Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission
Eine Kommission schlägt einen großen Umbau der Rente vor. Ein Gesetz dazu gibt es noch nicht – es gilt weiter das bestehende Rentenrecht.
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- Worum geht es?
- Eine Fachkommission hat 33 Vorschläge für die Rente vorgelegt. Die Regierung hat angekündigt, daraus neue Regeln zu machen. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.
- Wichtigste Änderung
- Vorgeschlagen sind unter anderem längeres Arbeiten und eine zusätzliche Rente aus Geldanlagen. Die Vorschläge ändern heute noch keine Rentenansprüche.
- Wer ist betroffen?
- Beschäftigte, Arbeitgeber und Menschen im Ruhestand wären betroffen. Für Selbstständige und Menschen mit kleinen Einkommen sind besondere Änderungen vorgeschlagen.
Die Zusammenfassung
Die Alterssicherungskommission übergab ihre Empfehlungen am 2026-06-23. Die veröffentlichte PDF-Fassung trägt im Dateinamen den 2026-06-24; das ist nicht der Übergabetag. Der Koalitionsausschuss sagte am 2026-07-02 zu, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Diese politische Zusage ist kein Gesetzesbeschluss. [3][1]
Das geltende Recht enthält weiterhin die Regelaltersgrenze von 67 Jahren und besondere Zugänge nach langen Versicherungszeiten. Für ältere Jahrgänge bestehen Übergangsregeln. Auch die abgesicherte Untergrenze des Rentenniveaus steht weiterhin im Gesetz. Der Bericht hat diese Vorschriften nicht geändert. [10][12][13][15]
Was noch fehlt: Es ist kein amtlich veröffentlichter Gesetzentwurf verifiziert. Offen sind Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss, Einbringung in den Bundestag, Ausschussberatung, Bundestagsbeschluss, gegebenenfalls das Bundesratsverfahren, Verkündung, Inkrafttreten und Übergangsrecht. Für keinen dieser Schritte gibt es ein amtliches Datum. Die Bundesregierung schreibt, das Arbeitsministerium erarbeite die Umsetzung; der konkreten Ausgestaltung könne nicht vorgegriffen werden. [20][21]
Die Jahreszahlen in den Empfehlungen sind keine Stichtage: Für die Kapitalrente nennt die Kommission einen Beginn „idealerweise ab 2028“ mit jährlichen Beitragsschritten. Die Altersgrenze soll nach 2031 angepasst werden. Der Übergangszuschlag richtet sich an Rentenneuzugänge ab 2032. Was davon wann gilt, muss erst ein Gesetz festlegen. [1][21]
Der Streit betrifft nicht nur die Finanzierung. Eine höhere Altersgrenze kann die Rentenkasse entlasten, wenn Menschen länger beschäftigt bleiben. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Arbeitslosigkeit nicht weiterarbeiten kann, könnte dagegen längere Einkommenslücken haben. Die Bundesbank betont die Finanzierungswirkung; eine DIW/FU-Modellstudie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt die sozialen Unterschiede und Ausweichreaktionen. [27][32]
Der Zeitplan ist widersprüchlich. Finanzplan und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 2026-10-14 nennen weiterhin eine Verabschiedung des Gesetzespakets bis Ende 2026. In der Regierungspressekonferenz vom 2026-10-09 hieß es, über die konkreten Zeitpläne werde innerhalb der Bundesregierung gesprochen. Die tagesschau berichtete am 2026-10-13, Merz habe einen Kabinettsbeschluss 2026 und einen Bundestagsbeschluss im ersten Quartal 2027 genannt; in der veröffentlichten Rede steht dieser Termin nicht. Ein endgültiger Zeitplan ist damit nicht bestätigt. [4][5][6][33][7]
Seit dem September ist die politische Auseinandersetzung konkreter geworden. Thüringen verlangt im Bundesrat Vertrauensschutz; Die Linke will die abschlagsfreie Rente erhalten; die Grünen verlangen eine breitere Versichertengemeinschaft. Laut einem Bericht der tagesschau vom 2026-10-17 will Arbeitsminister Schweitzer über einen Kompromiss verhandeln. Anträge und Äußerungen einzelner Akteure ändern das Gesamtpaket nicht. [23][25][24][34]
Was steht wirklich drin?
So sind die folgenden Zeilen zu lesen [1][8]
Jede Zeile beschreibt eine Empfehlung der Kommission, keine geltende Regel. Die Nummer entspricht dem Bericht; angegeben ist die Seite im Bericht. Paragrafen eines Umsetzungsgesetzes gibt es noch nicht.
