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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak (Beschlussempfehlung)

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag hat mit 389 Ja-Stimmen gegen 187 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes zur Unterstützung des Irak und des Kampfes gegen den IS bis längstens 31. Januar 2027 erlaubt.

Worum es geht

Die Bundeswehr soll irakische Streit- und Sicherheitskräfte weiter ausbilden und beraten. Hinzu kommen Unterstützungsaufgaben für die internationale Zusammenarbeit gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), etwa Lufttransport und Luftbetankung. Abgestimmt wurde über die Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses, den Antrag der Bundesregierung anzunehmen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/3206
Datum
29. Januar 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 29. Januar 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/3206 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
389
Nein
187
Enthaltung
1
Nicht abgegeben
53

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 198Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 131Enthaltung 1Nicht abgegeben 19
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 115Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 5
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 75Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 56Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • AfD1 von 151 Abgeordneten der Fraktion stimmte anders.
    Stimmen: 132 abgegeben (131 Mehrheit nein · 1 anders) · 19 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Das bisherige Mandat war bis zum 31. Januar 2026 befristet.

Gefordert

Den Einsatz bis längstens 31. Januar 2027 fortsetzen. [1][4]

Heute

Die Obergrenze lag bei 500 Soldatinnen und Soldaten.

Gefordert

Diese Obergrenze beibehalten; bei Verlegungen, Personalwechseln und Notlagen sind vorübergehende Überschreitungen erlaubt. [1][4]

Gefordert

Reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte weiter ausbilden, beraten und beim Aufbau ihrer Fähigkeiten unterstützen. [2]

Gefordert

Lufttransport, Aufklärung und Überwachung fortsetzen; im Rahmen der internationalen Anti-IS-Operation auch Luftbetankung und die Beteiligung an NATO-Überwachungsflügen ermöglichen. [2]

Gefordert

Die zusätzlichen Einsatzkosten aus dem Verteidigungshaushalt finanzieren. Der Haushaltsausschuss nennt auf Grundlage des Regierungsantrags rund 109 Millionen Euro für Februar 2026 bis Januar 2027. Das ist eine Kostenschätzung, keine Abrechnung. [5]

Wen es betrifft

Unmittelbar betrifft der Beschluss die eingesetzten Bundeswehrangehörigen sowie die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte, die Deutschland unterstützt. Die erlaubte Obergrenze von 500 Soldatinnen und Soldaten beschreibt nicht die tatsächliche Zahl der eingesetzten Personen. Die zusätzlichen Ausgaben betreffen den Bundeshaushalt. [1][5]

Rechtliche Wirkung

Zustimmung des Bundestages zu einem bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr; ohne diese Zustimmung darf der Einsatz nicht stattfinden. Der Beschluss ist die parlamentarische Zustimmung zu einem bewaffneten Auslandseinsatz. Er ist keine bloße Aufforderung an die Bundesregierung und kein neues Gesetz. Ein Ja zur Beschlussempfehlung bedeutete, dem Regierungsantrag und damit der Fortsetzung des Einsatzes zuzustimmen. Die Erlaubnis setzt voraus, dass die rechtlichen Grundlagen fortbestehen, insbesondere die Zustimmung der irakischen Regierung. [1][2][3][6]

