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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Haushaltsgesetz 2025

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag beschloss mit 324 Ja-Stimmen gegen 268 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen den Bundeshaushalt 2025, der Ausgaben des Kernhaushalts von rund 502,55 Milliarden Euro erlaubt; 38 Abgeordnete gaben keine Stimme ab.

Worum es geht

Das Gesetz legt den Finanzrahmen des Bundes für 2025 fest und verteilt die Mittel auf die einzelnen Aufgabenbereiche. Es erlaubt der Bundesverwaltung, Ausgaben zu leisten und finanzielle Verpflichtungen einzugehen; persönliche Ansprüche auf Leistungen entstehen dadurch allein nicht. Ein Ja in dieser namentlichen Schlussabstimmung bedeutete Zustimmung zum gesamten Gesetzentwurf in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/500
Datum
18. September 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 18. September 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/500 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
324
Nein
268
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
38

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 205Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 3
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 133Enthaltung 0Nicht abgegeben 18
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 118Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 2
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 76Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 59Enthaltung 0Nicht abgegeben 5
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Neu

Der Kernhaushalt 2025 wird in Einnahmen und Ausgaben auf rund 502,55 Milliarden Euro festgelegt. Im Regierungsentwurf waren rund 503,01 Milliarden Euro vorgesehen. [3][4]

Neu

Zur Finanzierung der Ausgaben sind rund 81,78 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme vorgesehen, also zusätzliche Schulden nach Abzug der Tilgungen. [4]

Neu

Im Kernhaushalt sind rund 62,73 Milliarden Euro als Investitionsausgaben ausgewiesen. Das ist eine Plangröße, keine Angabe über tatsächlich ausgezahltes Geld. [4][7]

Neu

Das Gesetz stellt außerdem den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für 2025 mit rund 37,25 Milliarden Euro fest. Ein Sondervermögen ist ein gesonderter Haushalt für bestimmte Aufgaben; seine Ausgaben dürfen nicht mit den Ausgaben des Kernhaushalts gleichgesetzt werden. [6][11]

Wen es betrifft

Unmittelbar betrifft das Gesetz Bundesministerien und Bundesbehörden, die Ausgaben leisten und Aufträge vergeben. Es betrifft außerdem Empfänger von Bundeszuschüssen und Nutzer der finanzierten Angebote, etwa im Verkehr, in der Forschung und im Wohnungsbau. Diese Bereiche haben eigene Ansätze im Haushaltsplan. Ob jemand eine bestimmte Leistung beanspruchen kann, ergibt sich weiterhin aus den jeweiligen Leistungsregeln; der Haushaltsplan begründet selbst keine Ansprüche. [4][7]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Die Abstimmung verabschiedete ein Gesetz. Das Verfahren war das eines Einspruchsgesetzes; eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich. Der Bundesrat rief am 26. September 2025 keinen Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz wurde am 30. September 2025 ausgefertigt und am 2. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Mit der Veröffentlichung endete die vorläufige Haushaltsführung. Der Beschluss schafft Ausgabebefugnisse. Er verpflichtet den Bund nicht allein dadurch, jedem möglichen Empfänger Geld auszuzahlen. [6][7][8][9][12]

Anlass

Der erste Haushaltsentwurf für 2025 war nach dem Ende der damaligen Regierungskoalition nicht verabschiedet worden. Deshalb arbeitete der Bund seit Jahresbeginn mit einer vorläufigen Haushaltsführung: Bestehende Verpflichtungen konnten erfüllt werden, neue Projekte waren nur eingeschränkt möglich. Die neue Bundesregierung legte dem Bundestag ihren Haushaltsentwurf am 26. Juni 2025 vor.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 18. September 2025 · Protokoll ↗