Empfehlung 1: Versorgungsziel [1][3]
Als politische Zielgröße sollen Durchschnittsverdienende im Alter mindestens 70 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens erreichen – aus allen Vorsorgewegen zusammen, nach Steuern. Das ist kein persönliches Leistungsversprechen (Bericht S. 14–15).
Empfehlung 2: Vergleich nach Steuern [1][2]
Modellfälle sollen regelmäßig zeigen, wie viel vom Nettoeinkommen im Ruhestand bleibt (Bericht S. 15–17).
Empfehlung 3: Daten [1]
Die Kommission will bessere Daten zur Altersvorsorge (Bericht S. 18–19).
Empfehlung 4: Übersicht [1]
Digitale Vorsorgeplanung und Finanzwissen sollen verbessert werden (Bericht S. 20–21).
Empfehlung 5: Altersgrenze [1][8]
Steigt die Lebenserwartung weiter, soll das normale Rentenalter nach 2031 moderat steigen. Zusätzliche Lebenszeit soll im Verhältnis zwei zu eins auf Arbeit und Rente entfallen (Bericht S. 22–23).
Empfehlung 6: Abschlagsfreier Zugang [1][8]
Der vorgezogene Rentenzugang ohne Abzüge nach besonders langer Versicherungszeit soll abgeschafft werden (Bericht S. 24–25).
Empfehlung 7: Altersbedingung [1]
Beitragsjahre allein sollen keinen Rentenzugang eröffnen (Bericht S. 26).
Empfehlung 8: Frühester Zugang [1][8][20]
Nach 35 Versicherungsjahren soll der früheste Zugang mit Abzügen zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen und danach parallel zum normalen Rentenalter (Bericht S. 27).
Empfehlung 9: Abschläge und Zuschläge [1]
Zu- und Abschläge sollen regelmäßig neu berechnet werden (Bericht S. 28).
Empfehlung 10: Gesundheit [1][2]
Gesundheitsvorsorge soll begleitet und verbessert werden. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und wieder arbeiten möchte, soll das ein Jahr statt sechs Monate erproben können. Rentennahe Jahrgänge mit nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen sollen leichter in Rente gehen können. Der Begriff der Erwerbsminderung soll überarbeitet werden (Bericht S. 29–31).
Empfehlung 11: Hinterbliebene [1]
Die Absicherung nach Todesfällen soll überprüft werden (Bericht S. 32).
Empfehlung 12: Rehabilitation [1]
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sollen bedarfsgerechter unterstützt werden (Bericht S. 33).
Empfehlung 13: Altersteilzeit [1]
Altersteilzeit soll erst ab 58 statt ab 55 Jahren möglich sein; das Blockmodell mit Arbeits- und Freistellungsphase soll entfallen (Bericht S. 34–35).
Empfehlung 14: Rentenanpassung [1][22]
Renten sollen weiter den Löhnen folgen. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll bleiben und sein Parameter alpha auf 0,33 steigen, damit die Alterung nach 2031 stärker in die Berechnung eingeht (Bericht S. 36–38).
Empfehlung 15: Übergangsfaktor [1][2]
Ein aus Steuermitteln bezahlter Zuschlag soll Rentenneuzugänge ab 2032 schützen, die wegen kurzer Ansparzeit noch wenig von der Kapitalrente haben (Bericht S. 39–40).
Empfehlung 16: Beitragsbasis [1]
Einheitlicher Beitragssatz und bisherige Einkommensobergrenze sollen bleiben (Bericht S. 41).
Empfehlung 17: Bundesmittel [1]
Leistungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollen perspektivisch vollständig über Bundesmittel erstattet werden (Bericht S. 42–44).
Empfehlung 18: Zugang zu Leistungen [1]
Bedürftige sollen Sozialleistungen leichter tatsächlich erhalten (Bericht S. 45–46).
Empfehlung 19: Freibetrag [1][2]
Bei der Grundsicherung im Alter soll von gesetzlichen Renten mehr übrig bleiben – auch für Menschen ohne Anspruch auf den Grundrentenzuschlag (Bericht S. 47–48).
Empfehlung 20: Keine Pflicht zur vorzeitigen Rente [1][2]
Jobcenter sollen dauerhaft keine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen erzwingen (Bericht S. 49–50).
Empfehlung 21: Gemeinsames System [1]
Zielbild ist eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen. Daraus folgt keine sofortige Einbeziehung aller Gruppen (Bericht S. 51).
