BEHG-Novelle 2027 — CO₂-Preiskorridor im nationalen Brennstoffemissionshandel
Der Bundestag hat beschlossen, den CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 beizubehalten. Bundesrat und Verkündung stehen noch aus.
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In 60 Sekunden
- Worum geht es?
- Der CO₂-Preis verteuert Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel nach ihrem Ausstoß von Kohlendioxid. Der Bundestag will, dass bei den Versteigerungen auch 2027 eine feste Preisspanne gilt.
- Wichtigste Änderung
- Geplant ist: Die Versteigerungen sollen 2027 wie 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO₂ stattfinden. Zusätzliche Zertifikate, also Nachweise für den Ausstoß, sollen mehr kosten. Das Gesetz gilt noch nicht: Der Bundesrat muss noch einmal beraten, und es ist noch nicht verkündet.
- Wer ist betroffen?
- Direkt betroffen sind vor allem Unternehmen, die Brennstoffe in den Handel bringen. Wer mit Öl oder Gas heizt oder Benzin oder Diesel tankt, kann die Kosten über die Preise mitbezahlen.
Die Zusammenfassung
Der Bundestag hat die Novelle am 15. Oktober 2026 in der Fassung des Umweltausschusses beschlossen, in namentlicher Schlussabstimmung. Danach steht der zweite Durchgang im Bundesrat noch aus; verkündet ist das Gesetz nicht. Laut Artikel 4 soll es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die konsolidierten Fassungen von BEHG, BEHV und BEDV enthalten weiterhin die bisherigen Regelungen. [3][4][6][7][9][10]
Für die Auktionen 2027 soll derselbe Korridor wie 2026 gelten: 55 bis 65 Euro je Zertifikat für eine Tonne CO₂. Die bisherige gesetzliche Überbrückungsregel knüpft dagegen an den Auktionspreis im europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 an. Der nationale Brennstoffhandel und der EU-ETS 1 sind verschiedene Systeme; dessen Preis dient bisher nur als Bezugspunkt. Alle genannten Preise sind amtliche oder beschlossene Normwerte, keine erhobenen Endkundenpreise. [8][3][24]
Der Ausschuss hat den Regierungsentwurf wesentlich verändert: Bei der Versteigerungsmenge 2027 entfällt der vorgesehene Abzug von 40 Millionen Zertifikaten. Außerdem sinken gegenüber dem Entwurf der Überschussmengenpreis von 73 auf 71 Euro und der Nachkaufmengenpreis von 75 auf 73 Euro. Der Nachkauf betrifft Emissionen des Jahres 2027 und findet im Folgejahr statt. Ein allgemeiner Höchstpreis von 65 Euro für jeden Kauf entsteht damit nicht. [3]
Die beschlossene jährliche Basis-Emissionsmenge 2027 beträgt 234.418.353 Tonnen CO₂. Das ist ein gesetzgeberisch festgelegter Wert, keine Statistik. Die Gesamtversteigerungsmenge ergibt sich aus dieser Basis zuzüglich einer gegebenenfalls veröffentlichten Erhöhungsmenge. Der Ausschuss spricht vereinfachend von rund 234 Millionen Zertifikaten. Den endgültigen Auktionsumfang soll die zuständige Stelle bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlichen; er liegt noch nicht vor. [3]
Die EU hat den Betriebsbeginn des ETS 2 für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren durch eine eigene Verordnung auf 2028 verschoben. Die deutsche Novelle soll den Übergang aus dem BEHG daran anpassen. Nationale Pflichten sollen ab dem Brennstoffjahr 2028 nur für Emissionen entfallen, die dann dem TEHG unterliegen. Das BEHG wird nicht vollständig aufgehoben; für verbleibende Mengen sind gesonderte Regeln vorgesehen. Berichtspflichten zur Vorbereitung des EU-Systems sind vom Beginn seiner Bepreisung zu unterscheiden. [11][3][12]
In der namentlichen Schlussabstimmung stimmten 303 Abgeordnete mit Ja, 210 mit Nein, 52 enthielten sich (endgültiges Ergebnis laut Plenarprotokoll). 65 der 630 Mitglieder gaben keine Stimme ab. Ob das Protokoll der Folgesitzung eine Berichtigung enthält, ist noch nicht geprüft. Die gleichzeitig beschlossene Entschließung des Bundestages ist eine politische Aufforderung und ändert selbst keine Vorschrift. [5][6][3]
Befürworter sehen eine verlässlichere Übergangsregelung und Schutz vor zusätzlichen Belastungen. Kritiker aus Umweltverbänden und Kommunen befürchten schwächere Investitionsanreize und weniger Geld für den Klimaschutz. Energie- und Industrieverbände begrüßen den Korridor, verlangen aber weitere Änderungen bei Beschaffung und Ausgleichszahlungen. Diese Bewertungen sind Positionen der jeweiligen Akteure, keine bereits gemessenen Wirkungen der Novelle. [28][29][30][31][33][34]
Was steht wirklich drin?
