GEAS-Anpassungsgesetz — Nationale Umsetzung der EU-Asylreform
Das Gesetz überführt die EU-Asylreform in deutsches Recht, regelt Grenzverfahren an Flughäfen und passt das Asylbewerberleistungsrecht an.
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In 60 Sekunden
- Worum geht es?
- Das Gesetz passt das deutsche Asyl-, Aufenthalts- und Sozialleistungsrecht an die neue europäische Asylgesetzgebung (GEAS) an. Ziel ist die Vereinheitlichung von Verfahren, Fristen und behördlichen Standards innerhalb der Europäischen Union.
- Wichtigste Änderung
- An internationalen Verkehrsflughäfen werden verpflichtende Grenzverfahren für Asylsuchende aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote eingeführt. Zugleich werden Leistungen bei Weiterwanderung innerhalb der EU (Sekundärmigration) eingeschränkt und biometrische Daten für Eurodac ab sechs Jahren erfasst.
- Wer ist betroffen?
- Schutzsuchende an Flug- und Seehäfen, Personen im Dublin- und AMMVO-Verfahren, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundespolizei, Verwaltungsgerichte sowie Bundesländer und kommunale Sozialbehörden.
Die Zusammenfassung
Mit dem im April 2026 ausgefertigten GEAS-Anpassungsgesetz vollzieht der Bundesgesetzgeber die Anpassung des nationalen Rechts an das im Mai 2024 beschlossene Reformpaket des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Da die europäischen Verordnungen – insbesondere die Asylverfahrensverordnung (VO 2024/1348), die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (VO 2024/1351) und die Eurodac-Verordnung (VO 2024/1358) – in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, dient das Mantelgesetz vorrangig dazu, entgegenstehende Altvorschriften im Asylgesetz aufzuheben und nationale Zuständigkeiten auszugestalten. [1][2][3][8][9]
Ein zentrales Element bildet das Grenzverfahren an Verkehrsflughäfen nach § 18a AsylG in Verbindung mit Art. 42 ff. der Asylverfahrensverordnung. Für Asylsuchende, die aus Herkunftsstaaten mit einer unionsweiten Schutzquote von unter 20 Prozent einreisen oder über ihre Identität täuschen, ist dieses Schnellverfahren zwingend vorgesehen. Für die Prüfung des Schutzgesuchs durch das BAMF gilt eine Regelfrist von höchstens acht Wochen; die Gesamtdauer des Grenzverfahrens beträgt maximal zwölf Wochen (bzw. 16 Wochen bei bestimmten Überstellungen). Während des Verfahrens gilt die juristische Fiktion der Nichteinreise, verbunden mit einer Standortverpflichtung im Transitbereich. [1][2][8][21]
Zur Begrenzung von Sekundärmigration führt § 1 Abs. 4 AsylbLG Leistungsausschlüsse für Personen ein, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz gewährt wurde oder deren Asylantrag im Dublin-Verfahren als unzulässig abgelehnt wurde. Überbrückungsleistungen für Rückreise und Verpflegung werden grundsätzlich für höchstens zwei Wochen erbracht; Ausnahmen bei gerichtlichem Eilschutz, Härtefallhilfen sowie Bedarfe minderjähriger Kinder bleiben gesetzlich gewahrt. Für Personen in Aufnahmeeinrichtungen kann bei vermuteter Fluchtgefahr für die Nachtzeit eine Wohnpflicht angeordnet werden. [1][2][3][17]
Rechtsmittelfristen im Grenzverfahren sind beschleunigt: Eilanträge müssen innerhalb einer Woche gestellt werden; die Gerichte sollen binnen zwei Wochen entscheiden. Für den finanziellen und personellen Vollzug weist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 21/4321) einmalige Sachausgaben von 149,74 Millionen Euro, dauerhafte jährliche Sachkosten von bis zu 57,6 Millionen Euro sowie 31,4 Millionen Euro für mindestens 271,8 zusätzliche Planstellen bei BAMF und Bundespolizei aus. [2][4][19]
Was steht wirklich drin?
Verpflichtende Asylgrenzverfahren an Verkehrsflughäfen [1][2][8][21]
Asylsuchende, die über einen internationalen Verkehrsflughafen einreisen und aus Staaten mit einer unionsweiten Anerkennungsquote unter 20 Prozent stammen oder falsche Angaben machen, durchlaufen ihr Verfahren im Transitbereich. Für das BAMF gilt eine Regelfrist von acht Wochen; die Gesamtdauer des Grenzverfahrens beträgt höchstens zwölf Wochen (Art. 51 VO 2024/1348). Fundstelle: § 18a Abs. 1 und Abs. 1a AsylG n. F. i. V. m. Art. 42, 43, 45, 51 VO (EU) 2024/1348.
Fiktion der Nichteinreise und Standortpflicht [1][8][21]
Während des Grenzverfahrens dürfen Schutzsuchende den Transitbereich nicht verlassen. Juristisch gelten sie als noch nicht eingereist. Ihr Aufenthalt ist auf einen bestimmten Standort beschränkt (§ 18a Abs. 6 AsylG); eine Freiheitsentziehung im Sinne einer förmlichen Haft nach §§ 69 ff. AsylG erfordert eine gesonderte richterliche Einzelfallprüfung. Fundstelle: § 18a Abs. 1a, Abs. 6 AsylG n. F. i. V. m. Art. 44 VO (EU) 2024/1348.
Leistungsausschlüsse bei Sekundärmigration [2][3][17]
Personen, denen in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits internationaler Schutz zuerkannt wurde oder deren Dublin-Verfahren als unzulässig abgelehnt wurde, erhalten grundsätzlich keine regulären AsylbLG-Leistungen mehr. Überbrückungsleistungen für Rückreise und Verpflegung werden für bis zu zwei Wochen gewährt; Härtefallhilfen und Bedarfe minderjähriger Kinder bleiben gesetzlich möglich. Fundstelle: § 1 Abs. 4 AsylbLG n. F. i. V. m. § 1a AsylbLG.
