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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag hat den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften am 6. November 2025 mit 428 Ja- gegen 131 Nein-Stimmen zugestimmt; nach Zustimmung des Bundesrates und Verkündung gelten die geänderten Vorschriften seit dem 23. Februar 2026 auch für Deutschland.

Worum es geht

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften regeln, wie Staaten und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Informationen über grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren austauschen und gemeinsam reagieren. Die Änderungen wurden im Juni 2024 international beschlossen. Deutschland brauchte ein eigenes Zustimmungsgesetz, damit es an diese Änderungen rechtlich gebunden wird.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/1508
Datum
6. November 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 6. November 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/1508 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
428
Nein
131
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
71

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 194Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 130Enthaltung 0Nicht abgegeben 21
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 111Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 71Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 14
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 51Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • CDU/CSU1 von 208 Abgeordneten der Fraktion stimmte anders.
    Stimmen: 195 abgegeben (194 Mehrheit ja · 1 anders) · 13 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Neu

Die Vorschriften definieren eine „pandemische Notlage“ als besondere Form einer internationalen Gesundheitsnotlage. Das soll die gemeinsame Vorbereitung und Reaktion auf große Krankheitsausbrüche unterstützen. [1]

Neu

Jeder Vertragsstaat muss eine nationale Stelle für die Koordinierung der Gesundheitsvorschriften benennen oder einrichten. Bei unklaren, möglicherweise grenzüberschreitenden Gesundheitsereignissen wird die Pflicht zur Information und Abstimmung mit der WHO erweitert. [1][2]

Neu

Gerechtigkeit und Solidarität werden ausdrücklich als Grundsätze aufgenommen. Die WHO soll Staaten stärker bei Gesundheitsmaßnahmen und beim Zugang zu wichtigen Gesundheitsprodukten unterstützen. [1]

Neu

Digitale Gesundheitsdokumente werden ermöglicht. Zugleich werden Anforderungen an die Überwachung von Gesundheitsgefahren und an bestimmte Flughäfen, Häfen und Gelbfieber-Impfstellen ergänzt. [1]

Heute

Entscheidungen über konkrete Schutzmaßnahmen in Deutschland bleiben an deutsches Recht gebunden. Die WHO kann auf Grundlage dieser Vorschriften nicht selbst einen deutschen Lockdown oder eine Impfpflicht anordnen.

Neu

Daran ändert sich durch die Änderung nichts. [1][9]

Wen es betrifft

Vor allem Gesundheitsbehörden, die deutsche Koordinierungsstelle, bestimmte Flughäfen und Häfen sowie Gelbfieber-Impfstellen müssen mit den angepassten Regeln arbeiten. Die Bundesregierung bezifferte den unmittelbaren zusätzlichen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger im Gesetzentwurf mit null; für einzelne betroffene Betriebe nannte sie zusätzlichen, nicht genau bezifferbaren Aufwand. Mittelbar dienen die Regeln dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei internationalen Gesundheitsgefahren. [1][2]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Am 6. November 2025 nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Gesundheitsausschuss empfohlenen unveränderten Fassung an. Ein Ja bedeutete daher Zustimmung zum Gesetz und zu den internationalen Änderungen, nicht Ablehnung einer Ausschussempfehlung. Es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz zu einem internationalen Regelwerk. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Das Gesetz wurde am 27. Januar 2026 als BGBl. 2026 II Nr. 19 verkündet und trat nach seiner Inkrafttretensregel am 28. Januar 2026 in Kraft. Laut späterer amtlicher Bekanntmachung (BGBl. 2026 II Nr. 206, 16. September 2026) sind die Änderungen für Deutschland am 23. Februar 2026 in Kraft getreten. Diese Daten betreffen zwei verschiedene Schritte: das Inkrafttreten des deutschen Gesetzes und die völkerrechtliche Geltung der geänderten Vorschriften für Deutschland. Welche Einzelmaßnahmen Behörden tatsächlich ergreifen dürfen, bestimmt das jeweils anwendbare Recht; die WHO erhält dadurch keine unmittelbare Anordnungsbefugnis gegenüber Menschen in Deutschland. [1][2][3][4][5][6][7][9]

Anlass

Die COVID-19-Pandemie zeigte nach Auffassung der Bundesregierung Schwächen bei der internationalen Koordinierung. Daraufhin überarbeiteten die Staaten die Gesundheitsvorschriften. Die Weltgesundheitsversammlung nahm die Änderungen am 1. Juni 2024 an; der Bundestag beriet die deutsche Zustimmung erstmals am 9. Oktober 2025.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 6. November 2025