Die Preisspanne soll auch 2027 gelten [3]
Für die Versteigerungen 2027 sind mindestens 55 und höchstens 65 Euro je Tonne CO₂ beschlossen. Der Preiskorridor, also die erlaubte Preisspanne bei den Auktionen, soll damit um ein Jahr verlängert werden.
Zusätzliche Zertifikate sollen mehr kosten [3][25]
Nach dem vollständigen Verkauf der Auktionsmenge sollen zusätzliche Zertifikate 2027 je 71 Euro kosten. Für 2026 bleibt dieser Preis bei 68 Euro. Der obere Auktionspreis ist daher keine Grenze für jeden Kauf.
Begrenzter Nachkauf im Folgejahr [3]
Unternehmen sollen für 2027 bis zu 10 Prozent der im Vorjahr erworbenen Zertifikate nachkaufen dürfen. Dafür sind bis zum 31. August 2028 je 73 Euro beschlossen. Die Regel für das Brennstoffjahr 2026 nennt 70 Euro und die Frist 31. August 2027.
Mehr Auktionsmenge als im Regierungsentwurf [3]
Der im Entwurf geplante Abzug von 40 Millionen Zertifikaten entfällt. Die Menge für 2027 soll sich aus der festgelegten Jahresmenge und einer möglichen zusätzlichen Menge ergeben. Die zuständige Stelle soll die genaue Gesamtmenge veröffentlichen.
Neue Regeln für Gebote [2][3]
Ein Gebot ist ein Kaufangebot bei einer Auktion. 2027 sollen Zertifikate nur auf ein Compliance-Konto geliefert werden. Das ist ein Registerkonto zur Erfüllung der Abgabepflicht. Je Konto soll ein Unternehmen höchstens 20 Prozent der Menge eines Auktionstermins bieten dürfen.
Weniger Doppelpflichten beim EU-Übergang [3]
Ab dem Brennstoffjahr 2028 sollen die nationalen Melde- und Abgabepflichten für Emissionen entfallen, die dann im europäischen System erfasst sind. Für andere Emissionen kann das nationale System weiterbestehen.
Geänderte Folgen bei fehlenden Zertifikaten [2][3][21]
Unternehmen sollen bei Verstößen weiterhin zahlen und fehlende Zertifikate nachreichen müssen. Für die Korridorphase sind 65 Euro Zahlung je fehlendem Zertifikat beschlossen. Für die ersten Pflichtjahre kann die Behörde unter engen Voraussetzungen eine geringere Zahlung festsetzen.
Ausgleich bei doppelt erfassten Brennstoffen [10][2][3]
Einige Industriebrennstoffe können im nationalen und im europäischen System erfasst sein. Die BEDV regelt dafür einen finanziellen Ausgleich. Die Novelle soll Nachweise für eingelagerte Mengen ändern und die betreffenden Abrechnungsjahre auf die Zeit bis 2027 begrenzen.
Der besondere Erfahrungsbericht soll entfallen [23][2][3]
Bisher muss die Bundesregierung regelmäßig über die Wirkung des BEHG berichten. Diese besondere Berichtspflicht soll wegen des Übergangs zum europäischen System entfallen. Das ist keine Abschaffung aller Klimaschutzberichte.
