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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Beschlussempfehlung

Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 2026

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag hat am 26. November 2025 den Haushalt für den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt für 2026 mit 324 Ja-Stimmen, 274 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen; damit wurde dieser Teil des Bundeshaushalts in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung gebilligt.

Worum es geht

Der Bundestag entscheidet jedes Jahr, wie viel Geld die Bundesregierung für ihre Aufgaben ausgeben darf. Der Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts umfasst 2026 rund 5,0 Milliarden Euro und damit rund 955 Millionen Euro mehr als 2025. Dazu gehören unter anderem Mittel für die Regierungsarbeit, Kultur und Medien sowie weitere Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/600
Datum
26. November 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 26. November 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/600 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
324
Nein
274
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
32

Hinweis zur AbdeckungDie amtliche Namensliste konnte nicht zugeordnet werden (Keine amtliche Namensliste am 2025-11-26). Das Stimmverhalten stützt sich hier auf abgeordnetenwatch.de.

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 204Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 141Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 118Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 2
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 78Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 55Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 2Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 0

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Gefordert

Für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts sollten 2026 insgesamt 4,998 Milliarden Euro bereitstehen. Im Haushalt 2025 waren es 4,043 Milliarden Euro. [4]

Gefordert

Der Haushalt sollte die neue Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung abbilden. Dazu gehörten auch Mittel und Stellen für den Nationalen Sicherheitsrat, der die Zusammenarbeit bei Fragen der nationalen Sicherheit koordinieren soll. [3][5]

Gefordert

Für Sport und Ehrenamt sollten Mittel im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts eingeplant werden. Für das neue Programm „Deutschland lernt Schwimmen“ waren fünf Millionen Euro für 2026 sowie die Möglichkeit vorgesehen, Ausgaben von weiteren 15 Millionen Euro für spätere Jahre zuzusagen. [5]

Gefordert

Für Kultur, Film und kulturelle Einrichtungen sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Der Haushaltsausschuss erhöhte unter anderem die Ansätze für Filmförderung, kulturelle Bildung und Einrichtungen für Musik, Literatur, Tanz und Theater. [5]

Gefordert

Auch die Arbeit des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, des Bundesnachrichtendienstes und der Einrichtungen des Bundes für Kultur und Medien sollte aus diesem Einzelplan finanziert werden. [5][6]

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem die Behörden und Einrichtungen, die Geld aus diesem Haushalt erhalten. Dazu zählen das Bundeskanzleramt, der Bundesnachrichtendienst, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie Einrichtungen und Projekte in den Bereichen Sport, Ehrenamt und Kultur. Auch Sportvereine, Kulturveranstalter, Filmschaffende und andere Empfänger öffentlicher Fördermittel können von den vorgesehenen Ausgaben betroffen sein. Die Abstimmung schafft für Bürgerinnen und Bürger aber keinen unmittelbaren neuen Zahlungsanspruch. [5][6][9]

Rechtliche Wirkung

Zustimmung zu einem Teil des Bundeshaushalts; endgültig beschlossen ist der Haushalt erst mit der Schlussabstimmung über das ganze Haushaltsgesetz. Die Abstimmung vom 26. November 2025 war die Annahme eines einzelnen Teils des Bundeshaushalts in der Fassung des Haushaltsausschusses. Ein Ja bedeutete die Zustimmung zu diesem Teilhaushalt, nicht bereits die endgültige Verabschiedung des gesamten Haushaltsgesetzes. Der Bundestag verabschiedete das vollständige Haushaltsgesetz am 28. November 2025. Das Haushaltsgesetz ist ein Einspruchsgesetz; eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich. Der Bundesrat entschied am 19. Dezember 2025, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 verkündet und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. [1][2][7][8][9]

Anlass

Für das Haushaltsjahr 2026 musste der Bundestag über die von der Bundesregierung geplanten Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsentwurf zuvor überarbeitet. Dabei berücksichtigte er auch die Neuverteilung von Aufgaben zwischen Ministerien und Bundeskanzleramt, die der Bundeskanzler im Mai 2025 angeordnet hatte.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 26. November 2025 · Protokoll ↗

