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Staatsangehörigkeitsrecht: Doppelpass und Einbürgerung nach fünf Jahren (StARModG)

Seit Juni 2024 erlaubt Deutschland bei der Einbürgerung generell den Doppelpass; die Regelfrist sank von acht auf fünf Jahre.

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Worum geht es?
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) reformiert die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit grundlegend. Es lässt die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung generell zu (Mehrstaatigkeit) und verkürzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre.
Wichtigste Änderung
Seit dem 27. Juni 2024 ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit keine Einbürgerungsvoraussetzung mehr, und Deutsche verlieren ihren Pass bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit nicht mehr. Für in Deutschland geborene Kinder entfällt die Optionspflicht. Gleichzeitig verschärfte das Gesetz die Lebensunterhaltssicherung und führte neue Bekenntnispflichten sowie Ausschlussgründe bei antisemitischen oder menschenverachtenden Handlungen ein. Die ursprünglich für besondere Leistungen eingeführte Einbürgerung nach drei Jahren wurde mit Wirkung zum 30. Oktober 2025 wieder gestrichen (BGBl. 2025 I Nr. 256).
Wer ist betroffen?
In Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsabsicht, im Ausland lebende Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben möchten, in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, Einbürgerungsbehörden der Länder sowie Gerichte und Sicherheitsbehörden.

Die Zusammenfassung

Mit dem am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (BGBl. 2024 I Nr. 104) hat der Bundesgesetzgeber das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend neu ausgerichtet. Der Hauptteil des Gesetzes trat am 27. Juni 2024 in Kraft (Art. 6 Abs. 1). Als zentraler Reformschritt wurde die Mehrstaatigkeit generell zugelassen: Die bisherige Pflicht zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG a. F.) und die Ausnahmeregelung des § 12 StAG wurden aufgehoben. Gleichzeitig wurde § 25 StAG gestrichen, sodass deutsche Staatsangehörige beim freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ihren deutschen Pass nicht mehr verlieren und das frühere Beibehaltungsverfahren entfällt. Die reguläre Frist für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG sank von acht auf fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt. Beim Geburtserwerb im Inland (ius soli, § 4 Abs. 3 StAG) wurde die Voraufenthaltsfrist eines Elternteils von acht auf fünf Jahre verkürzt; die frühere Pflicht, sich bis zum 21. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden (Optionspflicht, § 29 StAG a. F.), wurde ersatzlos aufgehoben. [1][2][8][35]

Neben den Erleichterungen verschärfte das Gesetz die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG: Wer Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) bezieht, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Einbürgerung mehr. Die frühere Ausnahmeklausel für unverschuldeten Leistungsbezug wurde gestrichen; gesetzliche Ausnahmen gelten seither nur noch für Angehörige der Gastarbeiter- und DDR-Vertragsarbeitnehmer-Generation, für Vollzeiterwerbstätige (mindestens 20 der letzten 24 Monate erwerbstätig) sowie deren Ehegatten mit minderjährigem Kind. Bei den Bekenntnissen verlangt § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StAG neu ein klares Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens. Nach § 10 Abs. 1 Satz 3 StAG verstoßen antisemitisch, rassistisch oder sonstig menschenverachtend motivierte Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Als Ausschlussgründe normiert § 11 Satz 1 StAG unter anderem Lippenbekenntnisse sowie die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Für die Gastarbeiter- und Vertragsarbeitnehmer-Generation genügen zum Nachweis der Sprachkenntnisse mündliche Deutschkenntnisse; auf einen Einbürgerungstest wird verzichtet (§ 10 Abs. 4 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 StAG). [1][2][9]

Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde nach Inkrafttreten des StARModG mehrfach geändert: Die durch das StARModG ursprünglich eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 a. F.) galt nur vom 27. Juni 2024 bis zum 29. Oktober 2025. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (BGBl. 2025 I Nr. 256) mit Wirkung zum 30. Oktober 2025 wieder gestrichen. Spätere Änderungen, die nicht aus dem StARModG stammen, umfassen zudem die Einführung einer zehnjährigen Sperrfrist bei arglistiger Täuschung oder vorsätzlich unrichtigen Angaben (§ 35a StAG, BGBl. 2025 I Nr. 364, in Kraft seit dem 24. Dezember 2025) sowie Regelungen zum Verlust der Staatsangehörigkeit des Kindes bei Rücknahme einer behördlichen Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (§ 17 Abs. 2 StAG, BGBl. 2026 I Nr. 221, in Kraft seit dem 29. Juli 2026). Die im StARModG vorgesehene elektronische Sicherheitsabfrage über das Bundesverwaltungsamt (Art. 2) tritt erst in Kraft, wenn das Bundesministerium des Innern die technischen Voraussetzungen im Bundesgesetzblatt bekannt gibt; nach der konsolidierten Gesetzesfassung ist dies Stand 28. September 2026 bisher nicht geschehen. [1][2][4][5][6][7]

Der Deutsche Bundestag verabschiedete das StARModG am 19. Januar 2024 in zweiter und dritter Beratung in namentlicher Schlussabstimmung mit 382 Ja-Stimmen, 234 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen bei 736 Mitgliedern (PlPr 20/148). Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten mehrheitlich dafür, die Fraktionen von CDU/CSU und AfD dagegen; von den 44 fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich die meisten (17), 12 stimmten dafür, 3 dagegen. Der Bundesrat verzichtete am 2. Februar 2024 auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 20/24(B)). Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) stiegen die Einbürgerungen in Deutschland im Jahr 2024 auf den damaligen Höchststand von 291.955 (+46 Prozent) und erreichten im Jahr 2025 laut vorläufiger Statistik 332.500 Einbürgerungen (+14 Prozent, bei 467.400 erfassten Anträgen und 371.100 Verfahrensabschlüssen). Den Anstieg bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit bringt Destatis vorsichtig mit der Neuregelung zur Mehrstaatigkeit in Verbindung („dürfte … zusammenhängen“); die Zahlen stiegen allerdings schon vor der Reform. [9][11][12][14][30][31]

Was steht wirklich drin?

  • Generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 25 StAG aufgehoben) [1][2][35]

    Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung wurde aufgehoben. Gleichzeitig wurde § 25 StAG gestrichen: Wer freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Das bisherige Beibehaltungsverfahren entfällt weltweit.

  • Verkürzung der regulären Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre (§ 10 Abs. 1 Satz 1 StAG) [1][2][8]

    Der Anspruch auf Einbürgerung besteht nach fünf statt bisher acht Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger gilt weiterhin die dreijährige Frist (§ 9 StAG).

  • Geburtserwerb im Inland und Wegfall der Optionspflicht (§ 4 Abs. 3 und § 29 StAG aufgehoben) [1][2][8]

    Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf (vorher acht) Jahren rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionspflicht, sich bis zum 21. Lebensjahr zwischen den Pässen zu entscheiden, wurde ersatzlos gestrichen.

  • Verschärfte Lebensunterhaltssicherung mit engen Ausnahmen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG) [1][2][9]

    Bezieher von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) haben grundsätzlich keinen Einbürgerungsanspruch. Die frühere Klausel für unverschuldeten Leistungsbezug wurde gestrichen. Gesetzliche Ausnahmen gelten nur noch für die Gastarbeiter- und DDR-Vertragsarbeitnehmer-Generation, für Vollzeiterwerbstätige (mindestens 20 der letzten 24 Monate) sowie deren mit ihnen und einem minderjährigen Kind zusammenlebende Ehegatten.

  • Erweiterte Bekenntnisse und Schutz jüdischen Lebens (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a, Satz 3 StAG) [1][2][9]

    Neben dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt das Gesetz ein ausdrückliches Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Antisemitisch, rassistisch oder menschenverachtend motivierte Handlungen verstoßen gesetzlich gegen die Grundordnung.

  • Gesetzliche Ausschlussgründe bei Scheinbekenntnissen und Missachtung der Gleichberechtigung (§ 11 Satz 1 StAG) [1][2][9]

    Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Bekenntnis inhaltlich unrichtig ist (Nr. 1a). Ebenso ausgeschlossen ist die Einbürgerung bei Mehrehe oder wenn die Person durch ihr Verhalten zeigt, dass sie die grundgesetzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet (Nr. 3). Bagatellgrenzen bei Vorstrafen greifen nicht, wenn im Urteil antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe festgestellt wurden (§ 12a Abs. 1 Satz 2 StAG).