Empfehlung 22: Selbstständige [1][2]
Neue Selbstständige ohne Pflichtabsicherung sollen einzahlen müssen. Wer schon selbstständig ist, soll sich ohne Voraussetzungen abmelden können (Bericht S. 51–52).
Empfehlung 23: Beamte [1]
Rentenreformen sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen, Verbeamtungen deutlich reduziert und Rücklagen für Pensionen aufgebaut werden (Bericht S. 53–55).
Empfehlung 24: Abgeordnete [1]
Auch Parlamentsmitglieder sollen gesetzlich rentenversichert werden (Bericht S. 55–56).
Empfehlung 25: Vorstände [1]
Auch Vorstände von Aktiengesellschaften sollen gesetzlich rentenversichert werden (Bericht S. 56).
Empfehlung 26: Minijobs [1][2]
Minijobs sollen ohne Abwahlmöglichkeit in die Rentenversicherung einbezogen werden; ihr Sonderstatus soll entfallen. Ausnahmen sind nur für Schülerinnen und Schüler vorgesehen (Bericht S. 57–58).
Empfehlung 27: Kapitaldeckung [1]
Für Renten soll zusätzlich Geld angelegt werden (Bericht S. 59–60).
Empfehlung 28: Kapitalrente [1][21]
Ein zusätzlicher Beitrag von insgesamt 2 Prozentpunkten des Bruttolohns soll in vier Schritten zu je 0,5 Punkten angespart und zentral angelegt werden – idealerweise ab 2028. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen ihn je zur Hälfte zahlen. Das ist ein Plan der Kommission, kein aktueller Lohnabzug (Bericht S. 60–62).
Empfehlung 29: Betriebsrenten [1]
Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen Maßnahmen für eine breitere Betriebsvorsorge vereinbaren (Bericht S. 62–64).
Empfehlung 30: Einfachere Betriebsvorsorge [1]
Kosten, Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel und Förderung sollen verbessert werden (Bericht S. 64–66).
Empfehlung 31: Frühstartrente [1][2]
Frühstartrente und Kapitalrente sollen organisatorisch zusammenpassen. Die Frühstartrente ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren (Bericht S. 66–67).
Empfehlung 32: Beobachtung [1]
Wirkung, Kosten und Verteilung privater Vorsorge sollen untersucht werden (Bericht S. 68).
Empfehlung 33: Verwaltung [1]
Die Rentenversicherung soll effizienter werden und vor Ort erreichbar bleiben (Bericht S. 69–71).
Betroffene Gruppen
Beschäftigte und junge Versicherte
stark betroffenMögliche zusätzliche Beiträge, längere Erwerbsphase und neue Kapitalrente – falls die Empfehlungen umgesetzt werden. [7][21]
Menschen kurz vor dem Ruhestand
stark betroffenVorgeschlagene Altersgrenzen und die Zukunft des abschlagsfreien Zugangs berühren ihre Planung; verbindliche Schutzjahrgänge gibt es nicht. [23][9]
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
stark betroffenEin erleichterter Rentenzugang ist empfohlen; Nachweise, Abgrenzung und Verwaltung sind offen. [9]
Rentnerinnen und Rentner
stark betroffenKünftige Rentenanpassungen könnten sie betreffen; ein Betrag lässt sich derzeit nicht seriös nennen. [22]
Menschen mit kleinen Einkommen, Minijob- und Midijob-Beschäftigte
stark betroffenVorgeschlagene Beitragspflichten können das verfügbare Einkommen kurzfristig mindern; zugleich werden bessere Absicherung und Freibeträge angestrebt. [1][2]
Selbstständige und Gründende
stark betroffenFür bisher nicht verpflichtend Abgesicherte wird eine neue Pflicht vorgeschlagen. Die DIHK verlangt dagegen einen Austritt bei nachgewiesener gleichwertiger eigener Vorsorge. [2][30]
Arbeitgeber, kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups
stark betroffenZusätzliche Lohnkosten und veränderte Übergänge sind möglich; Wirtschaftsverbände fordern zugleich eine tragfähigere Finanzierung. [29][30]
Beamte, Dienstherren und Abgeordnete
stark betroffenVergleichbare Reformwirkungen, andere Absicherung und Rücklagen stehen zur Diskussion; der Bericht bezieht sie nicht sofort ein. [24][28]
Rentenversicherung und öffentliche Verwaltung
stark betroffenNeue Berechnungen, Gesundheitsprüfungen und Organisationsfragen könnten erhebliche Umstellungen erfordern. [9]
Kommunen und Sozialhilfeträger
mittel betroffenLeichterer Zugang zu Hilfe und andere Freibeträge würden Beratung und Leistungsbearbeitung verändern. [2][17]
Beschäftigte im Kohleausstieg
stark betroffenDie LEAG warnt, neue Rentenregeln könnten vereinbarte Übergänge mit Anpassungsgeld beeinträchtigen. Das ist eine Arbeitgeberposition, keine festgestellte Rechtsfolge. [31]
Schülerinnen und Schüler mit Nebenjob
wenig betroffenSie sind als Ausnahme vom vorgeschlagenen Abbau des Minijob-Sonderstatus vorgesehen; die Ausgestaltung fehlt. [1][2]
Vorher / Nachher
Normales Rentenalter [10][1][3]
§ 35 SGB VI nennt 67 Jahre.
