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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung zu erstem Antrag: Steuervorteile bei großen Immobiliengeschäften beibehalten

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag hat die Empfehlung angenommen, den Grünen-Antrag zur Reform der Besteuerung von Immobiliengesellschaften abzulehnen; die verlangte anteilige Besteuerung wurde damit nicht beschlossen.

Worum es geht

Beim Immobilienkauf kann statt des Grundstücks eine Beteiligung an einer Gesellschaft erworben werden, die das Grundstück besitzt. Der Grünen-Antrag wollte solche Anteilskäufe grundsätzlich anteilig mit Grunderwerbsteuer belasten.

Quellen und Methode

Der Titel stammt aus der Abstimmungsquelle und sagt nicht, was sich ändern soll. Die Kurzbeschreibung wird aus der amtlichen Drucksache übernommen — bis dahin steht hier nichts statt einer geratenen Zusammenfassung. Die Drucksache ist unter „Belege“ verlinkt.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/6646
Datum
8. Oktober 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 8. Oktober 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/6646 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
443
Nein
132
Enthaltung
3
Nicht abgegeben
52

Hinweis zur AbdeckungDie amtliche Namensliste konnte nicht zugeordnet werden (zwei Listen passen ähnlich gut (0 / 4)). Das Stimmverhalten stützt sich hier auf abgeordnetenwatch.de.

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 199Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 133Nein 0Enthaltung 2Nicht abgegeben 15
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 110Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 77Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 54Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 1Enthaltung 1Nicht abgegeben 0

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • AfD2 von 150 Abgeordneten der Fraktion stimmten anders.
    Stimmen: 135 abgegeben (133 Mehrheit ja · 2 anders) · 15 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Der direkte Kauf eines inländischen Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.

Gefordert

Auch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen soll grundsätzlich anteilig besteuert werden. [3][4]

Heute

Das Gesetz erfasst bereits bestimmte Änderungen des Gesellschafterbestands. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist unter anderem der Übergang von mindestens 90 Prozent der Anteile innerhalb von zehn Jahren auf neue Gesellschafter maßgeblich.

Gefordert

Die Reform soll über diese bestehenden Tatbestände hinausgehen und grundsätzlich jede Anteilsübertragung zwischen Gesellschaften anteilig erfassen. [3][4]

Heute

Auch die Vereinigung von mindestens 90 Prozent der Anteile bei einem Erwerber oder bestimmte wirtschaftliche Beteiligungen können Steuer auslösen. Anteilskäufe sind deshalb nicht generell steuerfrei.

Gefordert

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für das neue Modell vorlegen. [3][4]

Wen es betrifft

Betroffen wären Erwerber und Veräußerer von Anteilen an Immobiliengesellschaften. Die Antragsteller richten ihren Vorschlag insbesondere auf große Immobiliengeschäfte. [3]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Die Abstimmung galt Buchstabe b der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Dieser empfahl, den Antrag abzulehnen. Die Mehrheit nahm diese Empfehlung an. Die Abstimmung änderte das Grunderwerbsteuergesetz nicht. Die bestehenden Steuerregeln sind weiterhin der Maßstab für einzelne Erwerbsvorgänge. [1][2][4]

