PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass
In KraftZuletzt geprüft am 28. September 2026 · CELEX 32022R2065 · KI-gestützt erstellt

Digital Services Act: Regeln für Online-Plattformen (Verordnung (EU) 2022/2065)

Plattformen müssen Meldungen zu illegalen Inhalten bearbeiten, Löschungen begründen und Beschwerden ermöglichen – große Dienste stehen unter EU-Aufsicht.

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Worum geht es?
Der Digital Services Act (DSA) setzt EU-weit einheitliche Regeln für digitale Dienste, die fremde Inhalte oder Waren vermitteln, speichern oder verbreiten – von Netzanbietern und Cloud-Diensten über soziale Netzwerke bis hin zu Online-Marktplätzen.
Wichtigste Änderung
Nutzer können rechtswidrige Inhalte einfacher melden; Hosting-Dienste müssen Löschungen oder Sperrungen begründen und Beschwerdewege eröffnen. Sehr große Dienste unterliegen strengeren Risikobewertungen und direkter EU-Aufsicht.
Wer ist betroffen?
Anbieter von Vermittlungs-, Hosting- und Plattformdiensten je nach Größenstufe; Menschen, die Online-Dienste nutzen; gewerbliche Händler auf Marktplätzen sowie Aufsichtsbehörden und Koordinatoren.

Die Zusammenfassung

Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) gilt als europäische Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Er trat am 16. November 2022 in Kraft; seine allgemeinen Vorschriften sind seit dem 17. Februar 2024 EU-weit anwendbar. Einzelne vorbereitende Vorschriften galten bereits ab dem Inkrafttreten. Für von der Kommission benannte sehr große Plattformen und Suchmaschinen begann die Pflichtenanwendung gemäß Art. 92 bereits vier Monate nach ihrer förmlichen Mitteilung im Sommer 2023. [1]

Das Regelwerk unterscheidet vier aufeinander aufbauende Stufen: reine Durchleitung, Caching, Hosting und Online-Plattformen. Kleinst- und kleine Unternehmen sind nach Art. 19 grundsätzlich von den weitergehenden Plattformpflichten ausgenommen. Der DSA schafft kein allgemeines Verbot von Desinformation und verbietet ausdrücklich allgemeine Überwachungspflichten (Art. 8). Was rechtlich als illegaler Inhalt gilt, ergibt sich nicht aus dem DSA selbst, sondern aus dem jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedstaaten oder anderem Unionsrecht. [1][10]

Hosting-Dienste müssen ein leicht zugängliches Melde- und Abhilfeverfahren für mutmaßlich illegale Inhalte anbieten (Art. 16). Hosting-Dienste müssen Einschränkungen gegenüber betroffenen Nutzern begründen (Art. 17); Online-Plattformen müssen zusätzlich ein internes Beschwerdesystem bereitstellen (Art. 20). Zertifizierte Hinweisgeber („Trusted Flagger“, Art. 22) erhalten Vorrang bei der Bearbeitung ihrer Meldungen, besitzen jedoch keinen eigenständigen Löschknopf – die Entscheidung über Moderationsmaßnahmen trifft stets der Diensteanbieter. [1][9]

Online-Plattformen müssen Werbung eindeutig kennzeichnen und Auswahlkriterien transparent machen (Art. 26). Profilbasierte Werbung unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 26 Abs. 3) sowie profilbasierte Werbung an Minderjährige bei hinreichender Gewissheit über deren Alter (Art. 28 Abs. 2) sind untersagt, ohne dass daraus eine allgemeine Pflicht zur Altersdatensammlung folgt (Art. 28 Abs. 3). Sehr große Dienste mit mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern (Art. 33) müssen systemische Risiken bewerten und mindern (Art. 34, 35) sowie mindestens eine nicht auf Profiling basierende Empfehlungsoption anbieten (Art. 38). [1][13]

In Deutschland fungiert die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC) als zentrale Aufsichtsbehörde nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung der Sonderpflichten sehr großer Dienste (Art. 56) und kann gegen diese Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen (Art. 74). Das nationale DDG regelt ausschließlich behördliche Zuständigkeiten in Deutschland und ersetzt die unmittelbar wirksame EU-Verordnung nicht. [1][7][8]

Mit Stand 28.09.2026 bleibt der Verordnungstext des DSA unverändert. Zu den Vollzugsvorgängen gehört die von der Kommission am 20.07.2026 verhängte Geldbuße gegen AliExpress in Höhe von 550 Mio. Euro wegen Risikomängeln bei illegalen Produkten sowie regelmäßige Berichte zum Desinformationskodex. Der von der Kommission am 17.09.2026 vorgestellte Entwurf eines „EU KIDS Act“ ist ein eigenständiger Gesetzesvorschlag und stellt kein geltendes Recht des DSA dar. [1][20][26][27]

Was steht wirklich drin?

