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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm am 13. November 2025 den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung mit 238 Ja-Stimmen, 120 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an; 244 Abgeordnete gaben keine Stimme ab. Das Gesetz wurde später mit Zustimmung des Bundesrates verkündet und ändert insbesondere die Erfassung von Antibiotika bei Tieren sowie den Versand bestimmter Tierarzneimittel.

Worum es geht

Deutschland muss der Europäischen Arzneimittel-Agentur Daten darüber liefern, wie Antibiotika bei verschiedenen Tierarten eingesetzt werden. Das Gesetz erweitert dafür die Datenerfassung, verschiebt bestimmte Meldepflichten bei Hunden und Katzen und vereinfacht andere Meldungen. Außerdem lockert es unter Bedingungen das Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/1938
Datum
13. November 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 13. November 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/1938 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
238
Nein
120
Enthaltung
28
Nicht abgegeben
244

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 151Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 57
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 79Enthaltung 0Nicht abgegeben 72
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 86Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 34
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 41Enthaltung 0Nicht abgegeben 44
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 28Nicht abgegeben 36
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Für bestimmte bislang erfasste Nutztierarten müssen Daten über Antibiotikaanwendungen gemeldet werden.

Neu

Weitere Tierarten werden einbezogen, darunter Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, bestimmte Fische, Pferde und zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Kaninchen sowie später Hunde, Katzen und bestimmte Pelztiere. [1][6]

Neu

Das zunächst für 2025 vorgesehene erste Erfassungsjahr für Hunde und Katzen wird auf 2029 verschoben; die erste Jahresmeldung folgt danach. [1]

Heute

Im Oktober 2026 schreibt die geltende Vorschrift für bestimmte tierärztliche Antibiotikameldungen noch eine halbjährliche Meldung vor.

Neu

Ab dem 1. Januar 2027 gilt dafür eine jährliche Meldung, spätestens am 14. Januar des Folgejahres. [6]

Heute

Bestimmte Tierhaltungsbetriebe müssen Zu- und Abgänge einschließlich verendeter oder getöteter Tiere dokumentieren.

Neu

Verendete oder getötete Tiere können nach der Ausschussänderung auch als Wochensumme statt mit jedem einzelnen Abgangstag gemeldet werden; die Regelungen gehen in der folgenden Umstellungsstufe auf eine jährliche Meldung über. [2][8]

Heute

Der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ist grundsätzlich untersagt, soweit keine Ausnahme gilt.

Neu

Apotheken dürfen unter anderem zugelassene verschreibungspflichtige Mittel für nicht lebensmittelliefernde Tiere mit behördlicher Versand­erlaubnis verschicken. Tierärztinnen und Tierärzte dürfen solche Mittel im Einzelfall zur kurzfristigen Weiterbehandlung eigener Patienten durch einen Transportdienstleister versenden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. [7]

Wen es betrifft

Betroffen sind Tierärztinnen und Tierärzte, Betriebe mit den erfassten Nutztierarten, zuständige Behörden und Apotheken. Für Halterinnen und Halter von Hunden oder Katzen sind insbesondere die Regeln zur Dokumentation und zum möglichen Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel relevant. Nicht jede neue Meldepflicht gilt bereits seit Anfang 2026; die jeweiligen Fristen unterscheiden sich. [1][6][7][8]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Gesetz, angenommen. Das namentliche Votum galt der Annahme des Regierungsentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses, nicht unverändert dem ursprünglichen Text. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu; es handelte sich damit um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Es wurde als Gesetz vom 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 356 verkündet. Teile gelten seit dem 1. Januar 2026; die Umstellung bestimmter Meldepflichten auf den Jahresturnus folgt am 1. Januar 2027. [2][3][5][6]