  • Erleichterungen für die Gastarbeiter- und Vertragsarbeitnehmer-Generation (§ 10 Abs. 4 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 StAG) [1][2][8]

    Für Zugewanderte der Gastarbeiter-Generation (Anwerbung bis 30.06.1974) und Vertragsarbeitnehmer in der DDR (bis 13.06.1990) sowie deren nachgezogene Ehegatten genügen mündliche Sprachkenntnisse im Alltag; auf den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung im Einbürgerungstest wird gesetzlich verzichtet.

  • Nachfolgende Änderungen: Wegfall der Drei-Jahres-Frist und neue Sperrfristen [2][4][5][6][7]

    Die vom StARModG ursprünglich vorgesehene Einbürgerung nach drei Jahren (§ 10 Abs. 3 a. F.) galt nur vom 27. Juni 2024 bis 29. Oktober 2025 und wurde durch BGBl. 2025 I Nr. 256 gestrichen. Spätere Änderungen schufen zudem eine zehnjährige Einbürgerungssperre nach Täuschung (§ 35a StAG seit 24.12.2025) sowie einen weiteren Verlustgrund für Kinder, wenn die Ausländerbehörde ihre Zustimmung zu einer Vaterschaftsanerkennung zurücknimmt (§ 17 Abs. 2 StAG seit 29.07.2026).

Betroffene Gruppen

  • Langjährig in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer

    stark betroffen

    Können nach fünf Jahren Voraufenthalt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen, müssen jedoch strengere Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung und erweiterte Bekenntnisse erfüllen. [1][2][8][30][31]

  • Deutsche Staatsangehörige im Ausland

    mittel betroffen

    Verlieren durch die Aufhebung von § 25 StAG ihren deutschen Pass nicht mehr, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen; das frühere Antragsverfahren auf Beibehaltungsgenehmigung entfällt vollständig. [1][2][35]

  • Kommunale Einbürgerungsbehörden

    stark betroffen

    Dr. Wilhelm Kanther (Hessen), der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag warnten vor der Reform vor mehr Anträgen bei bereits hoher Belastung. Laut Destatis wurden 2025 erstmals 467.400 Anträge erfasst (vorläufig). Das Beibehaltungs- und das Optionsverfahren entfallen. [8][23][24][25][31]

  • Bezieher von Transferleistungen und pflegende Angehörige

    stark betroffen

    Haben bei Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe grundsätzlich keinen Anspruch auf Einbürgerung mehr, sofern sie nicht unter die Ausnahmen für Gastarbeiter oder Vollzeittätige fallen, und sind auf Ausnahmeentscheidungen im behördlichen Ermessen (§ 8 Abs. 2 StAG) angewiesen. [1][2][9][26][28]

Vorher / Nachher

Mehrstaatigkeit und Beibehaltung [1][2][35]

Vorher

Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit: Ausländische Staatsangehörige mussten ihre bisherige Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung grundsätzlich aufgeben (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG a. F.). Deutsche verloren bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit automatisch den deutschen Pass, sofern keine vorherige Beibehaltungsgenehmigung vorlag (§ 25 StAG a. F.).

Nachher

Mehrstaatigkeit ist generell zugelassen: Die bisherige Staatsangehörigkeit kann beibehalten werden. Deutsche verlieren ihre Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit weltweit nicht mehr; das Beibehaltungsverfahren entfällt (§ 25 StAG aufgehoben).

Erforderliche Voraufenthaltsdauer [1][2][4][15][30]

Vorher

In der Regel acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, verkürzbar auf sieben Jahre bei erfolgreichem Integrationskurs oder sechs Jahre bei besonderen Integrationsleistungen.

Nachher

Regelfrist von fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 StAG). Die durch das StARModG ursprünglich eingeführte Drei-Jahres-Verkürzung galt nur vom 27. Juni 2024 bis 29. Oktober 2025 und ist seit dem 30. Oktober 2025 gestrichen.

Geburt im Inland und Optionspflicht [1][2][8]

Vorher

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt im Inland nur, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebte. Betroffene Kinder mussten sich bis zum 21. Lebensjahr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht, § 29 StAG a. F.).

Nachher

Ein rechtmäßiger Voraufenthalt eines Elternteils von fünf Jahren genügt (§ 4 Abs. 3 StAG). Die Optionspflicht wurde vollständig aufgehoben: Die Kinder müssen sich nicht mehr zwischen der deutschen und der anderen Staatsangehörigkeit entscheiden.

Lebensunterhaltssicherung [1][2][9]

Vorher

Eine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII stand der Anspruchseinbürgerung nicht entgegen, wenn der Antragsteller den Leistungsbezug nicht zu vertreten hatte.

Nachher

Grundsätzlicher Ausschluss bei Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG). Gesetzliche Ausnahmen bestehen nur noch für Gastarbeiter, Vollzeiterwerbstätige (20 der letzten 24 Monate) und deren mit Kind zusammenlebende Ehegatten; alle anderen Fälle verbleiben im Ermessen nach § 8 Abs. 2 StAG.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Mehrstaatigkeit ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist generell zulässig; deutsche Staatsangehörige behalten ihren Pass auch bei Erwerb weiterer Staatsangehörigkeiten weltweit. [1][2][35]
  • Die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für eine Anspruchseinbürgerung sinkt von acht auf fünf Jahre; beim ius-soli-Erwerb für Kinder sinkt die Eltern-Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre, und die Optionspflicht entfällt. [1][2][8]
  • Verschärfung der Lebensunterhaltsanforderungen durch Streichung der Klausel für unverschuldeten Leistungsbezug; Einführung neuer Bekenntnispflichten zur historischen Verantwortung und von Ausschlussgründen bei Lippenbekenntnissen oder Missachtung der Gleichberechtigung. [1][2][9]

Wahrscheinliche Folgen

  • Mehr Einbürgerungen von Menschen, die ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten wollen: Laut Destatis stiegen die Einbürgerungen türkischer und russischer Staatsangehöriger 2024 stark und 2025 nochmals um je 51 Prozent; das „dürfte“ laut Destatis mit der Neuregelung zur Mehrstaatigkeit zusammenhängen (Einschätzung, kein Ursachennachweis). [30][31]

Umstrittene Folgen

  • Ob kürzere Fristen und regelhafte Mehrstaatigkeit die gesellschaftliche Integration stärken oder zu Loyalitätskonflikten gegenüber Herkunftsstaaten führen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Prof. Dr. Fontana, Prof. Dr. Tabbara gegen CDU/CSU, AfD, Prof. Dr. Friehe, Deutscher Landkreistag). [9][22][24][26][27]
  • Ob die Streichung der Ausnahme für unverschuldeten Leistungsbezug eine mittelbare Diskriminierung von Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderungen darstellt (Behindertenbeauftragter Dusel, Prof. Dr. Fontana, DGB gegen Gesetzgeber). [9][26][28][29]

Langfristige Folgen

  • Laut Gesetzesbegründung prüft das Bundesinnenministerium bis 2028, ob die Änderungen zu einer höheren Einbürgerungsrate geführt haben; außerdem werden Anträge und Verfahrensabschlüsse ab dem Berichtsjahr 2025 als Bundesstatistik erfasst (§ 36 Abs. 2a, 2b StAG). [2][8][31]
  • Ausstehende technische Umsetzung und Bekanntmachung des Inkrafttretens der automatisierten Sicherheitsabfrage über das Bundesverwaltungsamt gemäß Art. 2 StARModG. [1][2]

Pro & Contra

Dafür

  • Die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit auf fünf Jahre und der Doppelpass stärken die demokratische Teilhabe von Millionen dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen und entsprechen dem Prinzip demokratischer Gleichheit. [8][22][26]

    Position von: Bundesregierung (Gesetzentwurf BT-Drs. 20/9044) und Prof. Dr. Sina Fontana (Universität Augsburg) · stark belegt

    Gegenargument: Prof. Dr. Matthias Friehe wandte in der Anhörung zum Gesetzentwurf (Dezember 2023) ein, dass die Zulassung von Mehrstaatigkeit die Inkongruenz von Staatsvolk und Wohnbevölkerung durch wachsende Zahlen dauerhaft im Ausland lebender Doppelpass-Inhaber noch erweitere.

