Einführung eines Primärversorgungssystems
Die Regierung plant neue Wege zum Facharzt. Wie verbindlich sie werden, ist offen. Ein veröffentlichter Gesetzentwurf ist nicht nachgewiesen.
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- Worum geht es?
- Die Regierung plant eine bessere erste Anlaufstelle für Menschen, die ärztliche Hilfe brauchen. Dort soll geklärt werden, welche Behandlung nötig ist und wie schnell sie erfolgen muss.
- Wichtigste Änderung
- Der Weg zur Facharztpraxis soll stärker gelenkt werden. Welche Besuche dafür eine Überweisung brauchen, also einen Auftrag zur Weiterbehandlung, ist noch nicht gesetzlich festgelegt.
- Wer ist betroffen?
- Im Mittelpunkt stehen Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung und die Arztpraxen. Besonders wichtig sind passende Wege für Menschen mit dauerhaften Krankheiten oder Behinderungen.
Die Zusammenfassung
Das Bundesgesundheitsministerium bereitet ein Primärversorgungssystem vor. Gemeint ist eine erste Versorgungsebene, die Beschwerden einordnet, selbst behandelt und nötige weitere Behandlungen koordiniert. Im Januar begann ein Fachdialog. Die Bundesregierung nennt bedarfsgerechte Facharztzugänge, weniger unnötige Termine und eine Entlastung der Praxisteams als Ziele. Das sind beabsichtigte Wirkungen. [1][2]
Ein Gesetzestext, der festlegt, ob und für wen vor einem Facharztbesuch zuerst eine Hausarztpraxis aufgesucht werden muss, liegt nicht vor. Schon heute regelt § 73 SGB V die koordinierende Aufgabe der Hausärzte. Daneben müssen die Krankenkassen eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V anbieten; die Teilnahme ist freiwillig. Wer sich einschreibt, bindet sich an bestimmte Behandlungswege. Die geplante bundesweite Reform und dieses bestehende Vertragsmodell dürfen nicht gleichgesetzt werden. [2][13][19][5][6][7]
Was noch fehlt: Ein Referentenentwurf ist nicht veröffentlicht. Offen sind Kabinettsbeschluss, Einbringung in den Bundestag, Ausschussberatung, Bundestagsbeschluss, Bundesratsbefassung, Verkündung und Inkrafttreten. Für keinen dieser Schritte gibt es ein amtliches Datum. Der Bundesgesundheitsminister nannte im September 2026 als Ziel, im Herbst einen Referentenentwurf vorzulegen. [13][19][2]
Für die künftige Ausgestaltung liegen unterschiedliche Vorschläge vor. Die Grünen fordern in ihrem Antrag unter anderem Einschreibung, koordinierte Überweisungen, Ausnahmen und Teamversorgung. Der GKV-Spitzenverband wirbt für eine Verbindung von Bedarfseinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung. Patientenorganisationen verlangen verlässliche, barrierefreie Zugänge und besonderen Schutz für chronisch kranke und behinderte Menschen. Diese Positionen sind keine beschlossene Regierungsvorlage. [8][21][22]
Die technische Vorbereitung läuft teilweise im gesonderten GeDIG. Es befindet sich nach der ersten Beratung vom 2026-10-08 im Ausschuss. Auch die Notfallreform hat einen eigenen Gesetzgebungsweg; ihr Bundestagsbeschluss datiert vom 2026-10-15. Gemeinsame Instrumente wie die Ersteinschätzung verbinden die Vorhaben, ersetzen aber kein eigenständiges Einführungsgesetz für die reguläre ambulante Versorgung. [14][15][17][18]
Die wissenschaftliche Grundlage spricht für mögliche Vorteile kontinuierlicher und koordinierter Versorgung, erlaubt aber keine sichere Erfolgsprognose für das noch nicht ausformulierte deutsche Modell. Ein wissenschaftlicher Ländervergleich betont die Bedeutung von Teams, Infrastruktur und Kapazitäten. Die OECD findet gemischte Effekte von Zugangsteuerung; kürzere Facharztwartezeiten sind nicht gesichert. Auch Evaluationen bestehender Hausarztverträge liefern je nach Modell und untersuchter Gruppe unterschiedliche Befunde. [24][25][26]
Was steht wirklich drin?
