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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Besteuerung von Luxusflügen

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag lehnte am 4. Dezember 2025 den Antrag der Grünen zur höheren Besteuerung von Privatjetflügen und besonders teuren Flugtickets mit 134 Ja-Stimmen, 451 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung bei 45 nicht abgegebenen Stimmen ab; damit wurde die Bundesregierung nicht aufgefordert, die vorgeschlagene Zusatzsteuer auf den Weg zu bringen.

Worum es geht

Die Grünen wollten, dass Deutschland sich einer internationalen Initiative zur Besteuerung besonders teurer Flugreisen anschließt. Privatjetflüge und Premium-Flugtickets sollten durch eine zusätzliche, abgestufte Abgabe stärker belastet werden. Damit sollten nach dem Willen der Antragsteller die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sinken und zusätzliche Staatseinnahmen entstehen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/3035
Datum
4. Dezember 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Abgelehnt
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 4. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandAntrag
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/3035 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
134
Nein
451
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
45

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 199Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 138Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 114Enthaltung 0Nicht abgegeben 6
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 79Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 6
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 54Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

In Deutschland gibt es eine Luftverkehrsteuer für steuerpflichtige Abflüge. Ihre Höhe richtet sich nach der Zielregion und der Zahl der Fluggäste, nicht nach der gebuchten Sitzklasse. Die geltenden Steuersätze wurden zum 1. Juli 2026 gesenkt.

Gefordert

Die Bundesregierung sollte einer von Frankreich angeführten internationalen Allianz zur Besteuerung besonders teurer Flugreisen beitreten. [1][5][6]

Gefordert

Privatjetflüge sollten durch eine zusätzliche Abgabe stärker besteuert werden. [1]

Gefordert

Für Premium-Flugtickets, etwa in der First Class, sollte die Luftverkehrsteuer progressiv ergänzt werden. Konkrete Steuersätze oder Steuerstufen enthielt der Antrag nicht. [1]

Gefordert

Die zusätzliche Besteuerung sollte CO₂-Emissionen verringern und dem Staat weitere Einnahmen bringen. Der Antrag stellte Einnahmen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro in Aussicht, enthielt dafür aber keine eigene nachvollziehbare Berechnung. [1]

Wen es betrifft

Unmittelbar angesprochen waren Menschen, die Privatjets nutzen oder besonders teure Flugtickets buchen, sowie Luftverkehrsunternehmen, die solche Flüge anbieten. Bei der geltenden Luftverkehrsteuer sind grundsätzlich die ausführenden Luftverkehrsunternehmen Steuerschuldner. Auch der Bundeshaushalt war Teil des Vorschlags: Die Antragsteller wollten zusätzliche Steuereinnahmen ermöglichen. Wie viele Flüge oder Reisende von einer neuen Abgabe betroffen gewesen wären und wie hoch die Belastung im Einzelfall ausgefallen wäre, ließ der Antrag offen. [1][5]

Rechtliche Wirkung

Der Antrag ist erledigt; es ändert sich nichts. Abgestimmt wurde unmittelbar über den Antrag der Grünen, nicht über einen Gesetzentwurf und auch nicht über eine Beschlussempfehlung eines Ausschusses. Ein Ja hätte bedeutet, die darin enthaltene politische Aufforderung an die Bundesregierung zu unterstützen. Mit der Ablehnung kam diese Aufforderung nicht zustande. Die Abstimmung führte zu keiner Änderung des Steuerrechts. Ein Gesetzgebungsverfahren mit Bundesrat, Verkündung oder Inkrafttreten war mit diesem Antrag nicht verbunden. [1][3][5][8]

Anlass

Die Grünen begründeten ihren Antrag damit, dass der Verkehrssektor aus ihrer Sicht nicht ausreichend zur Erreichung der deutschen Klimaziele beitrage. Sie verwiesen auf internationale Gespräche über zusätzliche Abgaben auf Privatjets und Premium-Flüge und kritisierten die geplante Senkung der deutschen Luftverkehrsteuer bei gleichzeitiger Verteuerung des Deutschlandtickets.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 4. Dezember 2025 · Protokoll ↗