  • Mit der generellen Anerkennung der Mehrstaatigkeit fällt die wahrscheinlich wichtigste Hürde für viele Menschen, die sich bisher nicht zu einer Einbürgerung entscheiden konnten. [11][24][27]

    Position von: Prof. Dr. Tarik Tabbara (HWR Berlin, in der Anhörung zum Gesetzentwurf, Dezember 2023) · mittel belegt

    Gegenargument: Wolfgang Kubicki und Linda Teuteberg (FDP, Erklärungen nach § 31 GO) sowie der Deutsche Landkreistag hielten dem entgegen, dass das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit weiterhin sinnvoll und geboten sei und Nachteile zu wenig thematisiert würden.

  • Die Erleichterungen bei Sprachanforderungen und der Verzicht auf den Einbürgerungstest für die Gastarbeiter- und DDR-Vertragsarbeitnehmer-Generation sind eine überfällige Anerkennung ihrer historischen Lebensleistung. [9][24]

    Position von: SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 20/10093) · mittel belegt

    Gegenargument: Der Deutsche Landkreistag (Dr. Klaus Ritgen, in der Anhörung zum Gesetzentwurf, Dezember 2023) hielt es für bedenklich, für diese Gruppe generell auf ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu verzichten.

  • Die Anspruchseinbürgerung wird durch die Reform klarer und enger gefasst: Wer sich antisemitisch betätigt oder für die Hamas demonstriert, erhält keinen Anspruch; auch die Ausnahmen beim Lebensunterhalt sind enger. [9][27]

    Position von: FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/10093) · mittel belegt

    Gegenargument: Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte, dass das Existenzrecht Israels nicht ausdrücklich im Gesetzestext stehe, während Prof. Dr. Tarik Tabbara befürchtete, dass große Wertungsspielräume der Einbürgerungsbehörden das Potenzial zu einer „diskriminierungsgeneigten Praxis“ haben könnten.

Dagegen

  • Eine reguläre Aufenthaltsfrist von fünf Jahren ist zu kurz; die Einbürgerung soll der Schlussstein einer gelingenden Integration sein. [9][24][31]

    Position von: CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/10093) und Deutscher Landkreistag (Dr. Klaus Ritgen, in der Anhörung zum Gesetzentwurf, Dezember 2023) · mittel belegt

    Gegenargument: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion verwiesen auf den internationalen Trend kürzerer Fristen und unveränderte Integrationsanforderungen; laut Destatis lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer Eingebürgerter 2025 bei 12,4 Jahren (Aufenthaltsunterbrechungen erfasst die Statistik nicht).

  • Die regelhafte Zulassung von Doppel- und Mehrstaatigkeit führt zu dauerhaften Loyalitätskonflikten, und erspart Menschen aus autoritären Staaten die Entscheidung zwischen ihrem Herkunftsland und Deutschland. [9][11][22]

    Position von: CDU/CSU-Fraktion, AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/10093) und Prof. Dr. Matthias Friehe (in der Anhörung zum Gesetzentwurf, Dezember 2023) · mittel belegt

    Gegenargument: Die SPD-Fraktion (Gülistan Yüksel, PlPr 20/148) hielt dem entgegen, dass Mehrstaatigkeit schon vor der Reform für bestimmte Herkunftsländer der Normalfall gewesen sei; die Reform beende diese Ungleichbehandlung.

  • Die Einbürgerungsbehörden arbeiten bereits an der Belastungsgrenze; die Reform führt zu einem erheblichen Anstieg der Anträge und weckt Erwartungen schneller Verfahren, die in der Praxis auf absehbare Zeit nicht erfüllbar sind. [23][25][31]

    Position von: Dr. Wilhelm Kanther (Hessisches Innenministerium, in der Anhörung zum Gesetzentwurf, Dezember 2023) und Deutscher Städtetag (Stellungnahme zum Referentenentwurf, Juni 2023) · stark belegt

    Gegenargument: Belastbare Zahlen zu Rückständen gibt es nicht: Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist darauf hin, dass die 2025 erstmals erfassten Anträge (467.400) und Erledigungen (371.100) nicht unmittelbar ins Verhältnis gesetzt werden können; 90 Prozent der erledigten Verfahren endeten mit einer Einbürgerung.

  • Die Verschärfung beim Lebensunterhalt durch Streichung der Ausnahme für unverschuldeten Leistungsbezug führt zu einer mittelbaren Diskriminierung von Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderungen im Sinne von Art. 3 GG. [9][11][26][28][29]

    Position von: Jürgen Dusel (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung), Prof. Dr. Sina Fontana, DGB (in der Anhörung zum Gesetzentwurf, Dezember 2023) und Gökay Akbulut (PlPr 20/148) · stark belegt

    Gegenargument: Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Ausnahmen vom Lebensunterhalt bewusst enger gefasst wurden; der Innenausschuss forderte die Bundesregierung in einer Entschließung ohne Gesetzeskraft auf, solche Fälle als Härtefälle für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 Abs. 2 StAG zu berücksichtigen. Jürgen Dusel hält diesen Verweis für keinen ausreichenden Ausgleich.

Abstimmungsergebnis

Bundestag, 19.01.2024 · Namentliche Abstimmung [9][11][12]

Gesamtergebnis

Dafür
382
Dagegen
234
Enthaltung
23

Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung

SPD · 207 Sitze · Mehrheit dafürBündnis 90/Die Grünen · 118 Sitze · Mehrheit dafürFDP · 92 Sitze · Mehrheit dafürfraktionslos · 44 Sitze · Mehrheit EnthaltungAfD · 78 Sitze · Mehrheit dagegenCDU/CSU · 197 Sitze · Mehrheit dagegen
Fraktionen mit Ja-Mehrheit · 417 SitzeFraktionen mit Nein-Mehrheit · 275 Sitze

Reihenfolge: links die Fraktionen mit Ja-Mehrheit, rechts die mit Nein-Mehrheit, die stärkste jeweils außen. Das ist eine Sortierung, keine Wertung, und nicht die echte Sitzordnung im Plenarsaal.

Wo ein Abgeordneter im Keil sitzt, hat keine Bedeutung; die Sitze einer Fraktion sind nur nach Stimme gruppiert.

Wer wie gestimmt hat

  • SPD207 Sitze
    Dafür

    Ja (184)