Heute: Hausärzte koordinieren bereits Behandlungen [6]
Die Hausarztpraxis soll Behandlungen und nötige Hilfen aufeinander abstimmen. Diese Aufgabe steht schon im geltenden Recht.
Heute: Hausarztprogramm der Krankenkassen mit festen Wegen [7]
Krankenkassen müssen ein Hausarztprogramm anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Wer teilnimmt, ist mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis gebunden und braucht für Facharztbehandlungen eine Überweisung. Ausgenommen sind Augen- und Frauenärzte; der direkte Besuch beim Kinder- und Jugendarzt bleibt möglich.
Geplant: Passende erste Anlaufstelle [1][13]
Die Regierung will genauer klären lassen, welche Hilfe Menschen brauchen. Dazu sollen auch telefonische und digitale Verfahren dienen. Die endgültigen Regeln fehlen noch.
Haushalt: Geld für begleitende Maßnahmen [3][4]
Der Haushaltsentwurf sieht Geld für Maßnahmen zur Begleitung der Einführung vor. Ein solcher Geldansatz führt das neue Versorgungssystem noch nicht ein.
GeDIG-Entwurf: Hilfe über die elektronische Patientenakte [15][16]
Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten. Über ihre App sollen Versicherte leichter Hilfe und Termine finden. Das steht in einem eigenen Gesetzentwurf.
GeDIG-Entwurf: Überweisungen elektronisch übermitteln [16]
Arztpraxen sollen Überweisungen künftig elektronisch ausstellen und abrufen. Versicherte sollen die Zugangsdaten auch auf Papier erhalten können. Das regelt die Form der Überweisung; daraus folgt keine allgemeine neue Pflicht zum Hausarztbesuch.
Betroffene Gruppen
Gesetzlich Versicherte
stark betroffenIhre Wege zu erster Beratung und Facharztterminen könnten sich ändern. [2][13]
Chronisch und mehrfach erkrankte Menschen
stark betroffenWiederkehrende Facharztbehandlungen benötigen praktikable Lösungen; diskutiert werden Dauerüberweisungen und Schutz bestehender Behandlungskontakte. [11][21]
Menschen mit Behinderungen oder Schwierigkeiten mit digitalen Angeboten
stark betroffenPatientenorganisationen verlangen barrierefreie, individuell passende Zugänge; rein digitale Hürden werden kritisiert. [22][11]
Hausarzt- und Kinderarztpraxen, einschließlich kleiner Praxen/KMU
stark betroffenEine stärkere erste Anlauf- und Koordinationsfunktion würde Organisation, Teamarbeit und Kapazitätsplanung berühren. [21][23]
Facharzt- und Psychotherapiepraxen, einschließlich KMU
stark betroffenÜberweisungswege, Ausnahmen und Zusammenarbeit mit der ersten Versorgungsebene wären zentral. Die Länder verlangen fachlich begründete Sonderregeln. [20]
Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und gematik
stark betroffenDas GeDIG sieht technische Aufgaben vor; weitere Zuständigkeiten des Einführungsgesetzes sind noch offen. [16]
Kommunen und Menschen in ländlichen Regionen
mittel betroffenRegional verfügbare Angebote und Zusammenarbeit mit sozialen Hilfen beeinflussen die Umsetzbarkeit. Ein neuer kommunaler Pflichtauftrag ist damit nicht belegt. [20][22][29]
Softwareanbieter und Start-ups im Gesundheitsbereich
mittel betroffenDigitale Vermittlung und Überweisung könnten Anpassungen und neue Angebote auslösen. Konkrete Pflichten lassen sich nur dem jeweiligen Digitalgesetz zuordnen. [16]
Arbeitgeber, auch KMU
wenig betroffenArbeitgeber verbinden effizientere Versorgung mit einer Begrenzung der Beitragsbelastung. Eine konkrete Ersparnis oder neue Arbeitgeberpflicht durch dieses Vorhaben ist nicht nachgewiesen. [28]
Privatversicherte
wenig betroffenDie geprüften politischen Unterlagen konzentrieren sich auf gesetzlich Versicherte. Eine allgemeine Pflicht für Privatversicherte ist nicht belegt. [2][22]
Vorher / Nachher
Zugang zur Facharztpraxis [5][7][13][20]
§ 76 SGB V sichert die Wahl unter zugelassenen Leistungserbringern; Sonderregeln wie Hausarztprogramme sind zu beachten.
