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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Beschlussempfehlung

Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm den Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt für 2025 mit 322 Ja- gegen 273 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen in zweiter Beratung an; damit stimmte er diesem Teil des Haushalts in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung zu.

Worum es geht

Ein Etat legt fest, wofür staatliche Stellen Geld ausgeben dürfen. Dieser Teil des Bundeshaushalts umfasst neben dem Kanzleramt unter anderem den Bundesnachrichtendienst, das Bundespresseamt sowie Kultur und Medien. Der Haushaltsausschuss empfahl dafür Ausgaben von rund 4,043 Milliarden Euro; im Regierungsentwurf waren rund 3,968 Milliarden Euro vorgesehen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/500
Datum
17. September 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 17. September 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/500 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
322
Nein
273
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
35

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 203Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 5
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 136Enthaltung 0Nicht abgegeben 15
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 118Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 2
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 78Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 59Enthaltung 0Nicht abgegeben 5
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Für das Haushaltsjahr 2026 gilt ein eigener Bundeshaushalt; für diesen Etat sind rund 4,998 Milliarden Euro vorgesehen.

Gefordert

Für das Haushaltsjahr 2025 sollte der Etat in der Ausschussfassung mit rund 4,043 Milliarden Euro beschlossen werden. Die Abstimmung betraf also das Haushaltsjahr 2025. [1][4][10]

Gefordert

Für den Erhalt und die Restaurierung bedeutender Kulturdenkmäler sowie bedeutende Kulturinvestitionen sollten 35 Millionen Euro bereitgestellt werden. Im Regierungsentwurf waren bei diesem Ausgabeposten keine Mittel angesetzt. [6]

Gefordert

Die Zuschüsse für Einrichtungen der Musik, Literatur, des Tanzes und des Theaters sollten von rund 48,709 auf 50,089 Millionen Euro steigen, verglichen mit dem Regierungsentwurf. [6]

Gefordert

Für die Digitalisierung des Filmerbes sollten rund 3,333 statt 2,222 Millionen Euro bereitstehen, verglichen mit dem Regierungsentwurf. Gemeint ist die Übertragung vorhandener Filme in digitale Form. [6]

Wen es betrifft

Unmittelbar betrifft der Etat die finanzierten Behörden und Einrichtungen, ihre Beschäftigten und die Empfänger von Fördermitteln. Dazu gehören das Kanzleramt, der Bundesnachrichtendienst, das Bundespresseamt, Kultureinrichtungen und das Bundesarchiv. Die Kulturmittel betreffen auch die Angebote, die Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen nutzen. [5][6]

Rechtliche Wirkung

Zustimmung zu einem Teil des Bundeshaushalts; endgültig beschlossen ist der Haushalt erst mit der Schlussabstimmung über das ganze Haushaltsgesetz. Ein Ja bedeutete die Zustimmung zum Einzelplan 04 in der Ausschussfassung. Es war ein Beschluss in zweiter Beratung innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2025. Die abschließende Zustimmung zum gesamten Haushaltsgesetz folgte am 18. September 2025. Das Haushaltsgesetz war ein Einspruchsgesetz: Der Bundesrat konnte den Vermittlungsausschuss anrufen und gegebenenfalls Einspruch einlegen; seine ausdrückliche Zustimmung war nicht erforderlich. Am 26. September 2025 rief er den Vermittlungsausschuss nicht an. Das Gesetz wurde am 2. Oktober 2025 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung zu Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen. Er begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Einrichtungen allein keinen Anspruch auf eine Zahlung. [1][2][7][8][9][11][13]

Anlass

Der erste Haushaltsentwurf für 2025 erhielt nach dem Ende der damaligen Regierungskoalition keine parlamentarische Mehrheit. Deshalb galt seit Jahresbeginn zunächst eine vorläufige Haushaltsführung, die vor allem bestehende Verpflichtungen und notwendige Ausgaben absichert. Die neue Bundesregierung legte ihren Haushaltsentwurf im Juni 2025 vor; der Haushaltsausschuss überarbeitete ihn vor den Abschlussberatungen im September.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 17. September 2025 · Protokoll ↗

