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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Ablehnung der Streichung von Steuerprivilegien für höchste Erbschaften (Beschlussempfehlung)

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm mit 507 Ja-Stimmen gegen 47 Nein-Stimmen die Empfehlung an, den Antrag der Linken abzulehnen; die geforderten Änderungen der Erbschaftsteuer wurden dadurch nicht beschlossen.

Worum es geht

Die Linke wollte mehrere Steuervergünstigungen für geerbtes oder verschenktes Vermögen abschaffen. Zugleich sollte die Steuer über 20 Jahre oder durch Übertragung von Vermögensanteilen bezahlt werden können. Die Abstimmung betraf die Ausschussempfehlung zur Ablehnung dieses Antrags: Ein Ja unterstützte die Ablehnung, ein Nein wandte sich gegen diese Empfehlung.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Die Linke
Drucksache
BT-Drs. 21/627
Datum
19. Dezember 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 19. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
Die Linke
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/627 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
507
Nein
47
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
76

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 193Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 15
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 124Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 27
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 115Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 5
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 75Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 46Enthaltung 0Nicht abgegeben 18
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Für bestimmtes Betriebsvermögen gelten unter Voraussetzungen Steuerbefreiungen von 85 Prozent oder auf Antrag 100 Prozent; bei größeren Übertragungen bestehen besondere Regeln.

Gefordert

Die im Antrag genannten Vergünstigungen für Betriebsvermögen und die zusätzliche Tarifentlastung bestimmter Erwerber abschaffen. [2][4][5]

Heute

Bei begünstigtem Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro kann die Steuer auf Antrag erlassen werden, soweit die gesetzliche Bedarfsprüfung dies zulässt.

Gefordert

Diese Möglichkeit des Steuererlasses abschaffen. [2][6]

Heute

Bestimmte vermietete Wohngrundstücke werden für die Besteuerung nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt.

Gefordert

Auch diese Vergünstigung beseitigen. [2][7]

Heute

Mehrere Vermögensübertragungen derselben Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet.

Gefordert

Die erneute Nutzung des Freibetrags nach Ablauf dieses Zeitraums beseitigen. [2][8]

Heute

Für geerbtes begünstigtes Betriebsvermögen ist unter Voraussetzungen eine Stundung bis zu sieben Jahren möglich.

Gefordert

Eine Begleichung der Steuerschuld über 20 Jahre ermöglichen. [2][9]

Gefordert

Steuerschulden auch durch Übertragung von Vermögensanteilen begleichen können. [2]

Wen es betrifft

Die Forderungen betreffen insbesondere Menschen, die Unternehmen oder Unternehmensanteile erben oder geschenkt bekommen, sowie Erwerber begünstigter Mietwohnungen. Die Forderung zur wiederholten Nutzung des Freibetrags betrifft außerdem zeitlich verteilte Vermögensübertragungen derselben Person. Der Antrag enthält für seine Änderungsforderungen keine allgemeine Beschränkung auf Erbschaften oberhalb einer bestimmten Vermögenssumme. [3][4][5][7][8]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, den Antrag abzulehnen. Es wurde kein Steuergesetz geändert. Auch eine Annahme des Antrags hätte zunächst eine Aufforderung an die Bundesregierung bedeutet, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das endgültige Ergebnis lautet 507 Ja, 47 Nein, keine Enthaltungen und 76 nicht abgegebene Stimmen. Diese Zahlen beziehen sich auf die Ablehnungsempfehlung. [1][2][3]