    • Sanae Abdi
    • Adis Ahmetovic
    • Reem Alabali-Radovan
    • Dagmar Andres
    • Niels Annen
    • Johannes Arlt
    • Heike Baehrens
    • Ulrike Bahr
    • Daniel Baldy
    • Nezahat Baradari
    • Sören Bartol
    • Alexander Bartz
    • Bärbel Bas
    • Holger Becker
    • Jürgen Berghahn
    • Jakob Blankenburg
    • Leni Breymaier
    • Katrin Budde
    • Isabel Cademartori Dujisin
    • Lars Castellucci
    • Bernhard Daldrup
    • Daniela De Ridder
    • Hakan Demir
    • Karamba Diaby
    • Martin Diedenhofen
    • Jan Dieren
    • Esther Dilcher
    • Sabine Dittmar
    • Felix Döring
    • Falko Droßmann
    • Axel Echeverria
    • Sonja Eichwede
    • Heike Engelhardt
    • Wiebke Esdar
    • Saskia Esken
    • Ariane Fäscher
    • Johannes Fechner
    • Sebastian Fiedler
    • Edgar Franke
    • Fabian Funke
    • Manuel Gava
    • Martin Gerster
    • Angelika Glöckner
    • Kerstin Griese
    • Uli Grötsch
    • Bettina Hagedorn
    • Rita Hagl-Kehl
    • Metin Hakverdi
    • Sebastian Hartmann
    • Dirk Heidenblut
    • Hubertus Heil (Peine)
    • Gabriela Heinrich
    • Wolfgang Hellmich
    • Anke Hennig
    • Nadine Heselhaus
    • Thomas Hitschler
    • Jasmina Hostert
    • Verena Hubertz
    • Markus Hümpfer
    • Frank Junge
    • Josip Juratovic
    • Oliver Kaczmarek
    • Elisabeth Kaiser
    • Macit Karaahmetoglu
    • Carlos Kasper
    • Gabriele Katzmarek
    • Franziska Kersten
    • Helmut Kleebank
    • Kristian Klinck
    • Annika Klose
    • Tim Klüssendorf
    • Bärbel Kofler
    • Dunja Kreiser
    • Martin Kröber
    • Kevin Kühnert
    • Sarah Lahrkamp
    • Andreas Larem
    • Karl Lauterbach
    • Sylvia Lehmann
    • Kevin Leiser
    • Luiza Licina-Bode
    • Esra Limbacher
    • Helge Lindh
    • Bettina Lugk
    • Thomas Lutze
    • Tanja Machalet
    • Isabel Mackensen-Geis
    • Erik von Malottki
    • Holger Mann
    • Zanda Martens
    • Dorothee Martin
    • Parsa Marvi
    • Katja Mast
    • Andreas Mehltretter
    • Takis Mehmet Ali
    • Dirk-Ulrich Mende
    • Robin Mesarosch
    • Kathrin Michel
    • Matthias Miersch
    • Matthias David Mieves
    • Susanne Mittag
    • Claudia Moll
    • Siemtje Möller
    • Michael Müller
    • Detlef Müller (Chemnitz)
    • Michelle Müntefering
    • Rasha Nasr
    • Brian Nickholz
    • Dietmar Nietan
    • Jörg Nürnberger
    • Lennard Oehl
    • Mahmut Özdemir (Duisburg)
    • Aydan Özoguz
    • Christos Pantazis
    • Wiebke Papenbrock
    • Mathias Papendieck
    • Natalie Pawlik
    • Jens Peick
    • Christian Petry
    • Jan Plobner
    • Sabine Poschmann
    • Achim Post (Minden)
    • Ye-One Rhie
    • Andreas Rimkus
    • Daniel Rinkert
    • Sönke Rix
    • Dennis Rohde
    • Sebastian Roloff
    • Martin Rosemann
    • Michael Roth (Heringen)
    • Thorsten Rudolph
    • Tina Rudolph
    • Bernd Rützel
    • Sarah Ryglewski
    • Johann Saathoff
    • Ingo Schäfer
    • Axel Schäfer (Bochum)
    • Nina Scheer
    • Marianne Schieder
    • Udo Schiefner
    • Peggy Schierenbeck
    • Christoph Schmid
    • Nils Schmid
    • Uwe Schmidt
    • Dagmar Schmidt (Wetzlar)
    • Daniel Schneider
    • Johannes Schraps
    • Christian Schreider
    • Michael Schrodi
    • Svenja Schulze
    • Frank Schwabe
    • Stefan Schwartze
    • Andreas Schwarz
    • Rita Schwarzelühr-Sutter
    • Lina Seitzl
    • Svenja Stadler
    • Martina Stamm-Fibich
    • Mathias Stein
    • Nadja Sthamer
    • Ruppert Stüwe
    • Claudia Tausend
    • Michael Thews
    • Markus Töns
    • Carsten Träger
    • Ana-Maria Trasnea
    • Anja Troff-Schaffarzyk
    • Derya Türk-Nachbaur
    • Marja-Liisa Völlers
    • Emily Vontz
    • Dirk Vöpel
    • Carolin Wagner
    • Maja Wallstein
    • Hannes Walter
    • Carmen Wegge
    • Melanie Wegling
    • Joe Weingarten
    • Lena Werner
    • Dirk Wiese
    • Herbert Wollmann
    • Gülistan Yüksel
    • Stefan Zierke
    • Jens Zimmermann
    • Armand Zorn
    • Katrin Zschau

    Nein (0)

    keine

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (23)

    • Bengt Bergt
    • Jürgen Coße
    • Michael Gerdes
    • Timon Gremmels
    • Frauke Heiligenstadt
    • Anna Kassautzki
    • Lars Klingbeil
    • Simona Koß
    • Anette Kramme
    • Kaweh Mansoori
    • Franziska Mascheck
    • Bettina Müller
    • Rolf Mützenich
    • Josephine Ortleb
    • Jessica Rosenthal
    • Rebecca Schamber
    • Johannes Schätzl
    • Timo Schisanowski
    • Carsten Schneider (Erfurt)
    • Olaf Scholz
    • Ralf Stegner
    • Frank Ullrich
    • Bernd Westphal
  • Bündnis 90/Die Grünen118 Sitze
    Dafür

    Ja (110)

    • Stephanie Aeffner
    • Andreas Audretsch
    • Maik Außendorf
    • Tobias B. Bacherle
    • Lisa Badum
    • Annalena Baerbock
    • Felix Banaszak
    • Karl Bär
    • Canan Bayram
    • Katharina Beck
    • Lukas Benner
    • Franziska Brantner
    • Agnieszka Brugger
    • Frank Bsirske
    • Anna Christmann
    • Janosch Dahmen
    • Sandra Detzer
    • Katharina Dröge
    • Deborah Düring
    • Harald Ebner
    • Leon Eckert
    • Marcel Emmerich
    • Emilia Fester
    • Schahina Gambir
    • Tessa Ganserer
    • Matthias Gastel
    • Kai Gehring
    • Stefan Gelbhaar
    • Jan-Niclas Gesenhues
    • Katrin Göring-Eckardt
    • Armin Grau
    • Erhard Grundl
    • Robert Habeck
    • Britta Haßelmann
    • Linda Heitmann
    • Kathrin Henneberger
    • Bernhard Herrmann
    • Bettina Hoffmann
    • Anton Hofreiter
    • Ottmar von Holtz
    • Bruno Hönel
    • Dieter Janecek
    • Lamya Kaddor
    • Kirsten Kappert-Gonther
    • Michael Kellner
    • Katja Keul
    • Misbah Khan
    • Sven-Christian Kindler
    • Maria Klein-Schmeink
    • Chantal Kopf
    • Laura Kraft
    • Philip Krämer
    • Christian Kühn (Tübingen)
    • Renate Künast
    • Markus Kurth
    • Ricarda Lang
    • Sven Lehmann
    • Steffi Lemke
    • Anja Liebert
    • Helge Limburg
    • Tobias Lindner
    • Denise Loop
    • Max Lucks
    • Anna Lührmann
    • Zoe Mayer
    • Susanne Menge
    • Swantje Henrike Michaelsen
    • Irene Mihalic
    • Boris Mijatovic
    • Claudia Müller
    • Sascha Müller
    • Beate Müller-Gemmeke
    • Sara Nanni
    • Ingrid Nestle
    • Ophelia Nick
    • Konstantin von Notz
    • Omid Nouripour
    • Karoline Otte
    • Julian Pahlke
    • Lisa Paus
    • Paula Piechotta
    • Filiz Polat
    • Anja Reinalter
    • Tabea Rößner
    • Claudia Roth (Augsburg)
    • Manuela Rottmann
    • Michael Sacher
    • Jamila Schäfer
    • Sebastian Schäfer
    • Stefan Schmidt
    • Marlene Schönberger
    • Christina-Johanne Schröder
    • Kordula Schulz-Asche
    • Melis Sekmen
    • Nyke Slawik
    • Anne Monika Spallek
    • Merle Spellerberg
    • Nina Stahr
    • Till Steffen
    • Hanna Steinmüller
    • Wolfgang Strengmann-Kuhn
    • Kassem Taher Saleh
    • Awet Tesfaiesus
    • Katrin Uhlig
    • Julia Verlinden
    • Niklas Wagener
    • Robin Wagener
    • Johannes Wagner
    • Saskia Weishaupt
    • Tina Winklmann

    Nein (0)

    keine

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (8)

    • Luise Amtsberg
    • Ekin Deligöz
    • Sabine Grützmacher
    • Cem Özdemir
    • Corinna Rüffer
    • Ulle Schauws
    • Beate Walter-Rosenheimer
    • Stefan Wenzel
  • FDP92 Sitze
    Dafür

    Ja (76)

    • Valentin Abel
    • Muhanad Al-Halak
    • Renata Alt
    • Christine Aschenberg-Dugnus
    • Christian Bartelt
    • Nicole Bauer
    • Jens Beeck
    • Ingo Bodtke
    • Friedhelm Boginski
    • Jens Brandenburg (Rhein-Neckar)
    • Mario Brandenburg (Südpfalz)
    • Sandra Bubendorfer-Licht
    • Marco Buschmann
    • Carl-Julius Cronenberg
    • Bijan Djir-Sarai
    • Christian Dürr
    • Marcus Faber
    • Otto Fricke
    • Maximilian Funke-Kaiser
    • Martin Gassner-Herz
    • Knut Gerschau
    • Anikó Glogowski-Merten
    • Nils Gründer
    • Thomas Hacker
    • Philipp Hartewig
    • Ulrike Harzer
    • Peter Heidt
    • Katrin Helling-Plahr
    • Markus Herbrand
    • Torsten Herbst
    • Katja Hessel
    • Gero Clemens Hocker
    • Manuel Höferlin
    • Reinhard Houben
    • Olaf In der Beek
    • Gyde Jensen
    • Ann-Veruschka Jurisch
    • Daniela Kluckert
    • Pascal Kober
    • Lukas Köhler
    • Carina Konrad
    • Michael Kruse
    • Konstantin Kuhle
    • Ulrich Lechte
    • Jürgen Lenders
    • Thorsten Lieb
    • Michael Georg Link (Heilbronn)
    • Kristine Lütke
    • Till Mansmann
    • Christoph Meyer
    • Maximilian Mordhorst
    • Alexander Müller
    • Frank Müller-Rosentritt
    • Claudia Raffelhüschen
    • Bernd Reuther
    • Frank Schäffler
    • Ria Schröder
    • Anja Schulz
    • Matthias Seestern-Pauly
    • Stephan Seiter
    • Rainer Semet
    • Judith Skudelny
    • Konrad Stockmeier
    • Benjamin Strasser
    • Jens Teutrine
    • Michael Theurer
    • Stephan Thomae
    • Nico Tippelt
    • Manfred Todtenhausen
    • Florian Toncar
    • Andrew Ullmann
    • Tim Wagner
    • Sandra Weeser
    • Nicole Westig
    • Katharina Willkomm
    • Volker Wissing