Anlass

EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer schrittweise erweiterten Erfassung von Antibiotika bei Tieren. Die Bundesregierung wollte die deutschen Fristen an den EU-Zeitplan angleichen und den Verwaltungsaufwand begrenzen. Der Ausschuss ergänzte weitere Vereinfachungen, darunter die wöchentliche Sammelmeldung bestimmter Tierabgänge.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 13. November 2025 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Dieter Stier (Abgeordneter, Plenarrede)·Er begründet die Zustimmung vor allem mit weniger Meldeaufwand für landwirtschaftliche Betriebe.
„Eine neue Meldeoption lässt hier statt einer täglichen nun eine wochenweise gebündelte Meldung verendeter oder getöteter Tiere im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes zu, und die Liste der erforderlichen Angaben wird gekürzt. Das sind erste Erleichterungen. Es werden weitere folgen. Meine Damen und Herren, wir liefern Bürokratieabbau.“
PlPr 21/40, S. 4682[4]
AfD·Danny Meiners (Abgeordneter, Plenarrede)·Er lehnt den Entwurf wegen der aus seiner Sicht problematischen Übernahme von EU-Vorschriften ab.
„Diese EU-Verordnungen zerstören gewachsene Strukturen, […] sie entmündigen unsere Betriebe und entwerten deutsche Arbeit. Die AfD sagt: Nein! Wir lehnen diesen Entwurf ab. […] Stattdessen fordern wir: nationale Kontrolle über unsere Landwirtschaft, Reduzierung von Bürokratie und Schutz unserer Bauern vor Brüsseler Willkür.“
PlPr 21/40, S. 4683[4]
SPD·Dr. Franziska Kersten (Abgeordnete, Plenarrede)·Sie verbindet die Erfassung des Antibiotikaeinsatzes mit dem Ziel, Resistenzen zu bekämpfen und Meldungen zu vereinfachen.
„Daher greifen wir mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf sinnvolle Vorschläge des Bundesrates zur Zusammenfassung von Mitteilungspflichten der Tierhalter auf. Schließlich gehören weitere Konkretisierungen und Erleichterungen, die wiederum zur Entbürokratisierung beitragen, sowie eine Folgeänderung des Apothekengesetzes zum Gesamtpaket. […] Fakt ist: Wer Antibiotikaresistenzen wirklich wirksam und unbürokratisch bekämpfen will, stimmt hier zu.“
PlPr 21/40, S. 4683[4]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Dr. Zoe Mayer (Abgeordnete, Plenarrede)·Sie hält die Maßnahmen gegen den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung für unzureichend.
„Und das Ganze hat System: Das ist das System der Massentierhaltung. […] Das kann so nicht sein, das kann so nicht weitergehen! […] Ich glaube, der Regierung ist gar nicht bewusst, wie groß und wie drastisch dieses Problem eigentlich ist.“
PlPr 21/40, S. 4684[4]
Die Linke·Ina Latendorf (Abgeordnete, schriftliche Rede zu Protokoll)·Sie fordert neben der Datenerfassung bessere Lebensbedingungen für Tiere.
„Der Hauptkritikpunkt von uns Linken ist jedoch genereller Natur und wird überhaupt nicht angepackt: Das Grundproblem des immer noch hohen Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung in Deutschland. Es reicht nicht aus, nur die Verwendung antimikrobieller Mittel bei Nutztieren einzuschränken oder die Datenmenge zu erhöhen. Wichtig wäre vielmehr, etwas für die Tiere zu tun und ihre Lebensbedingungen grundsätzlich zu verbessern.“
PlPr 21/40, S. 4731, Anlage zur Sitzung[4]

Wie es weitergeht

Die parlamentarische Beratung ist abgeschlossen: Bundesrat und Verkündung folgten im Dezember 2025. Der im Oktober 2026 noch bevorstehende nächste Umsetzungsschritt ist insbesondere die jährliche statt halbjährliche Meldung für bestimmte Angaben ab Januar 2027. Die erstmalige Erfassung für Hunde und Katzen ist auf das Jahr 2029 ausgerichtet.

Begriffe

Antibiotikaresistenz
Bakterien können so unempfindlich gegenüber Antibiotika werden, dass eine Behandlung schlechter wirkt.
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
Die EU-Behörde erhält von den Mitgliedstaaten unter anderem Daten über die Anwendung antimikrobieller Tierarzneimittel.
Tierärztliche Hausapotheke
Ein gesetzlich geregelter Vorrat an Tierarzneimitteln in einer tierärztlichen Praxis, aus dem Mittel für behandelte Tiere abgegeben werden können.
Ausschussfassung
Der ursprüngliche Gesetzentwurf mit Änderungen, die ein Bundestagsausschuss zur Annahme empfiehlt.

Quellen (8)

  1. [1]
  2. [2]
  3. [3]
  4. [4]
    Plenarprotokoll 21/40 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  5. [5]
    Plenarprotokoll 1060 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    Tierarzneimittelgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    Tierarzneimittelgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  8. [8]
    Tierarzneimittelgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

Belege