Geplant ist bisher nur als Kommissionsempfehlung: das Rentenalter nach 2031 an die Lebenserwartung koppeln. Ein neuer Alterswert ist nicht beschlossen.
Besonders lange Versicherungszeit [12][13][1][3]
Nach § 38 SGB VI besteht bei 45 Versicherungsjahren ein Anspruch ab 65; § 236b enthält Übergänge für ältere Jahrgänge.
Geplant ist bisher nur als Kommissionsempfehlung: den besonderen Zugang ohne Abschläge abschaffen. Ein Gesetzentwurf dazu liegt nicht vor.
Lange Versicherungszeit [11][1][20][3]
§ 36 SGB VI erlaubt nach 35 Jahren den vorzeitigen Bezug ab 63; Abschläge sind gesondert geregelt.
Geplant ist bisher nur als Kommissionsempfehlung: früheste Rente erst ab 64, danach Anstieg parallel zum normalen Rentenalter.
Rentenanpassung [14][15][1][22][3]
Im Nachhaltigkeitsfaktor beträgt alpha 0,25; die Niveauschutzklausel sichert mindestens 48 Prozent bis zum Ablauf des 2031-07-01.
Geplant ist bisher nur als Kommissionsempfehlung: alpha auf 0,33, ergänzt um Kapitalrente und Übergangsschutz. Die genaue Umsetzung ist offen.
Minijobs [16][1][2][3]
§ 6 Abs. 1b SGB VI erlaubt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag.
Geplant ist bisher nur als Kommissionsempfehlung: keine Befreiung mehr und Abbau des Sonderstatus, Ausnahme für Schülerinnen und Schüler.
Freibetrag in der Grundsicherung [17][1][2][3]
§ 82a SGB XII setzt mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten voraus.
Geplant ist bisher nur als Kommissionsempfehlung: ein Freibetrag für gesetzliche Renten auch außerhalb dieses Kreises.
Auswirkungen
Direkte Folgen
Wahrscheinliche Folgen
Umstrittene Folgen
- Höhere Zugangsaltersgrenzen könnten mehr Beschäftigung bewirken. Wer nicht weiterarbeiten kann, müsste den späteren Zugang anders überbrücken. Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse der verfügbaren Modellstudie zu einem einzelnen Jahrgang ausdrücklich nicht zu eigen. [32][20]
- Eine organisatorische Weiterentwicklung der Rentenversicherung könnte Abläufe vereinfachen. Der DRV-Bundesvorstand verlangt praktisch tragfähige Regeln und eine Klärung der Umsetzung; Einsparungen sind nicht als gesichert beziffert. [9]
Pro & Contra
Dafür
Längeres Arbeiten kann Beiträge und Steuereinnahmen erhöhen und die Rentenfinanzierung entlasten, wenn Menschen tatsächlich später aus dem Beruf ausscheiden. [27][32]
Position von: Deutsche Bundesbank (unabhängige öffentliche Institution) · stark belegt
Gegenargument: Bei fehlender Beschäftigung oder eingeschränkter Gesundheit können Belastungen in andere Leistungen und private Einkommenslücken wandern.
Eine zusätzliche Kapitalrente könnte auch Menschen am Kapitalmarkt beteiligen, die bisher wenig privat vorsorgen; die Wirkung käme vor allem späteren Generationen zugute. [7][29]
Position von: Bundesregierung · mittel belegt
Gegenargument: Der Aufbau verlangt zunächst höhere Beiträge. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Zusatzbelastung, bevor nennenswerte Erträge entstehen.
Eine größere Versichertengemeinschaft könnte Vorsorgelücken schließen und Wechsel zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit besser absichern. [24][30]
Position von: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Opposition) · mittel belegt
Gegenargument: Die DIHK sieht in einer starren Pflicht einen Eingriff in die unternehmerische Vorsorgefreiheit und fordert einen Austritt bei nachgewiesener gleichwertiger Vorsorge.
