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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm das Gesetz am 13. November 2025 mit 322 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und 207 Enthaltungen bei 51 nicht abgegebenen Stimmen in der geänderten Ausschussfassung an; nach Zustimmung des Bundesrates wurde es verkündet und trat überwiegend am 30. Dezember 2025 in Kraft.

Worum es geht

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll überprüft, ob Unternehmen und Beschäftigte Regeln etwa zu Steuern, Sozialbeiträgen und legaler Beschäftigung einhalten. Das Gesetz gibt ihr neue Möglichkeiten, Informationen auszuwerten, Kontrollen auf auffällige Betriebe zu richten und bestimmte Fälle selbstständiger zu bearbeiten. Der Bundestag stimmte dabei dem Gesetzentwurf in der Fassung des Finanzausschusses zu, nicht den getrennten Anträgen der Grünen und der Linken.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/1930
Datum
13. November 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 13. November 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/1930 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
322
Nein
50
Enthaltung
207
Nicht abgegeben
51

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 204Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 2Enthaltung 128Nicht abgegeben 20
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 117Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 3
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 77Nicht abgegeben 8
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 48Enthaltung 0Nicht abgegeben 16
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 2Nicht abgegeben 0

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • AfD3 von 151 Abgeordneten der Fraktion stimmten anders.
    Stimmen: 131 abgegeben (128 Mehrheit enthaltung · 3 anders) · 20 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Der Zoll prüft bereits Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung und darf dazu Betriebe kontrollieren.

Neu

Eine zentrale Stelle soll Daten nach festgelegten Risikomerkmalen auswerten und den Hauptzollämtern Hinweise für gezieltere Kontrollen geben. [1][2][6]

Heute

In bestimmten Wirtschaftsbereichen müssen Beschäftigte bei der Arbeit Ausweispapiere mitführen und bei einer Zollprüfung vorzeigen.

Neu

Der Katalog nennt ausdrücklich plattformbasierte Lieferdienste sowie das Friseur- und Kosmetikgewerbe; die Forstwirtschaft ist nicht mehr enthalten. Die Ausweispflicht gilt für die genannten Branchen, nicht pauschal für alle Arbeitnehmer. [1][2][6]

Heute

Die Fleischwirtschaft unterlag den besonderen Pflichten des bisherigen Branchenkatalogs.

Neu

Das Fleischerhandwerk ist zunächst von dieser besonderen Branchenregel ausgenommen; die übrige Fleischwirtschaft bleibt erfasst. Die Ausnahme ist gesetzlich bis Dezember 2030 befristet. Allgemeine Prüfungen bei konkreten Verdachtsmomenten bleiben möglich. [1][2][6]

Heute

Der Zoll hat bereits Prüf- und Ermittlungsbefugnisse, die an gesetzliche Verfahrensregeln gebunden sind.

Neu

Prüfungen können stärker digital erfolgen; in bestimmten Ermittlungsverfahren erhält der Zoll erweiterte Befugnisse zur eigenständigen Bearbeitung. [1][2]

Heute

Für Buchungsbelege bestimmter Finanzunternehmen war eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre vorgesehen.

Neu

Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute wird die Aufbewahrung solcher Belege auf zehn Jahre festgelegt, damit sie länger für steuerliche Prüfungen verfügbar bleiben. [1][2]

Wen es betrifft

Betroffen sind die Beschäftigten und Arbeitgeber der kontrollierten Branchen, insbesondere Lieferdienste, Friseur- und Kosmetikbetriebe, Unternehmen der Fleischwirtschaft sowie Firmen, bei denen die FKS Verstöße vermutet. Hinzu kommen die Zollverwaltung, beteiligte Behörden und die genannten Finanzunternehmen mit längeren Belegpflichten. Der Finanzausschuss bezifferte den zusätzlichen laufenden Verwaltungsaufwand des Bundes mit rund 78,9 Millionen Euro; das ist eine Schätzung des Erfüllungsaufwands, keine gemessene Wirkung der Reform. [1][2][6]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Es handelt sich um ein zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz. Die Schlussabstimmung des Bundestages bezog sich auf den Regierungsentwurf in der Fassung des Finanzausschusses (Buchstabe a der Beschlussempfehlung). Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 ausdrücklich zu. Das Gesetz vom 22. Dezember 2025 wurde am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 369 verkündet und trat überwiegend am 30. Dezember 2025 in Kraft. Für einzelne Regeln gelten spätere oder besondere Inkrafttretenszeitpunkte, darunter das Ende der Ausnahme für das Fleischerhandwerk am 29. Dezember 2030. [2][3][5][6][7]

