Beim ersten Besuch gilt die Geräteeinstellung. Deine Auswahl wird nur auf diesem Gerät gespeichert.PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass
WirtschaftIn BeratungZuletzt geprüft am 22. Oktober 2026 · CELEX 52023PC0369; COM(2023) 369 final; Verfahren 2023/0212(COD). · KI-gestützt erstellt

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro

Der digitale Euro soll Bezahlen mit öffentlichem Geld auch digital ermöglichen. Die Regeln werden noch verhandelt.

Polivis

Dossier teilen

Polivis lädt nichts von diesen Diensten — erst dein Klick öffnet sie.

Auf dieser Seite · 16

In 60 Sekunden

Worum geht es?
Die EU plant eine digitale Form des Euro für den Alltag. Dieses Geld würde von den Zentralbanken ausgegeben und das Bargeld ergänzen.
Wichtigste Änderung
Geplant ist ein neues Zahlungsmittel für Zahlungen mit und ohne Internet. Viele Geschäfte müssten es annehmen; Ausnahmen werden noch verhandelt.
Wer ist betroffen?
Betroffen wären Menschen, Geschäfte, Banken und öffentliche Stellen im Euro-Raum, also in den Ländern mit Euro. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen aus dem Entwurf heute noch keine neuen Pflichten.

Die Zusammenfassung

Der Vorschlag soll einen Rechtsrahmen für digitales Zentralbankgeld im alltäglichen Zahlungsverkehr schaffen. Ein digitaler Euro wäre nach dem Entwurf eine direkte Verbindlichkeit der EZB oder einer nationalen Zentralbank gegenüber seinen Nutzern. Für Zahlungsdienste würden Nutzer dagegen Verträge mit Banken oder anderen Zahlungsdienstleistern schließen. Ein unmittelbares Kundenkonto bei der EZB folgt daraus nicht. [1]

Das Plenum des Parlaments billigte am 2026-07-09 den Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen. Seinen Standpunkt in erster Lesung hat es noch nicht festgelegt. Das Verhandlungsmandat des Rates liegt als Dokument ST 16695/25 vom 2025-12-17 vor. Laut EZB legte der Rat seine Position im Dezember 2025 fest; den genauen Tag belegt diese Mappe nicht. Die aktuelle Verfahrensakte und die amtlichen Äußerungen aus Oktober sprechen für ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Gesetzgebungsabschluss, Veröffentlichung, Inkrafttreten und tatsächliche Ausgabe sind getrennte Schritte. Ein Ja galt dem Verhandlungsbeschluss, nicht der Annahme der Verordnung. Zum Begleitakt 2023/0211(COD), Bericht A10-0183/2026, wurde am selben Tag ein eigener, nicht namentlicher Verhandlungsbeschluss gefasst. Die Zahlen 416/169/22 gehören ausschließlich zum Hauptverfahren. [2][31][4][9][10][28][30]

Die amtliche EP-Zusammenfassung des Ausschussberichts beschreibt insbesondere stärkeren Datenschutz, Schutz des Eigentums an Guthaben und Maßnahmen gegen die Umgehung kostenloser Basisdienste. Unternehmen ohne andere digitale Zahlungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen von der Annahmepflicht ausgenommen werden. Der Bericht selbst nennt die Guthaben in digitalen Euro ausschließlich Eigentum der Nutzer, nicht der Zahlungsdienstleister. Ein vollständiger Abgleich der Artikelnummern und Einzeländerungen des Berichts mit Kommissions- und Ratsfassung steht noch aus. [3][32]

Wesentliche Entwurfsregeln sind eine grundsätzliche Annahmepflicht mit Ausnahmen, kostenlose Basisdienste für die erfassten natürlichen Personen, unverzinste Guthaben und Instrumente zur Begrenzung großer Bestände. Der Kommissionsvorschlag nennt dafür keinen festen Eurobetrag. Der Rat möchte für Halteobergrenzen ein zusätzliches Verfahren mit Ratsentscheidung. Bei Datenschutz, Gebühren und Zugangswegen bleibt der endgültige Kompromiss abzuwarten. [1][4]

Befürworter sehen eine öffentliche europäische Alternative zu privaten Bezahlsystemen. Der Bankenverband BVR befürchtet dagegen Kosten, Einlagenabflüsse und die Verdrängung privater Angebote. Verbraucherorganisationen unterstützen das Vorhaben, verlangen aber wirksamen Datenschutz und einen tatsächlich kostenlosen, gut erreichbaren Zugang. Das sind Interessenpositionen und Erwartungen, keine bereits nachgewiesenen Wirkungen eines eingeführten Systems. [8][23][24][25]

Die zusätzliche Bargeldverordnung regelt Annahme, Zugang und Krisenvorsorge für Bargeld. Der weitere Begleitakt betrifft Anbieter aus EU-Staaten ohne Euro und die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen. Diese Regeln dürfen nicht vollständig dem Hauptverfahren 2023/0212(COD) zugeschrieben werden. [6][7]

Was steht wirklich drin?