Ein zusammenhängendes Gesamtpaket könnte Lasten auf mehrere Gruppen verteilen und verhindern, dass nur politisch bequeme Einzelteile umgesetzt werden. [29][23]
Position von: vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (Wirtschaftsverband) · mittel belegt
Gegenargument: Eine politische Gesamteinigung ersetzt keine Prüfung einzelner Härten. Thüringen verlangt deshalb konkrete Schutz- und Übergangsregeln.
Dagegen
Höhere Altersgrenzen können besonders Menschen schaden, die ihre Erwerbstätigkeit nicht ausdehnen können. Ein höheres gesetzliches Rentenalter schafft allein noch keinen geeigneten Arbeitsplatz. [32][28][27][2]
Position von: DIW/FU-Autoren im Auftrag der Bertelsmann Stiftung (Wissenschaft); komba gewerkschaft · stark belegt
Gegenargument: Bei längerer tatsächlicher Beschäftigung entstehen Finanzierungs- und Beschäftigungsvorteile; ein zusätzlicher Schutz gesundheitlich eingeschränkter Menschen ist empfohlen.
Die Abschaffung des abschlagsfreien Zugangs nach besonders langer Versicherungszeit missachte lange Lebensarbeitszeiten und enge Wahlmöglichkeiten älterer Menschen. [25][27][7]
Position von: Fraktion Die Linke (Opposition) · mittel belegt
Gegenargument: Die Bundesbank sieht im Sonderzugang eine Begünstigung gegenüber Versicherten ohne diesen Anspruch; die Regierung verweist auf Generationengerechtigkeit.
Zusätzliche Pflichtbeiträge zur Kapitalrente erhöhen zunächst die Arbeitskosten und verringern das verfügbare Arbeitseinkommen. [29][21][7]
Position von: vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (Wirtschaftsverband) · stark belegt
Gegenargument: Die Regierung sieht in der Belastung eine Investition in spätere Renten und will den Aufbau stufenweise organisieren. Höhe und Dauer einer späteren Entlastung bleiben Prognosen.
Kurze Vorläufe und zusätzliche Gesundheitsprüfungen erschweren verlässliche Auskünfte und die praktische Durchführung. [9][23]
Position von: Bundesvorstand der DRV Bund (Selbstverwaltung, betroffene Verwaltung) · stark belegt
Gegenargument: Ausreichende Übergänge könnten diese Probleme verringern; solche Schutzregeln fordert Thüringen. Beschlossen sind sie nicht.
Rentenänderungen könnten bereits vereinbarte sozialverträgliche Übergänge im Kohleausstieg entwerten. [31][23]
Position von: LEAG GmbH (unmittelbar betroffener Arbeitgeber) · mittel belegt
Gegenargument: Der Einwand rechtfertigt die Prüfung konkreter Übergangsfälle, belegt aber nicht, dass das ganze Paket ungeeignet wäre; auch Thüringen verbindet Unterstützung mit Vertrauensschutz.
Zeitlicher Verlauf
Kommission übergibt ihre Empfehlungen [3]
Die Alterssicherungskommission übergibt ihren Bericht mit 33 Empfehlungen an die Bundesregierung. Daraus entsteht noch kein Gesetz.
Koalitionsausschuss sagt Umsetzung zu [3]
Der Koalitionsausschuss will die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen. Ziel war, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Eine politische Zusage, kein Gesetzesbeschluss.
Finanzplan nennt Gesetzespaket bis Ende 2026 [4]
Der Finanzplan des Bundes (BT-Drs. 21/7301) nennt den Beschluss, die Empfehlungen in einem Gesetzespaket bis Ende 2026 zu verabschieden. Die Drucksache ist kein Rentengesetzentwurf.
Regierungsantwort zur Kapitalrente [21]
Das Arbeitsministerium erarbeitet die Umsetzung; wesentliche Ausgestaltungsfragen bleiben offen (BT-Drs. 21/8092).
Regierungsantwort zu vorgezogenen Altersrenten [20]
Die Regierung verweist für konkrete Wirkungen auf die noch auszuarbeitende Umsetzung (BT-Drs. 21/8182).
Antrag der Linken zur abschlagsfreien Rente [25]
Die Fraktion fordert den Erhalt der abschlagsfreien Rente und des bisherigen frühesten Zugangs nach langen Versicherungszeiten (BT-Drs. 21/8389). Erfasst ist der Antrag, kein Abstimmungsergebnis.