AfD·Martin Erwin Renner (Abgeordneter)·Renner lehnte bestimmte staatlich finanzierte Kultur- und Medienprojekte ab und verlangte, die entsprechenden Mittel zu streichen.
„Dasselbe gilt für die Serienproduktion: 250 Millionen Euro für Projekte, die kaum einer sehen will. Mehr Agitation als Kunst und Kultur, mehr Indoktrination als Unterhaltung: Der Nutzen geht gegen null. Es reicht! Diese Mittel müssen gestrichen werden.“
PlPr 21/43, S. 4990, Rede Renner[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Sven Lehmann (Abgeordneter)·Lehmann kritisierte Kürzungen bei der freien Kulturszene und dem Fonds Soziokultur sowie die aus seiner Sicht unzureichende Unterstützung von Kinos.
„Vielmehr entsteht hier der Eindruck eines schwarzen Filzes, und dieser Eindruck schadet der Kultur- und Medienpolitik in Deutschland. Herr Weimer, Sie sind jetzt sechs Monate im Amt und haben in diesen sechs Monaten ehrlicherweise leider wenig Gutes vollbracht. Das zeigt sich auch in diesem Haushalt.“
PlPr 21/43, S. 4988, Rede Lehmann[1]
CDU/CSU·Kerstin Radomski (Abgeordnete)·Radomski unterstützte die Ausschussänderungen und verwies auf zusätzliche Mittel für Kulturdenkmäler, Sportstätten und Schwimmförderung.
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt – das wird wieder einmal deutlich – trägt eine klare Handschrift: Kein Gesetz verlässt den Deutschen Bundestag so, wie es ihn betreten hat. Das Parlament hat gearbeitet, über Monate. Wir investieren in Sport und Kultur und investieren in den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
PlPr 21/43, S. 4990, Rede Radomski[1]
Die Linke·David Schliesing (Abgeordneter)·Schliesing kritisierte Kürzungen bei Kulturprojekten und verlangte eine stärkere Berücksichtigung kleiner Kulturangebote und der sozialen Lage von Kulturschaffenden.
„Und schaut man sich in Deutschland die soziale Situation eines Großteils der Beschäftigten in der Kultur an, sieht man: Es ist bitter. Wann sorgen Sie endlich proaktiv für soziale Verbesserungen? Symptomatisch sind in diesem Zusammenhang Ihre Rentenpläne.“
PlPr 21/43, S. 4989, Rede Schliesing[1]
SPD·Dr. Matthias Miersch (Fraktionsvorsitzender)·Miersch verteidigte die geplanten Investitionen als Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Unterstützung der Kommunen.
„Das nutzt auch den nachfolgenden Generationen; denn wir investieren in die Infrastruktur und in die Bildungseinrichtungen. Das ist Zukunft; dahin gehen die Milliarden. Liebe Britta, die Kommunen werden durch unsere Investitionen handlungsfähig, und das ist wichtig.“
PlPr 21/43, S. 4962, Rede Miersch[1]

Wie es weitergeht

Nach der Annahme des Einzelplans am 26. November 2025 wurden die Beratungen über die weiteren Teile des Bundeshaushalts fortgesetzt. Am 28. November 2025 beschloss der Bundestag das gesamte Haushaltsgesetz 2026. Der Bundesrat verzichtete am 19. Dezember 2025 auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Haushaltsgesetz wurde am 22. Dezember 2025 verkündet. Es gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2026. Damit bildet der beschlossene Einzelplan 04 die haushaltsrechtliche Grundlage für die entsprechenden Ausgaben im Jahr 2026.

Begriffe

Einzelplan
Ein abgegrenzter Teil des Bundeshaushalts, in dem die Einnahmen und Ausgaben eines bestimmten Geschäftsbereichs stehen.
Haushaltsausschuss
Ein Ausschuss des Bundestages, der den Haushaltsentwurf prüft und Änderungen für die Abstimmung vorbereitet.
Beschlussempfehlung
Ein Vorschlag eines Bundestagsausschusses, wie das Parlament über eine Vorlage entscheiden soll.
Verpflichtungsermächtigung
Eine Erlaubnis, bereits jetzt finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Jahren bezahlt werden.
Haushaltsgesetz
Das Gesetz, mit dem der Bundestag den Bundeshaushalt für ein bestimmtes Jahr feststellt.
Einspruchsgesetz
Ein Bundesgesetz, das grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates zustande kommen kann.

Quellen (9)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/43 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
    Amtliches Protokoll ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
  4. [4]
  5. [5]
  6. [6]
    Bundeshaushaltsplan 2026 – Einzelplan 04: Bundeskanzler und Bundeskanzleramt ↗

    Bundesministerium der Finanzen · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    Plenarprotokoll 1060 der Sitzung des Bundesrates ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  8. [8]
  9. [9]
    Haushaltsgesetz 2026 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

Belege