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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung zu drittem Antrag: Organisierte Steuerhinterziehung wie bisher bekämpfen

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag hat die Empfehlung angenommen, den Grünen-Antrag zur stärkeren Bekämpfung organisierter Steuerhinterziehung abzulehnen; die darin verlangten Maßnahmen wurden damit nicht beschlossen.

Worum es geht

Die Grünen verlangten eine spezialisierte Einheit auf Bundesebene für komplexe internationale Steuerkriminalität. Außerdem wollten sie Strafregeln ändern und Umsatzsteuerbetrug mit einem elektronischen Meldesystem bekämpfen.

Quellen und Methode

Der Titel stammt aus der Abstimmungsquelle und sagt nicht, was sich ändern soll. Die Kurzbeschreibung wird aus der amtlichen Drucksache übernommen — bis dahin steht hier nichts statt einer geratenen Zusammenfassung. Die Drucksache ist unter „Belege“ verlinkt.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/6656
Datum
8. Oktober 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 8. Oktober 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/6656 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
445
Nein
132
Enthaltung
1
Nicht abgegeben
52

Hinweis zur AbdeckungDie amtliche Namensliste konnte nicht zugeordnet werden (zwei Listen passen ähnlich gut (0 / 0)). Das Stimmverhalten stützt sich hier auf abgeordnetenwatch.de.

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 199Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 135Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 15
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 110Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 77Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 54Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 1Enthaltung 1Nicht abgegeben 0

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Gefordert

Eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit auf Bundesebene soll internationale Großverfahren bearbeiten und die Länder unterstützen. [3]

Gefordert

Die neue Einheit soll Ermittlungen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft koordinieren und steuerliche Risikobereiche untersuchen. [3]

Heute

Für besonders schwere Steuerhinterziehung sieht das Gesetz sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor.

Gefordert

Die Mindeststrafe soll auf ein Jahr steigen. [3][4]

Gefordert

Weitere gesetzliche Maßnahmen sollen bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen wirtschaftlich weniger attraktiv machen. [3]

Gefordert

Ein elektronisches Meldesystem auf Grundlage elektronischer Rechnungen soll Transaktionen in Echtzeit prüfen und Umsatzsteuerbetrug erschweren. [3]

Wen es betrifft

Die Forderungen betreffen Steuerfahndung, Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden. Das vorgeschlagene Meldesystem betrifft außerdem Unternehmen, die Rechnungen ausstellen oder empfangen. [3]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Sie empfahl die Ablehnung des Antrags. Die angenommene Empfehlung ist deshalb keine Zustimmung zu Steuerhinterziehung und kein neues Gesetz. Die verlangte Erhöhung der Mindeststrafe wurde durch diese Abstimmung nicht eingeführt. [1][2][3][4]

