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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Im Gespräch – noch kein Gesetzentwurf

Elementarschäden besser absichern

Hier stehen angekündigte Vorhaben, zu denen es noch keinen Gesetzentwurf gibt. Gezeigt wird nur, was die ankündigende Stelle selbst gesagt hat.

amtlichBund ·

Angekündigt von: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium der Finanzen

Noch nicht vorhanden: Gesetzentwurf, Kabinettsbeschluss, Vorgang im Bundestag (Stand: 29. Oktober 2026)

Was bisher gesagt wurde

  • Laut BMJV und BMF soll jede neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherung auch Elementargefahren abdecken. [Q1]
  • Laut BMJV und BMF sollen bestehende Wohngebäudeversicherungen nach einer Beratungs- und Übergangsphase zu einem Stichtag um Elementarschutz erweitert werden, soweit sie die vorgesehenen Anforderungen noch nicht erfüllen. [Q1]
  • Laut BMJV und BMF soll geprüft werden, ob Wohngebäudeeigentümerinnen und -eigentümer durch ausdrückliche Erklärung auf den neuen gesetzlichen Versicherungsumfang verzichten können, und zwar nur zugunsten einer Mindestversicherung. [Q1]
  • Laut BMJV und BMF soll geprüft werden, ob die Umlage der auf den Elementarschadenschutz entfallenden Versicherungsprämien auf Mieterinnen und Mieter geändert wird. [Q1]

Begründung der ankündigenden Stelle

Nach Darstellung des BMJV, der sich das BMF anschließt, sollen die Vorschläge dazu dienen, eine breite Mehrheit der Wohngebäude gegen Elementarschäden abzusichern. [Q2]

Quellen

  1. [Q1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium der Finanzen

    amtlich · 21. Oktober 2026 · abgerufen am 29. Oktober 2026

  2. [Q2] Bundesregierung – Regierungspressekonferenz

    amtlich · 21. Oktober 2026 · abgerufen am 29. Oktober 2026

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