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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Antrag

Weitere Bundes­wehrbeteiligung an der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI im Mittelmeer

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag genehmigte am 13. November 2025 mit 313 Ja-Stimmen, 182 Nein-Stimmen und 69 Enthaltungen bei 66 nicht abgegebenen Stimmen die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der EU-Mittelmeermission IRINI mit bis zu 300 Bundeswehrangehörigen bis spätestens zum 30. November 2026.

Worum es geht

IRINI ist eine EU-geführte Militäroperation im Mittelmeer. Ihr wichtigster Auftrag ist die Unterstützung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen. Daneben sammelt sie Informationen über mögliche illegale Ölausfuhren und Schleusernetzwerke und kann libysche Stellen im Rahmen des Mandats bei der Seeüberwachung unterstützen.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/2068
Datum
13. November 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 13. November 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandAntrag
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/2068 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
313
Nein
182
Enthaltung
69
Nicht abgegeben
66

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 199Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 128Enthaltung 0Nicht abgegeben 23
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 113Nein 0Enthaltung 2Nicht abgegeben 5
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 9Enthaltung 67Nicht abgegeben 9
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 45Enthaltung 0Nicht abgegeben 19
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • SPD2 von 120 Abgeordneten der Fraktion stimmten anders.
    Stimmen: 115 abgegeben (113 Mehrheit ja · 2 anders) · 5 nicht abgegeben
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN9 von 85 Abgeordneten der Fraktion stimmten anders.
    Stimmen: 76 abgegeben (67 Mehrheit enthaltung · 9 anders) · 9 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

Es gelten die Quellenbedingungen je Feld in der Datei; für Polivis-eigene Felder bleiben alle Rechte vorbehalten.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Die EU-Operation IRINI bestand bereits seit 2020; Deutschland war vor dieser Abstimmung schon beteiligt.

Gefordert

Der Bundestag sollte die Fortsetzung der deutschen Beteiligung bis längstens 30. November 2026 genehmigen. [1][2]

Heute

Die Mission kontrollierte im Rahmen des UN-Waffenembargos bereits verdächtige Schiffe.

Gefordert

Deutsche Kräfte sollten weiter beim Sammeln von Informationen sowie beim Anhalten, Kontrollieren und gegebenenfalls Umleiten verdächtiger Schiffe eingesetzt werden dürfen. [1]

Heute

IRINI hatte neben dem Waffenembargo weitere Aufgaben zur Lagebeobachtung im Mittelmeer.

Gefordert

Die Beobachtung unerlaubter Ölausfuhren, von Schleusernetzwerken und anderer illegaler Aktivitäten sollte weiter möglich sein. [1]

Heute

Deutsche Kräfte waren an die rechtlichen Vorgaben des Mandats und des Seevölkerrechts gebunden.

Gefordert

Die Beteiligung sollte weiterhin auf höchstens 300 Soldatinnen und Soldaten begrenzt bleiben; die Pflicht zur Hilfe für Schiffbrüchige gilt weiter. [1][2]

Wen es betrifft

Unmittelbar betrifft der Beschluss die Bundeswehr und die bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten, die Deutschland im Rahmen des Mandats einsetzen darf. Die Operation betrifft außerdem die Schifffahrt im Einsatzgebiet und die Sicherheitslage rund um Libyen. Die Bundesregierung veranschlagte mandatsbedingte zusätzliche Ausgaben von rund 21,7 Millionen Euro für die weitere Beteiligung; es handelt sich um einen Ansatz, nicht um eine abgerechnete Endsumme. [1][2]

Rechtliche Wirkung

Zustimmung des Bundestages zu einem bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr; ohne diese Zustimmung darf der Einsatz nicht stattfinden. Es handelt sich um einen zustimmenden Bundestagsbeschluss zu einem bewaffneten Auslandseinsatz, nicht um ein Bundesgesetz. Ein Bundesratsverfahren, eine Verkündung als Bundesgesetz und ein gesetzliches Inkrafttreten sind daher nicht vorgesehen. Der Auswärtige Ausschuss empfahl, den Antrag der Bundesregierung anzunehmen; ein Ja in der namentlichen Abstimmung bedeutete Zustimmung zur weiteren deutschen Beteiligung mit den im Antrag festgelegten Grenzen. [1][2][3][4]

Anlass

Die Bundesregierung verwies auf die weiterhin schwierige politische Lage in Libyen, den stockenden politischen Übergang und anhaltende Verstöße gegen das UN-Waffenembargo. Sie beantragte deshalb, die deutsche Teilnahme an der bestehenden EU-Operation zu verlängern.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Tagesordnungspunkt 14; S. 4582–4589