Geplant ist eine stärkere Lenkung. Welche Fachgebiete einen direkten Zugang behalten, ist noch nicht geregelt.
Rolle der Hausarztpraxis [6][2]
Koordination gehört bereits zum gesetzlichen Versorgungsauftrag.
Geplant ist, diese Rolle in einem umfassenderen Zugangssystem zu stärken; ein Gesetzestext fehlt.
Freiwillige Einschreibung [7][2][19]
Krankenkassen müssen die hausarztzentrierte Versorgung anbieten; die Teilnahme ist freiwillig und mit Bindungsregeln verbunden.
Geplant ist ein Einführungsgesetz; ob die Hausarztprogramme überführt werden, fortbestehen oder daneben bestehen, ist offen.
Digitale Überweisung [16]
Eine Pflicht zur elektronischen Überweisung besteht nicht; das GeDIG schlägt sie erst vor.
Geplant (GeDIG-Entwurf): ab 2029-09-01 elektronische Ausstellung und Abruf durch Vertragsärzte; daraus folgt keine neue Überweisungspflicht für alle Fachgebiete.
Auswirkungen
Direkte Folgen
Wahrscheinliche Folgen
Umstrittene Folgen
Langfristige Folgen
- Eine verlässlich koordinierte Versorgung könnte Behandlungen besser aufeinander abstimmen und vermeidbare Klinikaufenthalte verringern. Der wissenschaftliche Ländervergleich belegt die Erfolgsaussicht des konkreten deutschen Plans nicht kausal. Teams, Personal und Infrastruktur wären wichtige Voraussetzungen. [24][29]
Pro & Contra
Dafür
Eine kontinuierliche erste Anlaufstelle kann Behandlungen besser koordinieren und unnötige Versorgung vermeiden. [24]
Position von: Wissenschaft – allgemeinmedizinische Versorgungsforschung; Hausärzteschaft als Befürworterin. · mittel belegt
Gegenargument: Der Ländervergleich ist kein Kausalnachweis für Deutschland. Verbesserungen können auch mit anderen Strukturen und Präventionsmaßnahmen zusammenhängen.
Gekoppelte Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung können knappe Termine nach medizinischem Bedarf verteilen. [21][20]
Position von: Selbstverwaltung – GKV-Spitzenverband; Interesse an bedarfsgerechter und wirtschaftlicher Versorgung. · mittel belegt
Gegenargument: Ein Vermittlungssystem schafft keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten. Die Länder verlangen deshalb einen stufenweisen Aufbau mit klaren Aufgaben und Übergängen.
Verbindliche Behandlungspfade könnten Ressourcen gezielter einsetzen und die Beitragsbelastung begrenzen. [28][26]
Position von: Wirtschaft – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Interesse an begrenzten Lohnzusatzkosten. · schwach belegt
Gegenargument: Für den deutschen Plan fehlt eine belastbare Gesamtkostenrechnung. Die von der TK veröffentlichte Evaluation bestehender Verträge findet keine allgemeine Effizienzverbesserung; das widerlegt allerdings nicht jedes andere Primärversorgungsmodell.
Dagegen
Verbindliche Zugangswege können neue Hürden schaffen, wenn die erste Versorgungsebene nicht zuverlässig erreichbar ist. [11][22][21]
Position von: Zivilgesellschaft/Betroffene – Verbraucherzentrale Bundesverband und Patientenorganisationen. · mittel belegt
Gegenargument: Befürworter halten verbindliche Koordination für nötig, um Ressourcen nach Bedarf einzusetzen. Sie schlagen Ausnahmen und dauerhafte Überweisungen vor.