  • Öffentliches Geld in digitaler Form [1]

    Geplant: Die EZB dürfte die Ausgabe erlauben. Die EZB und die Zentralbanken der Euro-Länder könnten das Geld ausgeben. Das Guthaben wäre eine direkte Verbindlichkeit einer Zentralbank: Sie stünde für den Geldbetrag ein.

  • Zugang über Banken und andere Anbieter [1]

    Geplant: Das Konto für Zahlungen würde bei einem Zahlungsdienstleister geführt. Das ist zum Beispiel eine Bank. Für diesen Dienst gäbe es keinen Vertrag zwischen dem Nutzer und der EZB.

  • Grundsätzliche Annahmepflicht [1]

    Geplant: Der digitale Euro wäre gesetzliches Zahlungsmittel. Geschäfte müssten ihn grundsätzlich zum vollen Wert annehmen. Ein Aufpreis für diese Zahlungsart wäre verboten. Es gäbe Ausnahmen.

  • Ausnahmen hängen von der Fassung ab [1][4]

    Geplant: Der Kommissionsvorschlag nimmt bestimmte kleine Unternehmen ohne vergleichbare digitale Zahlungsmittel aus. Der Rat formuliert die Ausnahme anders und berücksichtigt auch bestimmte Überweisungen und Lastschriften. Die endgültige Grenze steht noch nicht fest.

  • Kostenlose Basisdienste [1]

    Geplant: Für die im Entwurf erfassten Privatpersonen wären grundlegende Dienste kostenlos. Das gilt nicht automatisch für jeden Zusatzdienst oder alle Kosten eines Unternehmens.

  • Auch ohne gewöhnliches Bankkonto [1]

    Geplant: Ein normales Bankkonto wäre keine allgemeine Voraussetzung. Staaten müssten zusätzliche Zugänge und Hilfe für Menschen schaffen, die Schwierigkeiten mit digitalen Angeboten haben.

  • Begrenztes Guthaben, keine Zinsen [1][4]

    Geplant: Die EZB würde Instrumente gegen zu große Bestände entwickeln. Auf das Geld gäbe es keine Zinsen. Eine feste Obergrenze in Euro steht im Kommissionsvorschlag nicht. Der Rat will ein zusätzliches Verfahren für eine übergeordnete Grenze.

  • Bezahlen mit und ohne Internet [1]

    Geplant: Beide Arten sollen von Anfang an möglich sein. Für Zahlungen ohne Internet würden geeignete Geräte gebraucht. Daraus folgt keine Garantie, dass jedes Gerät ohne Strom funktioniert.

  • Keine fest eingebaute Zweckbindung [1]

    Geplant: Das Geld selbst dürfte nicht so programmiert sein, dass es nur für bestimmte Zwecke einsetzbar ist. Vereinbarte automatische Zahlungen wären möglich, etwa nach Erfüllung einer Bedingung.

  • Datenschutz unterscheidet Online und Offline [1]

    Geplant: Online-Zahlungen wären nicht vollständig anonym. Anbieter dürften bestimmte Daten für gesetzliche Aufgaben nutzen. Bei Offline-Zahlungen würden die Anbieter und Zentralbanken keine Transaktionsdaten aufbewahren; Daten zum Auf- und Entladen blieben erfasst.

  • Begrenzte Händlergebühren [1][4]

    Geplant: Händlerentgelte würden begrenzt. Die Kommission schlägt einen Vergleich von Kosten und Entgelten vergleichbarer Zahlungsmittel vor. Der Rat sieht dafür ein eigenes Übergangsmodell vor.

  • Bargeldschutz ist ein eigener Rechtsakt [7]

    Geplant: Ein zusätzlicher Vorschlag soll Annahme und Erreichbarkeit von Bargeld sichern. Die im Ratsmandat vorgesehene Bargeld-Krisenvorsorge gehört zu diesem Begleitakt.

Betroffene Gruppen

  • Bürgerinnen und Bürger im Euro-Raum

    stark betroffen

    Neue freiwillig nutzbare Zahlungsoption; relevant sind Kosten, Daten und praktische Zugänglichkeit. Eine allgemeine Pflicht, Digital-Euro-Guthaben zu halten, ist nicht vorgesehen. [8][1]

  • Banken mit Zahlungskontodiensten

    stark betroffen

    Vorgesehene Bereitstellungsaufgaben und Anpassungen; betroffen sind auch Gebührenmodell und Guthabenbegrenzung. [1]

  • Andere Zahlungsdienstleister und Fintechs

    stark betroffen

    Mögliche Bereitstellung entsprechend ihrer Zulassung; der Entwurf eröffnet keine voraussetzungslose Anbieterzulassung. [1][6]

