PolivisBeim ersten Besuch gilt die Geräteeinstellung. Deine Auswahl wird nur auf diesem Gerät gespeichert.

Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Ablehnung des Antrags der Linken „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag lehnte den Antrag der Linken ab; dadurch wird keine seiner geforderten Entlastungen für Krankenversicherte umgesetzt.

Worum es geht

Die Linke forderte die Bundesregierung auf, bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung auf zusätzliche Kosten und Leistungskürzungen für Versicherte zu verzichten. Zudem sollten die Einkommensgrenzen für Beitragsberechnung und Versicherungspflicht auf monatlich 15.000 Euro steigen. Der Antrag enthielt politische Forderungen an die Regierung, keine eigenen Paragrafenänderungen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Die Linke
Drucksache
BT-Drs. 21/5487
Datum
10. Juli 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 10. Juli 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
Die Linke
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/5487 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
539
Nein
56
Enthaltung
1
Nicht abgegeben
34

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 204Nein 2Enthaltung 0Nicht abgegeben 2
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 137Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 116Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 81Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 54Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 1Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • CDU/CSU2 von 208 Abgeordneten der Fraktion stimmten anders.
    Stimmen: 206 abgegeben (204 Mehrheit ja · 2 anders) · 2 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

Es gelten die Quellenbedingungen je Feld in der Datei; für Polivis-eigene Felder bleiben alle Rechte vorbehalten.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Gefordert

Keine Leistungskürzungen oder zusätzlichen Kosten für Versicherte, insbesondere beim Krankengeld, der Mitversicherung, bei Zuzahlungen und Zahnersatz. [1][2][3]

Heute

Die geltende Zuzahlungsregel nennt grundsätzlich zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Gefordert

Keine Erhöhung der Zuzahlungen. Die unabhängig beschlossene GKV-Reform sieht eine Änderung ab 2027 vor. [2][5][7]

Heute

Der Zuschuss für Zahnersatz beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit Vorsorgebonus 70 oder 75 Prozent.

Gefordert

Keine Kürzung beim Zahnersatz. Die unabhängig beschlossene GKV-Reform senkt diese Sätze ab 2027. [2][5][6]

Gefordert

Beide Grenzen für Beitragsberechnung und Versicherungspflicht unverzüglich auf monatlich 15.000 Euro anheben. [2][3]

Gefordert

Keine Kürzungen bei Praxen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen, wenn sich dadurch die Versorgung verschlechtert. [2][3]

Wen es betrifft

Die Forderungen richteten sich auf gesetzlich Versicherte, insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner sowie Menschen, die Krankengeld oder Zahnersatz benötigen. Die Forderung zu den Einkommensgrenzen betraf außerdem Beschäftigte mit hohen Einkommen; die Forderung zu Vergütungen betraf Einrichtungen und Berufe der Gesundheitsversorgung. [2]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Der Antrag ist durch die angenommene Ablehnungsempfehlung erledigt. Er wurde weder zum Gesetz noch zu einer angenommenen Aufforderung an die Bundesregierung; ein Bundesratsverfahren oder Inkrafttreten ergeben sich nicht. [1][3]

Anlass

Die Linke reagierte auf die damals bekannt gewordenen Reformpläne zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundestag beriet den Antrag erstmals am 23. April 2026; der Gesundheitsausschuss schloss seine Beratung am 8. Juli ab und empfahl die Ablehnung.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Die Reden stammen aus der ersten Beratung am 23. April 2026; am Abstimmungstag wurde nicht gesondert debattiert.

Aussprache am 23. April 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Nora Seitz·Nora Seitz widersprach der Darstellung eines Gegensatzes zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und begründete die Notwendigkeit einer Reform mit auseinanderlaufenden Kosten und Einnahmen.
„Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen sich nicht feindlich gegenüber, sondern sind aufeinander angewiesen. Das eine funktioniert nicht ohne das andere. Die Sozialpartnerschaft ist daher eine Symbiose, kein Gegensatz.“
PlPr 21/74, S. 8912 A[4]
SPD·Tanja Machalet·Tanja Machalet kritisierte, der Antrag zeichne ein einfaches Bild und erkläre die Probleme zu pauschal mit einer Begünstigung der Arbeitgeber.
„Aber, meine Damen und Herren, genau hier liegt eben die Schwäche des vorliegenden Antrags. Er zeichnet ein zu einfaches Bild. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen lassen sich nicht mit einem einzigen Schuldigen erklären und schon gar nicht mit der pauschalen Behauptung, es ginge uns vor allem darum, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu entlasten.“
PlPr 21/74, S. 8915 D[4]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Linda Heitmann·Linda Heitmann vermisste im Antrag die eigenständige Existenzsicherung, insbesondere von Frauen, und stellte die Beibehaltung gegenseitiger Abhängigkeit durch Mitversicherung infrage.
„Ich muss ganz ehrlich sagen: Was ich in dieser Debatte und auch schon in der Debatte hier vor ein paar Wochen vermisst habe, ist das Stichwort „eigenständige Existenzsicherung“, insbesondere von Frauen, und eine Reform, die echte Wertschätzung für Menschen schafft, die Care-Arbeit leisten. Ich muss sagen: Selbst Christian Lindner hat wohl mittlerweile erkannt, dass Care-Arbeit tatsächlich Arbeit ist. Wenn hier Reformvorschläge gemacht werden, würde ich mir wünschen, dass Sie auf die Kommission hören und diese wirklich den Realitäten des 21. Jahrhunderts anpassen und die eigenständige Existenzsicherung von Frauen und die Wertschätzung von Care-Arbeit hier wirklich mit einfließen lassen.“
PlPr 21/74, S. 8917 D–8918 A[4]
Die Linke·Ates Gürpinar·Ates Gürpinar begründete den Antrag damit, die finanzielle Last gerecht verteilen und die Versorgung sichern zu wollen.
„Die Linke will mit diesem Antrag die finanzielle Last im Gesundheitssystem gerecht verteilen und die Versorgung sichern – nicht mehr, nicht weniger. Die Regierung, sehr geehrte Damen und Herren, will das Gegenteil: Was Sie – Frau Warken ist gar nicht da –, liebe Regierung, in der letzten Woche vorgestellt haben, ist ein massiver Angriff auf die gesundheitliche Versorgung im Land. Was Sie vorgestellt haben, geht an die Portemonnaies der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten.“
PlPr 21/74, S. 8911 A[4]

Wie es weitergeht

Aus dem Beschluss folgt kein weiterer Umsetzungsschritt. Die separat beschlossene GKV-Reform tritt unabhängig davon in Kraft.

Begriffe

Beschlussempfehlung
Vorschlag eines Ausschusses, wie der Bundestag über eine Vorlage entscheiden soll; hier lautete die Empfehlung auf Ablehnung.
Beitragsbemessungsgrenze
Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden; Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Versicherungspflichtgrenze
Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer versicherungsfrei werden und in eine private Krankenversicherung wechseln können.

Quellen (7)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/90 vom 10.07.2026 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
  3. [3]
  4. [4]
    Plenarprotokoll 21/74, erste Beratung vom 23.04.2026 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  5. [5]
    Gesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (GKV-Reform) ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    SGB V, § 55 Leistungsanspruch Zahnersatz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    SGB V, § 61 Zuzahlungen ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

Belege