CDU/CSU·Sascha van Beek (Abgeordneter)·Die WHO gebe Empfehlungen, über deren Umsetzung Deutschland selbst entscheide.
„Die Empfehlungen der WHO sind und bleiben immer nur ein nicht verbindlicher Rat. Die IGV sind ein Werkzeug, kein Machtinstrument, ein Werkzeug für Gesundheitsämter, für Labore, für Bevölkerungsschutz. Und da muss man ja auch sagen, dass sich alle Gutachter einig waren, dass die IGV ein gutes Werkzeug sind – auch die Gutachter, die Sie berufen haben.“
PlPr 21/37, S. 4212[3]
AfD·Dr. Christina Baum (Abgeordnete)·Sie kritisierte die Unabhängigkeit der WHO und vermutete Interessenkonflikte in ihrer Finanzierung.
„Sie lebt von zweckgebundenen Zahlungen, die ein Einfallstor für Fremdinteressen öffnen. Laut ihrer Homepage stammten Ende 2023 ganze 76 Prozent der Finanzierung aus zweckgebundenen Spenden. […] Profitinteressen setzen sich ganz offensichtlich über Gesundheitsinteressen hinweg.“
PlPr 21/37, S. 4212[3]
SPD·Serdar Yüksel (Abgeordneter)·Er begründete seine Zustimmung mit internationaler Zusammenarbeit im Rahmen des Grundgesetzes.
„Wir stehen zum Multilateralismus, wir stehen zur internationalen Zusammenarbeit, wir stehen zum Grundgesetz. Sie erzählen die Geschichte, die IGV würden Sachen vorschreiben, die wir hier umsetzen müssten. Hier gilt immer noch unsere Verfassung, das Grundgesetz, die […] richterliche Überprüfbarkeit.“
PlPr 21/37, S. 4213[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Abgeordnete)·Sie sah die Änderungen als Mittel für eine schnellere gemeinsame Reaktion auf Gesundheitsgefahren.
„Wer die Bevölkerung unseres Landes bei künftigen Pandemien schützen will, der stimmt heute diesem Gesetz zu. […] Denn es ermöglicht bessere und schnellere internationale Zusammenarbeit, und die schützt Leben.“
PlPr 21/37, S. 4214[3]
Die Linke·Julia-Christina Stange (Abgeordnete)·Sie betonte internationale Solidarität und einen gerechten Zugang zu Schutzmaßnahmen.
„Die Weiterentwicklung der Internationalen Gesundheitsvorschriften ist ein entscheidender Schritt für Pandemieprävention, Stärkung des Gesundheitssystems und solidarische Zusammenarbeit, national wie international. Wir begrüßen, dass Gerechtigkeit und Solidarität nun ausdrücklich als Grundsätze verankert wurden. Aber Solidarität darf kein Schlagwort bleiben.“
PlPr 21/37, S. 4215[3]

Wie es weitergeht

Das damalige Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die geänderten Vorschriften gelten für Deutschland seit dem 23. Februar 2026. Die zuständigen Behörden müssen die Melde-, Koordinierungs- und Vorsorgepflichten im Rahmen des geltenden deutschen Rechts anwenden. Aus dem Bundestagsbeschluss allein folgt keine automatische Verpflichtung einzelner Personen zu einer Impfung oder einer anderen konkreten Gesundheitsmaßnahme.

Begriffe

Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)
Gemeinsame Regeln der Staaten für die Erkennung und Bekämpfung von Gesundheitsgefahren, die Grenzen überschreiten können.
WHO
Die Weltgesundheitsorganisation koordiniert die internationale Zusammenarbeit zu Gesundheitsfragen.
Pandemische Notlage
Neu geregelte besondere Kategorie einer internationalen Gesundheitsnotlage mit möglicher weiter Verbreitung einer ansteckenden Krankheit.
Zustimmungsgesetz
Ein Gesetz, mit dem der Bundestag einer internationalen Vereinbarung oder ihrer Änderung zustimmt.
Erfüllungsaufwand
Zeit und Kosten, die Menschen, Betrieben oder Behörden durch neue Vorgaben entstehen.

Quellen (9)

  1. [1]
    BT-Drs ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
    BT-Drs ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/37 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  4. [4]
  5. [5]
    BR-Drs ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    BGBl ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    BGBl ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  8. [8]
    Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  9. [9]
    BT-Drs ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

Belege