    Nein (2)

    • Volker Redder
    • Linda Teuteberg

    Enthaltung (6)

    • Katja Adler
    • Karlheinz Busen
    • Christoph Hoffmann
    • Wolfgang Kubicki
    • Christian Sauter
    • Gerald Ullrich

    Nicht abgegeben (8)

    • Daniel Föst
    • Karsten Klein
    • Lars Lindemann
    • Christian Lindner
    • Oliver Luksic
    • Bettina Stark-Watzinger
    • Marie-Agnes Strack-Zimmermann
    • Johannes Vogel
  • fraktionslos44 Sitze
    Enthaltung

    Ja (12)

    • Ali Al-Dailami
    • Dietmar Bartsch
    • Matthias W. Birkwald
    • Sevim Dagdelen
    • Klaus Ernst
    • Christian Görke
    • Gregor Gysi
    • Andrej Hunko
    • Jan Korte
    • Zaklin Nastic
    • Jessica Tatti
    • Alexander Ulrich

    Nein (3)

    • Robert Farle
    • Matthias Helferich
    • Johannes Huber

    Enthaltung (17)

    • Gökay Akbulut
    • Clara Bünger
    • Anke Domscheit-Berg
    • André Hahn
    • Ina Latendorf
    • Caren Lay
    • Ralph Lenkert
    • Gesine Lötzsch
    • Pascal Meiser
    • Petra Pau
    • Victor Perli
    • Heidi Reichinnek
    • Martina Renner
    • Bernd Riexinger
    • Petra Sitte
    • Kathrin Vogler
    • Janine Wissler

    Nicht abgegeben (12)

    • Joana Cotar
    • Susanne Ferschl
    • Nicole Gohlke
    • Ates Gürpinar
    • Susanne Hennig-Wellsow
    • Christian Leye
    • Amira Mohamed Ali
    • Cornelia Möhring
    • Sören Pellmann
    • Stefan Seidler
    • Sahra Wagenknecht
    • Uwe Witt
  • AfD78 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (62)

    • Carolin Bachmann
    • Bernd Baumann
    • Roger Beckamp
    • Marc Bernhard
    • René Bochmann
    • Peter Boehringer
    • Dirk Brandes
    • Stephan Brandner
    • Jürgen Braun
    • Marcus Bühl
    • Tino Chrupalla
    • Gottfried Curio
    • Thomas Dietz
    • Thomas Ehrhorn
    • Michael Espendiller
    • Götz Frömming
    • Alexander Gauland
    • Albrecht Glaser
    • Hannes Gnauck
    • Kay Gottschalk
    • Mariana Iris Harder-Kühnel
    • Jochen Haug
    • Martin Hess
    • Nicole Höchst
    • Leif-Erik Holm
    • Gerrit Huy
    • Fabian Jacobi
    • Steffen Janich
    • Marc Jongen
    • Malte Kaufmann
    • Michael Kaufmann
    • Stefan Keuter
    • Norbert Kleinwächter
    • Enrico Komning
    • Jörn König
    • Steffen Kotré
    • Rainer Kraft
    • Rüdiger Lucassen
    • Mike Moncsek
    • Matthias Moosdorf
    • Sebastian Münzenmaier
    • Edgar Naujok
    • Jan Ralf Nolte
    • Gerold Otten
    • Tobias Matthias Peterka
    • Martin Reichardt
    • Martin Erwin Renner
    • Frank Rinck
    • Rainer Rothfuß
    • Bernd Schattner
    • Ulrike Schielke-Ziesing
    • Eugen Schmidt
    • Jan Wenzel Schmidt
    • Martin Sichert
    • Dirk Spaniel
    • Beatrix von Storch
    • Alice Weidel
    • Harald Weyel
    • Wolfgang Wiehle
    • Christian Wirth
    • Joachim Wundrak
    • Kay-Uwe Ziegler

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (16)

    • Christina Baum
    • Barbara Benkstein
    • Andreas Bleck
    • Gereon Bollmann
    • Petr Bystron
    • Peter Felser
    • Dietmar Friedhoff
    • Markus Frohnmaier
    • Karsten Hilse
    • Jürgen Pohl
    • Stephan Protschka
    • Jörg Schneider
    • Uwe Schulz
    • Thomas Seitz
    • René Springer
    • Klaus Stöber
  • CDU/CSU197 Sitze
    Dagegen

    Ja (0)

    keine

    Nein (167)

    • Knut Abraham
    • Stephan Albani
    • Norbert Maria Altenkamp
    • Philipp Amthor
    • Peter Aumer
    • Melanie Bernstein
    • Peter Beyer
    • Marc Biadacz
    • Simone Borchardt
    • Reinhard Brandl
    • Sebastian Brehm
    • Michael Breilmann
    • Ralph Brinkhaus
    • Carsten Brodesser
    • Marlon Bröhr
    • Yannick Bury
    • Gitta Connemann
    • Mario Czaja
    • Alexander Dobrindt
    • Michael Donth
    • Hansjörg Durz
    • Ralph Edelhäußer
    • Alexander Engelhard
    • Martina Englhardt-Kopf
    • Thomas Erndl
    • Hermann Färber
    • Uwe Feiler
    • Enak Ferlemann
    • Alexander Föhr
    • Thorsten Frei
    • Hans-Peter Friedrich (Hof)
    • Michael Frieser
    • Ingo Gädechens
    • Thomas Gebhart
    • Jonas Geissler
    • Ingeborg Gräßle
    • Hermann Gröhe
    • Michael Grosse-Brömer
    • Markus Grübel
    • Manfred Grund
    • Oliver Grundmann
    • Monika Grütters
    • Serap Güler
    • Fritz Güntzler
    • Olav Gutting
    • Christian Haase
    • Jürgen Hardt
    • Matthias Hauer
    • Stefan Heck
    • Thomas Heilmann
    • Mark Helfrich
    • Marc Henrichmann
    • Ansgar Heveling
    • Susanne Hierl
    • Christian Hirte
    • Alexander Hoffmann
    • Hendrik Hoppenstedt
    • Franziska Hoppermann
    • Hubert Hüppe
    • Erich Irlstorfer
    • Anne Janssen
    • Thomas Jarzombek
    • Andreas Jung
    • Anja Karliczek
    • Stefan Kaufmann
    • Ronja Kemmer
    • Roderich Kiesewetter
    • Michael Kießling
    • Georg Kippels
    • Volkmar Klein
    • Julia Klöckner
    • Axel Knoerig
    • Anne König
    • Markus Koob
    • Carsten Körber
    • Gunther Krichbaum
    • Günter Krings
    • Tilman Kuban
    • Ulrich Lange
    • Armin Laschet
    • Paul Lehrieder
    • Katja Leikert
    • Andreas Lenz
    • Andrea Lindholz
    • Carsten Linnemann
    • Patricia Lips
    • Bernhard Loos
    • Jan-Marco Luczak
    • Daniela Ludwig
    • Klaus Mack
    • Yvonne Magwas
    • Stephan Mayer (Altötting)
    • Volker Mayer-Lay
    • Michael Meister
    • Friedrich Merz
    • Jan Metzler
    • Mathias Middelberg
    • Dietrich Monstadt
    • Maximilian Mörseburg
    • Axel Müller
    • Florian Müller
    • Sepp Müller
    • Carsten Müller (Braunschweig)
    • Stefan Nacke
    • Petra Nicolaisen
    • Moritz Oppelt
    • Florian Oßner
    • Josef Oster
    • Henning Otte
    • Ingrid Pahlmann
    • Stephan Pilsinger
    • Christoph Ploß
    • Martin Plum
    • Thomas Rachel
    • Kerstin Radomski
    • Alexander Radwan
    • Alois Rainer
    • Henning Rehbaum
    • Markus Reichel
    • Josef Rief
    • Lars Rohwer
    • Norbert Röttgen
    • Stefan Rouenhoff
    • Thomas Röwekamp
    • Erwin Rüddel
    • Albert Rupprecht
    • Catarina dos Santos-Wintz
    • Christiane Schenderlein
    • Patrick Schnieder
    • Nadine Schön
    • Felix Schreiner
    • Detlef Seif
    • Thomas Silberhorn
    • Björn Simon
    • Jens Spahn
    • Wolfgang Stefinger
    • Johannes Steiniger
    • Christian Frhr. von Stetten
    • Diana Stöcker
    • Stephan Stracke
    • Max Straubinger
    • Hermann-Josef Tebroke
    • Hans-Jürgen Thies
    • Alexander Throm
    • Antje Tillmann
    • Astrid Timmermann-Fechter
    • Markus Uhl
    • Volker Ullrich
    • Kerstin Vieregge
    • Oliver Vogt
    • Christoph de Vries
    • Johann David Wadephul
    • Marco Wanderwitz
    • Nina Warken
    • Anja Weisgerber
    • Maria-Lena Weiss
    • Sabine Weiss (Wesel I)
    • Kai Whittaker
    • Annette Widmann-Mauz
    • Klaus Wiener
    • Klaus-Peter Willsch
    • Elisabeth Winkelmeier-Becker
    • Tobias Winkler
    • Mechthilde Wittmann
    • Mareike Lotte Wulf
    • Emmi Zeulner
    • Paul Ziemiak

