↩
  3. [3]Bundeshaushaltsordnung (BHO), konsolidierter Normtext — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, BHO, § 3 Abs. 2 (Wirkung des Haushaltsplans) ↩
  4. [4]Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union — Rat der Europäischen Union; EUR-Lex, ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1; Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 12, Art. 13 (deutscher Originaltext, über CELLAR geprüft) ↩
  5. [5]Abgabenordnung (AO), § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, § 3 Abs. 1 AO, konsolidierte Einzelnorm; kein separater Veröffentlichungstag auf der geöffneten Einzelseite ↩
  6. [6]Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz, EWKFondsG), konsolidierte Fassung — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, BGBl. 2023 I Nr. 124; insbesondere §§ 4–5, 12–14 und 19; Vollzitat nennt Änderung durch Art. 5 des Gesetzes vom 2026-07-13 (BGBl. 2026 I Nr. 207); Portal weist die Änderung als textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet aus ↩
  7. [7]Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (EWKFondsV), konsolidiertes PDF — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, BGBl. 2023 I Nr. 274; §§ 1–4 (§ 4: Inkrafttreten am 1. Januar 2024); abgerufenes PDF ohne eingearbeitete Änderungsverordnung zu Feuerwerkskörpern ↩
  8. [9]Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Einwegkunststofffondsverordnung — Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Amtliche Entwurfsseite GE1136, Aktualisierungsdatum 2026-10-01; Zuleitung zur Anhörung 2026-09-30; Bezug auf § 14 Abs. 1 Satz 3 EWKFondsG; Verordnungsentwurf ↩
  9. [10]Untersuchung ökonomischer Instrumente zur Verringerung des Verpackungsverbrauches sowie zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes – Abschlussbericht — Umweltbundesamt; Autorenteam unter anderem Öko-Institut, cyclos, GVM und RWI, UBA-TEXTE 87/2025; Impressum S. 4: Abschluss Juli 2024, Veröffentlichung Juli 2025; insbesondere S. 131–134 zu Verpackungssteuer, Produktverantwortung, Mengeneffekten und Materialsubstitution ↩
  10. [11]Untersuchung ökonomischer Instrumente auf Basis des EU-Eigenmittels für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle — Umweltbundesamt; wissenschaftliches Autorenteam, UBA-TEXTE 124/2023; Publikationsbeschreibung und Zusammenfassung; Erscheinungsmonat September 2023 ↩
  11. [12]Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023 — Umweltbundesamt, UBA-TEXTE 66/2026, Publikationsbeschreibung; Bezugsjahr 2023, Erscheinungsmonat April 2026; Berechnung aus Verpackungsverbrauch einschließlich gefüllter Importe und Exporte ↩
  12. [13]Pressedossier Verpackungen und Verpackungsabfälle — Umweltbundesamt, Standangabe der Übersichtsseite (zuletzt aktualisiert 29.06.2023); Abschnitte FAQ, Verpackungen, Daten und Mehrweg ↩
  13. [15]Nein zur Kunststoffverpackungssteuer: Keine weitere Belastung für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und das Recycling — Gemeinsames Verbändebündnis, veröffentlicht durch Plastics Europe, S. 1–2, Argumente; S. 2–4, Unterzeichnerliste ↩
  14. [17]Deutsche Umwelthilfe begrüßt geplante Plastikabgabe: Wichtiger finanzieller Anreiz für weniger Verpackungsmüll und mehr Recycling — Deutsche Umwelthilfe e. V., Pressemitteilung vom 30.04.2026, Grundposition und Aussagen der Bundesgeschäftsführung ↩
  15. [18]Plastiksteuer: Was ändert sich? — Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Abschnitte Was soll die Plastiksteuer bringen?, Unsere Kritik an der Plastiksteuer und Plastiksteuer kann Verpackungssteuer nicht ersetzen ↩
  16. [19]FKN-Stellungnahme zum Entwurf eines Kunststoffverpackungssteuergesetzes (KunststoffVStG) — Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e. V. (FKN), S. 1–2; Datum und Verbandsprofil S. 3 ↩
  17. [20]Handwerk kritisiert steuerpolitische Beschlüsse — Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Erklärung von Generalsekretär Holger Schwannecke, Absatz zur geplanten Kunststoffverpackungsteuer ↩

Was kann ich tun?

  • Finanzplan selbst nachlesen

    Lesen Sie die amtliche Ankündigung und die Tabelle zum EU-Beitrag. Beides zeigt den Finanzierungsplan, keine bereits bestehende neue Steuerpflicht.

  • Amtliches Verfahren verfolgen

    Suchen Sie im DIP nach Plastiksteuer, Kunststoffverpackungsteuer und KunststoffVStG.

  • Unterschiedliche Positionen vergleichen

    Vergleichen Sie die gemeinsame Verbändestellungnahme mit den Bedingungen des BUND. Beide Quellen haben erkennbare Interessen und nennen unterschiedliche Schwächen des Plans.

  • Amtliche Hinweise zu Verpackungen nutzen

    Das Umweltbundesamt bündelt Informationen zu Verpackungen, Abfall und Mehrweg. Diese Orientierungshilfe ersetzt keinen künftigen Steuerleitfaden.

Glossar

Plastiksteuer
Umgangssprachlicher Name. In diesem Dossier meint er die angekündigte deutsche Steuer auf Kunststoffverpackungen. Der Name wird auch für den EU-Beitrag verwendet.
Verbrauchsteuer
Steuer auf bestimmte Waren. Sie wird rechtlich bei bestimmten Unternehmen erhoben und kann wirtschaftlich über Preise bei den Endkunden ankommen.
EU-Eigenmittel
Einnahmen, mit denen der EU-Haushalt finanziert wird. Beim Kunststoff-Eigenmittel zahlen die Mitgliedstaaten nach einer statistisch berechneten Grundlage.
Finanzplan
Planung künftiger Einnahmen und Ausgaben. Eine darin angekündigte Steuer muss erst rechtlich eingeführt werden.
Steuerschuldner
Person oder Unternehmen, die oder das die Steuer rechtlich zahlen muss. Das ist nicht zwingend die Person, die die Kosten am Ende wirtschaftlich trägt.
Rezyklat
Material, das durch Recycling aus Abfällen gewonnen wird und erneut verwendet werden kann.
Recyclingfähigkeit
Eigenschaft einer Verpackung, die ihre tatsächliche Wiederverwertung ermöglicht oder erleichtert. Das ist etwas anderes als der Anteil bereits recycelten Materials in ihr.
Mehrweg
Eine Verpackung wird für denselben Zweck mehrfach verwendet. Umweltvorteile hängen auch von Transport, Reinigung und der Zahl der Nutzungen ab.
Einwegkunststofffonds
Eigenständiger Fonds, über den Hersteller bestimmter Einwegprodukte unter anderem öffentliche Reinigungsleistungen mitfinanzieren.

Korrekturen & Aktualisierungen

Bisher keine Korrekturen oder Aktualisierungen an diesem Dossier.

Fehler melden

Etwas falsch, veraltet oder unklar? Sag uns Bescheid — am besten mit Quelle oder Beleg, damit wir die Korrektur prüfen können. Belegte Korrekturen halten wir im Dossier sichtbar fest.

Hinweis per E-Mail senden