Anlass

Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit komplexen, grenzüberschreitenden Betrugsfällen und aus ihrer Sicht unzureichend gebündelten Zuständigkeiten. Das ist ihre Begründung für die vorgeschlagenen Änderungen, keine hier unabhängig nachgewiesene Bewertung aller bestehenden Behörden.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 8. Oktober 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Lukas Krieger (Fraktionsredner)·Krieger teilt das Ziel der Betrugsbekämpfung, hält aber den Eindruck staatlicher Untätigkeit angesichts bestehender Maßnahmen für falsch.
„Hier sind wir uns im Ziel einig: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Staat um Milliarden betrügt, bestiehlt die Allgemeinheit. Aber Ihr Antrag erweckt den Eindruck, als habe der Staat bisher zugesehen. Das ist falsch. Es gibt spezialisierte Strukturen beim Bundeszentralamt für Steuern, gesetzgeberische Maßnahmen gegen Cum-Cum-Gestaltung und erhebliche Anstrengungen bei der Aufklärung und Strafverfolgung.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12269[1]
AfD·Jörn König (Fraktionsredner)·König setzt zur Bekämpfung von Steuerbetrug auf ein vereinfachtes Steuersystem statt auf zusätzliche Überwachungsbehörden.
„Gegen Steuerbetrug hilft übrigens ein transparentes Steuersystem ohne Schlupflöcher. Durch unser Programm für Deutschland mit der Steuerreform 25 liefern wir dieses einfache und transparente System. Da braucht es dann auch keine riesigen, bürokratischen Finanzüberwachungsbehörden mehr.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12277[1]
SPD·Nadine Heselhaus (Fraktionsrednerin)·Heselhaus verweist auf den Aktionsplan gegen Finanzkriminalität und begründet die Ablehnung der gemeinsam beratenen Anträge mit der notwendigen Koalitionseinigung.
„Auch Steuerbetrug und aggressive Gestaltungen nehmen wir mit dem Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität in den Blick. Denn Steuergerechtigkeit bedeutet beides: Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, und dafür sorgen, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht. Viele Fragen, die die Grünen heute aufwerfen, sind deshalb berechtigt, und bei einigen teilen wir ausdrücklich die Zielrichtung. Aber in einer Koalition müssen Lösungen gemeinsam vereinbart und tragfähig umgesetzt werden. Deshalb werden wir den vorliegenden Anträgen nicht zustimmen.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12271[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Katharina Beck (Fraktionsrednerin; Kurzintervention)·Beck verweist auf den Erhalt zehnjähriger Aufbewahrungsfristen, damit Belege für Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle erhalten bleiben.
„Das sogenannte Schreddergesetz – vielleicht sieht man das hier im Bundestag nicht so – habe ich mitverhandelt und dafür gesorgt, dass gerade die Belege für Cum-Ex und Cum-Cum nicht zerstört worden sind, weil die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren beibehalten worden ist. Dann haben wir in der Opposition damit weitergemacht, sogar mit Herrn Klingbeil zusammen, der das aufgegriffen und angesichts einer drohenden Verkürzung der Aufbewahrungsfrist in dieser Koalition mit dafür gesorgt hat, die Aufbewahrungspflicht weiterhin auf zehn Jahre zu befristen. Das heißt, das war gute Arbeit, und da ist nichts geschreddert oder verkürzt worden für Cum-Ex- und Cum-Cum-Belege – anders als es beispielsweise die AfD damals gefordert hatte: schon nach fünf Jahren.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12273[1]
Die Linke·Isabelle Vandre (Fraktionsrednerin)·Vandre unterstützt das Schließen der gemeinsam beratenen Steuerlücken wegen ihrer Folgen für öffentliche Leistungen und Ungleichheit sowie eine stärkere Verfolgung organisierter Finanzkriminalität.
„Die Steuergerechtigkeitslücken, über die wir heute sprechen, sind durch nichts zu rechtfertigen und müssen endlich weg. Jeder Euro, der dem Staat durch Steuerschlupflöcher oder ungerechtfertigte Bevorteilung besonders Vermögender entgeht, fehlt in unseren Kommunen, um Schulen zu sanieren, Schwimmbäder und Jugendklubs offen zu halten oder eine flächendeckende wohnortnahe Gesundheitsversorgung abzusichern. Mindestens genauso schwer wiegt allerdings, dass diese Steuergerechtigkeitslücken die gesellschaftliche Ungleichheit verschärfen und massive Folgen für die demokratische Verfasstheit des Staates haben. […] Wir sind dabei, wenn es darum geht, Organisierte Finanzkriminalität wie bei Cum-Cum und Cum-Ex stärker zu verfolgen und fordern die Umsetzung der Empfehlungen der Cum-Cum-Ermittelnden.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12267–12268[1]

Wie es weitergeht

Die Beratung dieses Antrags ist mit seiner Ablehnung beendet. Daraus ergibt sich kein Auftrag zur Umsetzung der darin genannten Maßnahmen.

Begriffe

Cum-Ex
Geschäfte, bei denen eine nur einmal oder gar nicht gezahlte Steuer mehrfach zurückgefordert wird.
Umsatzsteuerkarussell
Ein meist grenzüberschreitendes Betrugssystem, in dem Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abgeführt und zugleich ein Steuerabzug beansprucht wird.
Beschlussempfehlung
Der Vorschlag eines Ausschusses, wie das Plenum über eine Vorlage entscheiden soll; hier lautete er auf Ablehnung.

Quellen (4)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/99, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 19.10.2026

  2. [2]
  3. [3]
  4. [4]
    Abgabenordnung, § 370 Absatz 3, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 19.10.2026

Belege