Betroffene Gruppen
Brennstofflieferanten und sonstige BEHG-Verantwortliche
stark betroffenSie beschaffen Zertifikate und erfüllen Bericht und Abgabe. Auktionszugang, Beschaffungspreise und Zahlungen bei Verstößen betreffen sie unmittelbar. [24][22][3]
Mittelständische Brennstoffhändler, Energieversorger und Stadtwerke
stark betroffenSie müssen Einkauf und Sicherheiten finanzieren. In der Anhörung wurde die Liquiditätsbindung durch Sicherheitsleistungen kritisiert. Die Entschließung des Bundestages fordert Prüfung und Abhilfe, garantiert sie aber nicht. [16][3]
Energieintensive Industrie und betroffene kleine und mittlere Unternehmen
stark betroffenBrennstoffkosten und bestehende Ausgleichsregeln beeinflussen ihre Kosten. Der Chemieverband VCI verlangt besseren Schutz vor Produktionsverlagerung; das Ausmaß des von ihm beschriebenen Wettbewerbsnachteils ist keine geprüfte Branchenstatistik. [33]
Haushalte mit Öl- oder Gasheizung und Menschen mit Verbrennerfahrzeug
mittel betroffenLieferanten können CO₂-Kosten über Brennstoffpreise weitergeben. Die Novelle legt weder den gesamten Gaspreis noch den Preis an der Tankstelle fest. [2][8][3]
Haushalte mit wenig Einkommen und Mietende
stark betroffenNach Darstellung des FÖS belasten Energiekosten geringe Einkommen relativ stark. Mietende können über die Heizung oft nicht selbst entscheiden. Die Aufteilung der CO₂-Heizkosten zwischen Mietenden und Vermietenden richtet sich weiterhin nach einem anderen Gesetz. [27][14]
Kommunen und kommunale Abfallverbrennungsanlagen
mittel betroffenKommunen sind als Energieverbraucher, Betreiber und Empfänger von Fördermitteln betroffen. Eine Entlastung von Abfallverbrennungsanlagen ist durch die Entschließung nicht beschlossen. Der Deutsche Städtetag fordert verlässlichere Klimaschutzfinanzierung. [31][12][3]
Betreiber mit doppelt erfassten Brennstoffen
stark betroffenDie geänderte BEDV betrifft ihren finanziellen Ausgleich, insbesondere Nachweise für eingelagerte Brennstoffe und das letzte erfasste Abrechnungsjahr. [10][2][3]
Umweltbundesamt und Versteigerungsstellen
stark betroffenDie zuständigen Stellen müssen Mengen veröffentlichen und geänderte Regeln vollziehen. Der Prüfauftrag zu geringeren Sicherheitsleistungen aus der Entschließung ist davon zu unterscheiden. [7][3]
Anbieter klimafreundlicher Heizungen, einschließlich neuer Unternehmen
mittel betroffenIhre Absatz- und Investitionsbedingungen können sich mittelbar ändern. Der Bundesverband Wärmepumpe warnt vor Unsicherheit. Eine besondere rechtliche Pflicht nur für diese Unternehmen enthält die Novelle nicht. [32][2][3]
Vorher / Nachher
Preisbildung 2027 [8][2][3]
Für den Fall der EU-Verschiebung ist für 2027 ein Verkauf zum Festpreis vorgesehen, der dem durchschnittlichen Auktionspreis des EU-ETS 1 im jeweils vorletzten Quartal entspricht.
Geplant: Korridor von 55 bis 65 Euro wie 2026. Die Bepreisung wird nicht abgeschafft; der Regierungsentwurf sah denselben Korridor vor.
Jahres-Basismenge 2027 [20][2][3]
236.220.646 Tonnen CO₂ nach § 44 Abs. 2 BEHV.
Geplant: 234.418.353 Tonnen CO₂ (wie im Regierungsentwurf). Das ist ein amtlicher Normwert, keine Messung tatsächlicher Emissionen.
Auktionsmenge 2027 [9][2][3]
Keine entsprechende Verlängerung des Auktionsverfahrens auf 2027.
Geplant: Basismenge plus Erhöhungsmenge. Der im Regierungsentwurf vorgesehene Abzug von 40 Millionen Zertifikaten entfällt. Die Basis ist nicht mit der endgültigen Auktionsmenge gleichzusetzen.
