„Künftig haben die Ausländerbehörden das Recht und die Pflicht, in Fällen mit aufenthaltsrechtlichem Gefälle genauer hinzusehen. Die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung wird dann von ihrer Zustimmung abhängig sein. Das gab es bisher nicht.“
Strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennung
Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →
Auf einen Satz
Der Bundestag nahm am 12. Juni 2026 die namentlich abgestimmten Teile des geänderten Gesetzentwurfs mit 297 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen an; die darin geregelte Zustimmungspflicht bei bestimmten Vaterschaftsanerkennungen gilt seit dem 29. Juli 2026.
Worum es geht
Das Gesetz soll verhindern, dass eine Vaterschaft gezielt anerkannt wird, um Einreise- oder Aufenthaltsrechte zu schaffen. Dafür wird die Anerkennung in bestimmten Fällen von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Die namentliche Abstimmung betraf die Vaterschaftsregeln und weitere Regelungen, darunter Änderungen am Asylrecht. Änderungen am Energierecht und zum Schutz kritischer Infrastrukturen wurden zuvor getrennt angenommen; anschließend beschloss der Bundestag das gesamte Gesetz in der Schlussabstimmung.
Zur Vorlage
- Vorlage eingebracht von
- Bundesregierung
- Drucksache
- BT-Drs. 21/4081
- Datum
- 12. Juni 2026
- Verfahrensstand
- Abgeschlossen
- Ergebnis der Abstimmung
- Angenommen
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
Abstimmung vom 12. Juni 2026
Namentliche Abstimmung- Einbringer
- Bundesregierung
- Amtliches Dokument
- BT-Drs. 21/4081 ↗
Amtliches Ergebnis
Nach Fraktion
- CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 193Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 15
- AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 133Nicht abgegeben 17
- SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 104Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 16
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 78Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
- Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 51Enthaltung 0Nicht abgegeben 13
- fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 1Enthaltung 1Nicht abgegeben 1
Einzelstimmen
- CDU/CSU208 Sitze
Ja (193)
- Adrian Grasse
- Albert Rupprecht
- Alexander Engelhard
- Alexander Hoffmann
- Alexander Jordan
- Alexander Radwan
- Alexander Throm
- Alois Rainer
- Andrea Lindholz
- Andreas Lenz
- Andreas Mattfeldt
- Anja Karliczek
- Anja Weisgerber
- Anna Aeikens
- Anne Janssen
- Anne König
- Armin Laschet
- Artur Auernhammer
- Astrid Timmermann-Fechter
- Axel Knoerig
- Axel Müller
- Bastian Ernst
- Benedikt Büdenbender
- Björn Simon
- Carl-Philipp Sassenrath
- Caroline Bosbach
- Carsten Brodesser
- Carsten Linnemann
- Carsten Müller (Braunschweig)
- Catarina dos Santos-Wintz
- Christian Frhr. von Stetten
- Christian Haase
- Christian Moser
- Christiane Schenderlein
- Christina Stumpp