Anlass

Die Bundesregierung wollte die FKS stärker gegen organisierte Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung einsetzen. Sie begründete dies mit Schäden für Sozialversicherungen, Steuereinnahmen, Beschäftigte und den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Digitalisierung und Datenaustausch sollten Prüfungen effizienter machen.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Tagesordnungspunkt 9; S. 4511–4529

Aussprache am 13. November 2025 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Anja Karliczek (Abgeordnete)·Gezielte Prüfungen sollen ordnungsgemäß arbeitende Betriebe seltener belasten.
„Wir machen genau an dieser Stelle mit dem Versprechen ernst, Vertrauen zurückzugeben. Das Fleischerhandwerk fällt in Zukunft nicht mehr unter die gesetzlich definierten Risikobranchen; denn es gibt keine objektiven Anhaltspunkte, lieber Herr Lucks, für Missstände in diesem Zweig der Fleischverarbeitung, genauso wenig wie bei der Land- und Forstwirtschaft, auch wenn Sie das immer wieder behaupten. Das ist gut für die Unternehmen; denn damit entfallen erhöhte Nachweispflichten.“
PlPr 21/40, S. 4522[3]
SPD·Frauke Heiligenstadt (Abgeordnete)·Sie verteidigte das Gesetz mit dem Anliegen fairer Wettbewerbsbedingungen für rechtstreue Firmen.
„Deshalb bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.“
PlPr 21/40, S. 4526[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Max Lucks (Abgeordneter)·Er hielt die Ausnahme für das Fleischerhandwerk für eine mögliche Lücke beim Schutz vor Arbeitsausbeutung.
„Sie wissen aus der Evaluation des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft – Seite 154 –, dass die Skandalfleischindustrie systematisch Handwerksausnahmen ausnutzt, um Billiglöhner, oft aus Osteuropa, auszubeuten. Sie schaffen eine solche Lücke in diesem Gesetz. Die Folge dieser Ausnahme wird sein, dass die Ausbeutung von Billiglöhnern auf den Großschlachthöfen weitergeht.“
PlPr 21/40, S. 4515[3]
Die Linke·Cem Ince (Abgeordneter)·Er verlangte stärkeren Schutz ausgebeuteter Beschäftigter statt eines Schwerpunkts auf der Abgabenerhebung.
„Betroffene trauen sich dadurch nicht, Hilfe zu suchen und mit Behörden zu kooperieren. Der Staat kreiert ein Klima der Angst, das letztendlich die Organisierte Kriminalität und die Ausbeuter stärkt. Die Devise muss sein: Ausgebeutete bedingungslos schützen, Ausbeuter konsequent bestrafen.“
PlPr 21/40, S. 4516[3]
AfD·Hans-Jürgen Goßner (Abgeordneter)·Er kritisierte zusätzliche Kontrollen als unzureichende Antwort auf die Ursachen von Schwarzarbeit.
„Dieser Gesetzentwurf sieht vor: mehr Kontrolle, mehr Daten, mehr Bußgeld. Sie drehen den Feueralarm lauter, anstatt den Brand zu löschen. Dabei liegen die Ursachen offen auf dem Tisch, und Sie wissen es: zum Beispiel ein Steuer- und Abgabensystem, das legale Arbeit verteuert.“
PlPr 21/40, S. 4528[3]

Wie es weitergeht

Seit dem 30. Dezember 2025 gelten die wesentlichen neuen Regeln; die Behörden müssen die vorgesehenen digitalen Verfahren und Befugnisse in ihrer Arbeit umsetzen. Der aktuelle Gesetzestext berücksichtigt auch spätere Änderungen aus dem Jahr 2026. Die befristete Ausnahme für das Fleischerhandwerk endet nach geltender Gesetzesfassung am 29. Dezember 2030, sofern der Gesetzgeber die Regel vorher nicht erneut ändert.

Begriffe

Schwarzarbeit
Darunter fallen unter anderem entgeltliche Tätigkeiten, bei denen gesetzliche Steuer- oder Sozialversicherungspflichten verletzt werden.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Das ist die für Prüfungen und Ermittlungen gegen Schwarzarbeit zuständige Einheit der Zollverwaltung.
Risikomanagement
Behörden werten festgelegte Hinweise aus, um Prüfungen auf möglicherweise auffällige Fälle auszurichten.
Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Ein solches Bundesgesetz kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesrates zustande kommen.

Quellen (7)

  1. [1]
  2. [2]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/40 vom 13.11.2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  4. [4]
    Namentliche Abstimmung vom 13.11.2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  5. [5]
    Plenarprotokoll der 1060 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]

Belege