Im Gespräch – noch kein Gesetzentwurf
Elementarschäden besser absichern
Hier stehen angekündigte Vorhaben, zu denen es noch keinen Gesetzentwurf gibt. Gezeigt wird nur, was die ankündigende Stelle selbst gesagt hat.
amtlichBund ·
Angekündigt von: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium der Finanzen
Noch nicht vorhanden: Gesetzentwurf, Kabinettsbeschluss, Vorgang im Bundestag (Stand: 29. Oktober 2026)
Was bisher gesagt wurde
- Laut BMJV und BMF soll jede neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherung auch Elementargefahren abdecken. [Q1]
- Laut BMJV und BMF sollen bestehende Wohngebäudeversicherungen nach einer Beratungs- und Übergangsphase zu einem Stichtag um Elementarschutz erweitert werden, soweit sie die vorgesehenen Anforderungen noch nicht erfüllen. [Q1]
- Laut BMJV und BMF soll geprüft werden, ob Wohngebäudeeigentümerinnen und -eigentümer durch ausdrückliche Erklärung auf den neuen gesetzlichen Versicherungsumfang verzichten können, und zwar nur zugunsten einer Mindestversicherung. [Q1]
- Laut BMJV und BMF soll geprüft werden, ob die Umlage der auf den Elementarschadenschutz entfallenden Versicherungsprämien auf Mieterinnen und Mieter geändert wird. [Q1]
Begründung der ankündigenden Stelle
Nach Darstellung des BMJV, der sich das BMF anschließt, sollen die Vorschläge dazu dienen, eine breite Mehrheit der Wohngebäude gegen Elementarschäden abzusichern. [Q2]
Quellen
- [Q1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium der Finanzen
amtlich · 21. Oktober 2026 · abgerufen am 29. Oktober 2026
- [Q2] Bundesregierung – Regierungspressekonferenz
amtlich · 21. Oktober 2026 · abgerufen am 29. Oktober 2026
