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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Russische Atomgeschäfte in Deutschland nicht unterbinden (Beschlussempfehlung)

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm am 5. Dezember 2025 mit 454 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung bei 46 nicht abgegebenen Stimmen die Empfehlung an, den Grünen-Antrag gegen russische Atomgeschäfte in Lingen abzulehnen; damit wurden die geforderten Maßnahmen nicht beschlossen.

Worum es geht

In der Brennelementefabrik Lingen in Niedersachsen sollen auch Brennelemente für Atomkraftwerke russischer Bauart hergestellt werden. Dafür ist eine Zusammenarbeit mit dem russischen Atomkonzern Rosatom beziehungsweise dessen Tochterunternehmen TVEL vorgesehen. Die Grünen wollten verhindern, dass dadurch Sicherheitsrisiken oder neue Abhängigkeiten von Russland entstehen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/354
Datum
5. Dezember 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 5. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/354 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
454
Nein
130
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
46

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 204Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 132Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 19
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 118Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 2
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 76Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 53Enthaltung 0Nicht abgegeben 11
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Das niedersächsische Umweltministerium genehmigte am 22. Juli 2026 die Erweiterung der Fertigung in Lingen unter Sicherheitsauflagen.

Gefordert

Eine Genehmigung sollte verweigert werden, wenn Risiken für die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. [1][6]

Heute

Die Genehmigung sieht unter anderem ein grundsätzliches Betretungsverbot für Angehörige von TVEL und Rosatom sowie technische Sicherheitsprüfungen vor.

Gefordert

Russische Staatsunternehmen sollten auch mittelbar keinen Einfluss auf die sicherheitsrelevante nukleare Infrastruktur erhalten, etwa durch Schulungen, Beratung oder die Bereitstellung von Technik. [1][6]

Heute

Die Zusammenarbeit mit russischen Unternehmen im Nuklearbereich wird nach Darstellung des Bundesumweltministeriums nicht durch ein entsprechendes umfassendes EU-Sanktionsverbot ausgeschlossen.

Gefordert

Die Bundesregierung sollte sich in der EU für ein möglichst schnelles Importverbot russischer Kernbrennstoffe einsetzen und gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten bestehende Abhängigkeiten verringern. [1][7]

Gefordert

Die Bundesregierung sollte ein Gesetz vorlegen, um Deutschlands Ausstieg aus der Herstellung und weiteren wirtschaftlichen Verarbeitung von Kernbrennstoffen zu vervollständigen. [1]

Wen es betrifft

Unmittelbar betroffen wäre die Betreiberin der Anlage in Lingen, Advanced Nuclear Fuels, einschließlich der geplanten Zusammenarbeit mit TVEL. Mittelbar geht es um die Versorgung von Atomkraftwerken russischer Bauart in anderen europäischen Ländern und um die Sicherheitsanforderungen an die deutsche Fertigungsanlage. Der abgelehnte Antrag änderte keine Rechte oder Pflichten von Privatpersonen. [1][2][6]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Abgestimmt wurde nicht über eine Genehmigung und auch nicht unmittelbar über den Antrag, sondern über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, den Antrag abzulehnen. Ein Ja bedeutete daher: den Antrag ablehnen. Ein Nein bedeutete: gegen diese Ablehnung stimmen. Die angenommene Empfehlung beendete die parlamentarische Behandlung des Antrags, ohne ein neues Gesetz oder ein eigenständiges Verbot zu schaffen. Über die Herstellung der Brennelemente entschieden die zuständigen Behörden in einem gesonderten atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Im Juli 2026 wurde die beantragte Erweiterung unter Auflagen genehmigt. [2][3][5][6][7]

Anlass

Advanced Nuclear Fuels beantragte bereits 2022, die Produktion in Lingen auf Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart auszuweiten. Der Antrag der Grünen vom Juni 2025 griff die damit verbundenen Fragen der Zusammenarbeit mit russischen Staatsunternehmen, der Anlagensicherheit und der Energieabhängigkeit auf.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 5. Dezember 2025 · Protokoll ↗

Wie es weitergeht

Mit der Annahme der Ablehnungsempfehlung war der Antrag im Bundestag erledigt. Das davon unabhängige Genehmigungsverfahren wurde fortgeführt. Am 22. Juli 2026 genehmigte Niedersachsen die Fertigung zusätzlicher Brennelementtypen unter Auflagen, darunter Zugangsbeschränkungen und die Sicherheitsprüfung russischer Technik.

Begriffe

Beschlussempfehlung
Ein Ausschuss empfiehlt dem Bundestag, wie er über eine Vorlage entscheiden soll.
Brennelement
Ein Bauteil für einen Atomreaktor, das Kernbrennstoff enthält.
Lizenzfertigung
Ein Unternehmen stellt ein Produkt mithilfe der Nutzungsrechte und technischen Vorgaben eines anderen Unternehmens her.
Atomrechtliche Genehmigung
Eine behördliche Erlaubnis für eine Tätigkeit an einer kerntechnischen Anlage, die an gesetzliche Voraussetzungen und Auflagen gebunden sein kann.

Quellen (7)

  1. [1]
  2. [2]
    Beschlussempfehlung und Bericht zum Antrag 21/354 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/48 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
    Plenarprotokoll 21/10 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  5. [5]
    Namentliche Abstimmung ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    Herstellung russischer Brennelemente in Lingen unter hohen Auflagen genehmigt ↗

    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Entscheidung über die Herstellung russischer Brennelemente in Lingen ↗

    Bundesministerium für Umwelt · Abgerufen am 11.10.2026

Belege