Wohnpflicht und Nachtzeit-Regel bei Fluchtgefahr [1][2][3]
Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen oder Minderjährigen mit Sorgeberechtigten in Sekundärmigrationszentren kann bei widerleglich vermuteter Fluchtgefahr eine Pflicht angeordnet werden, die Unterkunft zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) für sechs bzw. bis zu zwölf Monate nicht zu verlassen. Fundstelle: § 44 Abs. 1a, § 68 Abs. 4 AsylG n. F.
Widerlegliche Vermutung bei Heimatreisen [1][2]
Reist eine anerkannte schutzberechtigte Person in ihr Herkunftsland zurück, begründet das Gesetz eine widerlegliche gesetzliche Vermutung, dass die Verfolgungsfurcht weggefallen ist. Dies gilt nicht, wenn die Reise nachweislich sittlich zwingend geboten war. Fundstelle: § 73b Abs. 1a AsylG n. F.
Fristen für Eilrechtsschutz im Grenzverfahren [1][2][8]
Wird ein Asylantrag im Grenzverfahren abgelehnt oder als offensichtlich unbegründet eingestuft, muss ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht innerhalb einer Woche erhoben werden. Das Gericht soll grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen über den Eilantrag entscheiden. Fundstelle: § 18a Abs. 4 AsylG n. F. i. V. m. § 74 Abs. 1 AsylG n. F. und Art. 68 VO (EU) 2024/1348.
Erweiterung der Eurodac-Erfassung ab sechs Jahren [2][7][13]
Zur Vermeidung von Mehrfachanträgen und Sekundärmigration werden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) von Schutzsuchenden bereits ab Vollendung des sechsten Lebensjahres erhoben und in der europäischen Eurodac-Datenbank gespeichert. Fundstelle: Art. 15 VO (EU) 2024/1358 i. V. m. BGBl. 2026 I Nr. 112.
Gesundheitsversorgung Minderjähriger im GKV-Umfang [2][12][18]
Minderjährige Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen zur Krankenbehandlung im vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Maßgaben des Gesetzentwurfs und der Beschlussempfehlung. Fundstelle: BT-Drs. 21/4321, S. 42 i. V. m. Art. 22 Abs. 2 RL (EU) 2024/1346.
Betroffene Gruppen
Schutzsuchende an internationalen Verkehrsflughäfen
stark betroffenAsylsuchende aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote verbleiben während der gesamten Verfahrensdauer im Transitbereich und unterliegen verkürzten Fristen für Rechtsmittel. [1][8][21]
Personen im Dublin- und Sekundärmigrationsverfahren
stark betroffenSchutzsuchende mit Vor-Schutz oder anhängigem Verfahren in einem anderen EU-Staat sind von Leistungsausschlüssen im AsylbLG und möglichen Aufenthaltsbeschränkungen zur Nachtzeit betroffen. [2][3][17]
Geflüchtete Minderjährige und Familien
stark betroffenKinder erhalten einen erweiterten Krankenversicherungsschutz im GKV-Umfang, werden jedoch ab dem sechsten Lebensjahr biometrisch in Eurodac erfasst. [2][7][12][13]
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) & Bundespolizei
stark betroffenErheblicher personeller und organisatorischer Mehraufwand durch die Einrichtung ständiger Screening- und Grenzprüfstellen an Flughäfen sowie Umsetzung des Stellenaufwuchses. [1][2][21]
Verwaltungsgerichte
mittel betroffenVerwaltungsrichterinnen und -richter müssen über Eilanträge im Grenzverfahren innerhalb kurzer Fristen entscheiden und unmittelbar anwendbares Unionsrecht auslegen. [1][2][4]
Bundesländer und kommunale Sozialbehörden
mittel betroffenLänder und Kommunen vollziehen die Neuregelungen bei Aufnahmeeinrichtungen, Wohnpflichten und den differenzierten Leistungsausschlüssen nach dem AsylbLG. [2][3][17]
Vorher / Nachher
Flughafen-Grenzverfahren [1][2][8][21]
Fakultatives Verfahren nach altem § 18a AsylG mit kurzer BAMF-Entscheidungsfrist von zwei Tagen, primär angewandt bei fehlenden Ausweispapieren.
Verpflichtendes Grenzverfahren nach Art. 42 ff. VO 2024/1348 bei Schutzquoten unter 20 Prozent oder Täuschung; BAMF-Prüffrist bis zu acht Wochen, Gesamtdauer bis zu zwölf Wochen.
Fiktion der Nichteinreise und Höchstdauer [1][8][21]
Fiktion der Nichteinreise endete nach maximal 19 Tagen; konnte das Gericht bis dahin nicht entscheiden, durfte die Person einreisen.
Fiktion der Nichteinreise und Standortpflicht gelten für die gesamte Dauer des Grenzverfahrens von bis zu zwölf Wochen (im Überstellungsfall bis zu 16 Wochen).
Sozialleistungen bei Schutz in einem anderen EU-Staat [2][3][17]
Eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Existenzminimums.
Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG bei anderweitigem EU-Schutz oder unzulässigem Dublin-Bescheid; Beschränkung auf maximal zweiwöchige Überbrückungshilfen zur Ausreise.
Unterbringung und Fluchtgefahr bei Sekundärmigration [1][2][3]
Unterbringung in regulären Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder ohne gesetzliche Vermutung von Fluchtgefahr.
Zuweisung in spezielle Sekundärmigrationszentren mit gesetzlich vermuteter Fluchtgefahr und möglicher Nachtresidenzpflicht von 22 bis 6 Uhr (§ 68 Abs. 4 AsylG).
