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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Ablehnung einer umfassenden BAföG-Reform (Beschlussempfehlung)

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag stimmte am 11. Juni 2026 mit 442 Ja-Stimmen gegen 141 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen der Ablehnung des BAföG-Reformantrags zu; die darin geforderten Verbesserungen wurden durch diese Abstimmung nicht beschlossen.

Worum es geht

Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf für höhere und leichter zugängliche Ausbildungsförderung vorzulegen. Dazu gehörten höhere Leistungen, einfachere Anträge und eine geringere Rückzahlung des Darlehens. Abgestimmt wurde über die Ausschussempfehlung, diesen Antrag abzulehnen: Ein Ja unterstützte die Ablehnung, ein Nein widersprach ihr.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/2234
Datum
11. Juni 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 11. Juni 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/2234 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
442
Nein
141
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
47

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 196Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 12
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 137Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 107Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 79Enthaltung 0Nicht abgegeben 6
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 61Enthaltung 0Nicht abgegeben 3
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 2Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 0

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Der gesetzliche monatliche Grundbedarf für Studierende an Hochschulen beträgt 475 Euro. Das ist der Grundbedarf, nicht der gesamte Förderbetrag.

Gefordert

Den Grundbedarf auf 563 Euro anheben und anschließend automatisch an den Bürgergeld-Regelsatz anpassen; auch Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollten Beitragssteigerungen berücksichtigen. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sowie für weitere Ausbildungsförderungen sollten entsprechend steigen. [1][5]

Heute

Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, erhält bei der Bedarfsberechnung einen Unterkunftszuschlag von 380 Euro im Monat.

Gefordert

Die Wohnkostenförderung am regionalen Mietniveau ausrichten und zusätzlich eine monatliche Pauschale von 100 Euro für Ausbildungsmittel wie Bücher oder digitale Geräte einführen. [1][5]

Gefordert

Die Einkommensfreibeträge für Eltern sowie Ehe- und Lebenspartner um weitere zehn Prozent erhöhen; Waisenrenten bis 520 Euro monatlich und Einkommen aus vorgeschriebenen Praktika sollten nicht angerechnet werden. [1]

Heute

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist einmalig ein zusätzliches Flexibilitätssemester möglich; daneben gibt es Verlängerungen aus bestimmten Gründen, etwa Krankheit oder Kinderbetreuung.

Gefordert

Grundsätzlich zwei zusätzliche Semester ermöglichen, die Förderhöchstdauer bei einem Fachwechsel nicht verkürzen und Teilzeitstudien fördern, wenn ein Vollzeitstudium wegen Kindern, Pflege, Ehrenamt oder Arbeit nicht möglich ist. [1][6]

Gefordert

Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens auf 38 Raten und damit knapp 5.000 Euro begrenzen. [1]

Gefordert

Einen einmaligen digitalen Antrag mit automatischen Folgebewilligungen ermöglichen, den Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester abschaffen und eine digitale Vorstufe zur fristwahrenden Antragstellung anbieten; ein Chatbot und ein BAföG-Rechner sollten bei der Orientierung helfen. [1]

Wen es betrifft

Der Antrag richtet sich vor allem an Studierende und Schülerinnen und Schüler, die Ausbildungsförderung benötigen, sowie an ihre Familien. Die geforderten Leistungssteigerungen sollten auch Menschen mit Aufstiegs-BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe entlasten. Teilzeitstudierende, Studierende mit verzögerten Studienverläufen und Personen mit Rückzahlungspflichten wurden ausdrücklich berücksichtigt. [1]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Der Reformantrag ist abgelehnt und damit parlamentarisch abgeschlossen. Es wurde kein Änderungsgesetz beschlossen; aus dieser Abstimmung entstehen keine höheren Förderansprüche oder neuen Rückzahlungsregeln. Auch eine Annahme des Antrags hätte zunächst eine politische Aufforderung an die Bundesregierung bedeutet, einen Gesetzentwurf vorzulegen. [1][2][3][7]