  • Handel, Onlinehandel und sonstige Unternehmen

    stark betroffen

    Annahmepflicht, Gebühren und Einbindung in Kassensysteme oder Onlinekassen sind zentral. [1][26]

  • KMU und Selbstständige

    stark betroffen

    Entscheidend ist die Endfassung der Ausnahmen; aus geringer Betriebsgröße allein darf keine pauschale Befreiung abgeleitet werden. [1][4]

  • Start-ups im Zahlungsverkehr

    mittel betroffen

    Gemeinsame Schnittstellen können Chancen eröffnen; Integrationsaufwand und regulierte Marktzugänge bleiben zu beachten. Es gibt keine hier belegte Sonderförderung für Start-ups. [1][9]

  • Menschen ohne Bankkonto, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

    stark betroffen

    Zusätzliche Bereitstellung, Barrierefreiheit und persönliche Hilfe sind vorgesehen; die konkrete Erreichbarkeit bleibt eine Umsetzungsfrage. [1][25]

  • Öffentliche Stellen und Kommunen

    mittel betroffen

    Öffentliche Zahlungsempfänger können betroffen sein; die Mitgliedstaaten erhalten Zuständigkeits- und Aufsichtsaufgaben. Der Entwurf verpflichtet nicht pauschal jede Kommune, eine eigene Digital-Euro-App anzubieten. [1]

  • EZB und nationale Zentralbanken

    stark betroffen

    Ausgabe, Standards, Abwicklungsinfrastruktur und Instrumente zur Guthabenbegrenzung werden rechtlich gerahmt. Diese Rollen folgen aus Entwurfstexten, nicht allein aus Projektankündigungen. [1][4]

  • Anbieter mit Sitz in EU-Staaten ohne Euro

    mittel betroffen

    Ihr Zugang und die Änderung der grenzüberschreitenden Zahlungsregeln sind Gegenstand eines eigenständigen Begleitverfahrens. [6]

  • Touristen und Menschen außerhalb des Euro-Raums

    mittel betroffen

    Zugang wäre je nach Aufenthalt und erforderlichen Vereinbarungen möglich; ein weltweit voraussetzungsloser Anspruch folgt daraus nicht. [1]

Vorher / Nachher

Öffentliches Geld für die Allgemeinheit [10][1]

Vorher

Zentralbankgeld steht der Allgemeinheit gegenwärtig in Form von Banknoten und Münzen zur Verfügung.

Nachher

Geplant: Eine digitale Form kommt hinzu.

Zahlung im Internet [2][1]

Vorher

Der digitale Euro steht als öffentliches Zahlungsmittel noch nicht zur Verfügung.

Nachher

Geplant: Zahlungen mit digitalem Zentralbankgeld werden möglich.

Vertragspartner [2][1]

Vorher

Aus dem Entwurf entsteht heute noch kein Anspruch auf ein Digital-Euro-Konto.

Nachher

Geplant: Banken und weitere Anbieter erbringen den Dienst; die EZB ist keine unmittelbare Vertragspartnerin für Zahlungsdienste.

Annahme im Handel [2][1]

Vorher

Es gibt noch keine aus diesem Vorschlag geltende Annahmepflicht.

Nachher

Geplant: Grundsätzliche Annahme mit geregelten Ausnahmen.

Gebühren [2][1]

Vorher

Der Entwurf begründet noch keinen durchsetzbaren Anspruch auf kostenlose Digital-Euro-Dienste.

Nachher

Geplant: Die erfassten Basisdienste für Privatpersonen sind kostenlos; Zusatzdienste und Händlerentgelte werden gesondert geregelt.

Datenspuren [2][1]

Vorher

Die Datenarchitektur eines ausgegebenen digitalen Euro kann noch nicht in der Breite beurteilt werden.

Nachher

Geplant: Unterschiedliche Regeln für Online-Zahlungen, Offline-Zahlungen und Auf- oder Entladen.

Bargeld [7][1]

Vorher

Banknoten und Münzen besitzen bereits den Status gesetzlicher Zahlungsmittel.

Nachher

Geplant: Ein eigener Paketvorschlag präzisiert Annahme, Zugang und Krisenvorsorge; der digitale Euro ergänzt Bargeld.

