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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung zu zweitem Antrag: Sonderregel bei sehr großen Erbschaften beibehalten

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags mit 445 Ja-Stimmen gegen 132 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung an; die geforderte Abschaffung der Sonderregel für sehr große Betriebsvermögen wurde damit abgelehnt.

Worum es geht

Wer ein sehr großes begünstigtes Betriebsvermögen erbt oder geschenkt bekommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Erlass der darauf entfallenden Steuer beantragen. Die Grünen wollten diese Möglichkeit abschaffen und stattdessen großzügige Zahlungsaufschübe ermöglichen.

Quellen und Methode

Der Titel stammt aus der Abstimmungsquelle und sagt nicht, was sich ändern soll. Die Kurzbeschreibung wird aus der amtlichen Drucksache übernommen — bis dahin steht hier nichts statt einer geratenen Zusammenfassung. Die Drucksache ist unter „Belege“ verlinkt.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/6647
Datum
8. Oktober 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 8. Oktober 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/6647 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
445
Nein
132
Enthaltung
1
Nicht abgegeben
52

Hinweis zur AbdeckungDie amtliche Namensliste konnte nicht zugeordnet werden (zwei Listen passen ähnlich gut (0 / 0)). Das Stimmverhalten stützt sich hier auf abgeordnetenwatch.de.

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 199Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 135Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 15
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 110Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 77Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 54Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 1Enthaltung 1Nicht abgegeben 0

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Bei begünstigtem Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro kann die Steuer auf Antrag erlassen werden, soweit der Erwerber sie nach den gesetzlichen Regeln nicht aus seinem verfügbaren Vermögen bezahlen kann.

Gefordert

Diese besondere Erlassmöglichkeit sollte abgeschafft werden. [2][4]

Gefordert

An ihre Stelle sollten großzügige und flexible Zahlungsaufschübe treten, damit die Steuer später bezahlt werden kann. Konkrete Laufzeiten enthielt der Antrag nicht. [2]

Gefordert

Andere Vergünstigungen für Betriebsvermögen sollten zunächst bestehen bleiben; der Antrag verlangte keine vollständige Neuordnung der Erbschaftsteuer. [2]

Wen es betrifft

Betroffen wären Personen gewesen, die begünstigtes Betriebsvermögen oberhalb der gesetzlichen Grenze erben oder geschenkt bekommen und die besondere Erlassregel nutzen können. Der Antrag betraf damit nicht pauschal jede Erbschaft über 26 Millionen Euro. [2][4]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Abgestimmt wurde über Buchstabe c der Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/7081, nicht unmittelbar über die Annahme des ursprünglichen Antrags. Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Ablehnung; ein Nein bedeutete Ablehnung dieser Ausschussempfehlung. Der ursprüngliche Antrag hätte die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgefordert. Auch seine Annahme hätte die Steuerregel noch nicht selbst geändert. Durch die beschlossene Ablehnung bleibt diese Aufforderung aus. [1][2][3]

Anlass

Die Grünen begründeten ihre Initiative mit der unterschiedlichen Besteuerung großer Vermögensübertragungen und mit dem Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte. Aus ihrer Sicht begünstigt die bestehende Erlassregel bestimmte große Unternehmensübertragungen gegenüber anderen steuerpflichtigen Erbschaften.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 8. Oktober 2026 · Protokoll ↗

