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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag hat die von den Grünen vorgeschlagene allgemeine Stromsteuersenkung mit 310 Nein-Stimmen gegen 270 Ja-Stimmen abgelehnt; die Vorlage änderte deshalb die geltenden Steuersätze nicht.

Worum es geht

Die Grünen wollten die Stromsteuer für private Haushalte und Unternehmen auf die jeweiligen europäischen Mindestsätze senken. Dafür sollten auch mehrere besondere Steuerermäßigungen und Entlastungsverfahren entfallen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/5320
Datum
24. April 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Abgelehnt
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 24. April 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/5320 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
270
Nein
310
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
50

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 198Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 136Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 14
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 112Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 75Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 57Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 2Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Der allgemeine Stromsteuertarif beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde, umgerechnet 2,05 Cent je Kilowattstunde.

Neu

Für nichtbetriebliche Zwecke waren 1 Euro je Megawattstunde, also 0,1 Cent je Kilowattstunde, vorgesehen; das wurde abgelehnt. [7][8]

Heute

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gibt es auf Antrag eine Entlastung um 20 Euro je Megawattstunde, mit gesetzlichen Voraussetzungen und einer jährlichen Schwelle von 250 Euro.

Neu

Für betriebliche Zwecke sollte allgemein ein Tarif von 0,50 Euro je Megawattstunde gelten, also 0,05 Cent je Kilowattstunde. [7][9]

Heute

Das Gesetz enthält besondere Entlastungsverfahren für Unternehmen und den öffentlichen Personennahverkehr.

Neu

Diese Verfahren und weitere besondere Steuerermäßigungen sollten im Zuge der allgemeinen Tarifsenkung entfallen. [7][9][10]

Neu

Das Vorblatt bezifferte die erwarteten jährlichen Mindereinnahmen des Bundes auf etwa 6 Milliarden Euro; das ist eine Schätzung der Entwurfsverfasser, keine durch diesen Beschluss eingetretene Haushaltswirkung. [7]

Wen es betrifft

Die Vorlage betraf private Haushalte und betriebliche Stromverbraucher. Der allgemeine Tarif sollte auch Unternehmen erreichen, die nicht zu den bereits begünstigten Wirtschaftszweigen gehören. [7][9]

Rechtliche Wirkung

Der Entwurf ist gescheitert; es ändert sich nichts. Abgestimmt wurde unmittelbar über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Ja bedeutete Zustimmung zum Entwurf, obwohl der Ausschuss dessen Ablehnung empfohlen hatte. Nach der Ablehnung entfiel die dritte Beratung. Es gab daher keinen Gesetzesbeschluss zur abschließenden Behandlung im Bundesrat, keine Verkündung dieses Entwurfs und kein Inkrafttreten. Vorgesehen war der Tag nach der Verkündung. Als rechtliche Einordnung des Entwurfs ergibt sich ein Einspruchsgesetz: Er betraf eine dem Bund zustehende Verbrauchsteuer und keine den Ländern oder Gemeinden zufließende Steuer. Diese Einordnung ist eine Ableitung aus den verfassungsrechtlichen Regeln, kein tatsächlich durchlaufenes Bundesratsverfahren. [1][2][4][5][7][11][12]

Anlass

Das Vorblatt nennt die Konflikte im Nahen Osten und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Außerdem verweist es auf die im Koalitionsvertrag angekündigte allgemeine Stromsteuersenkung.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 24. April 2026 · Protokoll ↗