Überschussmengenpreis [25][2][3]
68 Euro für Zertifikate 2026.
Geplant: 71 Euro für 2027 – niedriger als die 73 Euro des Regierungsentwurfs, höher als der geltende Betrag für 2026.
Nachkaufpreis [9][2][3]
70 Euro für Zertifikate des Jahres 2026 bis zum 31. August 2027.
Geplant: 73 Euro für Zertifikate des Jahres 2027 bis zum 31. August 2028 (Regierungsentwurf: 75 Euro).
Zugang und Gebotsobergrenze [9][2][3]
Auktionsregeln 2026 mit einer Obergrenze von 50 Prozent je Bieter und Auslieferungskonto.
Geplant: 2027 nur Lieferung auf Compliance-Konten und höchstens 20 Prozent je Konto und Versteigerungstermin.
Nationale Pflichten beim Systemwechsel [7][3]
Übergangsregel mit Jahresbezug 2027 und Verschiebungsmechanismus.
Geplant: Wegfall nur für Emissionen, die ab dem Brennstoffjahr 2028 tatsächlich dem TEHG unterliegen.
Auswirkungen
Direkte Folgen
Wahrscheinliche Folgen
- Nach Einschätzung des Energieverbands BDEW kann die Fortführung des Auktionssystems zusätzliche Umstellungen in Abrechnungssystemen vermeiden. Wie viel Aufwand tatsächlich entfällt, ist durch diese Verbandsposition nicht gemessen. [28]
Umstrittene Folgen
- Die Union erwartet Unterstützung für Haushalte und Unternehmen in einer angespannten Energiemarktlage. Das FÖS und Umweltverbände halten gezielte Unterstützung beim Wechsel zu klimafreundlicher Technik für wirksamer. Eine bestimmte jährliche Ersparnis für einzelne Haushalte lässt sich aus den Normpreisen nicht ableiten. [34][27][30]
- Die finanziellen Folgen für 2027 sind nicht abschließend beziffert: Der Ausschussbericht gibt eine SPD-Angabe von rund 400 Millionen Euro Mindereinnahmen im Klima- und Transformationsfonds wieder; das FÖS schätzt rund 4 Milliarden Euro gegenüber seinem Vergleichsszenario. Erheber sind eine Partei und eine NGO, keine amtliche Statistik. Bezugsgrößen und Methoden sind nicht deckungsgleich; die Beträge dürfen weder gleichgesetzt noch addiert werden. [3][27]
Pro & Contra
Dafür
Ein weiteres Korridorjahr macht die Übergangsregeln für Unternehmen berechenbarer und vermeidet erneute Systemumstellungen. [28][30][31]
Position von: Wirtschaft – BDEW, Interessenverband der Energie- und Wasserwirtschaft · stark belegt
Gegenargument: WWF und Deutscher Städtetag sehen gerade die Abkehr vom bisherigen Preispfad als Schaden für langfristige Investitionssicherheit. Beide Argumente betreffen unterschiedliche Planungshorizonte.
Die Übergangsregelung begrenzt zusätzliche Belastungsrisiken für Menschen mit fossiler Heizung und für Unternehmen. [34][27]
Position von: Regierungsfraktion – CDU/CSU; soziale und wirtschaftliche Verteidigung der Novelle · mittel belegt
Gegenargument: Das FÖS verlangt gezielte Entlastung statt einer breiten Abschwächung des CO₂-Preissignals. Ein Korridor hilft nicht nur Bedürftigen, sondern auch großen Brennstoffverbrauchern. Eine garantierte Ersparnis gegenüber jedem denkbaren ETS-1-Verlauf folgt daraus nicht.
Der entfallende Mengenabzug entschärft eine von betroffenen Verbänden kritisierte künstliche Verknappung der Auktionen. [28][33][3][16]
Position von: Wirtschaft – BDEW und VCI; betroffene Lieferanten und Industrie · mittel belegt
Gegenargument: Der Beschluss löst die Kritik an hohen Sicherheiten nicht automatisch. Außerdem steigen die besonderen Überschuss- und Nachkaufpreise gegenüber den jeweiligen Preisen für 2026.