Regierung berät noch über Zeitpläne [6]
In der Regierungspressekonferenz heißt es, über die konkreten Zeitpläne werde innerhalb der Bundesregierung gesprochen.
Thüringen beantragt Entschließung zum Vertrauensschutz [23]
BR-Drs. 599/26 bittet um Behandlung in der Bundesratssitzung am 2026-10-16 und anschließende Ausschusszuweisung. Der Ausgang ist nicht geprüft.
Gegenäußerung nennt weiterhin Jahresende [5]
BT-Drs. 21/7302 wiederholt das Ziel einer Verabschiedung bis Ende 2026. Davon abweichende Terminberichte sind amtlich nicht aufgelöst.
Antrag der Grünen zur Bürgerversicherung [24]
Eigenständiger Antrag zur Erweiterung des Versichertenkreises (BT-Drs. 21/8576), kein Gesetzentwurf.
Häufige Fragen
Gilt die Reform schon für mich?
Nein. Der Bericht allein ändert nichts. Es gibt noch kein Gesetz. Für Ihre Rente gilt das bestehende Recht. [8]
Muss ich jetzt bis 67,5 arbeiten?
Nein. Eine solche Altersgrenze ist nicht eingeführt. Wann Sie in Rente gehen können, hängt unter anderem von Ihrem Geburtsjahr und Ihren Versicherungszeiten ab. [10][13][8]
Ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren schon abgeschafft?
Nein. Der Anspruch steht weiter im Gesetz. Seine Voraussetzungen und die Altersgrenze müssen erfüllt sein. [12][13]
Werden jetzt zwei Prozent mehr von meinem Lohn abgezogen?
Nein, nicht aufgrund dieses Berichts. Für die vorgeschlagene Kapitalrente müsste erst ein Gesetz beschlossen werden. Vorgeschlagen sind 2 Prozentpunkte insgesamt, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern. [21][8]
Bekomme ich künftig sicher 70 Prozent meines letzten Gehalts?
Das ist kein persönliches Versprechen. Die Kommission nennt ein politisches Ziel für Durchschnittsverdienende – für das Einkommen aus mehreren Vorsorgewegen zusammen, nach Steuern. [3][1]
Sollte ich vorsichtshalber sofort einen Rentenantrag stellen?
Laut Rentenversicherung sichert ein früher Antrag Ihnen keine heutigen Regeln für einen späteren Rentenbeginn. Lassen Sie Ihren Fall beraten. [8]
Quellen

- [1]Empfehlungen der Alterssicherungskommission — Alterssicherungskommission; veröffentlicht durch die Bundesregierung, Kapitel III, Empfehlungen 1–33, gedruckte S. 14–71; Anhang S. 74–78. Datum = Datum des bereitgestellten PDF, nicht Übergabetag (2026-06-23) ↩
- [2]Rentenkommission 2026: 33 Empfehlungen zur Rentenreform — Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Abschnitte „Die zentralen Änderungen“ und „Alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission“, Empfehlungen 1–33 ↩
- [3]33 Empfehlungen für eine große Rentenreform — Bundesregierung, Einleitung; Fragen zu Zielen, Kapitalrente und Renteneintrittsalter ↩
- [4]Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 — Deutscher Bundestag / Bundesregierung, BT-Drs. 21/7301, gedruckte S. 9 (PDF-Seite 13), erster Absatz nach Tabelle 3 ↩
- [5]Haushaltsgesetz 2027 und Finanzplan 2026 bis 2030 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung — Deutscher Bundestag / Bundesregierung, BT-Drs. 21/7302 (Vorabfassung), S. 5, Gegenäußerung „Zu Buchstaben a und d“ ↩
- [6]Regierungspressekonferenz vom 9. Oktober 2026 — Bundesregierung / Bundespresseamt, Themenblock Rentenreform; Antworten von Regierungssprecher Meyer zur Umsetzung und Zeitplanung ↩
- [7]Rede von Bundeskanzler Merz anlässlich des Deutschen Arbeitgebertages 2026 — Bundesregierung, Abschnitt „Lesen Sie hier die gesamte Rede“, Absätze zur gesetzlichen Kapitalrente und Frühverrentung ↩
- [8]Alterssicherungskommission: Was die Vorschläge für Ihre Rente bedeuten würden — Deutsche Rentenversicherung, Stand August 2026; Fragen zum Gesetzescharakter und Rentenantrag; Abschnitte zu Altersgrenzen und Versichertenkreis ↩
- [9]Position des Bundesvorstands der DRV Bund zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission — Deutsche Rentenversicherung Bund, Aufzählungspunkte zu Empfehlungen 5/8, 10, 12, 15, 17 und 33 ↩
- [10]SGB VI – § 35: Regelaltersrente — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 35 SGB VI, am Recherchestand abgerufene konsolidierte Fassung ↩
- [11]SGB VI – § 36: Altersrente für langjährig Versicherte — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 36 SGB VI, am Recherchestand abgerufene konsolidierte Fassung ↩