  • Gestuftes Pflichtenmodell nach Dienstetypen (Art. 3–8, 19) [1]

    Die Pflichten bauen aufeinander auf: Basisregeln für Durchleitung und Caching, erweiterte Pflichten für Hosting-Dienste und umfassende Anforderungen für Plattformen. Kleinst- und kleine Unternehmen sind weitgehend von Plattformpflichten ausgenommen.

  • Melde- und Abhilfeverfahren (Notice-and-Action, Art. 16) [1]

    Hosting-Dienste müssen ein leicht zugängliches elektronisches Verfahren bereitstellen, über das Nutzer mutmaßlich rechtswidrige Inhalte melden können. Meldungen müssen zeitnah, sorgfältig und ohne Willkür bearbeitet werden.

  • Begründungspflicht und internes Beschwerdesystem (Art. 17, 20–21) [1]

    Hosting-Dienste müssen Einschränkungen von Inhalten oder Konten gegenüber betroffenen Nutzern begründen. Bei Online-Plattformen können Betroffene und Meldende intern Beschwerde einlegen und zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen anrufen; der Rechtsweg bleibt offen.

  • Vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger, Art. 22) [1][9]

    Von nationalen Koordinatoren zertifizierte Hinweisgeber genießen Priorität bei der Prüfung ihrer Meldungen durch Plattformen. Sie besitzen jedoch keine eigene Befugnis, Inhalte eigenmächtig zu sperren oder zu löschen.

  • Transparenzberichte und Moderationsdaten (Art. 15, 24, 42) [1][15]

    Anbieter müssen mindestens einmal jährlich detaillierte Berichte über ihre Moderationspraxis veröffentlichen. Seit dem 1. Juli 2025 gelten hierfür verbindliche einheitliche Vorlagen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2835.

  • Werbetransparenz und Empfehlungssysteme (Art. 26–27, 38) [1]

    Online-Plattformen müssen Werbung kennzeichnen, Auftraggeber benennen und Parameter der Anzeigeauswahl offenlegen. Sehr große Dienste müssen mindestens eine Empfehlungsoption anbieten, die nicht auf Profiling basiert.

  • Besonderer Schutz von Minderjährigen und Werbeverbote (Art. 28) [1][18]

    Plattformen müssen angemessene Schutzvorkehrungen für Minderjährige treffen. Profilbasierte Werbung an Minderjährige ist verboten, wenn der Dienst mit hinreichender Gewissheit von deren Minderjährigkeit weiß.

  • Rückverfolgbarkeit von Händlern auf Online-Marktplätzen (Art. 30–32) [1]

    Betreiber von Marktplätzen müssen gewerbliche Händler vor Zulassung identifizieren („Know Your Business Customer“), stichprobenartig prüfen und Verbraucher über unzulässige oder unsichere Produkte informieren.

  • Risikomanagement für sehr große Dienste (Art. 33–37) [1][13]

    Dienste mit mindestens 45 Millionen Nutzern in der EU müssen systemische Risiken (etwa für Grundrechte, Wahlen oder Gesundheit) jährlich bewerten, wirksam mindern und sich unabhängigen Audits unterziehen.

  • Behördenaufsicht, Koordinatoren und Sanktionen (Art. 52, 56, 74) [1][8]

    Nationale Koordinatoren überwachen die Einhaltung im Herkunftsland; die EU-Kommission besitzt Durchgriffsbefugnisse bei sehr großen Diensten. Geldbußen können bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.

Betroffene Gruppen

  • Hosting- und Plattformanbieter

    stark betroffen

    Müssen Meldeverfahren, Begründungspflichten, Beschwerdestellen und jährliche Transparenzberichte nach verbindlichen EU-Mustern einrichten. [1][15]

  • Sehr große Plattformen und Suchmaschinen (VLOP/VLOSE)

    stark betroffen

    Unterliegen ab 45 Mio. Nutzern umfassenden Risikobewertungen, unabhängigen Audits, Datenzugangspflichten für Forschende und direkter Kommissionsaufsicht. [1][13][17][19]

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

    mittel betroffen

    Basispflichten für Hosting gelten, Kleinst- und Kleinplattformen sind jedoch gemäß Art. 19 von den meisten zusätzlichen Plattformauflagen befreit. [1][6]

