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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Stärkung von Verbraucherrechten im digitalen Vertragsabschluss

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag beschloss das geänderte Gesetz mit 306 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen; es führte unter anderem einen digitalen Widerruf für online geschlossene Verträge ein und ist inzwischen in allen vorgesehenen Stufen in Kraft getreten.

Worum es geht

Online geschlossene Verträge sollen innerhalb der bestehenden Widerrufsfrist über eine leicht erreichbare Funktion widerrufen werden können. Das Gesetz verändert außerdem Informationspflichten und Widerrufsregeln bei Finanzdienstleistungen und Versicherungen sowie den Zugang zur Behandlungsakte. Hinzu kommen Informationen zu Gewährleistung, Haltbarkeitsgarantien, Softwareaktualisierungen und Reparierbarkeit von Waren.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/1856
Datum
19. Dezember 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 19. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/1856 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
306
Nein
242
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
82

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 191Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 17
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 123Enthaltung 0Nicht abgegeben 28
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 115Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 5
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 76Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 42Enthaltung 0Nicht abgegeben 22
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Neu

Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen mit Widerrufsrecht muss eine leicht zugängliche Widerrufsfunktion bereitstehen. Sie umfasst eine Bestätigung des Widerrufs und eine elektronische Eingangsbestätigung, etwa per E-Mail. Die Funktion ist während der Widerrufsfrist verfügbar. [6]

Neu

Bei Finanzdienstleistungen im Fernabsatz müssen Anbieter die wesentlichen Vertragsinhalte angemessen erläutern. Online-Werkzeuge müssen auf Verlangen vor Vertragsschluss und in begründeten Fällen danach menschliche Unterstützung ermöglichen. Manipulative Benutzeroberflächen werden für diesen Bereich ausdrücklich untersagt. [7][8]

Neu

Für Finanzdienstleistungen wird das Widerrufsrecht grundsätzlich auf zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Die Höchstfrist greift nicht, wenn die vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt. [9]

Neu

Auch bei Versicherungen gilt grundsätzlich eine Höchstfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen; bei Lebensversicherungen sind es 24 Monate und 30 Tage. Die Ausnahme bei fehlender Widerrufsbelehrung bleibt zu beachten. Die regulären Widerrufsfristen betragen weiterhin 14 beziehungsweise 30 Tage. [10][11]

Neu

Patienten können Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte und Abschriften verlangen; die erste Abschrift ist kostenlos. Erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter können den Zugang begrenzen. [12]

Neu

Unternehmen müssen zusätzliche Informationen über gesetzliche Gewährleistung und bestimmte kostenlose Haltbarkeitsgarantien geben. Hinzu kommen Angaben zur Dauer von Softwareaktualisierungen und zur Reparierbarkeit, teilweise nur, wenn der Hersteller diese Informationen bereitstellt. [13]

Wen es betrifft

Betroffen sind Verbraucher, die online Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte oder Versicherungen abschließen, sowie die jeweiligen Anbieter. Die Regeln zur Behandlungsakte betreffen außerdem Patienten und Behandelnde. Die Widerrufsfunktion schafft dabei keinen Anspruch, jeden Onlinevertrag zu widerrufen: Ob ein Widerrufsrecht besteht und ob es bereits erloschen ist, richtet sich weiterhin nach den jeweiligen Vertragsregeln. [4][6][9][10][12][15]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Am 19. Dezember 2025 wurde in dritter Beratung über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung abgestimmt. Ein Ja bedeutete Zustimmung zum gesamten Gesetz in dieser Fassung. Das endgültige Ergebnis lautet 306 Ja, 242 Nein, keine Enthaltungen und 82 nicht abgegebene Stimmen. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz; die Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich. Der Bundesrat beschloss am 30. Januar 2026, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz vom 3. Februar 2026 wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen zur Behandlungsakte traten am 6. Februar 2026 in Kraft. Der Hauptteil, einschließlich der elektronischen Widerrufsfunktion, gilt seit dem 19. Juni 2026. Die zusätzlichen Verbraucherinformationen zu Gewährleistung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit gelten seit dem 27. September 2026. [3][4][5][14][22]