Auswirkungen

Direkte Folgen

  • Bei Einführung würden die erfassten Zahlungsempfänger grundsätzlich eine weitere Zahlungsart annehmen müssen. Die endgültigen Ausnahmen hängen vom Gesetzgebungsergebnis ab. [1][4]
  • Banken mit den im Vorschlag bezeichneten Kontodiensten müssten ihren erfassten Privatkunden auf Wunsch Basisdienste zum digitalen Euro anbieten. [1]

Wahrscheinliche Folgen

  • Anbieter und Handel müssten Technik und Abläufe anpassen. Wie aufwendig das wird, hängt von Endtext und Integration ab; eine belastbare Gesamtkostenzahl wird hier nicht angesetzt. [23][26]
  • Zusätzliche Zugänge und persönliche Hilfe könnten Menschen ohne gewöhnliches Bankkonto oder mit geringen digitalen Kenntnissen die Nutzung erleichtern. Ob das gelingt, hängt von der praktischen Erreichbarkeit ab. [1][25]

Umstrittene Folgen

  • Der BVR warnt vor der Verdrängung privater Angebote. Die EZB erwartet dagegen, dass gemeinsame Standards private Anbieter stärken können. Ein beobachteter Nettoeffekt liegt aus diesen Positionen nicht vor. [23][9]
  • Ob die geplante Datenarchitektur ausreichenden Schutz bietet, bleibt umstritten. Eine wissenschaftliche Kritik bezweifelt die Privatsphäre und die Sicherheit der Offline-Technik; gesetzliche Schutzregeln beweisen allein noch keine sichere Umsetzung. [27][1]

Langfristige Folgen

  • Eine breite Nutzung könnte die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsangeboten verringern. Das ist ein Ziel der Kommission, kein bereits eingetretener Erfolg. [8]
  • Eine Verlagerung von Bankeinlagen könnte Finanzierung und Stabilität der Banken beeinflussen. Bundesbank-Forschung sieht in einem Modell mit passenden Haltegrenzen auch Stabilitätsvorteile; dies ist keine Wirkungsmessung eines eingeführten digitalen Euro. [11]

Pro & Contra

Dafür

  • Eine öffentliche digitale Zahlungsoption kann Europas Handlungsfähigkeit stärken und eine Alternative zu privaten Anbietern schaffen. [8][23]

    Position von: Europäische Kommission; EU-Exekutive und Initiatorin des Vorschlags · mittel belegt

    Gegenargument: Ein zusätzliches System kann teuer sein; europäische private Alternativen könnten ähnliche Zahlungsprobleme lösen. Der strategische Zusatznutzen muss sich praktisch zeigen.

  • Kostenloser Basiszugang und hohe Akzeptanz können Verbraucherinteressen stärken. [25][3]

    Position von: BEUC; Verbraucherverbände · mittel belegt

    Gegenargument: Kostenfreiheit auf dem Papier reicht nicht, wenn versteckte Gebühren, unzugängliche Angebote oder komplizierte Nutzung bestehen bleiben.

  • Ein öffentliches Angebot ist nur nützlich, wenn es im Alltag gut zugänglich ist; zu enge Grenzen würden seinen Nutzen schwächen. [24][1]

    Position von: Finance Watch; NGO für Finanzmarktregulierung im öffentlichen Interesse · mittel belegt

    Gegenargument: Nutzbarkeit muss gegen Bankeinlagenabflüsse und Finanzstabilität abgewogen werden.

  • Bargeld und digitaler Euro können Wahlfreiheit und Widerstandsfähigkeit gemeinsam stärken. [19][27]

    Position von: EVP/EPP; parlamentarische Fraktion · mittel belegt

    Gegenargument: Ein Offline-Angebot ist technisch und organisatorisch anspruchsvoll. Aus einem gesetzlichen Ziel folgt keine ausfallsichere Umsetzung.

Dagegen

  • Ein zusätzliches öffentliches Bezahlsystem könnte private europäische Angebote verdrängen und Anpassungskosten verursachen. [23][9]

    Position von: BVR; Bankenverband mit wirtschaftlichem Interesse an Einlagen und Zahlungsverkehr · mittel belegt

    Gegenargument: Gemeinsame Infrastruktur kann privaten Anbietern auch europaweite Reichweite ermöglichen. Die behauptete Verdrängung ist nicht schon nachgewiesen.

  • Online-Datenkonzentration und Risiken sicherer Offline-Hardware werden nach Ansicht der untersuchenden Wissenschaftler nicht ausreichend gelöst. [27][1]

    Position von: Cannataci und Mitautoren; Wissenschaft, kritischer Preprint · mittel belegt

    Gegenargument: Gesetzliche Datenbegrenzung und technische Schutzmaßnahmen sind vorgesehen. Ob die Kritik die endgültige Architektur trifft, muss am aktuellen Enddesign geprüft werden.

  • Ohne verlässlich niedrigere Händlerkosten fehlt Unternehmen ein Anreiz, das neue Angebot aktiv zu unterstützen. [26][1]

    Position von: Ecommerce Europe; Handelsverband · mittel belegt

    Gegenargument: Begrenzte Gebühren und breite Nutzbarkeit sind gerade Ziele des Entwurfs; ein passender Endtext könnte den Einwand teilweise adressieren.