- Christoph de Vries
- Christoph Frauenpreiß
- Christoph Naser
- Christoph Ploß
- Cornell-Anette Babendererde
- Daniel Kölbl
- Daniela Ludwig
- David Gregosz
- David Preisendanz
- Detlef Seif
- Diana Herbstreuth
- Dieter Stier
- Elisabeth Winkelmeier-Becker
- Ellen Demuth
- Emmi Zeulner
- Fabian Gramling
- Felix Schreiner
- Florian Bilic
- Florian Dorn
- Florian Hahn
- Florian Müller
- Florian Oest
- Florian Oßner
- Franziska Hoppermann
- Frederik Bouffier
- Friedrich Merz
- Fritz Güntzler
- Georg Günther
- Georg Kippels
- Günter Baumgartner
- Günter Krings
- Gunther Krichbaum
- Hans Koller
- Hans Theiss
- Hansjörg Durz
- Harald Orthey
- Hendrik Hoppenstedt
- Hendrik Streeck
- Henning Rehbaum
- Henri Schmidt
- Hermann Färber
- Hülya Düber
- Inge Gräßle
- Jan Metzler
- Jan-Marco Luczak
- Jan-Wilhelm Pohlmann
- Jens Lehmann
- Jens Spahn
- Joachim Ebmeyer
- Johann David Wadephul
- Johannes Rothenberger
- Johannes Steiniger
- Johannes Volkmann
- Johannes Winkel
- Jonas Geissler
- Josef Oster
- Julia Klöckner
- Jürgen Hardt
- Kai Whittaker
- Katja Strauss-Köster
- Katrin Staffler
- Kerstin Vieregge
- Klaus Mack
- Klaus Wiener
- Klaus-Peter Willsch
- Knut Abraham
- Konrad Körner
- Lars Ehm
- Lars Rohwer
- Leif Erik Bodin
- Lukas Krieger
- Lutz Brinkmann
- Marc Biadacz
- Marc Henrichmann
- Mareike Lotte Wulf
- Maria-Lena Weiss
- Mark Helfrich
- Markus Koob
- Markus Reichel
- Marlon Bröhr
- Martin Plum
- Martina Englhardt-Kopf
- Marvin Schulz
- Mathias Middelberg
- Matthias Hauer
- Matthias Hiller
- Mechthild Heil
- Mechthilde Wittmann
- Melanie Bernstein
- Michael Brand (Fulda)
- Michael Breilmann
- Michael Donth
- Michael Frieser
- Michael Hose
- Michael Kießling
- Michael Meister
- Nicklas Kappe
- Nicolas Zippelius
- Nina Warken
- Nora Seitz
- Norbert Maria Altenkamp
- Norbert Röttgen
- Olav Gutting
- Oliver Vogt
- Ottilie Klein
- Pascal Reddig
- Patricia Lips
- Patrick Schnieder
- Paul Ziemiak
- Peter Aumer
- Peter Beyer
- Philip M. A. Hoffmann
- Philipp Amthor
- Ralph Brinkhaus
- Ralph Edelhäußer
- Reinhard Brandl
- Reza Asghari
- Roderich Kiesewetter
- Roland Theis
- Sandra Carstensen
- Sascha van Beek
- Sebastian Schmidt
- Sebastian Steineke
- Sepp Müller
- Serap Güler
- Siegfried Walch
- Silke Launert
- Simone Borchardt
- Stefan Glaser
- Stefan Korbach
- Stefan Nacke
- Steffen Bilger
- Stephan Albani
- Stephan Mayer (Altötting)
- Stephan Pilsinger
- Stephan Stracke
- Susanne Hierl
- Thomas Bareiß
- Thomas Gebhart
- Thomas Jarzombek
- Thomas Pauls
- Thomas Rachel
- Thomas Röwekamp
- Thomas Silberhorn
- Thorsten Frei
- Tijen Ataoğlu
- Tilman Kuban
- Tino Sorge
- Tobias Winkler
- Ulrich Lange
- Uwe Feiler
- Vivian Tauschwitz
- Volker Mayer-Lay
- Wilfried Oellers
- Wilhelm Gebhard
- Wolfgang Dahler
- Wolfgang Stefinger
- Yannick Bury
Nein (0)
keine
Enthaltung (0)
keine
- AfD150 Sitze
Ja (0)
keine
Nein (0)
keine
Enthaltung (133)
- Achim Köhler
- Adam Balten