Auswirkungen
Direkte Folgen
- Asylsuchende aus Staaten mit einer Schutzquote unter 20 Prozent an Verkehrsflughäfen durchlaufen unmittelbar ein beschleunigtes Verfahren im Transitbereich vor einer formalen Einreise. Personen mit Schutz in einem anderen Mitgliedstaat verlieren reguläre Geldleistungen nach dem AsylbLG. [1][2][8][17]
Wahrscheinliche Folgen
Umstrittene Folgen
- Ob Leistungsausschlüsse und Sekundärmigrationszentren Weiterwanderung wirksam eindämmen, ist umstritten: Die CDU/CSU-Fraktion erwartet das; Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sehen Risiken für das Existenzminimum und eine Darlegungslast der Betroffenen. Belastbare Daten zur Wirkung liegen noch nicht vor. [2]
Langfristige Folgen
- Umfassende Digitalisierung und Vernetzung der europäischen Asyl- und Grenzverwaltung über Eurodac und das Schengener Informationssystem. Für den Bund entstehen laut BT-Drs. 21/4321 einmalig 149,74 Millionen Euro Sachausgaben, bis zu 57,6 Millionen Euro jährliche Sachkosten sowie 31,4 Millionen Euro Personalmittel für mindestens 271,8 Planstellen. [2][7][13]
Pro & Contra
Dafür
Die Reform setzt die europäischen Zuständigkeitsregeln durch, schafft verbindlichere Fristen, bessere Vollzugsinstrumente und einheitliche Verfahren an den Außengrenzen. [2][4]
Position von: CDU/CSU-Bundestagsfraktion · mittel belegt
Gegenargument: Die Fraktion Die Linke erwartet Umsetzungsprobleme und organisatorisches Chaos in den Ländern, die sich nach eigener Auskunft nicht ausreichend vorbereitet sähen; die Reform führe eher zu Unsicherheit als zu geordneter Praxis.
Sekundärmigrationszentren und eine Vermutungsregel zur freiwilligen Ausreise in Dublin-Fällen sollen Weiterwanderung innerhalb der EU eindämmen; Betroffene können das Gegenteil darlegen. [2]
Position von: CDU/CSU-Bundestagsfraktion · mittel belegt
Gegenargument: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält entgegen, dass die Betroffenen im Zweifel die Darlegungslast für eine unverschuldete Lage trügen und dadurch unverschuldet in Armut geraten könnten.
Das Paket verbindet hohe Verfahrens- und Menschenrechtsstandards mit einem Solidaritätsmechanismus in Europa; national kommen ein Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten und der gleiche Zugang aller Kinder zur gesetzlichen Krankenversicherung hinzu. [2][4]
Position von: SPD-Bundestagsfraktion · mittel belegt
Gegenargument: Die AfD-Fraktion kritisiert, dass sich Mitgliedstaaten durch Geldzahlungen oder andere Leistungen von der Aufnahme freikaufen könnten und die Hauptlast de facto erneut bei Deutschland liege.
Dagegen
Sekundärmigrationszentren und Ausgangssperren sperren schutzsuchende Menschen de facto weg; in bestimmten Konstellationen könnten sie freiheitsentziehend sein und einen Richtervorbehalt erfordern. [2]
Position von: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen · mittel belegt
Gegenargument: Die Koalitionsfraktionen verweisen auf das Monitoring durch das Deutsche Institut für Menschenrechte und darauf, dass eine Inhaftierung von Kindern nur als Ultima Ratio mit Richtervorbehalt in Betracht komme.
Der Leistungsausschluss in Dublin-Fällen widerspricht der Rechtsprechung, nach der das soziokulturelle Existenzminimum migrationspolitisch nicht relativierbar ist. [2]
Position von: Fraktion Die Linke · mittel belegt
Gegenargument: Die CDU/CSU-Fraktion hält die Regelung für vereinbar mit der Rechtsprechung, weil sie als Vermutung ausgestaltet sei, dass die Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat möglich ist, und die betroffene Person das Gegenteil darlegen könne.
Die Reform reicht nicht aus: Die Grenzverfahren erfassen nur eine Minderzahl der Ankommenden, und an der Zuwanderung über faktisch offene Grenzen ändert das Gesetz nichts. [2][4]
Position von: AfD-Bundestagsfraktion · mittel belegt
Gegenargument: Die Koalitionsfraktionen verweisen darauf, dass die Reform das europäische Asylsystem ordne und ihr Erfolg davon abhänge, dass die anderen Mitgliedstaaten Grenzverfahren einrichten und die Länder die neuen Möglichkeiten nutzen.
Abstimmungsergebnis
Deutscher Bundestag, 27.02.2026 · Namentliche Abstimmung [4][5][20]
Gesamtergebnis
Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung
Reihenfolge: links die Fraktionen mit Ja-Mehrheit, rechts die mit Nein-Mehrheit, die stärkste jeweils außen. Das ist eine Sortierung, keine Wertung, und nicht die echte Sitzordnung im Plenarsaal.
Wo ein Abgeordneter im Keil sitzt, hat keine Bedeutung; die Sitze einer Fraktion sind nur nach Stimme gruppiert.