Eine vorgeschaltete Hausarztpflicht kann vorhandene Engpässe verlagern und Facharztwartezeiten ungelöst lassen. [25][29][23]
Position von: Wissenschaft – OECD-Autorenteam; ergänzend Stiftung/Versorgungspraxis – Bosch Health Campus. · mittel belegt
Gegenargument: Die DEGAM hält die hausärztlichen Ressourcen für ausreichend, wenn Bürokratie sinkt und qualifizierte andere Gesundheitsberufe Aufgaben übernehmen. Diese Voraussetzungen sind Teil ihrer Aussage.
Eine Überweisungspflicht allein garantiert weder bessere Behandlung noch Einsparungen. [26][27]
Position von: Wissenschaft – HCHE-Evaluation auf TK-Daten; Selbstverwaltung – TK als Auftraggeberin und betroffene Krankenkasse. · mittel belegt
Gegenargument: Die Studie untersucht bestimmte bestehende Verträge und findet bei konsequenter Einhaltung günstigere Teilbefunde. Sie beweist nicht, dass ein neu gestaltetes, verbindliches System wirkungslos wäre.
Zeitlicher Verlauf
Oppositionsantrag vorgelegt [8]
Die Grünen legen Antrag 21/2823 vor; kein Gesetzentwurf.
Regierungsvorhaben: Fachdialog gestartet [1]
Das BMG beginnt Gespräche mit Verbänden zur Vorbereitung der Gesetzgebung.
Oppositionsantrag: Ausschussüberweisung [9]
Der Bundestag überweist 21/2823 unter Federführung des Gesundheitsausschusses.
Bundesregierung beschreibt Vorbereitungen [2]
Antwort 21/6583, Frage 5: Dialogauswertung, vorgelagertes GeDIG und geplanter Referentenentwurf.
GeDIG: Kabinettsbeschluss [14]
Eigenständiger Digitalgesetzentwurf zur technischen Vorbereitung.
Haushalt 2027: Regierungsentwurf [3]
21/7300 enthält die Erläuterungsposition für Begleitmaßnahmen.
Regierungsvorhaben: Ministerziel Referentenentwurf im Herbst [13]
Der Bundesgesundheitsminister nennt als Ziel, im Herbst einen Referentenentwurf vorzulegen; kein Termin.
Haushalt 2027: erste Beratung und Überweisung [12]
Der Bundestag überweist den Haushaltsentwurf 21/7300 an den Haushaltsausschuss.
GeDIG: Bundestagsdrucksache [16]
Veröffentlichung des Regierungsentwurfs 21/8279.
GeDIG: erste Beratung [15]
Überweisung an den Gesundheitsausschuss.
GeDIG-Entwurf: digitaler Versorgungseinstieg [16]
Geplanter spätester Angebotsbeginn über die elektronische Patientenakte, § 345a Abs. 1 SGB V-E.
GeDIG-Entwurf: elektronische Überweisung [16]
Geplante Pflicht für Vertragsärzte, § 360a Abs. 2 SGB V-E; technische Ausnahmen vorgesehen.
Häufige Fragen
Muss ich jetzt immer zuerst zum Hausarzt?
Dazu liegt noch kein Gesetzestext vor, der eine solche Pflicht festlegt. Wenn Sie an einem Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse teilnehmen, gelten dessen Regeln schon heute. [7][13]
Was bedeutet Primärversorgung?
Sie ist die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. Dort werden viele Beschwerden behandelt und weitere Behandlungen abgestimmt. [6][24]
Kann ich meinen Arzt weiter selbst wählen?
Das geltende Recht sieht die Wahl unter zugelassenen Ärzten vor. Wie die geplante Reform die Wege zu Fachärzten verändert, ist noch offen. [5][13]
Was ist, wenn ich regelmäßig zum Facharzt muss?