  • Die sichere Alternative zur Bankeinlage könnte in Stresslagen Geldabzüge erleichtern. [11][23]

    Position von: Bankeninteressen und wissenschaftliche Finanzstabilitätsanalyse; unterschiedliche Interessenlagen · mittel belegt

    Gegenargument: Die Bundesbank-Analyse kommt in ihrem Modell bei angemessener Begrenzung auch zu Stabilitätsvorteilen. Das Risiko ist gestaltungsabhängig.

Abstimmungsergebnis

Europäisches Parlament — Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen (Art. 72 GO), keine Annahme der Verordnung, 09.07.2026 · Namentliche Abstimmung [28][29][30][31][2]

AbstimmungsgegenstandEU-Rechtsakt

Gesamtergebnis

Dafür
416
Dagegen
169
Enthaltung
22
  • EKR / ECR (Konservative)Dagegen
  • Europa der Souveränen Nationen (ESN)Dagegen
  • EVP (Christdemokraten)Dafür
  • Fraktionslose Abgeordnete (NI)Dagegen
  • Grüne/EFADafür
  • Patrioten für Europa (PfE)Dagegen
  • Renew Europe (Liberale)Dafür
  • S&D (Sozialdemokraten)Dafür
  • The Left (Die Linke)Dafür

Stimmbegründungen

  • EVP (Christdemokraten)Dafür

    Unterstützung des Verhandlungsmandats; die Fraktion wirbt unmittelbar vor dem Plenarvotum für Bargeldschutz und eine zusätzliche europäische digitale Option.

    • Wahlfreiheit beim Bezahlen soll erhalten bleiben; digitaler Euro und Bargeld sollen sich ergänzen. [19]
    • Ein europäisches Angebot soll Abhängigkeiten von ausländischen Zahlungsanbietern reduzieren. [19]

    Die Fraktionserklärung stammt vom 2026-07-08. 27 von 163 abgegebenen Stimmen der Fraktion wichen von der Mehrheit ab (8 Nein, 19 Enthaltungen); 21 der 184 Mitglieder gaben keine Stimme ab.

  • S&D (Sozialdemokraten)Dafür

    Die Fraktion unterstützt den ausgehandelten Ausschussbericht als öffentliches europäisches Zahlungsangebot.

    • Europäische Souveränität und Schutz kleiner Händler vor der Marktmacht großer Zahlungsanbieter. [20]
    • Zugang auch ohne Bankkonto und Verbindung von Zugänglichkeit mit Datenschutz. [20]

    Die Erklärung stammt vom Ausschusstag 2026-06-23 und bezieht sich auf den Ausschussbericht, nicht gesondert auf die Plenarabstimmung. Alle 111 abgegebenen Stimmen waren Ja; 24 der 135 Mitglieder gaben keine Stimme ab.

  • Patrioten für Europa (PfE)Dagegen

    Alle 68 abgegebenen Stimmen: Nein zum Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen.

    Keine auf diese Abstimmung bezogene Stimmbegründung in den geöffneten Quellen. 17 der 85 Mitglieder gaben keine Stimme ab. Der im Protokoll verzeichnete Redebeitrag dieser Fraktion zum Beschluss wurde hier nicht ausgewertet.

  • EKR / ECR (Konservative)Dagegen

    Mehrheit Nein zum Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen: 44 von 66 abgegebenen Stimmen.

    Keine auf diese Abstimmung bezogene Stimmbegründung in den geöffneten Quellen. 22 von 66 abgegebenen Stimmen wichen von der Mehrheit ab (20 Ja, 2 Enthaltungen); die Mehrheit liegt genau bei zwei Dritteln. 18 der 84 Mitglieder gaben keine Stimme ab. Der im Protokoll verzeichnete Redebeitrag dieser Fraktion zum Beschluss wurde hier nicht ausgewertet.

  • Renew Europe (Liberale)Dafür

    Unterstützung eines souveränen, europaweit nutzbaren Zahlungsangebots.

    • Weniger strategische Abhängigkeit von US-Zahlungssystemen. [21]
    • Sichere Zahlungen online und offline im gesamten Euro-Raum bei fortbestehender Bargeldwahl. [21]

    Die Erklärung betrifft das Ausschussvotum vom 2026-06-23. 4 von 65 abgegebenen Stimmen der Fraktion wichen von der Mehrheit ab (4 Nein); 13 der 78 Mitglieder gaben keine Stimme ab.

  • Grüne/EFADafür

    Alle 49 abgegebenen Stimmen: Ja zum Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen.

    Keine auf diese Abstimmung bezogene Stimmbegründung in den geöffneten Quellen. 4 der 53 Mitglieder gaben keine Stimme ab. Der im Protokoll verzeichnete Redebeitrag dieser Fraktion zum Beschluss wurde hier nicht ausgewertet.

  • The Left (Die Linke)Dafür

    Mehrheit Ja zum Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen: 34 von 36 abgegebenen Stimmen.