Wer wie gestimmt hat
- CDU/CSU208 SitzeDafür
Ja (203)
- Knut Abraham
- Anna Aeikens
- Norbert Maria Altenkamp
- Philipp Amthor
- Tijen Ataoğlu
- Artur Auernhammer
- Peter Aumer
- Cornell-Anette Babendererde
- Dorothee Bär
- Thomas Bareiß
- Günter Baumgartner
- Sascha van Beek
- Melanie Bernstein
- Peter Beyer
- Marc Biadacz
- Steffen Bilger
- Florian Bilic
- Leif Erik Bodin
- Simone Borchardt
- Caroline Bosbach
- Frederik Bouffier
- Michael Brand (Fulda)
- Reinhard Brandl
- Silvia Breher
- Ralph Brinkhaus
- Lutz Brinkmann
- Carsten Brodesser
- Marlon Bröhr
- Benedikt Büdenbender
- Yannick Bury
- Sandra Carstensen
- Gitta Connemann
- Wolfgang Dahler
- Ellen Demuth
- Alexander Dobrindt
- Michael Donth
- Florian Dorn
- Hülya Düber
- Hansjörg Durz
- Joachim Ebmeyer
- Ralph Edelhäußer
- Lars Ehm
- Alexander Engelhard
- Martina Englhardt-Kopf
- Thomas Erndl
- Bastian Ernst
- Hermann Färber
- Uwe Feiler
- Christoph Frauenpreiß
- Thorsten Frei
- Michael Frieser
- Wilhelm Gebhard
- Jonas Geissler
- Fabian Gramling
- Adrian Grasse
- Inge Gräßle
- David Gregosz
- Serap Güler
- Georg Günther
- Fritz Güntzler
- Olav Gutting
- Christian Haase
- Florian Hahn
- Heiko Hain
- Jürgen Hardt
- Matthias Hauer
- Mechthild Heil
- Mark Helfrich
- Marc Henrichmann
- Diana Herbstreuth
- Ansgar Heveling
- Susanne Hierl
- Matthias Hiller
- Christian Hirte
- Alexander Hoffmann
- Philip M. A. Hoffmann
- Hendrik Hoppenstedt
- Franziska Hoppermann
- Michael Hose
- Anne Janssen
- Thomas Jarzombek
- Alexander Jordan
- Andreas Jung
- Nicklas Kappe
- Anja Karliczek
- Ronja Kemmer
- Roderich Kiesewetter
- Michael Kießling
- Georg Kippels
- Ottilie Klein
- Julia Klöckner
- Axel Knoerig
- Daniel Kölbl
- Hans Koller
- Anne König
- Markus Koob
- Stefan Korbach
- Carsten Körber
- Konrad Körner
- Gunther Krichbaum
- Lukas Krieger
- Günter Krings
- Tilman Kuban
- Ulrich Lange
- Armin Laschet
- Silke Launert
- Andreas Lenz
- Andrea Lindholz
- Carsten Linnemann
- Patricia Lips
- Jan-Marco Luczak
- Daniela Ludwig
- Saskia Ludwig
- Klaus Mack
- Andreas Mattfeldt
- Stephan Mayer (Altötting)
- Volker Mayer-Lay
- Michael Meister
- Friedrich Merz
- Jan Metzler
- Mathias Middelberg
- Christian Moser
- Axel Müller
- Florian Müller
- Sepp Müller
- Carsten Müller (Braunschweig)
- Stefan Nacke
- Wilfried Oellers
- Florian Oest
- Harald Orthey
- Florian Oßner
- Josef Oster
- Thomas Pauls
- Stephan Pilsinger
- Christoph Ploß
- Martin Plum
- Jan-Wilhelm Pohlmann
- Oliver Pöpsel
- David Preisendanz
- Thomas Rachel
- Kerstin Radomski
- Alexander Radwan
- Alois Rainer
- Pascal Reddig
- Henning Rehbaum
- Markus Reichel
- Lars Rohwer
- Johannes Rothenberger
- Norbert Röttgen
- Stefan Rouenhoff
- Thomas Röwekamp
- Albert Rupprecht
- Catarina dos Santos-Wintz
- Carl-Philipp Sassenrath
- Christiane Schenderlein
- Henri Schmidt
- Sebastian Schmidt
- Patrick Schnieder
- Felix Schreiner
- Marvin Schulz
- Detlef Seif
- Nora Seitz
- Thomas Silberhorn
- Björn Simon
- Tino Sorge
- Jens Spahn
- Katrin Staffler
- Wolfgang Stefinger
- Albert Stegemann
- Sebastian Steineke
- Johannes Steiniger
- Christian Frhr. von Stetten
- Stephan Stracke
- Katja Strauss-Köster
- Hendrik Streeck
- Christina Stumpp
- Vivian Tauschwitz
- Roland Theis
- Hans Theiss
- Alexander Throm
- Astrid Timmermann-Fechter
- Kerstin Vieregge
- Oliver Vogt
- Johannes Volkmann
- Christoph de Vries
- Johann David Wadephul
- Siegfried Walch
- Nina Warken
- Anja Weisgerber
- Maria-Lena Weiss
- Kai Whittaker
- Johannes Wiegelmann
- Klaus Wiener
- Klaus-Peter Willsch
- Johannes Winkel
- Elisabeth Winkelmeier-Becker
- Tobias Winkler
- Mechthilde Wittmann
- Mareike Lotte Wulf
- Emmi Zeulner
- Paul Ziemiak
- Nicolas Zippelius
- Vanessa Zobel
Nein (0)
keine
Enthaltung (0)
keine
Nicht abgegeben (5)
- Stephan Albani
- Reza Asghari
- Thomas Gebhart
- Jens Lehmann
- Dieter Stier
- SPD120 SitzeDafür
Ja (106)
- Reem Alabali Radovan
- Daniel Baldy
- Sören Bartol
- Bärbel Bas
- Jens Behrens
- Daniel Bettermann
- Jakob Blankenburg
- Hendrik Bollmann
- Isabel Cademartori
- Lars Castellucci
- Jürgen Coße
- Hakan Demir
- Esther Dilcher
- Sabine Dittmar
- Felix Döring
- Falko Droßmann
- Sonja Eichwede
- Wiebke Esdar
- Saskia Esken
- Johannes Fechner
- Sebastian Fiedler
- Martin Gerster