Dafür werden längere oder dauerhafte Überweisungen vorgeschlagen. Die endgültige Regel fehlt noch. Bestehende Behandlungen sollten nach Ansicht der Verbrauchervertretung geschützt werden. [21][11]
Brauche ich dafür ein Smartphone?
Eine neue allgemeine Smartphonepflicht ist nicht belegt. Patientenvertreter verlangen auch andere Zugänge. Im Digitalgesetzentwurf sind Zugangsdaten zur Überweisung auch auf Papier vorgesehen. [11][16]
Muss ich ohne Überweisung künftig selbst zahlen?
Eine solche neue allgemeine Zahlungspflicht ist nicht beschlossen. Arbeitgeberverbände fordern sie für bestimmte Fälle. Das ist eine Forderung eines Verbands. [28][19]
Quellen

- [1]Start des Dialogprozesses zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems — Bundesministerium für Gesundheit, Absätze zum Auftakt und zu den Reformzielen; getrennte Zitate Warken, Stoff-Ahnis und Gassen ↩
- [2]Antwort der Bundesregierung – Ankündigungen und Umsetzung: Bilanz der gesundheitspolitischen Vorhaben nach einem Jahr Amtszeit — Deutscher Bundestag / Bundesregierung, BT-Drs. 21/6583, Antwort auf Frage 5, S. 4; Frage 27, S. 12 ↩
- [3]Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 — Bundesregierung / Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/7300; Einzelplan 15, Kap. 1503, Tit. 531 01, Erläuterungen Nr. 16; Einzelplan-S. 17–18, PDF-S. 2503–2504 ↩
- [4]Bundeshaushaltsordnung – Wirkungen des Haushaltsplans — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, § 3 Abs. 1 und 2 BHO ↩
- [5]SGB V – Freie Arztwahl — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, § 76 Abs. 1, 3 und 3a SGB V ↩
- [6]SGB V – Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, § 73 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 1a SGB V; Kopfzeile zum Stammgesetz, BGBl. I 1988 S. 2477 ↩
- [7]SGB V – Hausarztzentrierte Versorgung — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, § 73b Abs. 1, 3 und 6 SGB V ↩
- [8]Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten — Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/2823, insbesondere Abschnitt II, S. 3–6 ↩
- [9]Plenarprotokoll der 64. Sitzung des Deutschen Bundestages — Deutscher Bundestag, BT-Plenarprotokoll 21/64, TOP 26a und 26b, S. 7736–7742; Verfahrensentscheidungen S. 7742 ↩
- [10]Anhörung „Primärversorgung“ — Deutscher Bundestag, Gesundheitsausschuss / Parlamentsredaktion, Anhörung zu BT-Drs. 21/2823; Abschnitte zur Steuerung, Überweisung und zum Zugang nach Dringlichkeit; Seitenausdruck mit Stand 2026-10-18 ↩
- [11]Wortprotokoll der 42. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit — Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, S. 7–8, Mara Schläfke/vzbv; S. 9–10, Nicola Buhlinger-Göpfarth/Hausärzteverband; S. 15 zu Fehlanreizen ↩
- [12]Plenarprotokoll der 94. Sitzung des Deutschen Bundestages — Deutscher Bundestag, BT-Plenarprotokoll 21/94, TOP 3a, Überweisung der Drucksachen 21/7300 und 21/7650 an den Haushaltsausschuss, S. 11673 ↩
- [13]Linnemann: „Ohne Reform kollabiert das Pflegesystem“ – Interview mit der FAZ — Bundesministerium für Gesundheit, Wiedergabe des Interviews, Frage „Nach der Klinik- kommt die Praxisreform. Was planen Sie?“; Datum laut sichtbarer Seite, abweichend vom Datumsbestandteil der URL ↩
- [14]Kabinett beschließt Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen — Bundesministerium für Gesundheit, Einleitungsabsatz zum Kabinettsbeschluss und Erläuterungen zu technischen Elementen der Primärversorgung ↩
- [15]Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege — Deutscher Bundestag, Abschnitt „1. Lesung“, Einleitung und „Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte“; BT-Drs. 21/8279 ↩