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Dr. Julia Verlinden (Abgeordnete)·Sie begründete die zusätzliche Besteuerung damit, dass Privatjets und First-Class-Flüge das Klima besonders stark belasten.
„Wir Grüne wollen, dass Luxusflüge extra kosten, denn Privatjets und Flüge in der ersten Klasse belasten das Klima besonders stark. Das nennt sich Verursacherprinzip. Und diejenigen, die am meisten haben und auch am meisten verschmutzen, sollen ihren angemessenen Anteil zahlen, um die Schäden zu reparieren.“
PlPr 21/47, S. 5417 C[2]
CDU/CSU·Dr. Christoph Ploß (Abgeordneter)·Er lehnte zusätzliche Steuern auf Flugreisen ab, weil er Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrsstandorts befürchtete.
„Insbesondere wären diese neuen Steuern für die Luftfahrtwirtschaft Gift. Denn wenn Sie sich mit dem Thema genau beschäftigen, dann werden Sie feststellen, dass gerade der Luftfahrtstandort Deutschland schwächelt, weil es zu hohe Steuern und Gebühren gibt. Der Luftfahrtstandort Deutschland schwächelt, weil die Ampelkoalition die Steuern in der letzten Legislaturperiode erhöht hat.“
PlPr 21/47, S. 5422 A[2]
AfD·Karsten Hilse (Abgeordneter)·Er lehnte die gemeinsam beratenen Klimaanträge ab und begründete dies mit dem Schutz individueller Freiheit.
„Egal ob sich die Sozialisten in der Vergangenheit braun oder rot angestrichen haben und egal ob die Sozialisten ihren praktizierten Sozialismus „Nationalsozialismus“ oder „internationalen Sozialismus“ nannten: Es waren immer Ideologen, die sich moralisch überlegen fühlten. Aus dieser vermeintlichen moralischen Überlegenheit leiten auch solche Terroristen, wie wir sie in Gießen gesehen haben, ihre Berechtigung ab, mit faschistischen Methoden unsere Freiheitsrechte mit Füßen zu treten. Wir als AfD stehen für die Freiheit und lehnen Ihre Anträge aus tiefster Überzeugung ab.“
PlPr 21/47, S. 5419 D[2]
SPD·Jakob Blankenburg (Abgeordneter)·Er hielt die Ziele der Anträge grundsätzlich für nachvollziehbar, sah aber soziale und praktische Fragen als ungeklärt an.
„Für uns gilt aber ein klarer Maßstab: Solche Instrumente müssen sozial ausgewogen und praktikabel sein. Aber sie müssen innerhalb dieses Hauses auch mehrheitsfähig sein; denn nur dann haben sie eine Chance, Realität zu werden. Deshalb arbeiten wir gerade an einem anderen Weg.“
PlPr 21/47, S. 5420 D[2]
Die Linke·Dr. Fabian Fahl (Abgeordneter)·Er unterstützte eine stärkere Besteuerung von Premiumtickets, verlangte für Privatjets jedoch ein vollständiges Verbot.
„Wir unterstützen Ihren Vorstoß zur stärkeren Besteuerung von Premiumtickets; das ist ja auch unsere Forderung. Privatjets wollen wir allerdings komplett verbieten. Zusätzlich fordere ich die Rückkehr zum 9-Euro-Ticket; das forderte auch Ihre Parteibasis am Wochenende.“
PlPr 21/47, S. 5421 C[2]

Wie es weitergeht

Mit der Ablehnung am 4. Dezember 2025 war die Beratung dieses Antrags abgeschlossen. Er wurde nicht zur weiteren Beratung an einen Ausschuss überwiesen. Eine spätere Umsetzung der Forderungen müsste auf einer neuen politischen Initiative beruhen. Unabhängig von diesem Antrag wurde das bestehende Luftverkehrsteuergesetz 2026 geändert. Bundestag und Bundesrat stimmten einer Senkung der bisherigen Steuersätze zu, die am 1. Juli 2026 in Kraft trat. Diese Änderung führte keine besondere Zusatzsteuer für Premiumtickets oder Privatjetflüge ein.

Begriffe

Luftverkehrsteuer
Eine Steuer auf bestimmte Abflüge von Fluggästen, deren Höhe sich nach der Zielregion richtet und die grundsätzlich vom Luftverkehrsunternehmen geschuldet wird.
Premium-Flugticket
Ein Ticket für eine höherwertige Reiseklasse, beispielsweise die First Class, die im Antrag ausdrücklich angesprochen wird.
Progressive Abgabe
Eine Steuer, die nach abgestuften Regeln mit zunehmender Bemessungsgrundlage stärker steigt; der Antrag nennt keine konkrete Berechnungsformel.
Namentliche Abstimmung
Eine Abstimmung, bei der das Stimmverhalten der einzelnen Abgeordneten mit ihrem Namen dokumentiert wird.
Parlamentarischer Antrag
Ein Vorschlag, über den der Bundestag entscheidet und mit dem er beispielsweise die Bundesregierung zu einem bestimmten Vorgehen auffordern kann.

Quellen (8)

  1. [1]
  2. [2]
    Plenarprotokoll 21/47, 47. Sitzung vom 4. Dezember 2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  3. [3]
    Amtliches Protokoll der 47. Sitzung des Deutschen Bundestages ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
  5. [5]
    Luftverkehrsteuergesetz, geltende Fassung ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    „Luftverkehrsteuer ab 1. Juli gesenkt“ ↗

    Bundesregierung · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Plenarprotokoll 21/48, 48. Sitzung vom 5. Dezember 2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  8. [8]
    Glossar „Antrag“ ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

Belege