AfD·Dr. Michael Espendiller (Fraktionsredner; haushaltspolitischer Sprecher)·Espendiller fordert geringere Ausgaben und weniger neue Schulden.
„Als AfD-Bundestagsfraktion haben wir in diesen Beratungen mit unseren rund 1 000 Änderungsanträgen gezeigt, dass man auch mit 111,3 Milliarden Euro weniger auskommen könnte. Das bedeutet, dass man auch sehr viel weniger Schulden machen müsste. Doch diese Regierung wollte das nicht, deshalb lehnen wir diesen Haushaltsentwurf auch entschieden ab.“
PlPr 21/25, S. 2658[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Lisa Paus (Fraktionsrednerin; amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses)·Paus kritisiert die Verwendung der neuen Kreditspielräume für andere Zwecke als zusätzliche Investitionen.
„Ja, wir Grünen sind nicht naiv. Wir haben natürlich damit gerechnet, dass Sie beim Klimaschutz Schmalspur fahren werden, dass es auch Verteilungsstreit geben wird. Aber wir haben nicht damit gerechnet, dass Sie die Verschuldungsmöglichkeiten derart schamlos für Wahlgeschenke plündern.“
PlPr 21/25, S. 2661[1]
CDU/CSU·Dr. Yannick Bury (Fraktionsredner)·Bury unterstützt die Schwerpunkte Wirtschaftswachstum und Sicherheit.
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt 2025 setzt zwei zentrale Schwerpunkte, den Schwerpunkt Wachstum und den Schwerpunkt Sicherheit. Das zeigt sich konkret in den Vorhaben, die diese Koalition schon auf den Weg gebracht hat, den Entlastungen durch Abschreibungsmöglichkeiten und in der perspektivischen Senkung der Körperschaftsteuer und der größten Steuerreform im Unternehmensbereich, die dieses Land seit 15 Jahren gesehen hat. Wir entlasten die fleißigen Menschen im Land durch die Pendlerpauschale, gehen erste Schritte bei der Stromsteuersenkung und bringen die Senkung der Netzentgelte voran.“
PlPr 21/25, S. 2662[1]
Die Linke·Ines Schwerdtner (Fraktionsrednerin; Berichterstatterin zum Haushaltsgesetz)·Schwerdtner fordert öffentlichen Bau und Betrieb von Wohnungen und Krankenhäusern.
„Damit diese einfachen Dinge Realität werden, braucht es eine klare Entscheidung. Wir müssen Wohnungen und Krankenhäuser wieder selbst bauen und betreiben – öffentlich und nicht für die Profite privater Investoren. Und das Geld holen wir dort, wo es liegt: bei den Milliardären.“
PlPr 21/25, S. 2664[1]
SPD·Dr. Thorsten Rudolph (Fraktionsredner; Berichterstatter zum Haushaltsgesetz)·Rudolph unterstützt Haushalt und Sondervermögen als Finanzierung der Modernisierung.
„Wir beschließen heute ein beispielloses Investitionspaket. Mit dem Bundeshaushalt 2025 und dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität legen wir den Grundstein für die Modernisierung unseres Landes. Straße und Schiene, Digitalisierung, Hightech Agenda, saubere und günstige Energie, beste Bildung für unsere Kinder: Das brauchen wir.“
PlPr 21/25, S. 2659[1]

Wie es weitergeht

Das Gesetzgebungsverfahren für den Haushalt 2025 ist abgeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2026 besteht ein eigenes Haushaltsgesetz, das mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft trat. Die Übergangsregel des Gesetzes von 2025 ließ bestimmte Vorschriften nur bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes des Folgejahres weitergelten.

Begriffe

Kernhaushalt
Der allgemeine Haushalt des Bundes, neben dem Sondervermögen gesonderte Haushalte führen können.
Nettokreditaufnahme
Neue Schulden abzüglich der Tilgungen; der Gesamtplan weist diese Größe als Nettoneuverschuldung aus.
Sondervermögen
Ein gesonderter Haushalt des Bundes für bestimmte Aufgaben.
Vorläufige Haushaltsführung
Übergangsregeln für Ausgaben, solange der neue Haushalt noch nicht verabschiedet und verkündet ist.
Einspruchsgesetz
Ein Gesetz, das keine Zustimmung des Bundesrates benötigt, gegen das dieser aber nach dem Vermittlungsverfahren Einspruch einlegen kann.

Quellen (13)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/25 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
    Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
    Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  4. [4]
  5. [5]
    Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    Bundeshaushaltsordnung, § 3 „Wirkungen des Haushaltsplans“ ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  8. [8]
    Plenarprotokoll der 1057 ↗

    Bundesrat · Abgerufen am 10.10.2026

  9. [9]
    Fragen und Antworten: Vorläufige Haushaltsführung ↗

    Bundesregierung · Abgerufen am 10.10.2026

  10. [10]
    Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  11. [11]
    Grundgesetz, Artikel 110 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  12. [12]
    Grundgesetz, Artikel 77 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  13. [13]
    Plenarprotokoll 21/26 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

Belege