- [16]Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen — Bundesregierung / Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/8279, Art. 1 Nr. 57, § 345a SGB V-E, S. 36–37; Nr. 77, §§ 360a und 360b SGB V-E, S. 48–49; Begründung S. 167–168 ↩
- [17]Breite Mehrheit für Reform der Notfallversorgung — Deutscher Bundestag, Abschnitt zur Schlussberatung am 2026-10-15; Regierungsentwurf 21/6808 und Ausschussfassung 21/8629 ↩
- [18]Bundestag beschließt Notfallreform — Bundesministerium für Gesundheit, Einleitung und Erläuterungen zu Vernetzung und Ersteinschätzungsverfahren ↩
- [19]Gesetze und Verordnungen – aktuelle Vorhaben des BMG — Bundesministerium für Gesundheit, Verzeichnis und aktuelle Einträge zu GeDIG und Notfallversorgung; kein als Einführungsgesetz identifizierter Primärversorgungsentwurf im ausgewerteten Recherchebestand ↩
- [20]Schnelle Arzttermine – Schnelle Einführung eines Primärversorgungssystems — Gesundheitsministerkonferenz, 99. GMK, TOP 7.11, insbesondere Nr. 3 bis 9; Sitzungstage laut Quelle 2026-06-10 und 2026-06-11, kein einzelner Beschlusstag ausgewiesen ↩
- [21]Stellungnahme zum Antrag „Primärversorgung gesetzlich verankern“ — GKV-Spitzenverband; veröffentlicht beim Deutschen Bundestag, Stellungnahme zu BT-Drs. 21/2823 vom 2026-05-04, S. 3–5; von der Wiedergabe des Antrags auf S. 2 getrennt ↩
- [22]Primärversorgung: Patient:innen in den Fokus rücken — Verbraucherzentrale Bundesverband, Forderungsliste und Absatz zu den maßgeblichen Patientenorganisationen ↩
- [23]Primärversorgungssystem: Haben wir genug Hausärzte? — Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Aussagen Eva Hummers und Abschnitt „Drei zentrale Aspekte zur Nutzung der Ressourcen“ ↩
- [24]Primärversorgungssystem in Deutschland: Evidenz, Chancen und Implementierung — Martin Scherer, Thomas Zimmermann und Eva Hummers; Bundesgesundheitsblatt, Springer Nature, Bundesgesundheitsblatt 69, S. 1146–1154; Zusammenfassung und Abschnitte „Deutschland im Vergleich“ und „Chancen und Herausforderungen“; DOI 10.1007/s00103-026-04296-6 ↩
- [25]Anreize zur Steuerung von Versorgungspfaden in der ambulanten Versorgung – Überblick über Gatekeeping- und Kostenbeteiligungsregelungen in der OECD — Manon Hämmerli, Ricarda Milstein und Michael Mueller / OECD, OECD Health Working Papers Nr. 196, Ausgabe 2026; S. 4 zur Finanzierung, S. 28–31 zur Evidenz und Tabelle 3.1, S. 51 zu Kapazitäten; DOI 10.1787/5578297c-de ↩
- [26]Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung auf Grundlage der Routinedaten der Techniker Krankenkasse — Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Hamburg Center for Health Economics; bereitgestellt durch die TK, Folien 4–5 zur Methode; 9, 12 und 14 zu Ergebnissen; 17 zu Limitationen; 18 zu Empfehlungen; Routinedaten 2015–2024 ↩
- [27]Neue Studie: Hausarztverträge steuern nicht besser – 160 Millionen Euro Mehrkosten — Techniker Krankenkasse, Einleitung, Bewertung der Studienergebnisse und „Hinweise für die Redaktion“ zu den untersuchten Verträgen ↩
- [28]Für eine leistungsfähige und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung – Vorschläge der Arbeitgeber für eine „Gesundheitsreform 2026“ — Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; bereitgestellt im BMG-Stellungnahmenverzeichnis, S. 1, Zielsetzung; S. 5–6, Versorgungspfade, Primärarztmodell und Selbstzahlung bei Abweichung; Datum laut Deckblatt ↩
- [29]Ein integriertes Primärversorgungssystem für Deutschland — Bosch Health Campus / Robert Bosch Centrum für Innovationen im Gesundheitswesen, Veröffentlichungsseite zum Positionspapier, Erscheinungsjahr 2026, Absätze zu Grenzen rein ärztlicher Zentrierung und zu Strukturprinzipien ↩
Was kann ich tun?