    Keine auf diese Abstimmung bezogene Stimmbegründung in den geöffneten Quellen. 2 von 36 abgegebenen Stimmen wichen von der Mehrheit ab (2 Nein); 9 der 45 Mitglieder gaben keine Stimme ab. Der im Protokoll verzeichnete Redebeitrag dieser Fraktion zum Beschluss wurde hier nicht ausgewertet.

  • Europa der Souveränen Nationen (ESN)Dagegen

    Alle 25 abgegebenen Stimmen: Nein zum Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen.

    Keine auf diese Abstimmung bezogene Stimmbegründung in den geöffneten Quellen. 2 der 27 Mitglieder gaben keine Stimme ab. Der im Protokoll verzeichnete Redebeitrag dieser Fraktion zum Beschluss wurde hier nicht ausgewertet.

  • Fraktionslose Abgeordnete (NI)Dagegen

    Häufigste abgegebene Stimmart: Nein (18 von 24; außerdem 5 Ja und 1 Enthaltung).

    Fraktionslose bilden keine Fraktion und haben keine gemeinsame Linie. Es wird weder eine kollektive Begründung noch eine Abweichung ausgewiesen. 4 der 28 fraktionslosen Mitglieder gaben keine Stimme ab. Die im Protokoll verzeichneten Beiträge aller acht Fraktionen wurden hier nicht ausgewertet.

So liest man diese Abstimmung →

Zeitlicher Verlauf

  1. Kommissionsvorschlag veröffentlicht [1][2]

    Einbringung des Hauptvorschlags COM(2023) 369 final.

  2. Ausschussüberweisung im EP bekannt gegeben [2]

    Das Verfahren geht in die parlamentarische Ausschussberatung.

  3. Fortführung nach der Europawahl [2]

    Das EP nimmt die Arbeit aus der vorherigen Wahlperiode wieder auf.

  4. Neuer Berichterstatter [2]

    Fernando Navarrete Rojas wird im federführenden ECON-Ausschuss benannt.

  5. Mandatstexte des Rates an den AStV übermittelt [4][6][7]

    Das Generalsekretariat des Rates übermittelt dem Ausschuss der Ständigen Vertreter die Texte ST 16695/25, ST 16696/25 und ST 16697/25 als „Mandate for negotiations with the European Parliament“. Wann sie gebilligt wurden, ist hier nicht belegt.

  6. ECON stimmt ab [2]

    Ausschussabstimmung und Beschluss zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen.

  7. Ausschussbericht vorgelegt [2][3]

    A10-0185/2026 wird für das Plenum eingereicht.

  8. Verhandlungsentscheidung im Plenum angekündigt [2]

    Bekanntgabe nach Artikel 72 der EP-Geschäftsordnung.

  9. Plenum billigt Aufnahme der Verhandlungen [2][28][31]

    Namentliche Abstimmung über den Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen (Art. 72 GO); keine erste Lesung, keine Annahme der Verordnung.

Häufige Fragen

Gilt das schon für mich?

Aus dem beratenen Vorschlag entstehen dir heute noch keine neuen Pflichten. Die EU verhandelt noch über die Regeln. [2][9]

Muss ich den digitalen Euro benutzen?

Geplant ist eine zusätzliche Wahl beim Bezahlen. Du müsstest ihn nicht besitzen oder nutzen. Für Geschäfte kann dagegen eine Annahmepflicht gelten. [8][1]

Wird Bargeld abgeschafft?

Der Vorschlag soll Bargeld ergänzen. Ein eigener Vorschlag soll die Annahme und den Zugang zu Bargeld stärken. [1][7]

Ist das nur ein normales Guthaben auf dem Bankkonto?

Nein. Geplant ist Geld, für das eine Zentralbank einsteht. Den Zahlungsdienst würdest du trotzdem über eine Bank oder einen anderen zugelassenen Anbieter nutzen. [1]

Kostet mich das etwas?

Die erfassten grundlegenden Dienste sollen für Privatpersonen kostenlos sein. Für zusätzliche Leistungen können Kosten entstehen. Für Geschäfte gelten eigene Gebührenregeln. [1][3]

Kann dann jeder sehen, was ich kaufe?

Vollständige Anonymität ist für Zahlungen mit Internet nicht geplant. Für Zahlungen ohne Internet gelten strengere Regeln für die Speicherung von Zahlungsdaten. Daten zum Auf- und Entladen würden aber erfasst. [1]

Wie viel Geld dürfte ich halten, und wann geht es los?

Ein genauer Höchstbetrag und ein verbindlicher Starttermin stehen aus den hier geprüften Entwürfen nicht fest. Eine neue Meldung über Tests wäre noch kein allgemeiner Nutzungsstart. [1][2]

Was passiert, wenn ein Geschäft die Zahlung ablehnt?