Aussprache am 13. November 2025 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Jens Lehmann (Abgeordneter)·Er unterstützte die Verlängerung wegen des Waffenembargos und der sicherheitspolitischen Aufgabe.
„Die Union unterstützt die Verlängerung ausdrücklich. Wir begrüßen, dass der Personalumfang von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten beibehalten wird. Das gibt der Bundeswehr die notwendige Flexibilität. Außerdem wird der Kostenrahmen klar ausgewiesen: rund 21,7 Millionen Euro bis Ende 2026, aufgeteilt nach Haushaltsjahren.“
PlPr 21/40, S. 4586[3]
SPD·Claudia Moll (Abgeordnete)·Sie sah die Operation als Teil der europäischen Verantwortung für Sicherheit im Mittelmeer.
„Wir debattieren heute über die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED Irini. Diese Mission ist ein zentraler Baustein europäischer Sicherheitspolitik im Mittelmeer, und sie ist Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortung für Frieden und Stabilität. Irini steht für Frieden, und genau darum geht es: Frieden in einer Region, die seit Jahren von Instabilität, Bürgerkrieg und internationalem Waffenhandel geprägt ist.“
PlPr 21/40, S. 4587[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Luise Amtsberg (Abgeordnete)·Sie befürwortete das Waffenembargo, lehnte aber die Unterstützung libyscher Küstenwachenstrukturen ab und erläuterte so die Enthaltung.
„Aber ich bin auch ganz ehrlich: Für mich erklärt sich dadurch auch anderes, zum Beispiel die Streichung der finanziellen Unterstützung für die Seenotrettung, die so richtig und wichtig war. Für meine Fraktion ist daher klar: Eine deutsche Unterstützung für die sogenannte libysche Küstenwache darf es nicht geben. Keine Ausbildung, keine Ausstattung, kein politisches Schönreden!“
PlPr 21/40, S. 4585[3]
Die Linke·Desiree Becker (Abgeordnete)·Sie kritisierte die Zusammenarbeit mit libyschen Stellen im Zusammenhang mit der Migrationspolitik.
„Irini kooperiert mit der sogenannten libyschen Küstenwache – derjenigen, die Geflüchtete auf dem Mittelmeer abfängt und zurück nach Libyen bringt, in Lager, in denen versklavt, gefoltert und vergewaltigt wird. Schiffbrüchige werden nicht gerettet, sie werden ausgeliefert. Zivile Seenotretter/-innen werden blockiert, kriminalisiert und beschossen. Libyen darf nicht der Türsteher Europas sein, wenn es um die Frage der Migration geht.“
PlPr 21/40, S. 4586[3]
AfD·Gerold Otten (Abgeordneter)·Er begründete die Ablehnung damit, dass IRINI aus seiner Sicht keine ausreichende Grenzsicherung bewirke.
„Ob diese nun rot-grün-gelb oder – wie aktuell – schwarz-rot ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Es muss aber Schluss sein mit dieser Symbolpolitik, und Europas Außengrenzen müssen vor illegaler Einwanderung geschützt werden. Weil das mit Irini aber nicht geschieht, lehnen wir den Antrag erneut ab.“
PlPr 21/40, S. 4587[3]

Wie es weitergeht

Das beschlossene Bundestagsmandat erlaubt die weitere Beteiligung bis längstens zum 30. November 2026 und begrenzt den deutschen Personaleinsatz auf 300. Soll Deutschland nach diesem Datum weiter an einem bewaffneten Einsatz teilnehmen, ist grundsätzlich erneut eine parlamentarische Zustimmung erforderlich. Nicht belegt ist in den für diese Abstimmung ausgewerteten Quellen, ob bis zum Recherche-Stichtag bereits ein neuer Verlängerungsantrag eingebracht worden war.

Begriffe

EUNAVFOR MED IRINI
So heißt eine von der Europäischen Union geführte Militäroperation im Mittelmeer mit dem Schwerpunkt auf der Kontrolle des UN-Waffenembargos gegen Libyen.
Waffenembargo
Ein Waffenembargo untersagt oder beschränkt nach den maßgeblichen internationalen Beschlüssen die Lieferung von Waffen in ein bestimmtes Land.
Bundestagsmandat
Der Bundestag legt mit seinem Beschluss fest, ob und unter welchen Grenzen sich deutsche Streitkräfte an einem bewaffneten Auslandseinsatz beteiligen dürfen.
Seenotrettung
Schiffe müssen Menschen in Seenot im Rahmen der seerechtlichen Verpflichtungen Hilfe leisten, auch während eines Militäreinsatzes.

Quellen (4)

  1. [1]
    Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung von EUNAVFOR MED IRINI ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/40 vom 13.11.2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  4. [4]

Belege