Veröffentlichungen zur Reform verfolgen
Im amtlichen Verzeichnis lässt sich prüfen, ob ein eigener Entwurf veröffentlicht wurde. Die dortigen Dokumente sind wichtiger als allgemeine Ankündigungen.
Bestehendes Hausarztprogramm klären
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob Sie eingeschrieben sind und welche Wege für Sie gelten. Die Kasse muss über Inhalt, Ziele und teilnehmende Praxen informieren (§ 73b Abs. 6 SGB V).
Fachliche Positionen vergleichen
Die öffentliche Anhörung und das Wortprotokoll zeigen unterschiedliche Vorschläge. So lassen sich Interessen von Kassen, Ärzten und Patientenvertretung vergleichen.
Patientenperspektive einbringen
Das Forderungspapier der Patientenorganisationen erklärt ihre Vorschläge und Beteiligungsrolle. Es kann als Ausgangspunkt für eigenes Feedback an diese Organisationen dienen. Eine allgemein offene amtliche Konsultation ist hier nicht nachgewiesen.
Glossar
- Primärversorgung
- Erste, allgemein ausgerichtete Versorgung bei Gesundheitsfragen. Sie behandelt viele Beschwerden selbst und stimmt weitere Hilfe ab.
- Hausarztzentrierung
- Die Hausarztpraxis steht im Mittelpunkt und koordiniert weitere Behandlungen. Das bestehende Modell mit freiwilliger Teilnahme ist in § 73b SGB V geregelt.
- Patientensteuerung
- Menschen werden nach ihrem Behandlungsbedarf zur passenden Versorgung geleitet. Wie verbindlich das geschieht, kann unterschiedlich geregelt sein.
- Überweisung
- Ein ärztlicher Auftrag zur Untersuchung oder Weiterbehandlung durch eine andere Praxis. Eine elektronische Überweisung verändert zunächst die Übermittlungsform.
- Überweisungsvorbehalt / Gatekeeping
- Bestimmte weitere Behandlungen sind nur nach Freigabe oder Überweisung durch eine erste Stelle zugänglich.
- Ersteinschätzung
- Eine erste Prüfung, welche Behandlung nötig ist und wie dringend sie ist. Sie ist noch nicht die vollständige ärztliche Behandlung.
- Multiprofessionelles Team
- Menschen aus mehreren Gesundheitsberufen arbeiten zusammen, etwa aus Medizin, Pflege und weiteren Fachberufen.
- Referentenentwurf
- Ein vom zuständigen Ministerium vorbereiteter Gesetzestext vor der Beschlussfassung der Bundesregierung. Die bloße Ankündigung eines solchen Textes ist noch kein Entwurf.
- Regierungsentwurf
- Ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung beschlossen hat. Er ist dadurch noch kein geltendes Gesetz.
- Haushaltsansatz
- Ein geplanter Geldbetrag im staatlichen Haushalt. Er ersetzt keine gesetzliche Regel für Patienten.
- Elektronische Patientenakte
- Eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten. Im GeDIG soll sie zusätzliche Funktionen für den Zugang zur Versorgung erhalten.
- Evaluation
- Eine systematische Untersuchung, ob eine Maßnahme die gewünschten Wirkungen erreicht. Unterschiedliche Modelle können unterschiedliche Ergebnisse zeigen.
Korrekturen & Aktualisierungen
Bisher keine Korrekturen oder Aktualisierungen an diesem Dossier.
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