    Enthaltung (0)

    keine

    Nicht abgegeben (30)

    • Artur Auernhammer
    • Dorothee Bär
    • Thomas Bareiß
    • Steffen Bilger
    • Michael Brand (Fulda)
    • Helge Braun
    • Silvia Breher
    • Heike Brehmer
    • Astrid Damerow
    • Fabian Gramling
    • Florian Hahn
    • Mechthild Heil
    • Ingmar Jung
    • Ottilie Klein
    • Jens Koeppen
    • Silke Launert
    • Jens Lehmann
    • Andreas Mattfeldt
    • Stefan Müller (Erlangen)
    • Wilfried Oellers
    • Peter Ramsauer
    • Andreas Scheuer
    • Jana Schimke
    • Armin Schwarz
    • Tino Sorge
    • Katrin Staffler
    • Albert Stegemann
    • Dieter Stier
    • Christina Stumpp
    • Nicolas Zippelius

Amtliche Namensliste des Deutschen Bundestags

Zwei getrennte Größen: oben das amtliche Abstimmungsergebnis, darunter die Fraktionsstärke mit der Mehrheitsrichtung der jeweiligen Fraktion. Die Summen unterscheiden sich, weil nicht alle Abgeordneten teilnahmen und einzelne von ihrer Fraktion abwichen.

Stimmbegründungen

  • SPDDafür

    Zustimmung zur Zulassung der Mehrstaatigkeit, kürzeren Fristen und Anerkennung der Lebensleistung der Gastarbeiter-Generation.

    • Die SPD-Fraktion betonte, sie unterscheide nicht zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse; für sie gebe es auch keine sogenannten Passdeutschen. [9]
    • Die Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren bedeute nicht, dass die Kriterien aufgeweicht würden; von der Mehrstaatigkeit profitierten auch im Ausland lebende Deutsche. [9]
    • Die Erleichterungen für Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer seien eine nachträgliche Anerkennung der Lebensleistung dieser Generation. [9]
  • CDU/CSUDagegen

    Ablehnung wegen der Doppelstaatlichkeit als Regelfall und zu kurzer Aufenthaltsfristen.

    • Die Unionsfraktion erklärte, der Entwurf sei in der Anhörung von allen Seiten kritisiert worden; der Verkürzung der Frist von acht auf fünf Jahre könne sie nicht zustimmen, diese Frist sei zu kurz. [9]
    • Besonders gravierend sei die Doppelstaatlichkeit als Regelfall; es bleibe unbeantwortet, warum Zuwanderern aus autoritären Staaten eine klare Entscheidung erspart werden solle. [9]
    • Die Fraktion vermisste im Entwurf Reaktionen auf Demonstrationen für Recep Tayyip Erdoğan und für die Hamas und kritisierte, dass sich das Existenzrecht Israels im Gesetzestext nicht wiederfinde. [9]
  • Bündnis 90/Die GrünenDafür

    Zustimmung zu einem zeitgemäßen Einwanderungsrecht, international üblichen Fristen und gesellschaftlicher Wertschätzung.

    • Die Fraktion hob hervor, dass Deutschland als modernes Einwanderungsland ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht brauche und mit den fünf Jahren dem internationalen Trend folge. [9]
    • Vorwürfe eines 'Verramschens' wies die Fraktion zurück und verwies auf Studien, nach denen sich die Staatsbürgerschaft positiv auf Teilhabemöglichkeiten und wirtschaftlichen Erfolg auswirke. [9]
    • Durch die erleichterte Einbürgerung der sogenannten Gastarbeiter werde deren Lebensleistung anerkannt. [9]
  • FDPDafür

    Zustimmung wegen präziserer Ausschlusskriterien bei Antisemitismus und klarerer Regeln zur wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit.

    • Die FDP-Fraktion betonte, dass der Rechtsanspruch enger gefasst werde: Wer sich antisemitisch betätige oder für die Hamas demonstriere, erhalte keinen Anspruch auf Einbürgerung. [9]
    • Die Ausnahme von der Sicherung des Lebensunterhalts werde enger gefasst; sehr gut Integrierte, die zum Arbeiten gekommen seien, erhielten ein besseres Angebot. [9]
    • Der Schutz jüdischen Lebens umfasse nach Auffassung der Fraktion auch das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel. [9]

    Einzelne FDP-Abgeordnete stimmten gegen die Fraktionslinie mit Nein (2 Abgeordnete) oder enthielten sich (6 Abgeordnete), vor allem wegen der Zulassung von Mehrstaatigkeit (Erklärungen nach § 31 GO).

  • AfDDagegen

    Ablehnung wegen befürchteter Loyalitätskonflikte durch Mehrstaatigkeit und Kritik an Fristverkürzungen.

    • Die AfD-Fraktion bezeichnete die Staatsangehörigkeit als höchstes Gut eines Staates und sah in den Neuregelungen eine Fortsetzung der Aufweichung bisheriger Standards. [9]
    • Kürzere Fristen und die regelhafte Mehrstaatigkeit stünden im Widerspruch zur Integrationsnotwendigkeit und potenzierten Loyalitätskonflikte gegenüber Herkunftsstaaten. [9]
    • Die Regeln zur Lebensunterhaltssicherung und zum Ausschluss von Antisemiten seien lückenhaft; zudem unterstellte die Fraktion der Koalition das Motiv, sich neue Wählerschichten zu erschließen. [9]
  • fraktionslosEnthaltung

    Enthaltung als häufigste Stimmart, ohne gemeinsame Linie; in der Debatte Zustimmung zur Mehrstaatigkeit und Kritik an der Lebensunterhaltsregel.

    • Gökay Akbulut sagte im Plenum „Auch wir Linke freuen uns, dass die Hürden für die Einbürgerung endlich gesenkt werden“ und begrüßte die Mehrstaatigkeit. [11]
    • Zugleich kritisierte sie, wer Transferleistungen beziehe, habe kaum noch Chancen auf den deutschen Pass, etwa Alleinerziehende, Rentner mit Grundsicherung und Menschen mit Behinderung; ihr Änderungsantrag, die Lebensunterhaltsvoraussetzung ganz zu streichen, wurde abgelehnt. [10][11]

    Die 44 fraktionslosen Abgeordneten (am Abstimmungstag ohne anerkannte parlamentarische Gruppen) stimmten uneinheitlich: 12 stimmten dafür, 3 dagegen, 17 enthielten sich und 12 gaben keine Stimme ab.

Erläuterungen

Die Reihenfolge folgt der Fraktionsstärke in dieser Abstimmung, bei Gleichstand dem Alphabet. Sie ist eine Sortierung, keine Wertung.