Dagegen
Der verlängerte Korridor schwächt Anreize zum Wechsel von fossilen Brennstoffen zu klimafreundlichen Alternativen und verkleinert den Finanzierungsspielraum dafür. [27][29][30][34]
Position von: Zivilgesellschaft – FÖS, NABU und WWF; Umwelt- und sozialpolitische Interessen · mittel belegt
Gegenargument: Die Union sieht die kurzfristige Begrenzung von Belastungsrisiken als Voraussetzung für gesellschaftliche Akzeptanz. Die Novelle behält einen positiven CO₂-Preis bei und beendet die Bepreisung nicht.
Das Festhalten am Preisrahmen kann frühe Investitionen in Wärmepumpen und Gebäudesanierung wirtschaftlich weniger attraktiv machen und das Vertrauen in politische Zusagen schwächen. [32][31][28]
Position von: Wirtschaft – Bundesverband Wärmepumpe; Kommunen – Deutscher Städtetag · mittel belegt
Gegenargument: Der BDEW verweist auf die vermiedene Umstellung der Liefer- und Abrechnungssysteme. Eine stabilere kurzfristige Beschaffung kann ebenfalls Planungssicherheit schaffen.
Die Kostenbegrenzung ersetzt keine gezielte soziale Absicherung für Menschen mit wenig Einkommen und ohne eigene Umstiegsmöglichkeiten. [27][3][34]
Position von: Zivilgesellschaft – FÖS; parlamentarisch auch die Fraktion Die Linke · mittel belegt
Gegenargument: Die Union argumentiert, dass die Regel kurzfristig gerade diejenigen unterstützt, die derzeit mit fossilen Brennstoffen heizen oder fahren. Ein zusätzlicher individueller Transferanspruch folgt aus dieser Novelle aber nicht.
Abstimmungsergebnis
Bundestag, 15.10.2026 · Namentliche Abstimmung [5][6][35]
- Amtliches Dokument
- BT-Drs. 21/8626 ↗
Gesamtergebnis
Fraktionsstärke und Mehrheitsrichtung
Reihenfolge: links die Fraktionen mit Ja-Mehrheit, rechts die mit Nein-Mehrheit, die stärkste jeweils außen. Das ist eine Sortierung, keine Wertung, und nicht die echte Sitzordnung im Plenarsaal.
Wo ein Abgeordneter im Keil sitzt, hat keine Bedeutung; die Sitze einer Fraktion sind nur nach Stimme gruppiert.
Wer wie gestimmt hat
- CDU/CSU208 SitzeDafür
Ja (195)
- Knut Abraham
- Anna Aeikens
- Stephan Albani
- Norbert Maria Altenkamp
- Philipp Amthor
- Tijen Ataoğlu
- Artur Auernhammer
- Peter Aumer
- Cornell-Anette Babendererde
- Dorothee Bär
- Thomas Bareiß
- Günter Baumgartner
- Melanie Bernstein
- Peter Beyer
- Marc Biadacz
- Steffen Bilger
- Florian Bilic
- Leif Erik Bodin
- Simone Borchardt
- Caroline Bosbach
- Frederik Bouffier
- Michael Brand (Fulda)
- Reinhard Brandl
- Silvia Breher
- Michael Breilmann
- Ralph Brinkhaus
- Lutz Brinkmann
- Carsten Brodesser
- Marlon Bröhr
- Benedikt Büdenbender
- Yannick Bury
- Sandra Carstensen
- Gitta Connemann
- Wolfgang Dahler
- Ellen Demuth
- Alexander Dobrindt
- Michael Donth
- Florian Dorn
- Hülya Düber
- Hansjörg Durz
- Joachim Ebmeyer
- Ralph Edelhäußer
- Lars Ehm
- Alexander Engelhard
- Martina Englhardt-Kopf