  • Bürgerinnen und Bürger als Nutzer

    mittel betroffen

    Können rechtswidrige Inhalte melden und erhalten transparente Begründungen sowie Beschwerdewege, wenn eigene Beiträge gelöscht oder eingeschränkt werden. [1]

  • Minderjährige und Erziehungsberechtigte

    stark betroffen

    Profitieren vom Verbot profilbasierter Werbeanzeigen und besonderen Schutzmaßnahmen der Plattformen nach Art. 28 DSA und den Kommissionsleitlinien. [1][18]

  • Händler auf Online-Marktplätzen

    mittel betroffen

    Müssen vor Aufnahme des Verkaufs Identitäts- und Geschäftsinformationen nachweisen und unterliegen erhöhten Transparenzpflichten. [1]

  • Nationale Koordinatoren und Behörden

    stark betroffen

    Die Koordinierungsstellen (in Deutschland bei der Bundesnetzagentur) führen Verfahren, bearbeiten Beschwerden und koordinieren grenzüberschreitende Aufsicht. [1][7][8]

  • Zertifizierte Hinweisgeber und Forschende

    mittel betroffen

    Trusted Flagger erhalten bevorzugte Meldewege; zugelassene Forschende können über Art. 40 DSA strukturierten Datenzugang für Risikostudien beantragen. [1][9][17]

Vorher / Nachher

EU-Grundrahmen und Sorgfaltspflichten [1][5]

Vorher

Die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG enthielt bereits Haftungsprivilegien und ein Verbot allgemeiner Überwachungspflichten.

Nachher

Der DSA behält die Haftungsprivilegien bei, ergänzt sie aber um ein EU-weit verbindliches, gestuftes System an Melde-, Transparenz- und Prüfpflichten für Online-Dienste.

Verfahren bei Inhaltsbeschwerden [1]

Vorher

Die E-Commerce-Richtlinie enthielt nicht das einheitliche Melde-, Begründungs- und Beschwerdeverfahren, das der DSA in Art. 16, 17, 20 und 21 festlegt.

Nachher

Hosting-Dienste müssen Meldewege anbieten und Einschränkungen begründen (Art. 16, 17); Online-Plattformen müssen kostenlose interne Beschwerdesysteme betreiben und auf die außergerichtliche Streitbeilegung hinweisen (Art. 20, 21).

Werbetransparenz und Profiling [1][6]

Vorher

Andere Werbe- und Datenschutzregeln wie die DSGVO galten bereits; das DSA-spezifische Bündel aus Art. 26, 28 und 39 bestand so nicht.

Nachher

Verbot profilbasierter Werbung auf Basis sensibler Daten oder an Minderjährige; Pflicht zur Offenlegung von Werbeparametern und Werbearchive bei Großplattformen.

Aufsichts- und Sanktionsarchitektur [1][7][8]

Vorher

Das Digitale-Dienste-Gesetz und die darin eingerichtete deutsche Koordinierungsstelle gab es noch nicht; eigene DSA-Befugnisse der Kommission gegenüber sehr großen Diensten ebenfalls nicht.

Nachher

Vernetztes System nationaler Koordinatoren (DSC) und zentrale Durchsetzungsbefugnis der Europäischen Kommission für sehr große Dienste mit Bußgeldern bis zu 6 %.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Nutzer erhalten rechtlich abgesicherte Melde- und Beschwerdewege gegen Moderationsentscheidungen; Plattformanbieter müssen personelle und technische Prüf- und Berichtsverfahren betreiben. [1]

Wahrscheinliche Folgen

  • Einheitliche EU-Regeln können grenzüberschreitend tätigen Plattformen die Orientierung erleichtern; ob einzelne kleine Unternehmen tatsächlich Kosten sparen, ist damit nicht belegt. [6][21]

Umstrittene Folgen

  • Bürgerrechtsorganisationen wie ARTICLE 19 warnen vor Anreizen zur vorsorglichen Überlöschung legaler Inhalte; der Gesetzgeber verweist auf Gegenmechanismen wie Begründungs- und Beschwerderechte. [1][22]

Langfristige Folgen

  • Die gesetzlich vorgesehenen Bewertungsberichte ab 2027 können mit einem Änderungsvorschlag verbunden werden (Art. 91 Abs. 3); ob und welche Änderungen kommen, ist offen. [1][21]

Pro & Contra

Dafür

  • Die Verordnung sieht vor, dass Hosting-Dienste Moderationsentscheidungen begründen und Plattformen Beschwerdewege bereitstellen müssen. [1][21][23]

    Position von: EU-Gesetzgeber (Art. 17, 20–21 DSA) · stark belegt

    Gegenargument: Der Europäische Verbraucherverband BEUC hält den Vollzug in der Praxis für lückenhaft: Laut seinen Beschwerden vom Mai 2026 blieben gemeldete betrügerische Anzeigen bei großen Plattformen stehen. Ein geregeltes Verfahren sichert also nicht von selbst eine richtige Entscheidung.