- Angelika Glöckner
- Bettina Hagedorn
- Metin Hakverdi
- Sebastian Hartmann
- Hubertus Heil (Peine)
- Frauke Heiligenstadt
- Gabriela Heinrich
- Nadine Heselhaus
- Heike Heubach
- Jasmina Hostert
- Frank Junge
- Oliver Kaczmarek
- Elisabeth Kaiser
- Macit Karaahmetoğlu
- Franziska Kersten
- Helmut Kleebank
- Lars Klingbeil
- Tim Klüssendorf
- Bärbel Kofler
- Anette Kramme
- Dunja Kreiser
- Karl Lauterbach
- Helge Lindh
- Bettina Lugk
- Tanja Machalet
- Isabel Mackensen-Geis
- Holger Mann
- Parsa Marvi
- Katja Mast
- Kathrin Michel
- Matthias Miersch
- Matthias David Mieves
- Claudia Moll
- Rolf Mützenich
- Josephine Ortleb
- Mahmut Özdemir (Duisburg)
- Aydan Özoğuz
- Christos Pantazis
- Natalie Pawlik
- Jens Peick
- Boris Pistorius
- Sabine Poschmann
- Martin Rabanus
- Truels Reichardt
- Daniel Rinkert
- Dennis Rohde
- Sebastian Roloff
- Philipp Rottwilm
- Thorsten Rudolph
- Daniela Rump
- Bernd Rützel
- Johann Saathoff
- Johannes Schätzl
- Nina Scheer
- Christoph Schmid
- Nils Schmid
- Dagmar Schmidt (Wetzlar)
- Carsten Schneider (Erfurt)
- Olaf Scholz
- Johannes Schraps
- Michael Schrodi
- Svenja Schulze
- Frank Schwabe
- Andreas Schwarz
- Rita Schwarzelühr-Sutter
- Lina Seitzl
- Svenja Stadler
- Ralf Stegner
- Ruppert Stüwe
- Michael Thews
- Markus Töns
- Carsten Träger
- Anja Troff-Schaffarzyk
- Derya Türk-Nachbaur
- Ingo Vogel
- Marja-Liisa Völlers
- Dirk Vöpel
- Maja Wallstein
- Daniel Walter
- Carmen Wegge
- Dirk Wiese
- Serdar Yüksel
- Stefan Zierke
- Armand Zorn
Nein (1)
- Carolin Wagner
Enthaltung (2)
- Jan Dieren
- Rasha Nasr
Nicht abgegeben (11)
- Sanae Abdi
- Adis Ahmetović
- Nancy Faeser
- Kerstin Griese
- Verena Hubertz
- Annika Klose
- Martin Kröber
- Esra Limbacher
- Siemtje Möller
- Uwe Schmidt
- Stefan Schwartze
- fraktionslos2 Sitzenicht abgestimmt
Ja (0)
keine
Nein (0)
keine
Enthaltung (0)
keine
Nicht abgegeben (2)
- Sieghard Knodel
- Stefan Seidler
- Die Linke64 SitzeDagegen
Ja (0)
keine
Nein (48)
- Doris Achelwilm
- Michael Arndt
- Dietmar Bartsch
- Desiree Becker
- Violetta Bock
- Jorrit Bosch
- Janina Böttger
- Anne-Mieke Bremer
- Maik Brückner
- Clara Bünger
- Jörg Cezanne
- Agnes Conrad
- Mirze Edis
- Mandy Eißing
- Fabian Fahl
- Katrin Fey
- Kathrin Gebel
- Katalin Gennburg
- Vinzenz Glaser
- Nicole Gohlke
- Christian Görke
- Luke Hoß
- Cem Ince
- Maren Kaminski
- Ferat Koçak
- Jan Köstering
- Ina Latendorf
- Sonja Lemke
- Tamara Mazzi
- Pascal Meiser
- Charlotte Antonia Neuhäuser
- Cansu Özdemir
- Sören Pellmann
- Heidi Reichinnek
- Lea Reisner
- Zada Salihović
- David Schliesing
- Evelyn Schötz
- Lisa Schubert
- Ines Schwerdtner
- Julia-Christina Stange
- Ulrich Thoden
- Aaron Valent
- Isabelle Vandre
- Donata Vogtschmidt
- Sarah Vollath
- Sascha Wagner
- Janine Wissler
Enthaltung (0)
keine
Nicht abgegeben (16)
- Gökay Akbulut
- Jan van Aken
- Marcel Bauer
- Lorenz Gösta Beutin
- Ates Gürpinar
- Gregor Gysi
- Mareike Hermeier
- Cansin Köktürk
- Caren Lay
- Stella Merendino
- Sahra Mirow
- Luigi Pantisano
- Bodo Ramelow
- Gerhard Trabert
- Christin Willnat
- Anne Zerr
- Bündnis 90/Die Grünen85 SitzeDagegen
Ja (0)
keine
Nein (83)
- Tarek Al-Wazir
- Alaa Alhamwi
- Luise Amtsberg
- Ayse Asar
- Andreas Audretsch
- Lisa Badum
- Felix Banaszak
- Karl Bär
- Katharina Beck
- Lukas Benner
- Franziska Brantner
- Victoria Broßart
- Agnieszka Brugger
- Janosch Dahmen
- Sandra Detzer
- Jeanne Dillschneider
- Katharina Dröge
- Deborah Düring
- Timon Dzienus
- Harald Ebner
- Leon Eckert
- Marcel Emmerich
- Simone Fischer
- Schahina Gambir
- Matthias Gastel
- Jan-Niclas Gesenhues
- Katrin Göring-Eckardt
- Armin Grau
- Lena Gumnior
- Britta Haßelmann
- Linda Heitmann
- Moritz Heuberger
- Anton Hofreiter
- Julian Joswig
- Lamya Kaddor
- Kirsten Kappert-Gonther
- Michael Kellner
- Misbah Khan
- Chantal Kopf
- Ricarda Lang
- Sven Lehmann
- Steffi Lemke
- Rebecca Lenhard
- Helge Limburg
- Denise Loop
- Andrea Lübcke
- Max Lucks
- Anna Lührmann
- Zoe Mayer
- Swantje Henrike Michaelsen
- Boris Mijatović
- Claudia Müller
- Sascha Müller
- Sara Nanni
- Ophelia Nick
- Konstantin von Notz
- Omid Nouripour
- Karoline Otte
- Lisa Paus
- Paula Piechotta
- Filiz Polat
- Anja Reinalter
- Sylvia Rietenberg
- Claudia Roth
- Corinna Rüffer