- Thomas Erndl
- Bastian Ernst
- Hermann Färber
- Uwe Feiler
- Christoph Frauenpreiß
- Thorsten Frei
- Michael Frieser
- Wilhelm Gebhard
- Thomas Gebhart
- Jonas Geissler
- Stefan Glaser
- Fabian Gramling
- Adrian Grasse
- David Gregosz
- Serap Güler
- Georg Günther
- Fritz Güntzler
- Olav Gutting
- Christian Haase
- Florian Hahn
- Heiko Hain
- Jürgen Hardt
- Mechthild Heil
- Mark Helfrich
- Marc Henrichmann
- Diana Herbstreuth
- Susanne Hierl
- Matthias Hiller
- Christian Hirte
- Alexander Hoffmann
- Hendrik Hoppenstedt
- Franziska Hoppermann
- Michael Hose
- Anne Janssen
- Thomas Jarzombek
- Alexander Jordan
- Nicklas Kappe
- Anja Karliczek
- Roderich Kiesewetter
- Michael Kießling
- Georg Kippels
- Ottilie Klein
- Julia Klöckner
- Axel Knoerig
- Daniel Kölbl
- Hans Koller
- Anne König
- Markus Koob
- Stefan Korbach
- Carsten Körber
- Konrad Körner
- Gunther Krichbaum
- Lukas Krieger
- Günter Krings
- Tilman Kuban
- Ulrich Lange
- Armin Laschet
- Silke Launert
- Jens Lehmann
- Andreas Lenz
- Andrea Lindholz
- Carsten Linnemann
- Patricia Lips
- Jan-Marco Luczak
- Saskia Ludwig
- Klaus Mack
- Andreas Mattfeldt
- Stephan Mayer (Altötting)
- Volker Mayer-Lay
- Michael Meister
- Jan Metzler
- Mathias Middelberg
- Christian Moser
- Axel Müller
- Florian Müller
- Sepp Müller
- Carsten Müller (Braunschweig)
- Stefan Nacke
- Christoph Naser
- Wilfried Oellers
- Florian Oest
- Harald Orthey
- Florian Oßner
- Josef Oster
- Thomas Pauls
- Stephan Pilsinger
- Christoph Ploß
- Martin Plum
- Jan-Wilhelm Pohlmann
- Oliver Pöpsel
- David Preisendanz
- Thomas Rachel
- Alexander Radwan
- Alois Rainer
- Pascal Reddig
- Henning Rehbaum
- Markus Reichel
- Lars Rohwer
- Johannes Rothenberger
- Norbert Röttgen
- Stefan Rouenhoff
- Catarina dos Santos-Wintz
- Carl-Philipp Sassenrath
- Christiane Schenderlein
- Henri Schmidt
- Sebastian Schmidt
- Patrick Schnieder
- Felix Schreiner
- Marvin Schulz
- Detlef Seif
- Nora Seitz
- Thomas Silberhorn
- Björn Simon
- Tino Sorge
- Jens Spahn
- Katrin Staffler
- Wolfgang Stefinger
- Albert Stegemann
- Sebastian Steineke
- Johannes Steiniger
- Christian Frhr. von Stetten
- Dieter Stier
- Stephan Stracke
- Katja Strauss-Köster
- Hendrik Streeck
- Christina Stumpp
- Vivian Tauschwitz
- Roland Theis
- Hans Theiss
- Alexander Throm
- Astrid Timmermann-Fechter
- Kerstin Vieregge
- Oliver Vogt
- Johannes Volkmann
- Christoph de Vries
- Johann David Wadephul
- Siegfried Walch
- Nina Warken
- Anja Weisgerber
- Maria-Lena Weiss
- Kai Whittaker
- Johannes Wiegelmann
- Klaus Wiener
- Klaus-Peter Willsch
- Elisabeth Winkelmeier-Becker
- Tobias Winkler
- Emmi Zeulner
- Paul Ziemiak
- Nicolas Zippelius
- Vanessa Zobel
Nein (0)
keine
Enthaltung (0)
keine
- SPD120 SitzeDafür
Ja (108)
- Sanae Abdi
- Daniel Baldy
- Sören Bartol
- Jens Behrens
- Daniel Bettermann