  • Gestufte Anforderungen nehmen systemische Risiken großer Dienste besonders in den Blick. [1][24][25]

    Position von: Europäische Kommission / EU-Gesetzgeber (Art. 33–35 DSA) · stark belegt

    Gegenargument: Amazon hält seine Einstufung als sehr große Online-Plattform und die daraus folgenden Pflichten für rechtswidrig und klagte dagegen; das Gericht der EU wies die Klage am 19.11.2025 ab, das Rechtsmittel C-40/26 P ist anhängig.

  • Gegen betrügerische Anzeigen und unsichere Angebote braucht es einen wirksamen EU-weiten Vollzug. [23][1]

    Position von: BEUC (Europäischer Verbraucherverband) · mittel belegt

    Gegenargument: BEUC stützt sich auf eigene Stichproben, keine behördliche oder gerichtliche Feststellung. Der DSA verlangt eine sorgfältige Prüfung von Meldungen (Art. 16), aber nicht die Löschung jedes gemeldeten Inhalts.

Dagegen

  • Der Druck, auf Meldungen schnell zu reagieren, und Haftungsrisiken schaffen Anreize, im Zweifel auch rechtmäßige Inhalte zu entfernen. [22][1]

    Position von: ARTICLE 19 (Menschenrechts- und Digitalrechte-NGO) · mittel belegt

    Gegenargument: Der DSA verbietet ausdrücklich allgemeine Überwachungspflichten und flankiert Moderationsmaßnahmen durch verbindliche Begründungspflichten, interne Beschwerdewege und gerichtlichen Rechtsschutz.

  • Zusätzliche Pflichten für sehr große Online-Marktplätze, etwa eine Empfehlungsoption ohne Profiling und ein öffentliches Werbearchiv, sind unverhältnismäßig. [24][25][1]

    Position von: Amazon EU (betroffener Plattformbetreiber) · mittel belegt

    Gegenargument: Das Gericht der Europäischen Union wies Amazons Klage gegen die Einstufung als sehr große Online-Plattform am 19.11.2025 ab; über das Rechtsmittel vor dem EuGH (C-40/26 P) ist noch nicht entschieden.

  • Die praktische Durchsetzung bleibt unzureichend, wenn gemeldeter Finanzbetrug und gefälschte Waren nicht konsequent von den Plattformen beseitigt werden. [23][1]

    Position von: BEUC (Europäischer Verbraucherverband) · mittel belegt

    Gegenargument: Eine Meldung ist noch kein Beweis der Rechtswidrigkeit, und der DSA garantiert keine Löschung jeder gemeldeten Anzeige; BEUCs Angaben beruhen auf eigenen Stichproben.

Abstimmungsergebnis

Europäisches Parlament (Plenum), 05.07.2022 · Namentliche Abstimmung [3][28][35]

Gesamtergebnis

Dafür
539
Dagegen
54
Enthaltung
30

Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung

Fraktionen mit Ja-Mehrheit · 640 SitzeFraktionen mit Nein-Mehrheit · 65 Sitze
  • EVP (Christdemokraten)176Dafür
  • S&D (Sozialdemokraten)145Dafür
  • Renew Europe (Liberale)103Dafür
  • Grüne/EFA71Dafür
  • ID (Rechtsfraktion)65Dagegen
  • EKR/ECR (Konservative)64Dafür
  • Fraktionslos42Dafür
  • Die Linke (GUE/NGL)39Dafür

Zwei getrennte Größen: oben das amtliche Abstimmungsergebnis, darunter die Fraktionsstärke mit der Mehrheitsrichtung der jeweiligen Fraktion. Die Summen unterscheiden sich, weil nicht alle Abgeordneten teilnahmen und einzelne von ihrer Fraktion abwichen.

Stimmbegründungen

  • EVP (Christdemokraten)Dafür

    Mehrheitszustimmung für einheitliche Regeln mit Schutz für Nutzer und KMU.

    • Wirksamere Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und mehr Verbrauchertransparenz. [29]
    • Große systemische Risiken stärker adressieren, KMU nicht überlasten. [29]

    Erklärung aus dem Vorfeld (Januar 2022), nicht eine individuelle Erklärung aller 154 Ja-Stimmen.