- Sebastian Schäfer
- Ulle Schauws
- Stefan Schmidt
- Julia Schneider
- Marlene Schönberger
- Nyke Slawik
- Till Steffen
- Sandra Stein
- Hanna Steinmüller
- Kassem Taher Saleh
- Awet Tesfaiesus
- Katrin Uhlig
- Julia Verlinden
- Mayra Vriesema
- Niklas Wagener
- Robin Wagener
- Johannes Wagner
- Tina Winklmann
Enthaltung (0)
keine
Nicht abgegeben (2)
- Irene Mihalic
- Jamila Schäfer
- AfD151 SitzeDagegen
Ja (0)
keine
Nein (128)
- Alexander Arpaschi
- Christina Baum
- Bernd Baumann
- Carsten Becker
- Marc Bernhard
- Birgit Bessin
- Christoph Birghan
- Andreas Bleck
- Joachim Bloch
- René Bochmann
- Peter Bohnhof
- Gereon Bollmann
- Torben Braga
- Stephan Brandner
- Marcus Bühl
- Gottfried Curio
- Thomas Dietz
- Christopher Drößler
- Tobias Ebenberger
- Michael Espendiller
- Micha Fehre
- Peter Felser
- Jan Feser
- Thomas Fetsch
- Markus Frohnmaier
- Götz Frömming
- Rainer Galla
- Boris Gamanov
- Alexander Gauland
- Alexis L. Giersch
- Ronald Gläser
- Hannes Gnauck
- Hans-Jürgen Goßner
- Kay Gottschalk
- Rainer Groß
- Ingo Hahn
- Lars Haise
- Mirco Hanker
- Jochen Haug
- Matthias Helferich
- Udo Theodor Hemmelgarn
- Stefan Henze
- Nicole Hess
- Olaf Hilmer
- Karsten Hilse
- Nicole Höchst
- Leif-Erik Holm
- Gerrit Huy
- Fabian Jacobi
- Steffen Janich
- Robin Jünger
- Malte Kaufmann
- Michael Kaufmann
- Martina Kempf
- Stefan Keuter
- Rocco Kever
- Kurt Kleinschmidt
- Maximilian Kneller
- Heinrich Koch
- Achim Köhler
- Enrico Komning
- Jörn König
- Thomas Korell
- Steffen Kotré
- Rainer Kraft
- Maximilian Krah
- Manuel Krauthausen
- Thomas Ladzinski
- Pierre Lamely
- Sascha Lensing
- Rüdiger Lucassen
- Sebastian Maack
- Markus Matzerath
- Andreas Mayer
- Danny Meiners
- Knuth Meyer-Soltau
- Sergej Minich
- Reinhard Mixl
- Stefan Möller
- Matthias Moosdorf
- Gerold Otten
- Andreas Paul
- Denis Pauli
- Tobias Matthias Peterka
- Stephan Protschka
- Kerstin Przygodda
- Marcel Queckemeyer
- Anna Rathert
- Arne Raue
- Christian Reck
- Lukas Rehm
- Matthias Rentzsch
- Rainer Rothfuß
- Ruben Rupp
- Bernd Schattner
- Raimond Scheirich
- Volker Scheurell
- Ulrike Schielke-Ziesing
- Lars Schieske
- Carina Schießl
- Manfred Schiller
- Jan Wenzel Schmidt
- Julian Schmidt
- Paul Schmidt
- Stefan Schröder
- Georg Schroeter
- Bernd Schuhmann
- Uwe Schulz
- Dario Seifert
- René Springer
- Thomas Stephan
- Beatrix von Storch
- Otto Strauß
- Tobias Teich
- Robert Teske
- Bastian Treuheit
- Mathias Weiser
- Claudia Weiss
- Sven Wendorf
- Wolfgang Wiehle
- Christian Wirth
- Alexander Wolf
- Christian Zaum
- Daniel Zerbin
- Kay-Uwe Ziegler
- Diana Zimmer
- Jörg Zirwes
- Ulrich von Zons
Enthaltung (0)
keine
Nicht abgegeben (23)
- Carolin Bachmann
- Adam Balten
- Michael Blos
- Peter Boehringer
- Dirk Brandes
- Erhard Brucker
- Tino Chrupalla
- Christian Douglas
- Hauke Finger
- Christoph Grimm
- Martin Hess
- Jürgen Koegel
- Johann Martel
- Sebastian Münzenmaier
- Edgar Naujok
- Iris Nieland
- Jan Ralf Nolte
- Martin Reichardt
- Martin Erwin Renner
- Angela Rudzka
- Martin Sichert
- Martina Uhr
- Alice Weidel
Zwei getrennte Größen: oben das amtliche Abstimmungsergebnis, darunter die Fraktionsstärke mit der Mehrheitsrichtung der jeweiligen Fraktion. Die Summen unterscheiden sich, weil nicht alle Abgeordneten teilnahmen und einzelne von ihrer Fraktion abwichen.
Stimmbegründungen
- CDU/CSUDafür
Zustimmung zum Gesetzespaket aus zehn Verordnungen und einer Richtlinie zur Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht.
- Die Fraktion betonte die Umsetzung des Pakets aus zehn Verordnungen und einer Richtlinie und begrüßte Sekundärmigrationszentren zur Eindämmung von Weiterwanderung, während auf vorheriges Frontloading verzichtet wurde. [2]
- Eine Inhaftierung von Kindern komme nur als Ultima Ratio in seltenen Ausnahmefällen unter Richtervorbehalt in Betracht, wenn das Kindeswohl dies zwingend erfordere. [2]
- Die Vermutungsregelung zur freiwilligen Ausreise in zuständige EU-Staaten bei Dublin-Fällen sei verhältnismäßig, zudem begrüßte die Fraktion das Monitoring durch das Deutsche Institut für Menschenrechte. [2]
- SPDDafür
Mehrheitliche Zustimmung zur nationalen Umsetzung der GEAS-Reform mit Schwerpunkten bei Arbeitsmarktzugang, Kinderschutz und rechtsstaatlichen Garantien.