- [12]SGB VI – § 38: Altersrente für besonders langjährig Versicherte — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 38 SGB VI, am Recherchestand abgerufene konsolidierte Fassung ↩
- [13]SGB VI – § 236b: Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Übergangsrecht — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 236b SGB VI, am Recherchestand abgerufene konsolidierte Fassung ↩
- [14]SGB VI – § 68: Aktueller Rentenwert — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 68 SGB VI, am Recherchestand abgerufene konsolidierte Fassung ↩
- [15]SGB VI – § 255e: Niveauschutzklausel — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 255e SGB VI, am Recherchestand abgerufene konsolidierte Fassung ↩
- [16]SGB VI – § 6: Befreiung von der Versicherungspflicht — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 6 SGB VI, am Recherchestand abgerufene konsolidierte Fassung ↩
- [17]SGB XII – § 82a: Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 82a Abs. 1–2 SGB XII, konsolidierte Fassung ↩
- [18]Altersteilzeitgesetz – § 2: Begünstigter Personenkreis — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2–3 AltTZG, konsolidierte Fassung ↩
- [19]SGB II – § 12a: Vorrangige Leistungen — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, § 12a Satz 3 SGB II, konsolidierte Fassung ↩
- [20]Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission — Deutscher Bundestag / Bundesregierung, BT-Drs. 21/8182, S. 5–8, Antworten auf Fragen 10, 13–17, 18–22 und 24 ↩
- [21]Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine „Kapitalrente“ in der gesetzlichen Rentenversicherung — Deutscher Bundestag / Bundesregierung, BT-Drs. 21/8092, S. 1–2: Vorbemerkung der Fragestellenden; S. 6: Sammelantwort und Antwort auf Frage 14 ↩
- [22]Entwicklung des Rentenniveaus nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission — Deutscher Bundestag / Bundesregierung, BT-Drs. 21/8020, S. 1–3, Vorbemerkung und Antworten auf Fragen 1–5 ↩
- [23]Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen Rentenversicherung“ — Bundesrat; Antrag des Freistaats Thüringen, BR-Drs. 599/26, Anschreiben; Anlage Nr. 3 a–c und Begründung ↩
- [24]Die Bürgerversicherung in der Rentenversicherung einführen — Deutscher Bundestag; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drs. 21/8576, S. 1–6, Antrag und Begründung ↩
- [25]Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten — Deutscher Bundestag; Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/8389, S. 1–3, besonders Forderungen II.1–2 ↩
- [27]Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Alterssicherungskommission vom 12. März 2026 — Deutsche Bundesbank, Abschnitte 3.1.2 Altersgrenzen, 3.1.3 Standardrente und 3.1.4 Ab- und Zuschläge ↩
- [28]Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission — komba gewerkschaft, S. 3–6, 10–12 und 16–20; Datum = Veröffentlichungstag der verlinkenden Seite, PDF trägt „Stand: Juni 2026“ ↩
- [29]vbw begrüßt Vorschläge der Alterssicherungskommission – warnt aber vor Rosinenpickerei — Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Pressemitteilung, Absätze zu Gesamtpaket, Lebensarbeitszeit und Zusatzbeiträgen ↩
- [30]Renten langfristig finanzierbar und demografiefest gestalten — Deutsche Industrie- und Handelskammer, Abschnitte „Arbeitsanreize stärken“, „Versicherungsfremde Leistungen“ und „Altersabsicherung von Selbstständigen“ ↩
- [31]Erhalt des Vertrauensschutzes für sozialverträgliche Alterslösungen im Kohleausstieg — LEAG GmbH; veröffentlicht im Lobbyregister des Bundestages, SG2609250041, Registerabschnitt „Zu Regelungsvorhaben“ und Bereitstellung ↩
- [32]Reform der Rente für langjährig Versicherte – Analyse der fiskalischen Einsparungen und Beschäftigungseffekte — Bertelsmann Stiftung; Autoren Stefan Bach, Johannes Geyer, Peter Haan und Lukas Harder (DIW Berlin/FU Berlin), S. 6, 14–19 und 24–25; DOI 10.11586/2026082; Publikationsseite nennt 2026-07-29, PDF-Impressum Juni 2026 ↩
- [33]„Rente mit 63“, Minijobs, Altersteilzeit: Bei diesen drei Themen stockt die Rentenreform — ARD-aktuell / tagesschau.de, Stand 14:26 Uhr; Einleitung und drei Themenabschnitte ↩
- [34]Schweitzer setzt auf Kompromiss bei der Rente — ARD-aktuell / tagesschau.de, Stand 03:50 Uhr; Absätze zu Kompromiss und politischen Debatten ↩
Was kann ich tun?