Zeitlicher Verlauf

  1. Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates [8]

    Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) nimmt zum Gesetzentwurf Stellung und berechnet Szenarien zum Erfüllungsaufwand der Reform (BT-Drs. 20/9044, Anlage 2/3).

  2. Gesetzentwurf an den Bundesrat [8][13]

    Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf für den ersten Durchgang an den Bundesrat zu (BR-Drs. 438/23).

  3. Stellungnahme des Bundesrates (1. Durchgang) [8][13]

    Der Bundesrat nimmt in seiner 1037. Sitzung zum Gesetzentwurf Stellung und schlägt unter anderem Änderungen zu Diskriminierungsverboten vor (BR-Drs. 438/23(B)).

  4. Gesetzentwurf im Bundestag [8][13]

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird als BT-Drs. 20/9044 mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht.

  5. Erste Beratung im Bundestag [11][13]

    Der Bundestag berät den Entwurf in 1. Lesung und überweist ihn federführend an den Ausschuss für Inneres und Heimat (PlPr 20/141, S. 17807).

  6. Öffentliche Anhörung im Innenausschuss [9][20][21]

    Öffentliche Anhörung von Sachverständigen und Verbandsvertretern in der 65. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/10093).

  7. Beschlussempfehlung des Innenausschusses [9][13]

    Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen, unter anderem zur Einfügung des Bekenntnisses zur historischen Verantwortung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a StAG; BT-Drs. 20/10093).

  8. Annahme im Deutschen Bundestag [11][12][13]

    Zweite und dritte Beratung: Der Bundestag verabschiedet das StARModG in namentlicher Schlussabstimmung mit 382 Ja, 234 Nein und 23 Enthaltungen (PlPr 20/148, S. 18921 ff.).

  9. Bundesrat verzichtet auf Vermittlungsausschuss [13][14]

    Der Bundesrat beschließt in seiner 1041. Sitzung, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 20/24(B)).

  10. Ausfertigung des Gesetzes [1][13]

    Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird durch den Bundespräsidenten ausgefertigt.

  11. Verkündung im Bundesgesetzblatt [1][13]

    Amtliche Verkündung des StARModG im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 104).

  12. Inkrafttreten des Hauptteils des StARModG [1][2][35]

    Der Hauptteil des Gesetzes tritt in Kraft: Generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit, Fünf-Jahres-Frist, Wegfall der Optionspflicht und strengere Lebensunterhaltsregeln gelten verbindlich.

  13. Regierungsentwurf zur Streichung der Drei-Jahres-Frist [15]

    Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf zur Streichung von § 10 Abs. 3 StAG an den Bundesrat zu (BR-Drs. 220/25).

  14. Gesetzentwurf zur Änderung des StAG im Bundestag [15]

    Der Gesetzentwurf zur Streichung der Einbürgerung nach drei Jahren wird als BT-Drs. 21/537 in den Bundestag eingebracht.

  15. Inkrafttreten Art. 1 Nr. 15 StARModG und 1. Lesung Änderungsgesetz [1][15]

    Art. 1 Nr. 15 StARModG (Aufhebung von § 24 StAG) tritt in Kraft (Art. 6 Abs. 2); am selben Tag berät der Bundestag in 1. Lesung über das Änderungsgesetz (PlPr 21/15, S. 1392).

  16. Bundesrat zum Änderungsgesetz (1. Durchgang) [16]

    Der Bundesrat nimmt in seiner 1056. Sitzung zum Gesetzentwurf Stellung (BT-Drs. 21/1373).

  17. Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Änderungsgesetz [17]

    Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur Streichung der Drei-Jahres-Einbürgerung (BT-Drs. 21/1634).

  18. Schlussabstimmung über das Änderungsgesetz [18][19]

    Namentliche Schlussabstimmung im Bundestag über die Streichung von § 10 Abs. 3 StAG: 450 Ja, 134 Nein, 2 Enthaltungen (PlPr 21/30, S. 3172).

  19. Bundesrat verzichtet auf Vermittlungsausschuss (Änderungsgesetz) [4]

    Der Bundesrat verzichtet auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Änderungsgesetz (BR-Drs. 545/25(B)).

  20. Verkündung des Änderungsgesetzes [4]

    Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 256).

  21. Inkrafttreten: Wegfall der Drei-Jahres-Einbürgerung [2][4]

    Das Änderungsgesetz tritt in Kraft: § 10 Abs. 3 StAG entfällt ersatzlos; Einbürgerungen nach drei Jahren sind nicht mehr möglich.

  22. Inkrafttreten der zehnjährigen Sperrfrist (§ 35a StAG) [2][5][6]

    Art. 3 des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten (BGBl. 2025 I Nr. 364) tritt in Kraft: Zehn Jahre Einbürgerungssperre nach unanfechtbarer Rücknahme einer Einbürgerung oder nach Täuschung bzw. vorsätzlich unrichtigen Angaben (§ 35a StAG).

  23. Inkrafttreten der Änderung des § 17 Abs. 2 StAG [2][7]

    Art. 3 des Gesetzes zur Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (BGBl. 2026 I Nr. 221) tritt in Kraft: Ein Kind verliert die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann, wenn die Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung zurücknimmt (§ 17 Abs. 2 StAG).

Häufige Fragen

Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung behalten?

Ja. Seit dem 27. Juni 2024 lässt Deutschland die Mehrstaatigkeit (den sogenannten Doppelpass) generell zu. Die frühere Pflicht, vor der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder Ausnahmegründe nachzuweisen, wurde ersatzlos aufgehoben (§ 10 Abs. 1 StAG). [1][2][35]

Ich bin Deutscher und nehme eine weitere Staatsangehörigkeit an. Verliere ich meinen deutschen Pass?

Nein. Durch die Streichung von § 25 StAG führt der freiwillige Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein förmlicher Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich. Für Fälle vor diesem Stichtag gilt die Neuregelung nicht rückwirkend; das Bundesverwaltungsgericht entschied 2026 aber, dass ein Verlust nach altem Recht nur eintritt, wenn der damit verbundene Verlust der Unionsbürgerschaft im Einzelfall verhältnismäßig ist. [1][2][32][35]

Nach wie vielen Jahren Voraufenthalt ist eine Einbürgerung möglich?

Der gesetzliche Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (§ 10 Abs. 1 Satz 1 StAG). Die durch das StARModG ursprünglich eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen galt nur vorübergehend und wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft (BGBl. 2025 I Nr. 256). [1][2][4]

Ist eine Einbürgerung möglich, wenn Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen wird?

Grundsätzlich nein. Wer Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII bezieht, hat keinen Anspruch auf Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG). Ausnahmen gelten nur für Gastarbeiter und DDR-Vertragsarbeitnehmer, Vollzeiterwerbstätige (mindestens 20 der letzten 24 Monate) sowie deren mit minderjährigem Kind zusammenlebende Ehegatten. In allen anderen Fällen bleibt nur eine Prüfung im behördlichen Ermessen (§ 8 Abs. 2 StAG). [1][2][9]

Erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit?

Ja, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG). Die frühere Optionspflicht, nach der sich Kinder bis zum 21. Lebensjahr zwischen den Pässen entscheiden mussten, wurde aufgehoben; die Kinder müssen sich nicht mehr entscheiden. [1][2][8]

Welche Bekenntnisse müssen bei der Einbürgerung abgelegt werden?

Erforderlich sind das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie neu nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StAG zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens. Reine Lippenbekenntnisse schließen die Einbürgerung aus (§ 11 Satz 1 Nr. 1a StAG). [1][2][9]

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei vorsätzlich unrichtigen Angaben oder Täuschung?

Eine rechtswidrige Einbürgerung kann bis zu zehn Jahre lang zurückgenommen werden (§ 35 StAG). Zudem gilt seit dem 24. Dezember 2025 nach § 35a StAG eine zehnjährige Sperrfrist für erneute Einbürgerungsanträge, wenn die Behörde eine arglistige Täuschung oder vorsätzlich falsche Angaben festgestellt hat. [2][5][6]

Welche weiteren gesetzlichen Änderungen gab es seit dem StARModG?