- Jakob Blankenburg
- Hendrik Bollmann
- Isabel Cademartori
- Jürgen Coße
- Hakan Demir
- Jan Dieren
- Esther Dilcher
- Sabine Dittmar
- Felix Döring
- Sonja Eichwede
- Wiebke Esdar
- Saskia Esken
- Nancy Faeser
- Johannes Fechner
- Sebastian Fiedler
- Angelika Glöckner
- Kerstin Griese
- Bettina Hagedorn
- Metin Hakverdi
- Sebastian Hartmann
- Hubertus Heil (Peine)
- Frauke Heiligenstadt
- Gabriela Heinrich
- Nadine Heselhaus
- Heike Heubach
- Jasmina Hostert
- Verena Hubertz
- Oliver Kaczmarek
- Elisabeth Kaiser
- Macit Karaahmetoğlu
- Franziska Kersten
- Helmut Kleebank
- Tim Klüssendorf
- Bärbel Kofler
- Anette Kramme
- Dunja Kreiser
- Martin Kröber
- Karl Lauterbach
- Esra Limbacher
- Helge Lindh
- Bettina Lugk
- Tanja Machalet
- Isabel Mackensen-Geis
- David Mandrella
- Holger Mann
- Parsa Marvi
- Katja Mast
- Kathrin Michel
- Matthias Miersch
- Matthias David Mieves
- Claudia Moll
- Siemtje Möller
- Rolf Mützenich
- Rasha Nasr
- Josephine Ortleb
- Mahmut Özdemir (Duisburg)
- Aydan Özoğuz
- Christos Pantazis
- Natalie Pawlik
- Jens Peick
- Boris Pistorius
- Sabine Poschmann
- Martin Rabanus
- Truels Reichardt
- Daniel Rinkert
- Dennis Rohde
- Sebastian Roloff
- Thorsten Rudolph
- Daniela Rump
- Bernd Rützel
- Johann Saathoff
- Johannes Schätzl
- Nina Scheer
- Christoph Schmid
- Nils Schmid
- Dagmar Schmidt (Wetzlar)
- Carsten Schneider (Erfurt)
- Johannes Schraps
- Michael Schrodi
- Frank Schwabe
- Stefan Schwartze
- Andreas Schwarz
- Rita Schwarzelühr-Sutter
- Lina Seitzl
- Svenja Stadler
- Ralf Stegner
- Ruppert Stüwe
- Michael Thews
- Markus Töns
- Anja Troff-Schaffarzyk
- Derya Türk-Nachbaur
- Ingo Vogel
- Marja-Liisa Völlers
- Dirk Vöpel
- Carolin Wagner
- Maja Wallstein
- Daniel Walter
- Carmen Wegge
- Dirk Wiese
- Serdar Yüksel
- Stefan Zierke
- Armand Zorn
- Katrin Zschau
Nein (0)
keine
Enthaltung (0)
keine
- Die Linke64 SitzeEnthaltung
Ja (0)
keine
Nein (0)
keine
Enthaltung (52)
- Doris Achelwilm
- Gökay Akbulut
- Jan van Aken
- Dietmar Bartsch
- Marcel Bauer
- Desiree Becker
- Lorenz Gösta Beutin
- Violetta Bock
- Jorrit Bosch
- Janina Böttger
- Anne-Mieke Bremer
- Clara Bünger
- Jörg Cezanne
- Agnes Conrad
- Mirze Edis
- Fabian Fahl
- Katrin Fey
- Katalin Gennburg
- Nicole Gohlke
- Ates Gürpinar
- Gregor Gysi
- Luke Hoß
- Cem Ince
- Maren Kaminski
- Cansin Köktürk
- Jan Krampe
- Ina Latendorf
- Caren Lay
- Sonja Lemke
- Tamara Mazzi
- Pascal Meiser
- Stella Merendino
- Sahra Mirow
- Charlotte Antonia Neuhäuser
- Cansu Özdemir
- Luigi Pantisano
- Sören Pellmann
- Bodo Ramelow
- Heidi Reichinnek
- Lea Reisner
- Zada Salihović
- David Schliesing
- Evelyn Schötz
- Ines Schwerdtner
- Julia-Christina Stange
- Ulrich Thoden
- Aaron Valent
- Isabelle Vandre
- Donata Vogtschmidt
- Sarah Vollath
- Sascha Wagner
- Janine Wissler
- fraktionslos3 SitzeDagegen
Ja (0)