Heute gibt es aus diesem Entwurf noch keine neue Pflicht. Geplant sind Ausnahmen und nationale Regeln für Sanktionen. Ein einheitliches EU-Bußgeld in bestimmter Höhe nennt der Kommissionsvorschlag dafür nicht. [1]

Quellen

  1. [1]Vorschlag zur Einführung des digitalen Euro — COM(2023) 369 final — Europäische Kommission; amtlich übermittelt durch das Generalsekretariat des Rates, ST 11605/23; COM(2023) 369 final; insbesondere Art. 3–17, 22–24, 34–42; Verweise auf Anhänge ↩
  2. [2]Legislative Observatory — Establishment of the digital euro — Europäisches Parlament, Status; Key events; Technical information; Documentation gateway ↩
  3. [3]Document summary — Establishment of the digital euro — Europäisches Parlament, Legislative Observatory, Subject matter; Issuance; Data protection; Distribution model; Fees and charges; Quantitative limits ↩
  4. [4]Mandate for negotiations — Establishment of the digital euro — Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat, ST 16695/25; insbesondere Art. 4–5, 9, 16–17d, 42 ↩
  5. [6]Mandate for negotiations — Digital euro services by non-Euro area payment service providers — Rat der Europäischen Union, ST 16696/25; 2023/0211(COD); Titel und operative Bestimmungen über Bereitstellung und Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230 ↩
  6. [7]Mandate for negotiations — Legal tender of euro banknotes and coins — Rat der Europäischen Union, ST 16697/25; 2023/0208(COD); Erwägungsgründe 2–4; Art. 7–8a ↩
  7. [8]Digital euro — What the EU is doing and why — Europäische Kommission, DG FISMA, What the EU is doing and why; Frequently asked questions ↩
  8. [9]Money in the digital age: digital euro, tokenisation and the role of central banks — Europäische Zentralbank; Piero Cipollone, A platform payment service providers can build on; Where the project stands ↩
  9. [10]Building Resilience in the Digital Age: The Strategic Value of a Digital Euro for Cyprus and Europe — Central Bank of Cyprus; Stelios Georgakis, Adapting central bank money to a digital world; Abschnitt zum aktuellen Projektstand ↩
  10. [11]Wird der digitale Euro die Finanzstabilität stärken? Ja, innerhalb gewisser Grenzen — Deutsche Bundesbank; Rhys Bidder, Timothy Jackson und Matthias Rottner, Research Brief 66; Einleitung und Modellschlussfolgerungen ↩
  11. [12]Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro — Europäische Zentralbank, FAQ-Übersicht; Datumsangabe und Fragen zu Funktion, Privatsphäre und Projektfortschritt ↩
  12. [19]Europe needs both cash and the digital euro — don’t block it — EVP/EPP-Fraktion im Europäischen Parlament, Erklärungen von Fernando Navarrete Rojas und Markus Ferber ↩
  13. [20]Die S&D-Fraktion hat beim digitalen Euro alles richtig gemacht: Schutz der Händler und der Souveränität Europas — S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, Erklärungen von Nikos Papandreou und Jonás Fernández ↩
  14. [21]Independence from US payment systems: today’s vote on the digital euro — Renew Europe, Erklärung von Gilles Boyer ↩
  15. [22]Establishment of the digital euro — Vote 195719 — HowTheyVote.eu, Vote result; Political Groups; Sources; Gegenstand „Décision d’engager des négociations interinstitutionnelles“ ↩
  16. [23]Digitaler Euro muss Mehrwerte bieten — Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken; bereitgestellt im Bundestags-Lobbyregister, S. 1–2; Mehrwerte, Integration, Kosten und mögliche Verdrängung ↩
  17. [24]Getting the digital euro right — Finance Watch, Key Takeaways; Abschnitte I–V ↩
  18. [25]Digital Euro — Next steps — BEUC, europäischer Verbraucherverband, BEUC-X-2026-076; S. 1–2; im Dokument als August 2026 datiert, ohne genauen Tag ↩
  19. [26]Political and technical progress on the Digital Euro — Ecommerce Europe, Verhandlungsfortschritt und Ecommerce Europe’s position ↩
  20. [27]Digital Euro: Frequently Asked Questions Revisited — Joe Cannataci, Benjamin Fehrensen, Mikolai Gütschow, Özgür Kesim und Bernd Lucke; arXiv, arXiv:2601.18644, Versionshistorie und Abstract; ergänzend gelesener HTML-Volltext v1, Abschnitte 3–7: https://arxiv.org/html/2601.18644v1 ↩
  21. [28]Entscheidung MTG-PL-2026-07-09-DEC-195719 — A10-0185/2026, Beschluss über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen — Europäisches Parlament, Open-Data-Portal, Eintrag `eli/dl/event/MTG-PL-2026-07-09-DEC-195719`: activity_label, decision_method, decision_outcome, number_of_votes_favor/against/abstention, number_of_attendees, had_voter_favor/against/abstention ↩
  22. [29]Protokoll — Anhang: Ergebnis der namentlichen Abstimmungen, Donnerstag, 9. Juli 2026 (P10_PV(2026)07-09(RCV)) — Europäisches Parlament, PE 790.738; Punkt 1.1 „A10-0185/2026 - Fernando Navarrete Rojas - Beschluss über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen“ (Abstimmung 195719); Fassung vom 2026-07-24; maschinenlesbar auch als https://data.europarl.europa.eu/distribution/doc/PV-10-2026-07-09-RCV_fr.xml ↩
  23. [30]Protokoll — Anhang: Ergebnisse der Abstimmungen, Donnerstag, 9. Juli 2026 (P10_PV(2026)07-09(VOT)) — Europäisches Parlament, Punkt 1 (A10-0183/2026, ohne NA) und Punkt 2 (A10-0185/2026, NA, 416, 169, 22; „Anträge auf namentliche Abstimmung – PfE: Schlussabstimmung“); Fassung vom 2026-09-21 ↩
  24. [31]Protokoll — Donnerstag, 9. Juli 2026 (P10_PV(2026)07-09) — Europäisches Parlament, Punkt 9 Abstimmungsstunde; 9.1 (2023/0211(COD), A10-0183/2026) und 9.2 (2023/0212(COD), A10-0185/2026), jeweils „Beschluss über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen (… Artikel 72 Absatz 2 GO) – Gebilligt“; Fassung vom 2026-10-09 ↩
  25. [32]Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro (A10-0185/2026) — Europäisches Parlament, Ausschuss für Wirtschaft und Währung, A10-0185/2026, PE778.136v03-00; Änderungsantrag 1, Art. 4 Abs. 2 (nur diese Stelle und das Deckblatt wurden gelesen) ↩
  26. [33]Abgeordnete der 10. Wahlperiode — Personendatensätze mit Mitgliedschaften — Europäisches Parlament, Open-Data-Portal, Liste (746 Personen) und je Person `https://data.europarl.europa.eu/api/v2/meps/{id}`, Feld hasMembership: Mitgliedschaften in org/ep-10 und EU_POLITICAL_GROUP mit Zeitraum, der 2026-07-09 einschließt ↩