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde seither dreimal geändert: Zum 30. Oktober 2025 entfiel die Drei-Jahres-Einbürgerung (BGBl. 2025 I Nr. 256), zum 24. Dezember 2025 wurde die zehnjährige Sperrfrist in § 35a StAG eingeführt (BGBl. 2025 I Nr. 364), und zum 29. Juli 2026 trat ein weiterer Verlustgrund für Kinder bei Rücknahme einer behördlichen Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung in § 17 Abs. 2 StAG in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 221). Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, abgesehen von der Drei-Jahres-Einbürgerung an der Reform festzuhalten. [2][4][5][7][34]

Quellen

  1. [1]Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2024 I Nr. 104 vom 26.03.2024 ↩
  2. [2]Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) — konsolidierte Fassung — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, StAG konsolidiert (Stand: zuletzt geändert 21.07.2026) ↩
  3. [3]Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2025 I Nr. 98 vom 31.03.2025 ↩
  4. [4]Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2025 I Nr. 256 vom 29.10.2025 ↩
  5. [5]Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Art. 3: § 35a StAG) — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2025 I Nr. 364 vom 23.12.2025 ↩
  6. [6]Berichtigung des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2026 I Nr. 49 vom 27.02.2026 ↩
  7. [7]Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Art. 3: § 17 Abs. 2 StAG) — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2026 I Nr. 221 vom 28.07.2026 ↩
  8. [8]Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) — Deutscher Bundestag (Bundesregierung), BT-Drs. 20/9044 ↩
  9. [9]Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 20/9044 — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), BT-Drs. 20/10093 ↩
  10. [10]Änderungsantrag der Abgeordneten Gökay Akbulut und Martina Renner zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 20/9044, 20/10093 — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 20/10095 ↩
  11. [11]Stenografischer Bericht der 148. Sitzung des Deutschen Bundestages (20. Wahlperiode) — Deutscher Bundestag, PlPr 20/148, S. 18921 ff., 18947 ↩
  12. [12]Amtliches Endergebnis der namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts — Deutscher Bundestag, Amtliche Abstimmungsseite des Deutschen Bundestages zur Abstimmung ID 893 ↩
  13. [13]Basisinformationen über den Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem (DIP): Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) — Deutscher Bundestag, DIP-Vorgang 303313 ↩
  14. [14]Stenografischer Bericht der 1041. Sitzung des Bundesrates — Bundesrat, PlPr BR 1041, BR-Drs. 20/24(B) ↩
  15. [15]Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes — Deutscher Bundestag (Bundesregierung), BT-Drs. 21/537 ↩
  16. [16]Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes — Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung — Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/1373 ↩
  17. [17]Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 21/537 — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), BT-Drs. 21/1634 ↩
  18. [18]Stenografischer Bericht der 30. Sitzung des Deutschen Bundestages (21. Wahlperiode) — Deutscher Bundestag, PlPr 21/30, S. 3172 ↩
  19. [19]Amtliches Endergebnis der namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften — Deutscher Bundestag, Amtliche Abstimmungsseite des Deutschen Bundestages zur Abstimmung ID 962 ↩
  20. [20]Expertenstreit über Reform des Staatsbürgerschaftsrechts (Textarchiv zur Anhörung am 11. Dezember 2023) — Deutscher Bundestag, Bundestag-Textarchiv zur 65. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat ↩
  21. [21]Liste der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Liste der Sachverständigen zur 65. Sitzung (Stand 08.12.2023) ↩
  22. [22]Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 11. Dezember 2023 (Ausschussdrucksache 20(4)349 H) — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Ausschuss-Drs. 20(4)349 H ↩
  23. [23]Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 11. Dezember 2023 (Ausschussdrucksache 20(4)349 G) — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Ausschuss-Drs. 20(4)349 G ↩
  24. [24]Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 11. Dezember 2023 (Ausschussdrucksache 20(4)349 F) — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Ausschuss-Drs. 20(4)349 F ↩
  25. [25]Stellungnahme des Deutschen Städtetages zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts — Deutscher Städtetag, Ausschuss-Drs. 20(4)349 A (Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 15.06.2023) ↩
  26. [26]Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 11. Dezember 2023 (Ausschussdrucksache 20(4)349 B) — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Ausschuss-Drs. 20(4)349 B ↩
  27. [27]Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 11. Dezember 2023 (Ausschussdrucksache 20(4)349 I) — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Ausschuss-Drs. 20(4)349 I ↩
  28. [28]Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 11. Dezember 2023 (Ausschussdrucksache 20(4)349 D) — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Ausschuss-Drs. 20(4)349 D ↩
  29. [29]Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 11. Dezember 2023 (Ausschussdrucksache 20(4)349 C) — Deutscher Bundestag (Ausschuss für Inneres und Heimat), Ausschuss-Drs. 20(4)349 C ↩
  30. [30]291 955 Einbürgerungen im Jahr 2024 (Pressemitteilung Nr. 204) — Statistisches Bundesamt (Destatis), Destatis Pressemitteilung Nr. 204 vom 10.06.2025 ↩
  31. [31]332 500 Einbürgerungen im Jahr 2025 (Pressemitteilung Nr. 186) — Statistisches Bundesamt (Destatis), Destatis Pressemitteilung Nr. 186 vom 03.06.2026 ↩
  32. [32]BVerwG, Urteil vom 04.03.2026 – 1 C 4.25 (Pressemitteilung Nr. 14/2026) — Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 04.03.2026 – 1 C 4.25 (Pressemitteilung Nr. 14/2026) ↩
  33. [33]BVerwG, Urteil vom 18.12.2025 – 1 C 27.24 (Pressemitteilung Nr. 98/2025) — Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 18.12.2025 – 1 C 27.24 (Pressemitteilung Nr. 98/2025) ↩
  34. [34]Koalitionsvertrag 2025: Verantwortung für Deutschland (CDU, CSU, SPD, 21. Legislaturperiode) — CDU, CSU und SPD, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025, Zeilen 3096–3098 ↩
  35. [35]Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten — Bundesverwaltungsamt, Bundesverwaltungsamt Informationsmitteilung zur Gesetzesänderung 2024 ↩

Was kann ich tun?

  • Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragswege prüfen

    Interessierte können bei der zuständigen kommunalen Einbürgerungsbehörde prüfen, ob die fünfjährige Aufenthaltsdauer, Sprachnachweise (B1) und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung vorliegen.

  • Beratung zu Mehrstaatigkeit und Passbeibehaltung einholen

    Deutsche im Ausland und Zuwanderer in Deutschland können sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der doppelten Staatsangehörigkeit sowie konsularische Regelungen der Herkunftsstaaten informieren.

Glossar

Einbürgerung
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag.
Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG)
Gesetzlich garantierter Anspruch auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn alle zwingenden Voraussetzungen (wie Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt, Straffreiheit und Bekenntnisse) erfüllt sind.
Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG)
Einbürgerung im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte, wenn nicht alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung vorliegen.
Mehrstaatigkeit (Doppelpass)
Der gleichzeitige Besitz von zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Seit dem 27. Juni 2024 verlangt das deutsche Recht bei Einbürgerungen nicht mehr die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Optionspflicht (§ 29 StAG a. F.)
Frühere gesetzliche Verpflichtung für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, sich bis zum 21. Lebensjahr verbindlich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden (durch das StARModG abgeschafft).
Ius soli (Geburtsortsprinzip)
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Staatsgebiet (§ 4 Abs. 3 StAG), sofern ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Voraufenthaltszeit
Die gesetzlich geforderte Mindestdauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland vor der Einbürgerung (durch das StARModG von acht auf fünf Jahre verkürzt).
Lebensunterhaltssicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG)
Erfordernis, den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld oder Sozialhilfe zu bestreiten. Ausnahmen gelten nur für die Gastarbeiter- und Vertragsarbeitnehmer-Generation, für Vollzeiterwerbstätige und für deren Ehegatten mit minderjährigem Kind.
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO)
Erklärung, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zu bekennen und keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verfolgen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG); seit 2024 ergänzt um das Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands (Nr. 1a).
Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG a. F.)
Früher erforderliche behördliche Genehmigung für Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen wollten, ohne den deutschen Pass zu verlieren. Durch die Aufhebung von § 25 StAG ist die Genehmigung entbehrlich geworden.
Zehnjährige Sperrfrist (§ 35a StAG)
Seit dem 24. Dezember 2025 geltende Sperre für erneute Einbürgerungsanträge nach Rücknahme einer Einbürgerung oder bei behördlicher Feststellung vorsätzlicher Täuschung oder Falschangaben im Verfahren.
Einbürgerungstest
Test zum Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (§ 10 Abs. 5 StAG); für Gastarbeiter und DDR-Vertragsarbeitnehmer gesetzlich erlassen.
Öffentliche Einbürgerungsfeier (§ 16 Satz 3 StAG)
Gesetzliche Soll-Vorschrift, nach der die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde feierlich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen soll.

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