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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag beschloss am 13. November 2025 mit 309 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 238 Enthaltungen bei 83 nicht abgegebenen Stimmen einen staatlichen Zuschuss von insgesamt 6,5 Milliarden Euro für die Stromübertragungsnetze im Jahr 2026; das Gesetz ist seit dem 12. Dezember 2025 in Kraft.

Worum es geht

Der Strompreis enthält unter anderem Kosten für die Nutzung der Stromnetze. Ein Teil dieser Kosten entsteht beim Transport über die großen überregionalen Übertragungsnetze. Der Bund finanziert einen Teil dieser Kosten im Jahr 2026 mit 6,5 Milliarden Euro, damit die Netzgebühren und dadurch grundsätzlich die Belastungen der Stromkunden sinken.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/1863
Datum
13. November 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 13. November 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/1863 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
309
Nein
0
Enthaltung
238
Nicht abgegeben
83

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 198Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 121Nicht abgegeben 30
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 111Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 73Nicht abgegeben 12
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 43Nicht abgegeben 21
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 0Enthaltung 1Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

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So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Die Betreiber der großen Übertragungsnetze finanzieren ihre anerkannten Kosten unter anderem über Netzentgelte.

Neu

Sie erhalten für 2026 einen Bundeszuschuss von insgesamt 6,5 Milliarden Euro, den sie bei der Berechnung ihrer Gebühren kostenmindernd berücksichtigen müssen. [1][2][6]

Heute

Die Netzentgelte werden nach gesetzlich geregelten Verfahren ermittelt.

Neu

Der Zuschuss wird auf die berechtigten Netzbetreiber verteilt und in zehn Monatsraten von jeweils insgesamt 650 Millionen Euro zwischen Februar und November 2026 ausgezahlt. [1][2][6]

Heute

Auch die Netzkosten der vorgelagerten Übertragungsnetze beeinflussen die Gebühren der örtlichen Verteilernetze.

Neu

Die Übertragungsnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber müssen für 2026 Vergleichswerte veröffentlichen, die Gebühren mit und ohne Zuschuss zeigen. [1][2][7]

Heute

Stromlieferanten außerhalb der Grundversorgung können Preise nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln anpassen.

Neu

Sinkende einschlägige Kostenbestandteile müssen in ihrer Preiskalkulation berücksichtigt werden, wenn die nächste vertragliche Preisanpassung erfolgt; eine sofortige Senkung jedes einzelnen Tarifs ist damit nicht festgelegt. [1][2][7]

Heute

Stromrechnungen enthalten Angaben zu den abgerechneten Preisbestandteilen.

Neu

Stromlieferanten müssen ihre Kunden einmalig für 2026 mit der Rechnung auf den Zuschuss und die veröffentlichten Vergleichswerte der Verteilnetzbetreiber hinweisen. [1][2][7]

Wen es betrifft

Die Regelung betrifft Betreiber von Übertragungs- und Verteilernetzen sowie Stromlieferanten. Sie soll private Haushalte, Gewerbe und Industrie über geringere Netzentgelte entlasten. Der Gesamtzuschuss von 6,5 Milliarden Euro ist eine gesetzlich bestimmte Summe, keine Auszahlung direkt an einzelne Haushalte. Wie stark sich die Entlastung in einem konkreten Stromtarif auswirkt, hängt unter anderem von den jeweiligen Preisbestandteilen und Vertragsregeln ab; das Gesetz garantiert keinen einheitlichen individuellen Sparbetrag. [1][2][6][7]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Es handelt sich um ein nicht zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz (Einspruchsgesetz). Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung. Der Bundesrat beschloss am 21. November 2025, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen; eine ausdrückliche Zustimmung war hier nicht erforderlich. Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 wurde am 11. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 317 verkündet und trat am 12. Dezember 2025 in Kraft. Der gesetzlich festgelegte Zuschuss gilt für das Kalenderjahr 2026. [2][3][5][6][8]

Anlass

Die Bundesregierung begründete das Vorhaben mit gestiegenen Kosten der großen Stromnetze und den dadurch belasteten Strompreisen. Die Maßnahme sollte 2026 die Stromkosten von Haushalten und Unternehmen dämpfen. Als Finanzierung war der Klima- und Transformationsfonds vorgesehen.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Tagesordnungspunkt 25; S. 4665–4669