Anlass

Die Grünen begründen ihren Antrag mit Steuergestaltungen bei großen Immobiliengeschäften und den Finanzierungsbedürfnissen der Länder. Ihre daraus abgeleitete Reformforderung ist von der Frage zu unterscheiden, ob ein bestimmter Anteilskauf bereits nach geltendem Recht steuerpflichtig ist.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 8. Oktober 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Fritz Güntzler (Fraktionsredner)·Güntzler verweist auf bereits beschlossene Maßnahmen gegen missbräuchliche Share Deals und möchte konzerninterne Umstrukturierungen weiterhin ermöglichen.
„Also, wir haben den sachfremden Umgang mit Share Deals geregelt und diesen Missbrauch ausgehebelt. Das ist gut so, und dazu stehen wir auch weiterhin. Wir müssen nur sehen, dass konzerninterne Dinge weiter funktionieren.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12275[1]
AfD·Diana Zimmer (Fraktionsrednerin)·Zimmer fordert gezielte Regeln gegen Gestaltungsmissbrauch und lehnt eine pauschale Ausweitung der Grunderwerbsteuer ab.
„Auch bei den Share Deals wollen Sie die Grunderwerbsteuer ausweiten. Künftig soll grundsätzlich jede Übertragung von Gesellschaftsanteilen entsprechend der Beteiligungsquote besteuert werden. Dass missbräuchliche Gestaltungen bei großen Immobiliengeschäften unterbunden werden müssen, steht außer Frage; da diskutieren wir auch nicht. Aber dafür braucht es zielgenaue Regelungen gegen Gestaltungsmissbrauch statt einer pauschalen Ausweitung der Grunderwerbsteuer; denn während Sie nach neuen Besteuerungsmöglichkeiten suchen, wollen wir Bürger beim Eigentumserwerb entlasten und die Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum abschaffen.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12266[1]
SPD·Nadine Heselhaus (Fraktionsrednerin)·Heselhaus hätte eine weitergehende Share-Deal-Reform bevorzugt, begründet die Ablehnung der vorliegenden Anträge aber mit der erforderlichen Koalitionseinigung.
„Beim Thema „Share Deals“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12271[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Katharina Beck (Fraktionsrednerin)·Beck kritisiert, dass große Immobilienkonzerne durch Share Deals Grunderwerbsteuer vermeiden können, während andere Käufer sie zahlen.
„Wenn man es sich noch leisten kann, eine Immobilie zu kaufen, zahlt man fair seine Grunderwerbsteuer. Wer zahlt sie nicht? Das sind sehr, sehr große Konzerne, die mit Anteilsverschiebungen, sogenannten Share Deals, die Dinge so organisieren können, dass sie die Grunderwerbsteuer umgehen. Berlin ist dadurch beim Merger von Vonovia und Deutsche Wohnen circa 1 Milliarde Euro flöten gegangen, während alle anderen fair ihre Steuern zahlen. Und das geht einfach nicht.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12263[1]
Die Linke·Isabelle Vandre (Fraktionsrednerin)·Vandre unterstützt die Anträge als Mindestschritt und kritisiert die unterschiedliche Grunderwerbsteuerbelastung privater Käufer und großer Wohnungskonzerne.
„Wenn wir also heute über die Anträge der Grünen beraten, müssen wir eines festhalten: Diese Anträge sind das bare Minimum in der Beseitigung der größten, durch nichts zu rechtfertigenden Ungerechtigkeiten in diesem Land, in dem Sie die Reichsten immer weiter entlasten und alle anderen mit ihren Ängsten und Sorgen alleine lassen. Versuchen Sie doch ein einziges Mal einer Familie, die gerade dabei ist, ein Haus zu kaufen, zu erklären, dass sie eine Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, während Vonovia das Land Berlin um 1 Milliarde Euro geprellt hat durch Share Deals, die es ermöglicht haben, genau diese Grunderwerbsteuer zu umgehen. Das ist doch absurd.“
PlPr 21/99, 08.10.2026, S. 12268[1]

Wie es weitergeht

Der konkrete Antrag ist abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die Bundesregierung nicht zur Vorlage des darin verlangten Reformgesetzes aufgefordert.

Begriffe

Share Deal
Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die eine Immobilie besitzt, anstelle des direkten Immobilienkaufs.
Grunderwerbsteuer
Eine Steuer auf Grundstückserwerbe und bestimmte rechtlich gleichgestellte Vorgänge, zu denen auch Anteilserwerbe gehören können.
Beteiligungsquote
Der Anteil an einer Gesellschaft; nach dem Antrag sollte die Steuer grundsätzlich an dieser Quote ausgerichtet werden.

Quellen (4)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/99, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 19.10.2026

  2. [2]
  3. [3]
  4. [4]
    Grunderwerbsteuergesetz, § 1 Absätze 1 bis 3a ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 19.10.2026

Belege