- Alexander Arpaschi
- Alexander Gauland
- Alexander Wolf
- Alexis L. Giersch
- Alice Weidel
- Andreas Bleck
- Andreas Mayer
- Andreas Paul
- Angela Rudzka
- Anna Rathert
- Arne Raue
- Bastian Treuheit
- Beatrix von Storch
- Bernd Baumann
- Bernd Schattner
- Birgit Bessin
- Boris Gamanov
- Carina Schießl
- Carsten Becker
- Christian Douglas
- Christian Reck
- Christian Wirth
- Christian Zaum
- Christina Baum
- Christoph Birghan
- Christoph Grimm
- Christopher Drößler
- Claudia Weiss
- Daniel Zerbin
- Danny Meiners
- Denis Pauli
- Enrico Komning
- Erhard Brucker
- Fabian Jacobi
- Georg Schroeter
- Gerold Otten
- Gerrit Huy
- Gottfried Curio
- Götz Frömming
- Hannes Gnauck
- Hans-Jürgen Goßner
- Hauke Finger
- Heinrich Koch
- Ingo Hahn
- Iris Nieland
- Jan Feser
- Jan Ralf Nolte
- Joachim Bloch
- Jochen Haug
- Johann Martel
- Jörg Zirwes
- Jörn König
- Julian Schmidt
- Karsten Hilse
- Kay Gottschalk
- Kay-Uwe Ziegler
- Knuth Meyer-Soltau
- Kurt Kleinschmidt
- Lars Haise
- Lars Schieske
- Leif-Erik Holm
- Lukas Rehm
- Malte Kaufmann
- Manfred Schiller
- Manuel Krauthausen
- Marc Bernhard
- Marcus Bühl
- Markus Frohnmaier
- Markus Matzerath
- Martin Erwin Renner
- Martin Hess
- Martin Reichardt
- Martin Sichert
- Martina Kempf
- Martina Uhr
- Matthias Helferich
- Matthias Rentzsch
- Maximilian Kneller
- Maximilian Krah
- Micha Fehre
- Michael Blos
- Michael Espendiller
- Michael Kaufmann
- Mirco Hanker
- Nicole Hess
- Nicole Höchst
- Olaf Hilmer
- Otto Strauß
- Paul Schmidt
- Peter Bohnhof
- Peter Felser
- Pierre Lamely
- Raimond Scheirich
- Rainer Galla
- Rainer Groß
- Rainer Kraft
- Rainer Rothfuß
- René Bochmann
- René Springer
- Robert Teske
- Robin Jünger
- Rocco Kever
- Ronald Gläser
- Ruben Rupp
- Sascha Lensing
- Sebastian Maack
- Sebastian Münzenmaier
- Sergej Minich
- Stefan Henze
- Stefan Keuter
- Stefan Möller
- Stefan Schröder
- Steffen Janich
- Steffen Kotré
- Stephan Brandner
- Stephan Protschka
- Sven Wendorf
- Thomas Fetsch
- Thomas Korell
- Thomas Ladzinski
- Thomas Stephan
- Tobias Ebenberger
- Tobias Matthias Peterka
- Tobias Teich
- Torben Braga
- Udo Theodor Hemmelgarn
- Ulrich von Zons
- Ulrike Schielke-Ziesing
- Uwe Schulz
- Volker Scheurell
- Wolfgang Wiehle
- SPD120 Sitze
Ja (104)
- Adis Ahmetović
- Andreas Schwarz
- Angelika Glöckner
- Anja Troff-Schaffarzyk
- Annika Klose
- Armand Zorn
- Bärbel Bas
- Bärbel Kofler
- Bernd Rützel
- Bettina Hagedorn
- Bettina Lugk
- Boris Pistorius
- Carmen Wegge
- Carolin Wagner
- Carsten Schneider (Erfurt)
- Christoph Schmid
- Christos Pantazis
- Claudia Moll
- Daniel Baldy
- Daniel Bettermann
- Daniel Rinkert
- Daniel Walter
- Daniela Rump
- David Mandrella
- Dennis Rohde
- Derya Türk-Nachbaur
- Dirk Vöpel
- Dirk Wiese
- Dunja Kreiser
- Elisabeth Kaiser
- Esra Limbacher
- Esther Dilcher
- Felix Döring
- Frank Junge
- Franziska Kersten
- Frauke Heiligenstadt
- Gabriela Heinrich
- Hakan Demir
- Heike Heubach
- Helmut Kleebank