Was kann ich tun?

  • Fragen an die EU stellen

    Das Europe-Direct-Kontaktzentrum der EU beantwortet Fragen per Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11. Laut der Seite gibt es in der Regel innerhalb von drei Werktagen eine Antwort; die Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.

Glossar

Digitaler Euro
Geplante digitale Form des Euro, die Zentralbanken ausgeben könnten.
Zentralbankgeld
Geld, für dessen Betrag eine Zentralbank unmittelbar einsteht.
Geschäftsbankgeld / Giralgeld
Guthaben bei einer gewöhnlichen Bank; im Vorschlag von digitalem Zentralbankgeld unterschieden.
Gesetzliches Zahlungsmittel
Zahlungsmittel, das im vorgesehenen Geltungsbereich grundsätzlich zur Begleichung einer Geldschuld angenommen werden muss; Ausnahmen können gelten.
Zahlungsdienstleister
Zugelassener Anbieter von Zahlungsdiensten, zum Beispiel eine Bank.
Haltegrenze
Höchstbetrag, den eine Person als digitalen Euro besitzen dürfte; kein allgemeines monatliches Ausgabenbudget.
Offline-Zahlung
Zahlung in räumlicher Nähe, bei der die Abwicklung auf den Geräten von Zahler und Empfänger stattfindet.
Bedingte Zahlung
Zahlung, die nach Eintritt einer vorher vereinbarten Bedingung automatisch ausgelöst wird.
Programmierbares Geld
Geld mit eingebauten Einschränkungen seiner Verwendung; laut Vorschlag soll der digitale Euro gerade nicht so gestaltet werden.
Verhandlungsmandat
Erlaubnis und inhaltliche Grundlage, mit den anderen EU-Gesetzgebern über einen Text zu verhandeln; noch kein endgültiger Rechtsakt.
Trilog
Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission über einen gemeinsamen Gesetzestext.
CELEX
Eindeutige Dokumentkennung in der EU-Rechtsdatenbank; 52023PC0369 bezeichnet hier den Kommissionsvorschlag.
Erste Lesung
Verfahrensstufe des EU-Parlaments; die amtliche Akte führt den entsprechenden Standpunkt im Hauptverfahren noch als ausstehend.

Korrekturen & Aktualisierungen

Bisher keine Korrekturen oder Aktualisierungen an diesem Dossier.

Fehler melden

Etwas falsch, veraltet oder unklar? Sag uns Bescheid — am besten mit Quelle oder Beleg, damit wir die Korrektur prüfen können. Belegte Korrekturen halten wir im Dossier sichtbar fest.

Hinweis per E-Mail senden