„Die Union unterstützt die Verlängerung ausdrücklich. Wir begrüßen, dass der Personalumfang von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten beibehalten wird. Das gibt der Bundeswehr die notwendige Flexibilität. Außerdem wird der Kostenrahmen klar ausgewiesen: rund 21,7 Millionen Euro bis Ende 2026, aufgeteilt nach Haushaltsjahren.“
Weitere Bundeswehrbeteiligung an der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI im Mittelmeer
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Auf einen Satz
Der Bundestag genehmigte am 13. November 2025 mit 313 Ja-Stimmen, 182 Nein-Stimmen und 69 Enthaltungen bei 66 nicht abgegebenen Stimmen die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der EU-Mittelmeermission IRINI mit bis zu 300 Bundeswehrangehörigen bis spätestens zum 30. November 2026.
Worum es geht
IRINI ist eine EU-geführte Militäroperation im Mittelmeer. Ihr wichtigster Auftrag ist die Unterstützung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen. Daneben sammelt sie Informationen über mögliche illegale Ölausfuhren und Schleusernetzwerke und kann libysche Stellen im Rahmen des Mandats bei der Seeüberwachung unterstützen.
Zur Vorlage
- Vorlage eingebracht von
- Bundesregierung
- Drucksache
- BT-Drs. 21/2068
- Datum
- 13. November 2025
- Verfahrensstand
- Abgeschlossen
- Ergebnis der Abstimmung
- Angenommen
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
Was heute gilt – was sich ändert
Die Mission kontrollierte im Rahmen des UN-Waffenembargos bereits verdächtige Schiffe.
Deutsche Kräfte sollten weiter beim Sammeln von Informationen sowie beim Anhalten, Kontrollieren und gegebenenfalls Umleiten verdächtiger Schiffe eingesetzt werden dürfen. [1]
IRINI hatte neben dem Waffenembargo weitere Aufgaben zur Lagebeobachtung im Mittelmeer.
Die Beobachtung unerlaubter Ölausfuhren, von Schleusernetzwerken und anderer illegaler Aktivitäten sollte weiter möglich sein. [1]
Wen es betrifft
Unmittelbar betrifft der Beschluss die Bundeswehr und die bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten, die Deutschland im Rahmen des Mandats einsetzen darf. Die Operation betrifft außerdem die Schifffahrt im Einsatzgebiet und die Sicherheitslage rund um Libyen. Die Bundesregierung veranschlagte mandatsbedingte zusätzliche Ausgaben von rund 21,7 Millionen Euro für die weitere Beteiligung; es handelt sich um einen Ansatz, nicht um eine abgerechnete Endsumme. [1][2]
Rechtliche Wirkung
Zustimmung des Bundestages zu einem bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr; ohne diese Zustimmung darf der Einsatz nicht stattfinden. Es handelt sich um einen zustimmenden Bundestagsbeschluss zu einem bewaffneten Auslandseinsatz, nicht um ein Bundesgesetz. Ein Bundesratsverfahren, eine Verkündung als Bundesgesetz und ein gesetzliches Inkrafttreten sind daher nicht vorgesehen. Der Auswärtige Ausschuss empfahl, den Antrag der Bundesregierung anzunehmen; ein Ja in der namentlichen Abstimmung bedeutete Zustimmung zur weiteren deutschen Beteiligung mit den im Antrag festgelegten Grenzen. [1][2][3][4]
Anlass
Die Bundesregierung verwies auf die weiterhin schwierige politische Lage in Libyen, den stockenden politischen Übergang und anhaltende Verstöße gegen das UN-Waffenembargo. Sie beantragte deshalb, die deutsche Teilnahme an der bestehenden EU-Operation zu verlängern.
Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben
Tagesordnungspunkt 14; S. 4582–4589
Aussprache am 13. November 2025 · Protokoll ↗
„Wir debattieren heute über die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED Irini. Diese Mission ist ein zentraler Baustein europäischer Sicherheitspolitik im Mittelmeer, und sie ist Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortung für Frieden und Stabilität. Irini steht für Frieden, und genau darum geht es: Frieden in einer Region, die seit Jahren von Instabilität, Bürgerkrieg und internationalem Waffenhandel geprägt ist.“
„Aber ich bin auch ganz ehrlich: Für mich erklärt sich dadurch auch anderes, zum Beispiel die Streichung der finanziellen Unterstützung für die Seenotrettung, die so richtig und wichtig war. Für meine Fraktion ist daher klar: Eine deutsche Unterstützung für die sogenannte libysche Küstenwache darf es nicht geben. Keine Ausbildung, keine Ausstattung, kein politisches Schönreden!“
„Irini kooperiert mit der sogenannten libyschen Küstenwache – derjenigen, die Geflüchtete auf dem Mittelmeer abfängt und zurück nach Libyen bringt, in Lager, in denen versklavt, gefoltert und vergewaltigt wird. Schiffbrüchige werden nicht gerettet, sie werden ausgeliefert. Zivile Seenotretter/-innen werden blockiert, kriminalisiert und beschossen. Libyen darf nicht der Türsteher Europas sein, wenn es um die Frage der Migration geht.“
„Ob diese nun rot-grün-gelb oder – wie aktuell – schwarz-rot ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Es muss aber Schluss sein mit dieser Symbolpolitik, und Europas Außengrenzen müssen vor illegaler Einwanderung geschützt werden. Weil das mit Irini aber nicht geschieht, lehnen wir den Antrag erneut ab.“
Wie es weitergeht
Das beschlossene Bundestagsmandat erlaubt die weitere Beteiligung bis längstens zum 30. November 2026 und begrenzt den deutschen Personaleinsatz auf 300. Soll Deutschland nach diesem Datum weiter an einem bewaffneten Einsatz teilnehmen, ist grundsätzlich erneut eine parlamentarische Zustimmung erforderlich. Nicht belegt ist in den für diese Abstimmung ausgewerteten Quellen, ob bis zum Recherche-Stichtag bereits ein neuer Verlängerungsantrag eingebracht worden war.
Begriffe
- EUNAVFOR MED IRINI
- So heißt eine von der Europäischen Union geführte Militäroperation im Mittelmeer mit dem Schwerpunkt auf der Kontrolle des UN-Waffenembargos gegen Libyen.
- Waffenembargo
- Ein Waffenembargo untersagt oder beschränkt nach den maßgeblichen internationalen Beschlüssen die Lieferung von Waffen in ein bestimmtes Land.
- Bundestagsmandat
- Der Bundestag legt mit seinem Beschluss fest, ob und unter welchen Grenzen sich deutsche Streitkräfte an einem bewaffneten Auslandseinsatz beteiligen dürfen.
- Seenotrettung
- Schiffe müssen Menschen in Seenot im Rahmen der seerechtlichen Verpflichtungen Hilfe leisten, auch während eines Militäreinsatzes.
Quellen (4)
- [1]Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung von EUNAVFOR MED IRINI ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026
- [2]Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026
- [3]Plenarprotokoll 21/40 vom 13.11.2025 ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026
- [4]Namentliche Abstimmung vom 13.11.2025 zur Operation EUNAVFOR MED IRINI ↗
Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026
Belege
- PrimärquelleDeutscher Bundestag — BT-Drs. 21/2068abgerufen am 25.10.2026
- PrimärquelleDeutscher Bundestag — Amtliche Namensliste, 40. Sitzung, Abstimmung Nr. 4, 13.11.2025abgerufen am 25.10.2026
- PrimärquelleDeutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem (DIP) — DIP-Vorgang 326601abgerufen am 15.09.2026
- Aggregatorabgeordnetenwatch.deabgerufen am 25.10.2026