  • S&D (Sozialdemokraten)Dafür

    Die Gruppe erklärte ihre Zustimmung.

    • Strengere Regeln für große Technologiefirmen. [30]
    • Mehr Rechte für Verbraucher im digitalen Raum. [30]

    Eine Gegenstimme innerhalb der Gruppe; das Gruppenstatement erklärt diese Abweichung nicht.

  • Renew Europe (Liberale)Dafür

    Mehrheitszustimmung; die Gruppenerklärung zur Einigung befürwortete verbindliche Plattformpflichten.

    • Verbindliche Regeln für digitale Dienste in der EU. [31]
    • Mehr Verantwortung großer Plattformen gegenüber Nutzern. [31]

    Quelle zur vorläufigen Einigung (April 2022), keine individuelle Stimmerklärung aller Abgeordneten.

  • Grüne/EFADafür

    Mehrheitszustimmung für konsequenten Nutzerschutz und Rechenschaftspflicht großer Dienste.

    • Rechte der Internetnutzer stärken. [32]
    • Überwachungswerbung begrenzen und sehr große Plattformen rechenschaftspflichtig machen. [32]

    Gruppenstatement, keine Begründung jeder Einzelstimme.

  • EKR/ECR (Konservative)Dafür

    Mehrheit dafür, jedoch mit erheblichen Abweichungen und Enthaltungen in der Fraktion.

    • Grundrechte online und Transparenz stärken. [33]
    • Regeln an neue digitale Geschäftsmodelle anpassen. [33]

    Erklärung des Schattenberichterstatters; die Gründe für 7 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen bleiben in der Fraktionserklärung unerwähnt.

  • Die Linke (GUE/NGL)Dafür

    Mehrheit dafür; die Gruppe bezeichnete DSA und DMA als Schritt gegen Machtkonzentration.

    • Marktmacht großer Digitalkonzerne begrenzen. [34]
    • Sichere Online-Umgebung für Nutzer fördern. [34]

    Statement behandelt DSA und DMA zusammen; Gründe abweichender Einzelstimmen (2 Nein, 2 Enthaltungen) bleiben unklar.

  • ID (Rechtsfraktion)Dagegen

    Mehrheit der abgegebenen Stimmen: dagegen; eine gemeinsame Begründung der Fraktion ist nicht belegt.

    • Laut amtlicher Namensliste stimmten 1 Mitglied dafür, 41 dagegen, 14 enthielten sich. [28]
    • Eine Erklärung der Fraktion zu dieser Schlussabstimmung wurde in den ausgewerteten Quellen nicht gefunden; das Abstimmungsverhalten allein belegt kein Motiv. [28]

    Aus dem Abstimmungsverhalten allein lässt sich kein Motiv ableiten.

  • FraktionslosDafür

    Mehrheit der abgegebenen Stimmen: dafür; eine gemeinsame Begründung der Fraktion ist nicht belegt.

    • Laut amtlicher Namensliste stimmten 25 Mitglieder dafür, 3 dagegen, 2 enthielten sich. [28]
    • Eine Erklärung der Fraktion zu dieser Schlussabstimmung wurde in den ausgewerteten Quellen nicht gefunden; das Abstimmungsverhalten allein belegt kein Motiv. [28]

    Keine kollektive Stimmbegründung; bei fraktionslosen Abgeordneten gibt es keine gemeinsame politische Linie.

Erläuterungen

Die Reihenfolge folgt der Fraktionsstärke in dieser Abstimmung, bei Gleichstand dem Alphabet. Sie ist eine Sortierung, keine Wertung.

Zeitlicher Verlauf

  1. Kommissionsvorschlag für den Digital Services Act [2]

    Die Europäische Kommission legt den Legislativvorschlag COM(2020) 825 final für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste vor.

  2. Ausschussabstimmung im Europäischen Parlament [2]

    Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) nimmt seinen Bericht zur Verordnung an.

  3. Vorläufige politische Einigung im Trilog [3]

    Die Verhandlungsteams von Europäischem Parlament und Rat erzielen eine vorläufige Einigung über den endgültigen Text des DSA.

  4. Namentliche Schlussabstimmung im Europäischen Parlament [3][28]

    Das Plenum des Europäischen Parlaments nimmt den ausgehandelten Text (A9-0356/2021, Änderungsantrag 564) mit 539 Ja-Stimmen bei 54 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen an.