- Hendrik Bollmann
- Holger Mann
- Ingo Vogel
- Isabel Cademartori
- Isabel Mackensen-Geis
- Jakob Blankenburg
- Jan Dieren
- Jasmina Hostert
- Jens Behrens
- Jens Peick
- Johann Saathoff
- Johannes Fechner
- Johannes Schätzl
- Johannes Schraps
- Jürgen Coße
- Karl Lauterbach
- Kathrin Michel
- Katja Mast
- Kerstin Griese
- Lars Castellucci
- Lars Klingbeil
- Lina Seitzl
- Macit Karaahmetoğlu
- Mahmut Özdemir (Duisburg)
- Maja Wallstein
- Marja-Liisa Völlers
- Markus Töns
- Martin Gerster
- Martin Kröber
- Martin Rabanus
- Matthias David Mieves
- Matthias Miersch
- Metin Hakverdi
- Michael Schrodi
- Michael Thews
- Nadine Heselhaus
- Nancy Faeser
- Olaf Scholz
- Oliver Kaczmarek
- Parsa Marvi
- Philipp Rottwilm
- Ralf Stegner
- Rasha Nasr
- Reem Alabali Radovan
- Rita Schwarzelühr-Sutter
- Rolf Mützenich
- Ruppert Stüwe
- Sabine Dittmar
- Sabine Poschmann
- Saskia Esken
- Sebastian Fiedler
- Sebastian Roloff
- Serdar Yüksel
- Siemtje Möller
- Sören Bartol
- Stefan Zierke
- Svenja Stadler
- Tanja Machalet
- Thorsten Rudolph
- Tim Klüssendorf
- Truels Reichardt
- Uwe Schmidt
- Verena Hubertz
- Wiebke Esdar
Nein (0)
keine
Enthaltung (0)
keine
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN85 Sitze
Ja (0)
keine
Nein (78)
- Agnieszka Brugger
- Alaa Alhamwi
- Andrea Lübcke
- Andreas Audretsch
- Anja Reinalter
- Anna Lührmann
- Anton Hofreiter
- Armin Grau
- Awet Tesfaiesus
- Ayse Asar
- Boris Mijatović
- Britta Haßelmann
- Chantal Kopf
- Claudia Müller
- Corinna Rüffer
- Deborah Düring
- Denise Loop
- Felix Banaszak
- Filiz Polat
- Hanna Steinmüller
- Harald Ebner
- Helge Limburg
- Irene Mihalic
- Jamila Schäfer
- Jan-Niclas Gesenhues
- Janosch Dahmen
- Jeanne Dillschneider
- Johannes Wagner
- Julia Schneider
- Julia Verlinden
- Julian Joswig
- Karl Bär
- Karoline Otte
- Kassem Taher Saleh
- Katharina Beck
- Katharina Dröge
- Katrin Göring-Eckardt
- Katrin Uhlig
- Kirsten Kappert-Gonther
- Konstantin von Notz
- Lamya Kaddor
- Lena Gumnior
- Leon Eckert
- Linda Heitmann
- Lisa Badum
- Lisa Paus
- Lukas Benner
- Marcel Emmerich
- Marlene Schönberger
- Matthias Gastel
- Max Lucks
- Mayra Vriesema
- Michael Kellner
- Misbah Khan
- Moritz Heuberger
- Niklas Wagener
- Nyke Slawik
- Omid Nouripour
- Paula Piechotta
- Rebecca Lenhard
- Ricarda Lang
- Robin Wagener
- Sandra Detzer
- Sandra Stein
- Sara Nanni
- Sascha Müller
- Sebastian Schäfer
- Simone Fischer
- Stefan Schmidt
- Steffi Lemke
- Swantje Henrike Michaelsen
- Sylvia Rietenberg
- Tarek Al-Wazir
- Timon Dzienus
- Tina Winklmann
- Ulle Schauws
- Victoria Broßart
- Zoe Mayer
Enthaltung (0)
keine
- Die Linke64 Sitze
Ja (0)
keine
Nein (51)
- Aaron Valent
- Agnes Conrad
- Anne-Mieke Bremer
- Ates Gürpinar
- Bodo Ramelow
- Cansu Özdemir
- Caren Lay
- Cem Ince
- Charlotte Antonia Neuhäuser
- Christian Görke
- Christin Willnat
- Clara Bünger
- David Schliesing
- Desiree Becker
- Dietmar Bartsch
- Donata Vogtschmidt
