Beim ersten Besuch gilt die Geräteeinstellung. Deine Auswahl wird nur auf diesem Gerät gespeichert.
PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag stimmte am 11. Juni 2026 mit 386 Ja-Stimmen gegen 193 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen der Fortsetzung des deutschen EUFOR-ALTHEA-Einsatzes mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2027 zu.

Worum es geht

EUFOR ALTHEA ist eine von der Europäischen Union geführte militärische Operation zur Sicherung des Friedens in Bosnien und Herzegowina. Die Bundeswehr beteiligt sich unter anderem mit Verbindungs- und Beobachtungsteams sowie Personal im Hauptquartier. Ein Ja zur Ausschussempfehlung bedeutete Zustimmung zur Fortsetzung dieses bewaffneten Einsatzes.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/5512
Datum
11. Juni 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 11. Juni 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandAntrag
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/5512 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
386
Nein
193
Enthaltung
3
Nicht abgegeben
48

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 199Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 135Enthaltung 0Nicht abgegeben 15
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 107Nein 0Enthaltung 1Nicht abgegeben 12
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 79Nein 0Enthaltung 1Nicht abgegeben 5
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 57Enthaltung 1Nicht abgegeben 6
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • SPD1 von 120 Abgeordneten der Fraktion stimmte anders.
    Stimmen: 108 abgegeben (107 Mehrheit ja · 1 anders) · 12 nicht abgegeben
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN1 von 85 Abgeordneten der Fraktion stimmte anders.
    Stimmen: 80 abgegeben (79 Mehrheit ja · 1 anders) · 5 nicht abgegeben
  • Die Linke1 von 64 Abgeordneten der Fraktion stimmte anders.
    Stimmen: 58 abgegeben (57 Mehrheit nein · 1 anders) · 6 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Deutschland beteiligt sich seit 2022 wieder an EUFOR ALTHEA; der Bundestag hat die Fortsetzung am 11. Juni 2026 gebilligt.

Gefordert

Den deutschen Beitrag zur Friedenssicherung weiterführen, längstens bis zum 30. Juni 2027 und nur bei Fortbestehen der rechtlichen Grundlagen und des internationalen Mandats. [3][6]

Gefordert

Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten einsetzen; bei Verlegungen, Kontingentwechseln und in Notsituationen darf diese Obergrenze vorübergehend überschritten werden. [3]

Gefordert

Zur Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens und zu einem sicheren Umfeld beitragen sowie Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben übernehmen. [3]

Gefordert

Die Ausbildung der Streitkräfte Bosniens und Herzegowinas unterstützen und koordinieren. [3]

Gefordert

Den Einsatz im Staatsgebiet Bosniens und Herzegowinas sowie im darüber liegenden Luftraum ermöglichen; angrenzende Räume dürfen mit Zustimmung des jeweiligen Staates für Zugang und Versorgung genutzt werden. [3]

Gefordert

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben aus dem Verteidigungshaushalt finanzieren; die Bundesregierung veranschlagte für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 rund 16,1 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss hielt den Antrag für mit der Haushaltslage vereinbar. [3][5]

Wen es betrifft

Unmittelbar betrifft der Beschluss die eingesetzten Bundeswehrangehörigen und die Bevölkerung im Einsatzgebiet. Die deutschen Beobachtungsteams stehen in Kontakt mit lokalen Akteuren und Einrichtungen; ein weiterer Teil des Auftrags richtet sich an die Streitkräfte Bosniens und Herzegowinas. Die Zahl von 50 bezeichnet die reguläre Personalobergrenze, nicht eine durch diesen Beschluss nachgewiesene tatsächliche Einsatzstärke. [3]

Rechtliche Wirkung

Zustimmung des Bundestages zu einem bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr; ohne diese Zustimmung darf der Einsatz nicht stattfinden. Der Beschluss erteilt die parlamentarische Zustimmung zur Fortsetzung eines bewaffneten Auslandseinsatzes. Er ist deshalb eine Einsatzgenehmigung und keine bloße politische Aufforderung. Über die Annahme des Regierungsantrags wurde anhand der Ausschussempfehlung entschieden. Die Genehmigung ist an die genannten internationalen und verfassungsrechtlichen Grundlagen gebunden und gilt längstens bis zum 30. Juni 2027. Militärische Gewalt darf im Rahmen des Völkerrechts und der Einsatzregeln angewendet werden, einschließlich des Schutzes eigener und anderer EUFOR-Kräfte sowie der Nothilfe. Der Bundestag kann seine Zustimmung widerrufen. Ein Gesetzgebungsverfahren mit Bundesrat und Gesetzesverkündung ist für diesen Zustimmungsbeschluss nicht vorgesehen. [1][3][4][7]