- Besonders begrüßt wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten für Geflüchtete im Asylverfahren und Geduldete mit geklärter Identität als Ausdruck von Teilhabe. [2]
- Die Fraktion hob den gleichen Zugang aller Kinder zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Bekräftigung des Bildungszugangs nach zwei Monaten hervor. [2]
- Minderjährige sollten grundsätzlich nicht in Haft genommen werden; eine Inhaftierung stelle nur das äußerste letzte Mittel dar und unterliege dem Richtervorbehalt sowie der Verhältnismäßigkeitsprüfung. [2]
In der SPD-Fraktion wichen drei Abgeordnete vom Mehrheitsvotum ab (1 Nein, 2 Enthaltungen).
- AfDDagegen
Ablehnung der Reform als unzureichend, mit Zweifeln an der praktischen Umsetzbarkeit und Kritik am europäischen Verteilmechanismus.
- Die Fraktion hielt die Schritte für unzureichend und rügte, dass Vorgaben des EU-Primärrechts zur wirksamen Kontrolle der Außengrenzen weiterhin nicht eingehalten würden. [2]
- Es bestünden Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit, da unklar sei, wie irreguläre Migranten tatsächlich in die vorgesehenen Zentren gebracht werden sollten. [2]
- Kritisiert wurde der Verteilmechanismus, bei dem sich Staaten durch Geldzahlungen freikaufen könnten, sodass die Hauptlast de facto erneut bei Deutschland liege. [2]
- Bündnis 90/Die GrünenDagegen
Ablehnung des Gesetzentwurfs wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bei Ausgangssperren in Sekundärmigrationszentren, Leistungskürzungen auf Null und Ausnahmen beim Arbeitsmarktzugang.
- Die Fraktion kritisierte Sekundärmigrationszentren und Ausgangssperren als faktisches Wegsperren schutzsuchender Menschen und sah verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des Richtervorbehalts. [2]
- Die vorgesehene Leistungskürzung auf Null im Asylbewerberleistungsgesetz bürde den Betroffenen die Darlegungslast für eine unverschuldete Situation auf und führe in die Armut. [2]
- Personen in beschleunigten Verfahren und aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent blieben weiterhin vom Arbeitsmarktzugang ausgeschlossen. [2]
- Die LinkeDagegen
Ablehnung der Reform wegen restriktiver Ausnutzung von Ermessensspielräumen, Inhaftierungsmöglichkeiten von Kindern und Leistungsausschlüssen im Widerspruch zum Existenzminimum.
- Die Fraktion kritisierte eine restriktive Nutzung des Ermessensspielraums und beanstandete, dass weiterhin die Möglichkeit bestehe, Kinder in Haft zu nehmen, obwohl Alternativen existierten. [2]
- Der Leistungsausschluss in Dublin-Fällen stehe im Widerspruch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach das soziokulturelle Existenzminimum migrationspolitisch nicht relativierbar sei. [2]
- Kritisiert wurden Sekundärmigrationszentren und die Ausweitung von Freiheitsbeschränkungen sowie die Unverbindlichkeit der Entschließung beim Zugang zu Regelschulen. [2]
- fraktionslosnicht abgestimmt
Bei fraktionslosen Abgeordneten gibt es keine einheitliche Fraktionslinie; belegt ist hier das Abstimmungsverhalten in der amtlichen Abstimmungsquelle.
- Fraktionslose Abgeordnete bilden keine gemeinsame Fraktion mit einheitlicher offizieller Begründung. [5][20]
- Laut amtlicher Namensliste des Bundestages haben beide fraktionslosen Abgeordneten keine Stimme abgegeben. [5][20]
Für individuelle Motive bräuchte man einzelne Erklärungen der jeweiligen Abgeordneten.
Erläuterungen
Die Reihenfolge folgt der Fraktionsstärke in dieser Abstimmung, bei Gleichstand dem Alphabet. Sie ist eine Sortierung, keine Wertung.
Zeitlicher Verlauf
Erste Stufe des Inkrafttretens [3]
Inkrafttreten erster Vorschriften am Tag nach der Verkündung gemäß Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes.
Geltungsbeginn der AMMVO [9]
Allgemeine Anwendbarkeit der EU-Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (VO 2024/1351) und formelle Aufhebung von Dublin III.
Späte Umsetzungsstufe [3]
Inkrafttreten von Art. 2 Nr. 18 Buchstabe a des Gesetzes gemäß Art. 13 Abs. 3 drei Jahre nach dem Hauptstichtag.
Häufige Fragen
Gilt das GEAS-Anpassungsgesetz ab sofort für alle Asylverfahren in Deutschland?
Das Gesetz trat im Hauptteil am 12. Juni 2026 synchron mit den maßgeblichen EU-Verordnungen in Kraft und gilt grundsätzlich für alle ab diesem Stichtag neu gestellten Asylanträge. Einzelne IT- und AZR-Normen folgen zum 1. November 2026, eine Norm erst 2029. [3][8]
Werden Asylgrenzverfahren nun an allen deutschen Grenzen durchgeführt?
Nein. Asylgrenzverfahren finden rechtlich ausschließlich an den Schengen-Außengrenzen statt. Da Deutschland landseitig nur an Schengen-Partnerstaaten grenzt, greift das Grenzverfahren nach § 18a AsylG ausschließlich an internationalen Verkehrsflughäfen und Seehäfen. [1][8][21]
Was bedeutet die sogenannte „Fiktion der Nichteinreise“?
Das ist eine rechtliche Fiktion: Obwohl sich die Schutzsuchenden physisch auf deutschem Staatsgebiet (im Transitbereich eines Flughafens) befinden, gelten sie juristisch als noch nicht in die Bundesrepublik Deutschland und das EU-Gebiet eingereist. [1][8][21]
Welche Sozialleistungen erhalten Personen bei festgestellter Sekundärmigration?