Anlass

Die Antragsteller begründeten ihren Vorstoß damit, dass Vergünstigungen die tatsächliche Steuerbelastung großer Vermögensübertragungen verringerten. Die erste Beratung fand am 8. Oktober 2025 statt; der Finanzausschuss empfahl anschließend am 5. November 2025 die Ablehnung.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 19. Dezember 2025 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Fritz Güntzler (Abgeordneter; Redner für die Fraktion)·Güntzler begründet die Vergünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Schutz des Fortbestands von Unternehmen.
„Was hat Betriebsvermögen so an sich? Es ist meist sehr gebunden. Das ist keine Liquidität, die auf dem Konto liegt, sondern das Geld ist investiert in Maschinen, in Grundstücke, in Ausrüstungen und von daher nicht fungibel und auch nicht liquidierbar. Das heißt, ich würde Unternehmen in ihrem Bestand gefährden, wenn ich dort Steuern erheben würde.“
PlPr 21/51, S. 6100[12]
AfD·Hauke Finger (Abgeordneter; Redner für die Fraktion)·Finger lehnt eine zusätzliche Besteuerung von Vermögen ab, das aus bereits versteuertem Einkommen aufgebaut wurde.
„Und das gilt eben auch, wenn Haus, Auto oder Vermögen verschenkt oder vererbt werden. Steuergerechtigkeit bedeutet, dass der Staat eben nicht doppelt und dreifach abkassiert, meine Damen und Herren. Das Einkommen muss besteuert werden.“
PlPr 21/51, S. 6099[13]
SPD·Frauke Heiligenstadt (Abgeordnete; Rednerin für die Fraktion)·Heiligenstadt befürwortet eine Reform, die Steuervergünstigungen überprüft und zugleich die Fortführung von Unternehmen absichert.
„Wer ganze Regelungsbereiche pauschal streichen will, ohne sauber zu unterscheiden zwischen echten Unternehmensnachfolgen mit Arbeitsplätzen vor Ort und bloßer Vermögensübertragung, der riskiert genau das, was wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten niemals riskieren wollen, nämlich dass Betriebe zerschlagen werden, weil Liquidität fehlt, und dass am Ende Beschäftigte die Zeche zahlen. Gerechtigkeit heißt nicht, mit der Kettensäge zu arbeiten. Gerechtigkeit heißt, Lücken zu schließen und zugleich den Fortbestand von Handwerk und Mittelstand und auch von Familienunternehmen abzusichern.“
PlPr 21/51, S. 6103[15]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Katharina Beck (Abgeordnete; Rednerin für die Fraktion, Beitrag zum eigenen Antrag in der gemeinsamen Debatte)·Beck befürwortet Zahlungsaufschübe als Bestandteil einer Reform der Besteuerung von Betriebsvermögen.
„Natürlich geht es bei der Erbschaftsteuerreform zum Thema Gerechtigkeit um die Ausnahmen beim Betriebsvermögen. Ich weise darauf hin, dass selbst der Sachverständigenrat, die Wirtschaftsweisen, unser Gutachten und die Daten der 22 unterschiedlichen Modelle aufgegriffen hat, die wir uns angeguckt haben, um zu prüfen, wie in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation besonnen und gut damit umgegangen werden kann. Stundungen können durchaus ermöglichen, dass weiter investiert werden kann, dass Betriebe, dass Arbeitsplätze erhalten werden können.“
PlPr 21/51, S. 6101[14]
Die Linke·Christian Görke (Abgeordneter; Mitinitiator des Antrags und Redner für die Fraktion)·Görke fordert die Abschaffung der von ihm beanstandeten Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer.
„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage hierzu war, dass bei ganz großen Firmenerbschaften im Jahr 2023 ein Steuersatz von 0,1 Prozent anfiel. Ich finde das finanzpolitisch skandalös, es ist bizarr. Deshalb müssen diese Schlupflöcher und die Privilegien bei der Erbschaftsteuer abgeschafft werden.“
PlPr 21/51, S. 6102[16]

Wie es weitergeht

Der Antrag ist durch die Ablehnung parlamentarisch erledigt; aus dieser Abstimmung folgt kein Auftrag, die vorgeschlagenen Änderungen gesetzlich umzusetzen. Die geprüften Vorschriften enthalten weiterhin die beschriebenen Vergünstigungen und Berechnungsregeln.

Begriffe

Beschlussempfehlung
Ein Ausschuss schlägt dem Bundestag vor, wie er über eine Vorlage entscheiden soll; hier lautete der Vorschlag, den Antrag abzulehnen.
Betriebsvermögen
Vermögen, das einem Betrieb zugeordnet ist; das Erbschaftsteuerrecht nennt unter anderem Betriebe und bestimmte Unternehmensanteile als begünstigungsfähig.
Verschonungsbedarfsprüfung
Bei großen Übertragungen begünstigten Betriebsvermögens wird geprüft, ob ein Steuererlass wegen fehlender verfügbarer Mittel gewährt werden kann.
Stundung
Die Zahlung einer Steuer wird aufgeschoben oder über einen längeren Zeitraum verteilt.

Quellen (16)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/51 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  2. [2]
  3. [3]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 13a ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  5. [5]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 13b Absatz 1 und § 13c ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 28a ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 13d Absätze 1 und 3 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  8. [8]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 14 Absatz 1 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  9. [9]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 28 Absatz 1 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  10. [10]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 19a ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  11. [11]
    Plenarprotokoll 21/52 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  12. [12]
    Rede von Fritz Güntzler ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  13. [13]
    Rede von Hauke Finger ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  14. [14]
    Rede von Katharina Beck ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  15. [15]
    Rede von Frauke Heiligenstadt ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  16. [16]
    Rede von Christian Görke ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

Belege