  5. Billigung durch den Rat der Europäischen Union [5]

    Der Rat billigt den Standpunkt des Europäischen Parlaments förmlich und schließt damit die Verabschiedung des Rechtsakts ab.

  6. Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union [1][2]

    Die Verordnung (EU) 2022/2065 wird im Amtsblatt ABl. L 277 verkündet.

  7. Inkrafttreten des Digital Services Act [1]

    Der DSA tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft; einzelne Vorschriften, u. a. zu Nutzerzahlen, zur Benennung sehr großer Dienste und zur Aufsicht (Art. 93 Abs. 2), gelten sofort.

  8. Erste Benennung sehr großer Plattformen und Suchmaschinen [19]

    Die Europäische Kommission benennt die ersten 17 sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und zwei sehr großen Suchmaschinen (VLOSEs).

  9. Frühere Anwendung für erste sehr große Online-Dienste [1][19]

    Vier Monate nach ihrer förmlichen Benennung greifen für die ersten benannten Großdienste die erweiterten Sonderpflichten nach Kapitel III Abschnitt 5.

  10. Allgemeine unionsweite Anwendbarkeit [1]

    Die allgemeinen Sorgfalts- und Transparenzpflichten des DSA gelten unmittelbar für alle Vermittlungsdienste in der gesamten Europäischen Union.

  11. Inkrafttreten des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) [7]

    Das nationale Durchführungsgesetz tritt in Kraft und betraut die Bundesnetzagentur mit der Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC).

  12. Verbindliche Anwendung einheitlicher Transparenzberichte [15][16]

    Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2835 schreibt einheitliche Muster für Transparenzberichte über Moderationsentscheidungen vor.

  13. Veröffentlichung der Leitlinien zum Schutz Minderjähriger [18]

    Die Kommission veröffentlicht Leitlinien nach Art. 28 DSA zu Maßnahmen für Privatsphäre, Sicherheit und Jugendschutz auf Online-Plattformen.

  14. Anwendbarkeit des Datenzugangs für zugelassene Forschende [17]

    Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2050 wird anwendbar; sie regelt die Verfahren für den Datenzugang zu sehr großen Diensten nach Art. 40 DSA.

  15. Bericht der Kommission zu Art. 33 (COM(2025) 708) [21]

    Die Europäische Kommission legt ihren Bericht gemäß Art. 91 Abs. 1 UAbs. 2 DSA über die Anwendung von Art. 33 und das Zusammenspiel mit anderen Rechtsakten vor.

  16. Geldbuße der Kommission gegen AliExpress [20]

    Die Kommission verhängt laut eigener Mitteilung ein Bußgeld von 550 Mio. Euro gegen AliExpress, weil die Plattform Risiken durch illegale, unsichere und gefälschte Produkte nicht sorgfältig bewertet und gemindert habe.

  17. 20. Gremiumssitzung und Berichte zum Desinformationskodex [26][27]

    Das Europäische Gremium für digitale Dienste berät über Vollzugsfragen; Plattformen legen neue Fortschrittsberichte unter dem Desinformationskodex vor.

  18. Teilbewertung des Gremiums und Bericht über KMU-Auswirkungen [1]

    Frist nach Art. 91 Abs. 1 UAbs. 1 für den Kommissionsbericht über Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Bewertung des Gremiums nach Art. 91 Abs. 7.

  19. Gesamtbewertung der Anwendung des DSA [1][21]

    Frist nach Art. 91 Abs. 2 für den ersten umfassenden Bewertungsbericht der Kommission über den DSA, danach alle fünf Jahre; ein Änderungsvorschlag ist möglich, aber nicht beschlossen.

Häufige Fragen

Gilt der Digital Services Act bereits?

Ja. Die allgemeinen Regeln gelten seit dem 17. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen griffen Sonderpflichten bereits ab August 2023. [1]

Müssen Privatpersonen selbst Inhalte im Netz löschen?

Nein. Die Pflichten des DSA richten sich an Anbieter digitaler Vermittlungsdienste, nicht an individuelle Internetnutzer. [1]

Wie melde ich einen mutmaßlich rechtswidrigen Inhalt?

Über das elektronische Meldeformular des jeweiligen Hosting-Dienstes. Der Hinweis sollte den Speicherort des Inhalts und eine Begründung der Rechtswidrigkeit enthalten. [1][10]

Mein Beitrag wurde gelöscht oder mein Konto gesperrt. Was nun?

Plattformen müssen Ihnen eine Begründung liefern. Sie können das kostenlose interne Beschwerdesystem des Anbieters nutzen, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen oder den Rechtsweg beschreiten. [1]

Darf ein 'Trusted Flagger' (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) Inhalte selbst löschen?