Personen, für die nach europäischem Recht ein anderer EU-Staat zuständig ist oder die dort bereits Schutz besitzen, erhalten grundsätzlich keine regulären AsylbLG-Leistungen mehr. Gesetzlich vorgesehen sind lediglich Überbrückungsleistungen für höchstens 14 Tage zur Ausreise; Härtefälle und Kinderbedarfe bleiben geschützt. [2][3][17]
Quellen

- [1]Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) — Deutscher Bundestag (Bundesregierung), BT-Drs. 21/1848 ↩
- [2]Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 21/1848, 21/2460, 21/2669 Nr. 17 — Deutscher Bundestag (Innenausschuss), BT-Drs. 21/4321 ↩
- [3]Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2026 I Nr. 111 vom 28.04.2026 (Gesetz vom 23.04.2026) ↩
- [4]Stenografischer Bericht der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages (21. Wahlperiode) — Deutscher Bundestag, BT-Plenarprotokoll 21/60, S. 7233–7257 ↩
- [5]Amtliche Übersicht der Namentlichen Abstimmung Nr. 994 über das GEAS-Anpassungsgesetz — Deutscher Bundestag, Namentliche Abstimmung ID 994 ↩
- [6]Beschluss des Bundesrates: Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems — Bundesrat, BR-Drs. 121/26(B) (1063. Sitzung, TOP 7a) ↩
- [7]Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das GEAS (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) — Bundesministerium der Justiz / Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2026 I Nr. 112 (BT-Drs. 21/1850) ↩
- [8]Verordnung (EU) 2024/1348 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union (Asylverfahrensverordnung) — Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, ABl. L, 2024/1348 (CELEX: 32024R1348) ↩
- [9]Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMVO) — Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, ABl. L, 2024/1351 (CELEX: 32024R1351) ↩
- [10]Verordnung (EU) 2024/1349 zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze — Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, ABl. L, 2024/1349 (CELEX: 32024R1349) ↩
- [11]Verordnung (EU) 2024/1356 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen (Screening-Verordnung) — Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, ABl. L, 2024/1356 (CELEX: 32024R1356) ↩
- [12]Richtlinie (EU) 2024/1346 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung) — Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, ABl. L, 2024/1346 (CELEX: 32024L1346) ↩
- [13]Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac zur Erfassung biometrischer Daten (Eurodac-Verordnung) — Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, ABl. L, 2024/1358 (CELEX: 32024R1358) ↩
- [14]DIP-Vorgang 325560: Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems — Deutscher Bundestag (Dokumentations- und Informationssystem), DIP-Vorgang 325560 ↩
- [15]Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung — Deutscher Bundestag (Bundesregierung), BT-Drs. 21/2460 ↩
- [16]Stenografischer Bericht der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages (1. Beratung GEAS-Anpassungsgesetz) — Deutscher Bundestag, BT-Plenarprotokoll 21/31, S. 3213–3228 ↩
- [17]Rundschreiben Soz Nr. 03/2026 zur Umsetzung der Änderungen im AsylbLG durch das GEAS-Anpassungsgesetz — Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin, Rundschreiben Soz Nr. 03/2026 ↩
- [18]Vorlage MMV 18/5305 zur Umsetzung der GEAS-Reform im Land Nordrhein-Westfalen — Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, Landtags-Vorlage MMV 18/5305 vom 06.07.2026 ↩
- [19]Textarchiv des Deutschen Bundestages: Bundestag beschließt GEAS-Anpassungsgesetz — Deutscher Bundestag, Bundestag Textarchiv kw09 ↩
- [20]Amtliche Namensliste der namentlichen Abstimmung zum GEAS-Anpassungsgesetz — Deutscher Bundestag, Amtliche Namensliste (20260227_1.pdf) ↩
- [21]Das Asylgrenzverfahren nach der GEAS-Reform — Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Informationsportal des BAMF ↩
Was kann ich tun?
Amtlichen Gesetzestext im Bundesgesetzblatt abrufen
Den genauen Wortlaut des Gesetzes und aller Artikeländerungen können Bürgerinnen und Bürger kostenfrei über das amtliche Bundesgesetzblatt auf recht.bund.de einsehen.
Informationsportal des BAMF zum Grenzverfahren nutzen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert auf seinem Portal über Abläufe, Fristen und die behördliche Asylverfahrensberatung an Verkehrsflughäfen.
Bundestagsdokumente und Plenardebatte nachvollziehen
Die Plenardebatte, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 21/4321) und das namentliche Abstimmungsergebnis können im Dokumentationssystem des Bundestages eingesehen werden.
Glossar
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)
- Ein einheitliches europäisches Regelwerk, das Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und behördliche Prüfstandards in allen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert.
- Asylgrenzverfahren
- Ein beschleunigtes Prüfverfahren direkt an einer Außengrenze oder im Transitbereich eines Flughafens vor der formalen Entscheidung über die Einreise.
- Fiktion der Nichteinreise
- Eine rechtliche Fiktion, nach der sich eine Person zwar räumlich im Inland befindet, verfahrensrechtlich jedoch als noch nicht eingereist behandelt wird.
- Sekundärmigration
- Das Weiterwandern von Asylsuchenden oder Schutzberechtigten aus dem EU-Erstankunftsstaat in einen anderen Mitgliedstaat wie Deutschland.
- AMMVO
- Die EU-Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (VO 2024/1351), die ab Juli 2026 die bisherige Dublin-III-Verordnung ablöst und Überstellungsfristen sowie einen Solidaritätsmechanismus regelt.
- Eurodac
- Die europäische Fingerabdruck- und Bilddatenbank zur Feststellung von Mehrfacherfassungen und Überprüfungen von Asylanträgen in den EU-Staaten.
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Das Bundesgesetz über die Gewährung von Grundleistungen, medizinischer Versorgung und Unterbringung für Schutzsuchende in Deutschland.
- Schutzquote
- Der statistische Prozentsatz positiver Asylentscheidungen bezogen auf ein Herkunftsland im EU-Durchschnitt. Liegt er unter 20 Prozent, greift zwingend das Grenzverfahren.
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