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Andreas Audretsch (Abgeordneter, Redner für die Fraktion)·Audretsch fordert eine Stromsteuersenkung zur Entlastung aller Stromverbraucher.
„Jetzt schnell entlasten und so entlasten, dass es in die Zukunft weist. Die Stromsteuer muss runter. Strom muss für alle günstig sein.“
PlPr 21/75, S. 8966[13]
AfD·Iris Nieland (Abgeordnete, Rednerin für die Fraktion)·Nieland unterstützt die Vorlage, weil sie eine von der AfD ebenfalls erhobene Forderung aufgreift.
„Ein Blick in den Antrag der Grünen zeigt: Unsere AfD-Forderung, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken, wird mittlerweile offensichtlich auch von Ihnen erkannt. Wir unterstützen diesen Antrag; wir haben ihn ja auch schon mehrfach selbst eingebracht. Ich frage natürlich einmal ganz grundsätzlich, ob und in welcher Form eine solche Besteuerung überhaupt irgendeinen Sinn hat.“
PlPr 21/75, S. 8973[14]
CDU/CSU·Fritz Güntzler (Abgeordneter, Redner für die Fraktion)·Güntzler verweist auf begrenzte Haushaltsmittel und hält einen vollständigen Ausgleich aller krisenbedingten Mehrbelastungen für nicht finanzierbar.
„Aber ich will auch ganz ehrlich sagen – da sollten wir uns alle hier auch einmal ehrlich machen –: Wenn es exogene Krisen gibt und krisenbedingte Mehrbelastungen bei den Menschen und bei den Unternehmen ankommen, überfordern wir uns, wenn wir alles auffangen wollen, was an zusätzlichen Belastungen da ist. Das können wir uns schlicht nicht leisten. Wir können Dinge abmildern; das machen wir auch, und das sollten wir auch weiterhin tun.“
PlPr 21/75, S. 8976[15]
SPD·Michael Thews (Abgeordneter, Redner für die Fraktion)·Thews kritisiert die zwei unterschiedlichen Tarife des Entwurfs als praktisch ungeeignet.
„Sie arbeiten hier mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen. Aus unserer Sicht ist das nicht praxistauglich. Auch der Einfluss auf den Strompreis wäre anders eher gering; denn im Gegensatz zu dem, was wir gerade bei den Rohölpreisen und bei den Benzinpreisen erleben und worauf wir mit der Energiesteuersenkung reagieren, ist zum Glück der Strompreis relativ stabil.“
PlPr 21/71, S. 8539[16]
Die Linke·Doris Achelwilm (Abgeordnete, Rednerin für die Fraktion)·Achelwilm fordert, die für den Tankrabatt vorgesehenen Mittel stattdessen für eine allgemeine Stromsteuersenkung einzusetzen.
„Statt die am stärksten gefährdeten Haushalte zu entlasten und die Ölpreise unter Kontrolle zu bekommen, profitieren fossiler Verbrauch und die Marktmacht der Mineralölkonzerne. Investieren Sie dieses Milliardengeschenk besser in die Stromsteuersenkung für alle! Hören Sie auf mit sozialen Mogelpackungen und falschen Mitnahmeeffekten!“
PlPr 21/71, S. 8540[17]

Wie es weitergeht

Das Beratungsverfahren dieser Vorlage ist nach der Ablehnung in zweiter Beratung beendet. Eine entsprechende Änderung könnte nur über eine neue Gesetzesvorlage beschlossen werden. Die hier erläuterte Abstimmung setzte keine allgemeine Stromsteuersenkung in Gang.

Begriffe

Stromsteuer
Eine Steuer auf elektrischen Strom, die bei der Entnahme zum Verbrauch entsteht; ihre gesetzlichen Schuldner sind insbesondere Versorger oder Eigenerzeuger.
Megawattstunde
Die im Stromsteuertarif verwendete Mengeneinheit; eine Megawattstunde entspricht 1.000 Kilowattstunden.
Gegenfinanzierung
Maßnahmen, mit denen die durch die Steuersenkung fehlenden Einnahmen im Haushalt ausgeglichen werden sollen.
Zweite Beratung
Ein parlamentarischer Beratungsschritt, in dem über den Gesetzentwurf abgestimmt wird; bei vollständiger Ablehnung endet die weitere Beratung.

Quellen (19)

  1. [1]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  2. [2]
    Plenarprotokoll 21/75, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/71, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
    Grundgesetz, Artikel 77, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  5. [5]
    Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    Plenarprotokoll 21/76, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
  8. [8]
    Stromsteuergesetz, § 3, geltender allgemeiner Steuertarif ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  9. [9]
    Stromsteuergesetz, § 9b ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  10. [10]
    Stromsteuergesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  11. [11]
    Grundgesetz, Artikel 105 Absatz 3, Zustimmungspflicht bei Steuern mit Länder- oder Gemeindeanteil ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  12. [12]
    Grundgesetz, Artikel 106 Absatz 1 Nummer 2, Aufkommen der Verbrauchsteuern ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  13. [13]
    Rede von Andreas Audretsch ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  14. [14]
    Rede von Iris Nieland ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  15. [15]
    Rede von Fritz Güntzler ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  16. [16]
    Rede von Michael Thews ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  17. [17]
    Rede von Doris Achelwilm ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  18. [18]
    Stromsteuergesetz, § 5, Entstehung der Steuer und Steuerschuldner ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  19. [19]

Belege