AfD·Diana Zimmer (Abgeordnete)·Zimmer verteidigt die Verschonung, weil sie aus ihrer Sicht Verkäufe von Unternehmenssubstanz zur Bezahlung der Erbschaftsteuer verhindert.
„Auch ich habe das schon mehrfach hier im Plenarsaal betont: Wir reden über Unternehmen, Maschinen, Immobilien und Arbeitsplätze. Die Verschonungsregeln sollen verhindern, dass ein Unternehmen im Erbfall Substanz veräußern muss, nur um eine Steuerforderung zu bedienen. Wer diese Regeln immer weiter einschränkt, gefährdet Planungssicherheit und Unternehmensnachfolgen.“
PlPr 21/99, S. 12266.[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Andreas Audretsch (Abgeordneter; Kurzintervention)·Audretsch kritisiert, dass sehr große begünstigte Vermögensübertragungen steuerfrei bleiben können, während andere Erben Steuern zahlen.
„Ich sage Ihnen einmal, um was es geht: Es geht um Menschen, die 26 Millionen Euro erben und am Ende nicht einen Cent Erbschaftsteuer zahlen, während jeder, der ein normales Erbe erhält, eins zu eins die Erbschaftsteuer zahlen muss. Es geht um die Frage, ob zum Beispiel Menschen, die über 300 Wohnungen erben, plötzlich keinerlei Erbschaftsteuer mehr zahlen, während Menschen, die drei oder vier Wohnungen erben, die volle Erbschaftsteuer zahlen müssen. Was ist das für eine Gerechtigkeit? Das ist doch absurd.“
PlPr 21/99, S. 12265.[1]
CDU/CSU·Olav Gutting (Abgeordneter; Antwort auf Kurzintervention)·Gutting begründet die Sonderbehandlung damit, dass Betriebsvermögen in Unternehmen gebunden ist und Arbeitsplätze daran hängen.
„Das Zweite ist: Sie müssen einfach mal verstehen, dass es ein Unterschied ist, ob ich betrieblich gebundenes Vermögen habe, das in Maschinen, in Betrieben investiert ist, an dem Arbeitsplätze hängen, oder ob ich die Millionen auf einem Konto habe. Das ist der Unterschied, nicht reich oder arm, sondern betrieblich gebundenes Vermögen oder freies Vermögen. Dazwischen müssen wir unterscheiden.“
PlPr 21/99, S. 12265–12266.[1]
Die Linke·Isabelle Vandre (Abgeordnete; allgemeine Paketbegründung)·Vandre unterstützt den Abbau der behandelten Steuervergünstigungen, weil sie darin zusätzliche Mittel für Kommunen und einen Beitrag gegen Ungleichheit sieht.
„Die Steuergerechtigkeitslücken, über die wir heute sprechen, sind durch nichts zu rechtfertigen und müssen endlich weg. Jeder Euro, der dem Staat durch Steuerschlupflöcher oder ungerechtfertigte Bevorteilung besonders Vermögender entgeht, fehlt in unseren Kommunen, um Schulen zu sanieren, Schwimmbäder und Jugendklubs offen zu halten oder eine flächendeckende wohnortnahe Gesundheitsversorgung abzusichern. Mindestens genauso schwer wiegt allerdings, dass diese Steuergerechtigkeitslücken die gesellschaftliche Ungleichheit verschärfen und massive Folgen für die demokratische Verfasstheit des Staates haben.“
PlPr 21/99, S. 12267–12268.[1]
SPD·Parsa Marvi (Abgeordneter)·Marvi befürwortet eine Reform, lehnt den Einzelantrag aber zugunsten einer gemeinsam ausgehandelten Koalitionslösung nach der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ab.
„Wir werden aber heute Ihren Anträgen und Gesetzentwürfen nicht zustimmen, nicht weil wir keine Reform der Erbschaftsteuer brauchen, ganz im Gegenteil. Aber wir respektieren die seriöse Arbeit in der Koalition, und dazu gehören nach dem Karlsruher Urteil Gespräche, Beratungen, Verhandlungen und sicher auch Kompromisse. Das funktioniert nicht durch Beschlüsse zu einem Detailpunkt heute im Bundestag.“
PlPr 21/99, S. 12267.[1]

Wie es weitergeht

Der Antrag ist abgelehnt. Aus diesem Beschluss folgt kein Auftrag, den darin verlangten Gesetzentwurf vorzulegen. Die geltende Erlassregel bleibt bestehen.

Begriffe

Verschonungsbedarfsprüfung
Prüfung, ob der Erwerber eines großen begünstigten Betriebsvermögens die darauf entfallende Steuer aus dem gesetzlich bestimmten verfügbaren Vermögen bezahlen kann.
Betriebsvermögen
Vermögen, das einem Unternehmen zugeordnet ist; für die steuerliche Begünstigung gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Stundung
Ein Zahlungsaufschub, bei dem eine bestehende Steuerforderung später bezahlt werden darf.
Beschlussempfehlung
Vorschlag eines Ausschusses, wie der Bundestag über eine Vorlage entscheiden soll.

Quellen (4)

  1. [1]
  2. [2]
  3. [3]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 19.10.2026

  4. [4]
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 28a ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 19.10.2026

Belege