Nein. Ein Trusted Flagger ist eine zertifizierte Meldestelle, deren Hinweise von Plattformen vorrangig geprüft werden müssen. Die Entscheidung über Löschung oder Sperrung trifft allein der Plattformbetreiber. [1][9]

Ist personalisierte Werbung durch den DSA verboten?

Nicht generell. Der DSA untersagt jedoch profilbasierte Werbung unter Verwendung besonderer Datenkategorien (wie Religion oder Gesundheit) sowie profilbasierte Werbung an Minderjährige bei hinreichender Gewissheit. [1]

Wer überwacht die Einhaltung des DSA in Deutschland?

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC). Sehr große Online-Dienste unterliegen zudem der direkten Aufsicht der Europäischen Kommission. [1][7][8]

Was passiert bei Verstößen und was steht noch aus?

Aufsichtsbehörden können Verfahren einleiten und Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Die Europäische Kommission legt bis Februar 2027 und November 2027 weitere Evaluierungsberichte vor. [1][20][21]

Quellen

  1. [1]Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste / DSA) — Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex), ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1–102 ↩
  2. [2]Legislative Observatory des Europäischen Parlaments: Verfahren 2020/0361(COD) — Europäisches Parlament, Verfahrensakte 2020/0361(COD) ↩
  3. [3]Digital Services: landmark rules adopted for a safe and open online environment — Europäisches Parlament, Plenarsitzung vom 05.07.2022, Pressemitteilung ↩
  4. [4]Ergebnis der namentlichen Abstimmungen, A9-0356/2021, Änderungsantrag 564 — Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex), ABl. C 67 vom 23.02.2023, S. 2 ↩
  5. [5]DSA: Council gives final approval to the protection of users' rights online — Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung des Rates vom 04.10.2022 ↩
  6. [6]The Digital Services Act — Überblicksseite — Europäische Kommission, Digital Strategy / Policies ↩
  7. [7]Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — konsolidierter Text — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, BGBl. 2024 I Nr. 149 ↩
  8. [8]Aufgaben des Koordinators für digitale Dienste (DSC) in Deutschland — Bundesnetzagentur, DSC / Aufgaben ↩
  9. [9]Zertifizierung und Aufgaben von Vertrauenswürdigen Hinweisgebern — Bundesnetzagentur, DSC / Trusted Flagger ↩
  10. [10]Meldung von Verstößen gegen das Digitale-Dienste-Recht — Bundesnetzagentur, DSC / Nutzerportal ↩
  11. [11]Delegierte Verordnung (EU) 2023/1127 über die Methodik der Aufsichtsgebühren — Europäische Kommission, ABl. L 149 vom 09.06.2023, S. 16 ↩
  12. [12]Durchführungsverordnung (EU) 2023/1201 über die Verfahrensordnung der Kommission — Europäische Kommission, ABl. L 159 vom 22.06.2023, S. 1 ↩
  13. [13]Delegierte Verordnung (EU) 2024/436 über unabhängige Prüfungen für sehr große Dienste — Europäische Kommission, ABl. L 2024/436 vom 02.02.2024 ↩
  14. [14]Durchführungsverordnung (EU) 2024/607 über das Informationsaustauschsystem AGORA — Europäische Kommission, ABl. L 2024/607 vom 16.02.2024 ↩
  15. [15]Durchführungsverordnung (EU) 2024/2835 über einheitliche Muster für Transparenzberichte — Europäische Kommission, ABl. L 2024/2835 vom 05.11.2024 ↩
  16. [16]How the DSA enhances transparency online — Europäische Kommission, Digital Strategy / Transparency ↩
  17. [17]Delegierte Verordnung (EU) 2025/2050 über den Datenzugang für zugelassene Forschende — Europäische Kommission, ABl. L 2025/2050 vom 09.10.2025, S. 1–28 ↩
  18. [18]Commission publishes guidelines on the protection of minors under the DSA — Europäische Kommission, Mitteilung zu Leitlinien nach Art. 28 DSA ↩
  19. [19]Digital Services Act: Commission designates first set of Very Large Online Platforms and Search Engines — Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 25.04.2023 ↩
  20. [20]Commission fines AliExpress €550 million for breaching the Digital Services Act — Europäische Kommission, Pressemitteilung der Kommission vom 20.07.2026 ↩
  21. [21]Report on the application of Article 33 of Regulation (EU) 2022/2065 and interaction with other legal acts — Europäische Kommission, COM(2025) 708 final ↩
  22. [22]Will the DSA hold Big Tech to account? — ARTICLE 19, Stellungnahme zum DSA-Abschluss ↩
  23. [23]Consumer groups file complaints against Meta, TikTok and Google for failing to protect consumers from financial scams — BEUC — Der europäische Verbraucherverband, Pressemitteilung vom 21.05.2026 ↩
  24. [24]Urteil des Gerichts der EU in der Rechtssache T-367/23 (Amazon EU gegen Kommission) — Gericht der Europäischen Union, Rechtssache T-367/23, Pressemitteilung Nr. 144/25 ↩
  25. [25]Rechtsmittel von Amazon gegen das Urteil T-367/23 (Rechtssache C-40/26 P) — Gerichtshof der Europäischen Union, Rechtssache C-40/26 P, Rechtsmittelschrift ↩
  26. [26]Signatories to the Code of Practice on Disinformation publish latest reports — Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 24.09.2026 ↩
  27. [27]Statement of the 20th meeting of the European Board for Digital Services — Europäische Kommission, Erklärung zur 20. Gremiumssitzung ↩
  28. [28]Europäisches Parlament: Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen, 05.07.2022 (RCV-XML) — Europäisches Parlament, Abstimmung 146649, A9-0356/2021, Am 564 ↩
  29. [29]New and strong rules for online platforms to end digital 'Wild West' — Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Pressemitteilung der EVP-Fraktion ↩
  30. [30]Strengere Regeln für Big Tech und mehr Rechte für Verbraucher im digitalen Bereich dank S&D — Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), Pressemitteilung zum Schlussvotum ↩
  31. [31]DSA deal ensures big tech players cannot act as digital islands — Renew Europe, Stellungnahme zur Trilog-Einigung ↩
  32. [32]DSA: Der neue globale Standard für das Internet — Fraktion Die Grünen/EFA, Pressemitteilung zum Abstimmungsergebnis ↩
  33. [33]Bielan: DSA and DMA set global standards for regulating online platforms — Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), Erklärung zur Verabschiedung ↩
  34. [34]Plenary focus July 2022 — Digital Services Act and DMA — Fraktion The Left im Europäischen Parlament, Plenarvorschau Juli 2022 ↩
  35. [35]DSA vote results — Roll-call data and group breakdown (Vote 146649) — HowTheyVote.eu, Abstimmung Identifier 146649, A9-0356/2021 ↩