AfD·Dr. Alice Weidel (Abgeordnete; Rede zur allgemeinen Haushalts- und Regierungspolitik)·Weidel fordert einen anderen Haushaltsentwurf mit Einsparungen unter anderem bei Entwicklungshilfe, EU-Zahlungen und dem Klima- und Transformationsfonds.
„Unser Land muss seine verbliebenen wirtschaftlichen und finanziellen Kräfte darauf konzentrieren, wieder auf die Beine zu kommen. Voraussetzung dafür ist ein solider und realistischer Haushaltsentwurf. Unser alternativer Haushaltsentwurf zeigt in rund 1 000 Anträgen, dass dies möglich ist und auch seriös gegenfinanziert werden kann.“
PlPr 21/24, S. 2458 A–B[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Katharina Dröge (Abgeordnete; Rede zur allgemeinen Regierungspolitik)·Dröge fordert Reformen, die insbesondere die Lebensbedingungen von Kindern, Menschen in Armut und der gesellschaftlichen Mitte verbessern.
„Ich finde das richtig. Dieses Land braucht Reformen. Dieses Land braucht Reformen, um das Leben der Menschen in ihrer gesamten Breite besser zu machen: für die Kinder, für die Menschen in Armut, aber vor allen Dingen auch für die Mitte der Gesellschaft.“
PlPr 21/24, S. 2465 D[1]
CDU/CSU·Jens Spahn (Abgeordneter; Rede zur allgemeinen Haushalts- und Regierungspolitik)·Spahn befürwortet den Haushalt als Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und die anschließend geplanten Reformen.
„Matthias Miersch hat es gesagt: Wir wollen Deutschland voranbringen. Darum geht’s. Wir wollen endlich wieder Wachstum nach Deutschland bringen. Unser Land muss sicherer werden. Und Deutschland muss gerechter werden.“
PlPr 21/24, S. 2476 C–D[1]
Die Linke·Dr. Gregor Gysi (Abgeordneter; Einzelrede zum Kultur- und Medienetat)·Gysi kritisiert das Ende des Kulturpasses, mit dem junge Erwachsene Kulturangebote bezahlen konnten.
„Dafür gab es unter anderem den Kulturpass, der denjenigen überreicht wurde, die 2023 oder 2024 18 Jahre alt wurden – nur ein geringer Ausschnitt der Jugend, aber immerhin. Der Pass ermöglichte Zugang zu Kunst und Kultur im Wert von 200 Euro, egal ob Bücherkauf oder Kino-, Festival-, Museums-, Theater- oder Opernbesuch. Den Pass streichen Sie.“
PlPr 21/24, S. 2490 C[1]
SPD·Dr. Matthias Miersch (Abgeordneter; Rede zur allgemeinen Regierungspolitik)·Miersch befürwortet Reformen und will dabei die soziale Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter erhalten.
„Aber ich sage auch für die Sozialdemokratie ganz deutlich: Wir stehen zu einem Sozialstaat, der der Einzelnen, dem Einzelnen Sicherheit gibt, wenn er krank ist, wenn er arbeitslos ist, und auch, wenn er alt ist. Darauf können die Menschen sich verlassen. Dieser Sozialstaat ist die Grundlage unseres Zusammenlebens und auch einer starken Wirtschaft hier in der Bundesrepublik Deutschland. Das werden wir verteidigen.“
PlPr 21/24, S. 2468 A; „Das“ bezieht sich auf den zuvor beschriebenen Sozialstaat.[1]

Wie es weitergeht

Das Verfahren für den Haushalt 2025 ist abgeschlossen: Auf die Einzelplan-Abstimmung folgten der Gesamtbeschluss des Bundestages, die Behandlung im Bundesrat und die Veröffentlichung des Gesetzes. Für die laufenden Ausgaben des Haushaltsjahres 2026 gilt inzwischen das Haushaltsgesetz 2026.

Begriffe

Etat
Ein Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben vorgesehen sind.
Einzelplan
Ein abgegrenzter Teil des Haushalts enthält die Einnahmen, Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen eines Verwaltungsbereichs.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss schlägt dem Bundestag vor, in welcher Fassung er eine Vorlage annehmen soll.
Zweite Beratung
In diesem Verfahrensschritt beschloss der Bundestag den einzelnen Etat; die Schlussabstimmung über das gesamte Haushaltsgesetz folgte danach.
Vorläufige Haushaltsführung
Solange ein neuer Haushalt fehlt, darf die Regierung insbesondere bestehende Verpflichtungen erfüllen und notwendige staatliche Aufgaben weiterfinanzieren.
Vermittlungsausschuss
Ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat kann Vorschläge zur Einigung über ein Gesetz erarbeiten.

Quellen (13)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/24 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
    Plenarprotokoll 21/25 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
  4. [4]
  5. [5]
    Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen zum Haushaltsgesetz 2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    Plenarprotokoll 1057 ↗

    Bundesrat · Abgerufen am 10.10.2026

  8. [8]
    Haushaltsgesetz 2025 ↗

    Bundesministerium der Finanzen · Abgerufen am 10.10.2026

  9. [9]
    Fragen und Antworten: Vorläufige Haushaltsführung ↗

    Bundesregierung / Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · Abgerufen am 10.10.2026

  10. [10]
  11. [11]
    Bundeshaushaltsordnung, § 3 – Wirkungen des Haushaltsplans ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  12. [12]
    Bundeshaushaltsordnung, § 13 – Einzelpläne ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  13. [13]
    Grundgesetz, Artikel 77 – Gesetzgebungsverfahren ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

Belege