Aussprache am 13. November 2025 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Fabian Gramling (Abgeordneter)·Er sprach sich für die Entlastung von Stromkunden durch den Zuschuss im Jahr 2026 aus.
„Und heute machen wir den nächsten Schritt hin zu niedrigeren Energiekosten. Mit dem Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten schaffen wir eine zusätzliche Entlastung für das Jahr 2026. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unseren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Unternehmen genauso wie private Haushalte, also die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, entlastet werden.“
PlPr 21/40, S. 4665[3]
SPD·Daniel Walter (Abgeordneter)·Er betonte die im Ausschuss ergänzten Informationen für Stromkunden.
„Der Kollege Gramling hat es schon erwähnt: In den parlamentarischen Beratungen haben wir weitere Verbesserungen im Sinne der Transparenz für Kundinnen und Kunden erreicht. Es ist nun nachvollziehbar, wie der Zuschuss wirkt und welchen Effekt er auf die eigene Stromrechnung hat. Wir als Union und SPD haben gemeinsam eine Regelung gefunden, die die Balance zwischen Transparenz und bürokratischem Aufwand hält.“
PlPr 21/40, S. 4667[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Michael Kellner (Abgeordneter)·Er kritisierte die Befristung auf ein Jahr und fehlende Planungssicherheit.
„Es ist richtig und gut, dass es einen Zuschuss zu den Netzentgelten gibt. Aber die Ausgestaltung ist das Problem. Der Zuschuss ist nur für ein Jahr vorgesehen, aber ein Jahr ist für die Unternehmen zu kurz, um für Planungssicherheit zu sorgen. Deswegen wäre es viel besser, wenn der Zuschuss länger gezahlt werden würde.“
PlPr 21/40, S. 4668[3]
Die Linke·Jörg Cezanne (Abgeordneter)·Er hielt die Maßnahme für zu kurzfristig und forderte eine dauerhafte Regelung.
„Sie versperren sich dieser Lösung weiterhin und sehen lieber dabei zu, wie sich Investmentfonds von Norwegen bis Singapur in unser Netz einkaufen. […] Die jetzige kurzfristige Lösung reicht nicht aus. Wir brauchen eine langfristige und faire Lösung für die Verbraucher, für den Klimaschutz und für eine stabile Netzinfrastruktur.“
PlPr 21/40, S. 4668[3]
AfD·Dr. Rainer Kraft (Abgeordneter)·Er erklärte, seine Fraktion sei gegen die Verwendung des Zuschusses nicht grundsätzlich, kritisierte aber die Finanzierung über Steuermittel.
„Das Geld im Klimafonds ist Steuergeld. Es ist das Geld der Unternehmen und Bürger, das Sie zuerst eintreiben und dann als Almosen wieder großzügig aushändigen. Wie alle Sozialisten vertuschen Sie Ihre selbst geschaffenen Probleme mit dem Geld anderer Leute.“
PlPr 21/40, S. 4666[3]

Wie es weitergeht

Der Zuschuss wird für 2026 in zehn Raten zwischen Februar und November gezahlt. Die Netzbetreiber müssen die vorgeschriebenen Vergleichswerte veröffentlichen, und Stromlieferanten müssen auf der Rechnung für 2026 darüber informieren. Für die Jahre 2027 bis 2029 hat das Bundeswirtschaftsministerium im August 2026 einen neuen Gesetzentwurf zur Beteiligung von Ländern und Verbänden veröffentlicht; dieser Entwurf ist von der bereits beschlossenen Regelung für 2026 zu unterscheiden.

Begriffe

Übertragungsnetz
Das ist das Netz großer Stromleitungen, über das Strom über weite Entfernungen transportiert wird.
Verteilernetz
Es bringt Strom aus dem überregionalen Netz weiter zu Haushalten und Betrieben.
Netzentgelt
Das ist die Gebühr für die Nutzung eines Stromnetzes, die in die Stromkosten einfließt.
Klima- und Transformationsfonds
Das ist ein Sondervermögen des Bundes, aus dem unter anderem energie- und klimapolitische Maßnahmen finanziert werden.
Grundversorgung
Das ist die gesetzlich geregelte Strombelieferung durch den örtlich zuständigen Grundversorger.

Quellen (9)

  1. [1]
  2. [2]
  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/40 vom 13.11.2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  4. [4]
    Namentliche Abstimmung vom 13.11.2025 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  5. [5]
    Plenarprotokoll der 1059 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    Energiewirtschaftsgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    Energiewirtschaftsgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  8. [8]
    Jahreswirtschaftsbericht 2026 ↗

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Abgerufen am 10.10.2026

  9. [9]
    Entwurf eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029 ↗

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Abgerufen am 10.10.2026

Belege