Anlass

Die Bundesregierung begründete die Fortsetzung mit anhaltenden politischen Spannungen, separatistischen Bestrebungen und blockierten Reformen in Bosnien und Herzegowina. Im Antrag bewertete sie die Sicherheitslage als stabil und kontrollierbar, hielt die internationale militärische Präsenz aber weiterhin für erforderlich. Diese Lagebeschreibung stammt aus dem Regierungsantrag vom April 2026.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 11. Juni 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Diana Herbstreuth (Rednerin für die Fraktion)·Sie unterstützt den Einsatz als Beitrag zur Absicherung des Friedens in Europas Nachbarschaft.
„Wer den Frieden in Europa erhalten will, der darf Konflikte vor der eigenen Haustür nicht ignorieren. Deshalb bleibt EUFOR Althea ein zentrales Instrument zur Absicherung der Lage in diesem Land. Deutschland trägt gemeinsam mit seinen Partnern im multinationalen Verbund dazu bei, diesen Auftrag verlässlich zu erfüllen.“
PlPr 21/83, S. 10038[1]
SPD·Jasmina Hostert (Rednerin für die Fraktion)·Sie hält die Mission wegen fortbestehender politischer Spannungen weiter für notwendig.
„Und nach wie vor ist die politische Situation im Land immer wieder angespannt. Die Mission ist daher ein Stabilitätsanker für das Land, der weiterhin benötigt wird. Aber Althea ist viel mehr: Die Mission ist über den sicherheitspolitischen Aspekt hinaus ein Signal, dass uns Frieden und Stabilität wichtig sind und dass wir bereit sind, uns auch dafür zu engagieren.“
PlPr 21/83, S. 10036[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Boris Mijatović (Redner für die Fraktion)·Er unterstützt die deutsche Beteiligung und hebt die Beobachtungs- und Verbindungsarbeit hervor.
„Damit sind wir beim deutschen Engagement. Ich bin sehr froh, dass wir in der letzten Legislatur unsere Beteiligung an diesem internationalen Mandat EUFOR Althea wieder aufgenommen haben. Unser Dank gilt den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, die für die Sicherheit der Menschen tagtäglich unterwegs sind und für Frieden in der Westbalkanregion sorgen.“
PlPr 21/83, S. 10037[1]
Die Linke·Ulrich Thoden (Redner für die Fraktion)·Er lehnt die Fortsetzung ab und kritisiert das Fehlen eines langfristigen Entwicklungskonzepts und einer Ausstiegsstrategie.
„Die Bundesregierung hat weder ein langfristiges Entwicklungskonzept für Bosnien-Herzegowina noch eine Exitstrategie für die Bundeswehr. Es gibt nicht mal eine Bilanz des bisher Erreichten. Liegt vermutlich daran, dass in einer solchen Bilanz auch nicht viel Positives zu vermerken wäre.“
PlPr 21/83, S. 10038[1]
AfD·Tobias Teich (Redner für die Fraktion)·Er lehnt die Verlängerung ab und fordert politische Lösungen sowie eine überprüfbare Ziel- und Ausstiegsplanung.
„Dauerhafte militärische Präsenz ersetzt keine politische Lösung. Sie kann keine politische Verantwortung ersetzen, und sie kann auch keine funktionierenden Institutionen schaffen. Echte Stabilität entsteht nicht durch internationale Truppen. Sie entsteht durch Rechtsstaatlichkeit, durch wirtschaftliche Entwicklung und durch die Bereitschaft der politischen Akteure, vor Ort Verantwortung zu übernehmen.“
PlPr 21/83, S. 10039[1]

Wie es weitergeht

Die deutsche Beteiligung kann innerhalb des genehmigten Auftrags bis zur genannten Höchstdauer fortgesetzt werden. Die Bundesregierung muss den Bundestag regelmäßig über den Verlauf des Einsatzes und die Entwicklung im Einsatzgebiet unterrichten. Für eine Fortsetzung über die genehmigte Dauer hinaus ist erneut eine parlamentarische Zustimmung erforderlich.

Begriffe

EUFOR ALTHEA
Die von der Europäischen Union geführte militärische Operation zur Absicherung des Dayton-Friedensabkommens in Bosnien und Herzegowina.
Dayton-Friedensabkommen
Die Friedensvereinbarung von 1995, deren militärische und territoriale Bestimmungen durch die Operation abgesichert werden sollen.
Mandat
Die rechtliche Ermächtigung für einen Einsatz, die unter anderem Auftrag, Einsatzgebiet und Personalobergrenze festlegt.
Verbindungs- und Beobachtungsteam
Ein Team, das durch Kontakte, Patrouillen und Beobachtung Informationen zur Lage im Einsatzgebiet sammelt.

Quellen (7)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/83 vom 11.06.2026, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  2. [2]
    Plenarprotokoll 21/84 vom 12.06.2026, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  3. [3]
    Regierungsantrag zur Fortsetzung von EUFOR ALTHEA ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
  5. [5]
    Bericht zur Finanzierbarkeit von EUFOR ALTHEA ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    „EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina“ ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Parlamentsbeteiligungsgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

Belege