Anlass

Die Grünen begründeten ihren Antrag mit gestiegenen Lebenshaltungskosten, Schwierigkeiten beim Zugang zum BAföG und einer aus ihrer Sicht unzureichenden Förderung. Sie verlangten eine Reform bereits für das Sommersemester 2026 und verwiesen auf die von der Bundesregierung angekündigte BAföG-Reform. Das sind die Begründung und der gewünschte Zeitplan des Antrags, keine durch die Abstimmung eingeführten Regelungen.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 11. Juni 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Joachim Ebmeyer (Redner für die Fraktion)·Er kritisiert, dass die Finanzierung der geforderten höheren Leistungen ungeklärt bleibt.
„Was stört mich am Antrag der Grünen, der uns hier vorliegt? Sie fordern höhere Leistungen, höhere Freibeträge und, und, und. Aber die Frage der Finanzierung bleibt unbeantwortet. Das hat die Kollegin Esdar eben schon sauber herausgearbeitet.“
PlPr 21/83, S. 9962[1]
SPD·Dr. Wiebke Esdar (Rednerin für die Fraktion)·Sie unterstützt eine BAföG-Erhöhung, kritisiert aber den fehlenden Finanzierungsvorschlag im Antrag.
„Wir alle hier im Raum wissen, dass wir bei einem harten Haushaltsaufstellungsprozess in der Konsolidierungsrunde sind. Die Grünen machen sich mit ihrem Antrag noch nicht einmal die Mühe, vorzuschlagen, wie die Kosten einer BAföG-Erhöhung finanziert werden könnten. Sie rechnen noch nicht mal die Kosten aus.“
PlPr 21/83, S. 9954[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Ayse Asar (Rednerin für die Fraktion)·Sie wirbt für höhere Leistungen, weniger Antragsbürokratie und automatische Auszahlung.
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Anträge auf ein existenzsicherndes BAföG ohne Formularberge und mit automatischer Auszahlung liegen Ihnen vor. Sie haben heute die Wahl: Stehen Sie auf der Seite der Studierenden oder auf der Seite derjenigen, die diese Studierenden beschimpfen? Beenden Sie endlich dieses Trauerspiel, und stimmen Sie für ein BAföG, das zum Leben reicht!“
PlPr 21/83, S. 9960[1]
Die Linke·Nicole Gohlke (Rednerin für die Fraktion)·Sie unterstützt die BAföG-Anträge als Verbesserung, fordert jedoch weitergehende Leistungen und einen vollständigen Zuschuss.
„Den BAföG-Anträgen der Grünen werden wir zustimmen, weil sie den Status quo natürlich verbessern würden. Aber ich finde es schon schade – das muss ich sagen –, dass nicht einmal die Grünen ein existenzsicherndes BAföG fordern. Eine Anhebung auf das Niveau des Bürgergeldes reicht nicht aus, weil das Bürgergeld nicht armutsfest ist.“
PlPr 21/83, S. 9956[1]
AfD·Christian Zaum (Redner für die Fraktion)·Er lehnt die geforderte Ausweitung der Förderung ab und betont ihre Funktion als Unterstützung des Bildungsaufstiegs.
„Wir brauchen Macher, wir brauchen Malocher, wir brauchen Fachkräfte, und die kommen meistens nicht mit dem Schlauchboot. BAföG ist eine Aufstiegsleiter und nicht als soziale Hängematte gedacht, keine Rundumversorgung. Wir brauchen ein fleißigeres Deutschland, und fleißiger wird Deutschland, Frau Esken, nur mit der Alternative für Deutschland.“
PlPr 21/83, S. 9959[1]

Wie es weitergeht

Für diesen Antrag folgt aus dem Beschluss kein weiterer Umsetzungsschritt. Ein späterer Gesetzentwurf zur BAföG-Reform wäre ein eigenständiges Verfahren; die Ablehnung dieses Antrags entscheidet nicht über alle denkbaren BAföG-Änderungen.

Begriffe

BAföG
Gesetzlich geregelte finanzielle Förderung einer Ausbildung, deren Bedarfssätze unter anderem für Studierende festgelegt sind.
Grundbedarf
Der monatliche Basisbetrag für den Lebensunterhalt, zu dem beispielsweise ein Unterkunftszuschlag kommen kann.
Flexibilitätssemester
Ein zusätzliches Fördersemester nach Ablauf der regulären oder aus bestimmten Gründen verlängerten Förderungsdauer, das an gesetzliche Voraussetzungen gebunden ist.
Beschlussempfehlung
Der Vorschlag eines Ausschusses, wie der Bundestag über eine Vorlage entscheiden soll; hier lautete er auf Ablehnung.

Quellen (7)

  1. [1]
    Antrag „Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt“ ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  2. [2]
  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/83 vom 11.06.2026, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
    Plenarprotokoll 21/84 vom 12.06.2026, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  5. [5]
    Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 13 „Bedarf für Studierende“ ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 15 „Förderungsdauer“ ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Lexikoneintrag „Antrag“ ↗

    mitmischen.de / Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

Belege