Was kann ich tun?

Glossar

Vermittlungsdienst
Ein Dienst der Informationsgesellschaft, der fremde Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt (reine Durchleitung), zwischenspeichert (Caching) oder speichert (Hosting).
Hosting-Dienst
Ein Vermittlungsdienst, der von einem Nutzer bereitgestellte Daten in dessen Auftrag speichert (z. B. Cloud-Dienste, Webhoster oder Plattformen).
Online-Plattform
Ein Hosting-Dienst, der im Auftrag von Nutzern Informationen speichert und diese öffentlich verbreitet (z. B. soziale Netzwerke, App-Stores oder Online-Marktplätze).
VLOP / VLOSE
Sehr große Online-Plattformen (VLOP) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) mit mindestens 45 Millionen durchschnittlichen monatlichen Nutzern in der EU, die von der EU-Kommission benannt werden.
Notice-and-Action
Gesetzlich normiertes Verfahren zur Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte durch Nutzer und zur strukturierten Bearbeitung und Entscheidung durch den Hosting-Dienst.
Trusted Flagger (Vertrauenswürdiger Hinweisgeber)
Eine von einem nationalen Koordinator für digitale Dienste zertifizierte Stelle mit besonderer Sachkunde, deren Meldungen von Plattformen vorrangig bearbeitet werden müssen.
Empfehlungssystem (Recommender System)
Ein vollständig oder teilweise automatisiertes System, das Inhalte auf einer Plattform auswählt, filtert, ordnet oder hervorhebt.
Koordinator für digitale Dienste (DSC)
Die von jedem EU-Mitgliedstaat benannte zentrale Behörde zur Überwachung und Durchsetzung des DSA; in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angesiedelt.
Profiling
Jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, um bestimmte persönliche Aspekte einer Person (wie Vorlieben oder Verhalten) zu analysieren oder vorherzusagen.
Systemisches Risiko
Erhebliche gesellschaftliche Risiken, die von der Funktionsweise sehr großer Dienste ausgehen, etwa für Grundrechte, demokratische Prozesse, öffentliche Gesundheit oder den Schutz Minderjähriger.

Korrekturen & Aktualisierungen

Bisher keine Korrekturen oder Aktualisierungen an diesem Dossier.

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