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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Keine stärkere Absicherung des EU-Förderprogramms LEADER (Beschlussempfehlung)

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm am 8. Mai 2026 mit 417 Ja-Stimmen, 73 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen die Empfehlung zur Ablehnung des Grünen-Antrags an; dessen Forderungen zur Absicherung von LEADER wurden damit nicht beschlossen. (S. 3) (S. 1)

Worum es geht

LEADER fördert die Entwicklung ländlicher Regionen; Menschen vor Ort entscheiden über gemeinsame Projekte mit. („Was ist LEADER?“ und „Der Bottom-up-Ansatz“) Der Antrag wollte die Bundesregierung auf konkrete Ziele für LEADER im EU-Finanzrahmen 2028–2034 festlegen. (S. 2–3, Abschnitt II) Abgestimmt wurde über die Ausschussempfehlung, den Antrag abzulehnen: Ein Ja unterstützte die Ablehnung. (S. 3) (S. 9375 B)

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/4762
Datum
8. Mai 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 8. Mai 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/4762 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
417
Nein
73
Enthaltung
53
Nicht abgegeben
87

Hinweis zur AbdeckungDie amtliche Namensliste konnte nicht zugeordnet werden (Keine amtliche Namensliste am 2026-05-08). Das Stimmverhalten stützt sich hier auf abgeordnetenwatch.de.

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 194Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 14
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 125Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 25
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 97Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 23
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 72Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 53Nicht abgegeben 11
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

LEADER wird in der Förderperiode 2023–2027 in ausgewählten ländlichen Regionen umgesetzt. („Was ist LEADER?“)

Gefordert

LEADER auch ab 2028 verpflichtend umsetzen, ohne die Verpflichtung auf Gebiete mit besonderen Herausforderungen zu begrenzen. (S. 2, Abschnitt II Nr. 1) [1][7]

Heute

Für LEADER müssen mindestens fünf Prozent des Budgets des EU-Fonds für ländliche Entwicklung vorgesehen werden. („Die Rolle der Bundesländer und Regionen“)

Gefordert

Im nächsten Finanzrahmen eine Mindestquote sichern, die mindestens dem bisherigen Mittelniveau entspricht. (S. 2, Abschnitt II Nr. 2) [1][8]

Gefordert

LEADER im geplanten Fonds für nationale und regionale Partnerschaftspläne für unterschiedliche Bereiche ländlicher Entwicklung anbieten, ohne Schwerpunkt auf Landwirtschaft; auch die Definition ländlicher Entwicklung soll diesen Ansatz abdecken. (S. 2–3, Abschnitt II Nr. 3 und 6) [1]

Gefordert

30 Prozent der ungebundenen Mittel dieses Fonds für ländliche Räume vorsehen. (S. 2, Abschnitt II Nr. 4) [1]

Heute

EU-Mittel für LEADER werden durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen ergänzt. („Was ist LEADER?“)

Gefordert

Den Finanzierungsanteil der EU hoch halten, damit auch finanzschwache Regionen teilnehmen können. (S. 2–3, Abschnitt II Nr. 5) [1][7]

Heute

Lokale Aktionsgruppen bestimmen die Projektauswahl; die Bundesländer regeln die praktische Umsetzung. („Die Lokale Aktionsgruppe“) („Die Rolle der Bundesländer und Regionen“)

Gefordert

Regionale Mitentscheidung rechtlich sichern und Wirtschafts-, Sozialpartner sowie zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Planung beteiligen. (S. 3, Abschnitt II Nr. 7–8) [1][7][8]

Wen es betrifft

Betroffen sind Menschen in ländlichen Regionen sowie Kommunen, Vereine, Unternehmen und andere Gruppen, die Projekte entwickeln oder darüber mitentscheiden. („Die Lokale Aktionsgruppe“ und „Die Rolle des Regionalmanagements“) Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nennt für die Förderperiode 2023–2027 insgesamt 372 LEADER-Regionen in Deutschland. („LEADER-Regionen“) [6][7]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Der Antrag zielte auf eine Stellungnahme des Bundestages zu EU-Verhandlungen. Solche Stellungnahmen muss die Bundesregierung bei den Verhandlungen berücksichtigen. (S. 4, Abschnitt II) (Absatz 3) Durch die Ablehnung entstand diese Stellungnahme nicht; die Abstimmung änderte weder das geltende LEADER-Förderrecht noch beschloss sie das Ende des Programms. Das ergibt sich aus dem Gegenstand der Vorlage und der angenommenen Ablehnungsempfehlung. (S. 3–4) (S. 1) [2][4][9]

Anlass

Die EU-Kommission legte am 16. Juli 2025 ihren Vorschlag für den Finanzrahmen 2028–2034 vor. („A new budget for today's challenges“) Die Antragsteller sahen darin die bisherige Finanzierung und die Förderung unterschiedlicher Bereiche ländlicher Entwicklung durch LEADER nicht ausreichend gesichert. (S. 1–2, Abschnitt A)