- Doris Achelwilm
- Evelyn Schötz
- Fabian Fahl
- Ferat Koçak
- Gregor Gysi
- Heidi Reichinnek
- Ina Latendorf
- Ines Schwerdtner
- Isabelle Vandre
- Jan Köstering
- Jan van Aken
- Janine Wissler
- Jörg Cezanne
- Jorrit Bosch
- Julia-Christina Stange
- Katalin Gennburg
- Kathrin Gebel
- Katrin Fey
- Lea Reisner
- Lisa Schubert
- Lorenz Gösta Beutin
- Maik Brückner
- Mandy Eißing
- Mareike Hermeier
- Mirze Edis
- Nicole Gohlke
- Pascal Meiser
- Sahra Mirow
- Sarah Vollath
- Sonja Lemke
- Stella Merendino
- Tamara Mazzi
- Ulrich Thoden
- Violetta Bock
- Zada Salihović
Enthaltung (0)
keine
- fraktionslos3 Sitze
Abweichungen vom Fraktionsvotum
Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen StimmenAlle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.
Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.
Was heute gilt – was sich ändert
Eine Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden.
Seit dem 29. Juli 2026 wird die Anerkennung in bestimmten Fällen erst mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam. Das ersetzt das frühere Verfahren, bei dem die Beurkundung bei konkreten Missbrauchshinweisen ausgesetzt wurde. Ein Beispiel ist ein deutscher Anerkennender und eine Mutter mit laufendem Asylverfahren. [2][5][6][10][14]
Die Zustimmungspflicht knüpft an bestimmte Unterschiede im Aufenthaltsstatus an. Sie erfasst beispielsweise auch eine ausreisepflichtige Person gegenüber einem deutschen oder dauerhaft aufenthaltsberechtigten Elternteil. Eine Beschäftigungsduldung ist von dieser Fallgruppe ausgenommen. [6]
Ausnahmen bestehen unter anderem bei nachgewiesener leiblicher Vaterschaft, bestimmten gemeinsamen Geschwisterkindern oder einer nach der Geburt geschlossenen und in Deutschland registrierten Ehe. Auch mindestens 14 Monate gemeinsamer Haushalt und gemeinsam gemeldeter Hauptwohnsitz können die Zustimmungspflicht entfallen lassen. Für bereits anerkannte Geschwisterkinder enthält das Gesetz eine Übergangsregelung. [6][12]
Die Behörde prüft gesetzliche Hinweise für und gegen Missbrauch. Geldzahlungen für die Anerkennung sind beispielsweise ein Hinweis auf Missbrauch. Mindestens acht Monate gemeinsamer Haushalt sprechen im Prüfverfahren gegen Missbrauch; diese Regel ist von der Ausnahme nach 14 Monaten zu unterscheiden. Die Zustimmung muss erteilt werden, wenn Missbrauch nicht festgestellt werden kann. [7]
Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags, gilt die Zustimmung grundsätzlich als erteilt. Die Frist kann etwa bei versäumten Anhörungen oder fehlenden angeforderten Nachweisen angehalten werden. Eine durch Täuschung erlangte Zustimmung kann später rückwirkend zurückgenommen werden; dabei gelten Fristen und Schutzregeln für die Kinder. Bewusst falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung der Zustimmung werden strafbar. [5][8][9]