Anlass

Das bisherige Mandat lief Ende Januar 2026 aus. Die Bundesregierung begründete die Verlängerung mit der fortbestehenden Bedrohung durch den IS und dem Wunsch der irakischen Regierung nach weiterer Unterstützung.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 29. Januar 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Volker Mayer-Lay (Fraktionsredner)·Mayer-Lay unterstützt den Einsatz, damit irakische und kurdische Sicherheitskräfte selbst für Sicherheit sorgen können.
„Dieser Einsatz ist kein Einsatz für die Ewigkeit. Er ist ein Einsatz zur Befähigung, damit irakische und kurdische Sicherheitskräfte selbst dauerhaft für Sicherheit sorgen können, und das eben auch angesichts der Dynamik und Instabilität in Syrien, die wir jetzt erleben. Wer heute sagt – wie wir es heute manchmal gehört haben –, das gehe uns alles nichts mehr an, der verkennt die Realität.“
PlPr 21/56, S. 6761[3]
AfD·Jan Ralf Nolte (Fraktionsredner)·Nolte lehnt die Verlängerung ab, weil er die Bekämpfung des IS als Aufgabe der Regierungen vor Ort betrachtet.
„Der IS ist zerschlagen; er ist als quasistaatliches Gebilde zerschlagen, er ist als Armee zerschlagen. Der IS ist nunmehr eine Terrororganisation, wie es viele in der Welt gibt. Und die Aufgabe, ihn in Syrien und im Irak zu bekämpfen, fällt den jeweiligen Regierungen zu.“
PlPr 21/56, S. 6758[3]
SPD·Aydan Özoğuz (Fraktionsrednerin; Berichterstatterin im Auswärtigen Ausschuss)·Özoğuz unterstützt die Fortsetzung innerhalb der internationalen Koalition gegen den IS.
„Das heißt aber, es ist eine sehr volatile und sehr instabile Lage. Es sind überfüllte Gefängnisse, und wir müssen unbedingt auf die Notwendigkeit internationaler Unterstützung hinweisen; denn Berichte über aktive IS-Kämpfer südlich von Mossul und entlang strategischer Routen bei Kirkuk geben konkreten Anlass zur Sorge. Hier braucht es weiterhin dieses Mandat, und wir müssen da gemeinsam in dieser Allianz bleiben.“
PlPr 21/56, S. 6759[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Luise Amtsberg (Fraktionsrednerin; Berichterstatterin im Auswärtigen Ausschuss)·Amtsberg begründet die Fortsetzung mit der weiterhin bestehenden Bedrohung durch den IS.
„Denn wir wissen auch: Ein solcher Rückzug birgt immer internationale Risiken. Der sogenannte Islamische Staat ist zwar als Kalifat zerschlagen – ein Erfolg des gemeinsamen internationalen Engagements –, aber er ist eben nicht verschwunden. Das Wiedererstarken des IS im Nachbarland Syrien zeigt es mehr als deutlich: Der IS bleibt eine reale Bedrohung.“
PlPr 21/56, S. 6759[3]
Die Linke·Ulrich Thoden (Fraktionsredner)·Thoden lehnt die Verlängerung unter anderem wegen der von ihm behaupteten Weitergabe deutscher Aufklärungsdaten gegen kurdische Kräfte ab.
„Ein UN-Mandat gab es dafür übrigens nie. Die von der Bundeswehr gewonnenen Aufklärungsdaten werden außerdem dem NATO-Verbündeten Türkei zur Verfügung gestellt, und die Türkei verwendet sie, um sie an ihre Proxy-Milizen in Nordostsyrien weiterzugeben, die dann Druck auf die Kurdinnen und Kurden und ihre Selbstverwaltung ausüben. Schon allein deswegen lehnen wir als Linke die Mandatsverlängerung ab.“
PlPr 21/56, S. 6760[3]

Wie es weitergeht

Der angenommene Antrag erlaubt die Fortsetzung unter den festgelegten Bedingungen bis längstens 31. Januar 2027. Der Bundestag kann seine Zustimmung vorher widerrufen. Im unmittelbar folgenden Plenarprotokoll vom 30. Januar 2026 wurde keine Berichtigung dieses Abstimmungsergebnisses gefunden.

Begriffe

Mandat
Die parlamentarische Erlaubnis für einen Einsatz mit festgelegten Aufgaben, Einsatzgebieten, einer Personalobergrenze und einer vorgesehenen Dauer.
NATO Mission Iraq (NMI)
Die NATO-Mission, zu der Deutschland durch Ausbildung, Beratung und Unterstützung irakischer Sicherheitskräfte beiträgt.
Operation Inherent Resolve (OIR)
Die internationale Operation gegen den IS, die Deutschland unter anderem mit Luftbetankung unterstützt.
Beschlussempfehlung
Der Entscheidungsvorschlag eines Ausschusses an den Bundestag; hier empfahl er die Annahme des Regierungsantrags.

Quellen (8)

  1. [1]
  2. [2]
  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/56 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  4. [4]
  5. [5]
  6. [6]
    Parlamentsbeteiligungsgesetz, § 3 „Antrag“ ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
    Parlamentsbeteiligungsgesetz, § 8 „Rückholrecht“ ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  8. [8]
    Plenarprotokoll 21/57 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

Belege