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 8. Mai 2026 · Protokoll ↗

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Chantal Kopf (Rednerin für ihre Fraktion)·Kopf unterstützt den LEADER-Antrag wegen der Bedeutung des Programms für ländliche Regionen.
„Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für den Antrag zum LEADER-Programm – eine 30-jährige Erfolgsgeschichte für ländliche Regionen. Vom Landkreistag über den Städte- und Gemeindebund bis hin zu Bauern- und Handwerksverbänden sowie Kirchen und Kommunen: Alle sprechen sich klar für LEADER aus; denn LEADER macht einen realen Unterschied vor Ort. Ohne LEADER wäre in Herrn Minister Rainers Wahlkreis das Kleinkindbecken im Freibad Pfaffenberg nicht erneuert worden, bei Herrn Merz im Hochsauerlandkreis gäbe es keinen Begegnungspavillon am Meierplatz, und bei Herrn Söder hätten die Jugendlichen in Leinburg keinen Bikepark.“
PlPr 21/78, S. 9368 D[1]
CDU/CSU·Alexander Jordan (Redner für seine Fraktion)·Jordan lehnt den Antrag wegen zusätzlicher Bürokratie und Einschränkungen regionalen Engagements ab.
„Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit LEADER-Aktionsgruppen, mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, um dieses in der kommenden Förderperiode fortzusetzen. Mit Ihrem Antrag würden Sie das Programm in seiner Ausgestaltung weiter bürokratisieren und durch politische Vorfestlegung das Engagement der Menschen vor Ort einschränken. Deshalb lehnen wir auch diesen Punkt ab.“
PlPr 21/78, S. 9374 C[1]
SPD·Dr. Franziska Kersten (Rednerin für ihre Fraktion; Berichterstatterin im Ausschuss)·Kersten hält die Grünen-Anträge angesichts bereits laufender Bemühungen um die Förderung für entbehrlich.
„Nur mit diesen Leistungen, die Mensch, Natur und Landschaft zugutekommen, sorgen wir für eine gesellschaftliche Akzeptanz der Gelder aus Brüssel. Die Anträge der Grünen unterstützen uns in diesem Anliegen. Deshalb sind sie hier entbehrlich.“
PlPr 21/78, S. 9374 B[2]
AfD·Tobias Teich (Redner für seine Fraktion)·Teich begründet seine Ablehnung von LEADER mit Verwaltungsaufwand und fehlendem Zusatznutzen.
„Zum LEADER-Programm nur so viel: Ein Blick in den Bericht des EU-Rechnungshofes hätte Ihnen die Defizite gezeigt: zusätzliche Kosten und Risiken durch komplexe Verwaltungsstrukturen, lange Verfahren und mögliche Interessenskonflikte, Projektverfahren mit bis zu acht Schritten, fehlende Qualitätskriterien in manchen Ländern und Redundanzen durch das LEADER-Programm trotz vorhandener spezieller Förderprogramme. Kurz gesagt: kein Mehrwert, unausgegoren und nur minimale Umsetzung der Empfehlungen aus dem Prüfbericht 2010. Die Gemeinsame Agrarpolitik: verpflichtende Mindestquoten, hohe EU-Beteiligung und Mittelbindung vor Bedarfsprüfung – business as usual in der Europäischen Union.“
PlPr 21/78, S. 9373 C[1]

Wie es weitergeht

Die Behandlung dieses Antrags ist mit der angenommenen Ablehnungsempfehlung abgeschlossen. (S. 3) (S. 1) Die EU-Verhandlungen laufen davon unabhängig weiter: Am 10. Oktober 2026 stellte die irische Ratspräsidentschaft einen überarbeiteten Verhandlungsrahmen mit Zahlen vor. Für die endgültige Finanzrahmen-Verordnung braucht es Einstimmigkeit im Rat und die Zustimmung des Europäischen Parlaments. („A new budget for today's challenges“ und „Next steps to adopt the budget“)

Begriffe

LEADER
Ein EU-Ansatz, bei dem Menschen vor Ort gemeinsam die Entwicklung ihrer ländlichen Region gestalten und Projekte auswählen. („Was ist LEADER?“ und „Der Bottom-up-Ansatz“)
Lokale Aktionsgruppe
Eine Gruppe mit Vertretern etwa aus Kommunen, Vereinen und Wirtschaft, die über die Förderung regionaler Projekte entscheidet. („Die Lokale Aktionsgruppe“)
Mehrjähriger Finanzrahmen
Der längerfristige Rahmen für den EU-Haushalt; hier geht es um die Jahre 2028–2034. (Einleitung und „A new budget for today's challenges“)
Beschlussempfehlung
Der Entscheidungsvorschlag eines Bundestagsausschusses an das Plenum; hier lautete er, den Antrag abzulehnen. (S. 3)

Quellen (11)

  1. [1]
  2. [2]
  3. [3]
  4. [4]
  5. [5]
  6. [6]
    „LEADER“ ↗

    Abschnitt „LEADER-Regionen“ · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    „LEADER – kurz erklärt“ ↗

    Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung · Abgerufen am 11.10.2026

  8. [8]
    „Grundlagen von LEADER“ ↗

    insbesondere „Rechtliche Voraussetzungen“ und „Die Rolle der Bundesländer und Regionen“ · Abgerufen am 11.10.2026

  9. [9]
    Grundgesetz, Artikel 23 Absatz 3, geltende Fassung ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  10. [10]
    „The EU’s long-term budget for 2028–2034“ ↗

    zuletzt überprüft am 10.10.2026, Rat der Europäischen Union / Europäischer Rat · Abgerufen am 11.10.2026

  11. [11]

Belege