Zusätzlich erfasst das Gesetz EU-rechtlich sichere Herkunftsstaaten bei Regeln zu Einreiseverboten, Beschäftigungsverboten und dem Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen. Seit dem 1. Oktober 2026 sind außerdem nationale Übergangsbestimmungen gestrichen, die für bereits laufende Verfahren abweichende Regeln zur Gewährung oder Entziehung internationalen Schutzes vorsahen. Diese Änderungen erklären den Bezug zum Dossier „geas-anpassungsgesetz“. [3][5]
Wen es betrifft
Betroffen sind Kinder, ihre Mütter und Männer, die eine Vaterschaft anerkennen, wenn die gesetzlich genannten Aufenthaltskonstellationen vorliegen. Nicht jede Familie mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten fällt darunter. Auch Standesämter, Jugendämter, Notariate, Ausländerbehörden und deutsche Auslandsvertretungen sind mit dem Verfahren befasst. Die Bundesregierung rechnete im Vorblatt des Entwurfs mit 65.000 Verfahren jährlich. Das ist eine Annahme für die Berechnung des zusätzlichen Aufwands, keine gemessene Zahl missbräuchlicher Vaterschaften. Die zusätzlichen asylrechtlichen Änderungen betreffen außerdem Schutzsuchende aus den erfassten sicheren Herkunftsstaaten sowie Verfahren über internationalen Schutz. [2][3][6][8]
Rechtliche Wirkung
Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Die Abstimmung war eine Teilabstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Innenausschusses. Ein Ja bedeutete Zustimmung zu den verbleibenden Regelungsteilen einschließlich der Vaterschafts- und Asylrechtsänderungen. Über die zuvor getrennt behandelten Energie- und Infrastrukturregeln wurde dabei nicht erneut abgestimmt. Das Gesetz wurde anschließend in dritter Lesung angenommen. Es ist ein Einspruchsgesetz und benötigte keine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Dieser rief am 10. Juli 2026 den Vermittlungsausschuss nicht an. Das Gesetz vom 21. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Vaterschaftsregeln und die meisten weiteren Vorschriften traten am 29. Juli in Kraft. Die Streichung der asylrechtlichen Übergangsvorschriften folgte am 1. Oktober 2026; eine gesonderte Änderung von Behördenzuständigkeiten beim Schutz kritischer Infrastrukturen tritt erst am 1. Januar 2030 in Kraft. Bei rückwirkender Rücknahme einer erschlichenen Zustimmung kann auch eine dadurch erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes entfallen. Das Gesetz enthält Ausnahmen, etwa wenn das Kind sonst staatenlos würde oder weiterhin mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt. [1][4][5][9][11][15]
Anlass
Nach der Begründung der Bundesregierung reichten die seit 2017 geltenden Regeln aus Sicht der beteiligten Behörden nicht aus, um missbräuchliche Anerkennungen zu verhindern. Der Entwurf sollte die fachliche Prüfung von der Beurkundung trennen und stärker bei den Ausländerbehörden verankern. Die zusätzlichen Asylrechtsänderungen begründet der Innenausschuss mit der Anpassung an neue EU-Regeln und mit der Korrektur nationaler Übergangsbestimmungen.
Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben
Aussprache am 12. Juni 2026 · Protokoll ↗
„Sie haben – dazu werde ich gleich noch kommen – mit diesem umfassenden Gesetzentwurf einen absolut hyperbürokratischen, fehleranfälligen Weg gewählt. Da blickt kein Mensch durch; so ist nicht zu regeln. Wir sagen ganz einfach: Die Beweislast dafür, wer der Vater ist und wer nicht, liegt beim Vater.“
„Im parlamentarischen Verfahren haben wir deshalb noch mal nachgebessert und den Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt. Die Ausnahme für Personen mit Beschäftigungsduldung ist ein wichtiger Schritt. Wer seit Jahren arbeitet, Beiträge zahlt, integriert ist und eine klare aufenthaltsrechtliche Perspektive hat, soll nicht pauschal unter Zustimmungsvorbehalt gestellt werden.“
„Dass dieser Gesetzentwurf den Bundestag heute verlassen soll, Frau Babendererde, halten wir, anders als Sie, für einen schwerwiegenden Fehler. Denn mit diesem Gesetz schaffen Sie ein Sonderfamilienrecht für ausländische und binationale Familien. Sie verlagern die Frage, wer rechtlich Vater ist, aus dem Familienrecht in das Aufenthaltsrecht, und das lehnen wir ganz klar ab.“
„Für diese Überprüfungen sollen jährlich 65 000 Verwaltungsverfahren extra geführt werden. Damit sorgen Sie dafür, dass künftig Zehntausende Kinder bei der Geburt ohne rechtlichen Vater bleiben. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte dieser Kinder.“
Wie es weitergeht
Zum Recherchezeitpunkt ist das Gesetz bereits verkündet und weitgehend in Kraft. Für Missbrauchsprüfungen, die am 28. Juli 2026 noch nicht abgeschlossen waren, ordnet das Gesetz die Anwendung der bisherigen Vorschriften an. Der Bundesrat hat zusätzlich eine Entschließung angenommen. Darin bittet er die Bundesregierung um Übergangsregeln für bereits arbeitende oder in Ausbildung befindliche Personen, die von den Änderungen zu EU-sicheren Herkunftsstaaten betroffen sind. Die Entschließung selbst ändert das Gesetz nicht.
Begriffe
- Vaterschaftsanerkennung
- Eine rechtlich geregelte Erklärung, durch die ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennt.
- Aufenthaltsrechtliches Gefälle
- Unterschiedliche Aufenthaltspositionen der Beteiligten, etwa deutsche Staatsangehörigkeit auf der einen und ein laufendes Asylverfahren auf der anderen Seite.
- Beschäftigungsduldung
- Eine gesetzlich geregelte Aussetzung der Abschiebung für bestimmte ausreisepflichtige Menschen, die arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen.
- Vermutungstatbestand
- Ein gesetzlich beschriebenes Merkmal, aus dem zunächst auf Missbrauch oder auf das Fehlen von Missbrauch geschlossen wird.
- Zustimmungsfiktion
- Die Zustimmung gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Ablauf der Entscheidungsfrist als erteilt.
- GEAS
- Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, dessen neue EU-Vorschriften auch die hier ergänzten Asylrechtsänderungen betreffen.
Quellen (16)
- [1]
- [2]Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026
- [3]Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026
- [4]Plenarprotokoll der 1067. Sitzung vom 10. Juli 2026, Bundesrat; Tagesordnungspunkt 2, S. 348, Oktober 2026 ↗
Bundesrat · Abgerufen am 11.10.2026
- [5]Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21. Juli 2026, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 221, ausgegeben am 28. Juli 2026, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz; insbesondere Art. 1–4, 10 und 12, Oktober 2026 ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [6]Aufenthaltsgesetz ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [7]Aufenthaltsgesetz ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [8]Aufenthaltsgesetz ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [9]Aufenthaltsgesetz ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [10]Bürgerliches Gesetzbuch ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [11]Staatsangehörigkeitsgesetz ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [12]Aufenthaltsgesetz ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [13]Plenarprotokoll 21/85, Folgesitzung vom 24. Juni 2026, Deutscher Bundestag; vollständig auf nachträgliche Berichtigungen zur Abstimmung geprüft ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026
- [14]Bürgerliches Gesetzbuch ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
- [15]Beschluss des Bundesrates vom 10. Juli 2026 zum Gesetz einschließlich Entschließung ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026
- [16]Aufenthaltsgesetz ↗
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026
Belege
- PrimärquelleDeutscher Bundestag — BT-Drs. 21/4081abgerufen am 18.10.2026
- PrimärquelleDeutscher Bundestag — Amtliche Namensliste, 84. Sitzung, Abstimmung Nr. 1, 12.06.2026abgerufen am 18.10.2026
- Aggregatorabgeordnetenwatch.deabgerufen am 18.10.2026