Anlass

Der Entwurf setzt Änderungen zweier EU-Richtlinien um: Sie betreffen Finanzdienstleistungen im Fernabsatz und Verbraucherinformationen für nachhaltigen Konsum. Zusätzlich berücksichtigt er ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 zur kostenlosen ersten Kopie einer Patientenakte. Das Vorblatt nennt diese europäischen Vorgaben als Anlass.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 19. Dezember 2025 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Sebastian Steineke (Abgeordneter; Redner für die Fraktion)·Steineke unterstützt die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots manipulativer Benutzeroberflächen in das Vertragsrecht.
„Dabei handelt es sich um manipulative Praktiken auf den Onlinebenutzeroberflächen, die dazu führen, dass die Verbraucher Dinge kaufen, die sie gar nicht haben wollten. Hier gelingt uns aus unserer Sicht eine sehr gute Lösung: Wir verbieten Dark Patterns direkt im Zivilrecht und verstecken das nicht wie bisher im UWG. Damit lösen wir das Problem allumfassend und haben bereits jetzt eine gute nationale Grundlage, um auf entsprechende Regulierungen zum Beispiel durch den Digital Fairness Act reagieren zu können.“
PlPr 21/51, S. 6113[17]
AfD·Stefan Möller (Abgeordneter; Redner für die Fraktion)·Möller lehnt die verpflichtende Widerrufsfunktion wegen des von ihm angenommenen bürokratischen Aufwands und ihrer Fehleranfälligkeit ab.
„Ihr Hauptargument ist in diesem Zusammenhang immer, dass die EU das nun mal so wolle. Aber, meine Damen und Herren, da sind wir beim entscheidenden Punkt: Murks wird nicht dadurch besser, dass er von der EU ausgedacht wurde. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, diesen Murks zu verhindern, statt ihn beflissen umzusetzen, und Unternehmen vor mehr Bürokratie zu schützen.“
PlPr 21/51, S. 6116[20]
SPD·Nadine Heselhaus (Abgeordnete; Rednerin für die Fraktion)·Heselhaus unterstützt die Möglichkeit, online geschlossene Verträge auch online zu widerrufen.
„Meine Damen und Herren, ein weiterer Fortschritt ist der neue Widerrufsbutton. Künftig können Sie online geschlossene Verträge auch online widerrufen – transparent, schnell und ohne Hürden. Besonders wichtig ist mir das konsequente Vorgehen gegen Dark Patterns, also manipulative Designs auf Webseiten und in Apps.“
PlPr 21/51, S. 6111[16]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Dr. Till Steffen (Abgeordneter; Redner für die Fraktion)·Steffen unterstützt den Widerrufsbutton, kritisiert aber die Begrenzung des Widerrufsrechts bei Versicherungen.
„Aber es gibt auch Kritik an diesem Gesetzespaket, zum Beispiel bei der Begrenzung des Widerrufsrechts bei Versicherungen. Bislang gab es, wenn falsch über das Widerrufsrecht belehrt wurde, keine Begrenzung dafür, den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Jetzt gibt es ein Limit.“
PlPr 21/51, S. 6113[18]
Die Linke·Mareike Hermeier (Abgeordnete; Rednerin für die Fraktion)·Hermeier lehnt die Einschränkung des bisher nicht generell zeitlich begrenzten Widerrufsrechts bei Versicherungen ab.
„Nichts weniger sollte selbstverständlich sein. Das ewige Widerrufsrecht war ein Anreiz für Unternehmen, ihren Informationspflichten ordnungsgemäß nachzukommen, was die Mehrzahl der seriösen Unternehmen ja schon heute macht. Gerade bei Versicherungen, die über viele Jahre laufen, bedeutet der Wegfall dieses Instrumentes eine spürbare Schwächung des Verbraucherschutzes.“
PlPr 21/51, S. 6115[19]

Wie es weitergeht

Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die vorgesehenen Inkrafttretensdaten sind sämtlich erreicht. Online-Anbieter müssen die Widerrufsfunktion für die erfassten Verträge während der Widerrufsfrist bereitstellen; die Funktion kann genutzt werden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen.

Begriffe

Fernabsatzvertrag
Ein Vertrag zwischen Unternehmen und Verbraucher, der im Rahmen eines dafür organisierten Vertriebssystems ausschließlich über Fernkommunikation, etwa Internet oder Telefon, ausgehandelt und abgeschlossen wird.
Widerruf
Ein Verbraucher löst sich durch eine fristgerechte Erklärung von seiner Vertragserklärung, wenn ihm das Gesetz ein entsprechendes Recht gibt.
Widerrufsfunktion
Ein vorgeschriebener Onlineweg, mit dem der Verbraucher seinen Widerruf abgeben und dessen Eingang bestätigt bekommen kann.
Dark Patterns
Gestaltungen einer Benutzeroberfläche, die freie und informierte Entscheidungen beeinträchtigen, etwa wiederholte Aufforderungen, eine bereits getroffene Auswahl zu ändern.
Behandlungsakte
Die Dokumentation einer medizinischen Behandlung, in die Patienten unter den gesetzlichen Voraussetzungen Einsicht erhalten können.
Einspruchsgesetz
Ein Gesetz, das keine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates benötigt; der Bundesrat kann aber das Vermittlungsverfahren nutzen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Einspruch einlegen.

Quellen (23)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/51 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  2. [2]
    Plenarprotokoll 21/52 vom 14.01.2026 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/51 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
  5. [5]
  6. [6]
    Bürgerliches Gesetzbuch, § 356a ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Artikel 246b § 3 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  8. [8]
    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Artikel 246b § 4 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  9. [9]
    Bürgerliches Gesetzbuch, § 356 Absätze 3–4 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  10. [10]
    Versicherungsvertragsgesetz, § 8 Absätze 1–4 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  11. [11]
    Versicherungsvertragsgesetz, § 152 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 4 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  12. [12]
    Bürgerliches Gesetzbuch, § 630g ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  13. [13]
    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Artikel 246a § 1 Absatz 1 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  14. [14]
    Plenarprotokoll der 1061. Sitzung ↗

    Bundesrat · Abgerufen am 11.10.2026

  15. [15]
    Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 312c und 312g ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  16. [16]
    Rede von Nadine Heselhaus ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  17. [17]
    Rede von Sebastian Steineke ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  18. [18]
    Rede von Dr. Till Steffen ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  19. [19]
    Rede von Mareike Hermeier ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  20. [20]
    Rede von Stefan Möller ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  21. [21]
    Gesetzentwurf der Bundesregierung ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  22. [22]
    Grundgesetz, Artikel 77 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  23. [23]
    Bürgerliches Gesetzbuch, § 355 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

Belege