Geltende Altersgrenze nachlesen
§ 35 SGB VI regelt die normale Altersrente. Für einen früheren Rentenbeginn gelten weitere Voraussetzungen, etwa nach §§ 36 und 38 SGB VI.
Empfehlungen im Überblick lesen
Die Übersicht des Arbeitsministeriums führt alle 33 Empfehlungen mit Nummern auf. Sie hilft, Vorschläge vom geltenden Recht zu unterscheiden.
Persönliche Rentenplanung klären
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was die Vorschläge bedeuten würden und warum ein vorsorglicher Antrag keine Rechtslage festschreibt. Für Ihren eigenen Versicherungsverlauf bietet sie Beratung an.
Politische Anträge vergleichen
Der Thüringer Antrag im Bundesrat und die Anträge von Linken und Grünen im Bundestag zeigen unterschiedliche Positionen. Sie schaffen keine neuen Ansprüche.
Neue amtliche Veröffentlichungen verfolgen
Die Themenseite des Arbeitsministeriums ist ein Startpunkt für einen künftigen Gesetzentwurf. Eine öffentliche Konsultation zu einem Umsetzungsgesetz ist nicht bekannt.
Glossar
- Alterssicherungskommission
- Von der Bundesregierung eingesetztes Beratungsgremium. Seine Vorschläge sind kein Gesetz.
- Rentenniveau
- Vergleich einer gesetzlichen Standardrente mit dem Durchschnittsverdienst nach Sozialabgaben, vor Steuern. Es misst nicht den Anteil Ihrer persönlichen Rente am letzten Gehalt.
- Haltelinie
- Gesetzliche Untergrenze für das Rentenniveau. Die derzeitige Niveauschutzklausel steht in § 255e SGB VI.
- Regelaltersgrenze
- Alter, ab dem bei erfüllten weiteren Voraussetzungen die normale Altersrente beginnt. § 35 SGB VI nennt 67 Jahre.
- Nachhaltigkeitsfaktor
- Bestandteil der Rentenformel. Er berücksichtigt Veränderungen im Verhältnis von Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden.
- Nettoersatzquote
- Vergleich des verfügbaren Einkommens nach Steuern vor und nach dem Rentenbeginn. Mehrere Vorsorgewege können darin zusammengezählt werden.
- Kapitalrente
- Vorgeschlagener zusätzlicher Teil der gesetzlichen Rente aus angespartem und angelegtem Geld. Sie existiert noch nicht.
- Umlageverfahren
- Laufende Renten werden im Wesentlichen aus laufenden Beiträgen und Bundesmitteln bezahlt.
- Übergangsfaktor
- Vorgeschlagener Ausgleich für Rentenneuzugänge mit kurzer Ansparzeit in der Kapitalrente. Eine Berechnung liegt nicht vor.
- Abschlag
- Dauerhafter Abzug bei einem früheren Rentenbeginn; nicht dasselbe wie eine höhere Altersgrenze.
- Wartezeit
- Mindestversicherungszeit für eine bestimmte Rentenart. Welche Zeiten zählen, hängt von der Rentenart ab.
- Freibetrag
- Teil eines Einkommens, der bei einer bedürftigkeitsabhängigen Leistung nicht angerechnet wird.
- Opt-out
- Möglichkeit, eine grundsätzlich vorgesehene Einbeziehung abzuwählen. Bei Minijobs gibt es bisher eine Befreiung auf Antrag.
- Betriebliche Altersversorgung
- Zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber.
- Blockmodell
- Altersteilzeit mit einer Arbeitsphase und anschließender Freistellung.
- Vertrauensschutz
- Schutz berechtigter Planungen bei neuen Regeln. Welche Jahrgänge wie geschützt würden, ist nicht festgelegt.
- Barwert
- Auf einen Vergleichszeitpunkt umgerechnete Summe künftiger Zahlungen. Ein solcher Modellwert ist kein jährlicher Haushaltsbetrag.
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