keine
Nein (2)
Enthaltung (0)
keine
Nicht abgegeben (1)
- Bündnis 90/Die Grünen85 SitzeDagegen
Ja (0)
keine
Nein (75)
- Tarek Al-Wazir
- Alaa Alhamwi
- Luise Amtsberg
- Ayse Asar
- Andreas Audretsch
- Lisa Badum
- Karl Bär
- Lukas Benner
- Victoria Broßart
- Agnieszka Brugger
- Janosch Dahmen
- Sandra Detzer
- Jeanne Dillschneider
- Deborah Düring
- Timon Dzienus
- Harald Ebner
- Leon Eckert
- Marcel Emmerich
- Simone Fischer
- Schahina Gambir
- Matthias Gastel
- Jan-Niclas Gesenhues
- Katrin Göring-Eckardt
- Armin Grau
- Lena Gumnior
- Linda Heitmann
- Moritz Heuberger
- Anton Hofreiter
- Julian Joswig
- Lamya Kaddor
- Kirsten Kappert-Gonther
- Misbah Khan
- Chantal Kopf
- Ricarda Lang
- Sven Lehmann
- Steffi Lemke
- Rebecca Lenhard
- Helge Limburg
- Denise Loop
- Andrea Lübcke
- Max Lucks
- Anna Lührmann
- Zoe Mayer
- Swantje Henrike Michaelsen
- Irene Mihalic
- Boris Mijatović
- Sascha Müller
- Sara Nanni
- Ophelia Nick
- Konstantin von Notz
- Karoline Otte
- Lisa Paus
- Filiz Polat
- Anja Reinalter
- Sylvia Rietenberg
- Claudia Roth
- Corinna Rüffer
- Sebastian Schäfer
- Ulle Schauws
- Stefan Schmidt
- Julia Schneider
- Marlene Schönberger
- Nyke Slawik
- Till Steffen
- Sandra Stein
- Hanna Steinmüller
- Kassem Taher Saleh
- Awet Tesfaiesus
- Katrin Uhlig
- Julia Verlinden
- Mayra Vriesema
- Niklas Wagener
- Robin Wagener
- Johannes Wagner
- Tina Winklmann
Enthaltung (0)
keine
- AfD150 SitzeDagegen
Ja (0)
keine
Nein (133)
- Carolin Bachmann
- Adam Balten
- Christina Baum
- Bernd Baumann
- Carsten Becker
- Marc Bernhard
- Birgit Bessin
- Christoph Birghan
- Andreas Bleck
- Joachim Bloch
- Michael Blos
- René Bochmann
- Peter Boehringer
- Peter Bohnhof
- Torben Braga
- Dirk Brandes
- Stephan Brandner
- Erhard Brucker
- Marcus Bühl
- Tino Chrupalla
- Gottfried Curio
- Thomas Dietz
- Christian Douglas
- Christopher Drößler
- Tobias Ebenberger
- Michael Espendiller
- Micha Fehre
- Peter Felser
- Jan Feser
- Thomas Fetsch
- Hauke Finger
- Markus Frohnmaier
- Götz Frömming
- Rainer Galla
- Boris Gamanov
- Alexis L. Giersch
- Ronald Gläser
- Hannes Gnauck
- Hans-Jürgen Goßner
- Christoph Grimm
- Rainer Groß
- Ingo Hahn
- Lars Haise
- Jochen Haug
- Matthias Helferich
- Udo Theodor Hemmelgarn
- Stefan Henze
- Martin Hess
- Nicole Hess
- Olaf Hilmer
- Karsten Hilse
- Nicole Höchst
- Leif-Erik Holm
- Gerrit Huy
- Fabian Jacobi
- Steffen Janich
- Robin Jünger
- Malte Kaufmann
- Michael Kaufmann
- Martina Kempf
- Stefan Keuter
- Rocco Kever
- Kurt Kleinschmidt
- Maximilian Kneller
- Heinrich Koch
- Achim Köhler
- Enrico Komning
- Jörn König
- Thomas Korell
- Steffen Kotré
- Rainer Kraft
- Maximilian Krah
- Manuel Krauthausen
- Thomas Ladzinski
- Sascha Lensing
- Sebastian Maack
- Johann Martel
- Andreas Mayer
- Danny Meiners
- Knuth Meyer-Soltau
- Reinhard Mixl
- Stefan Möller
- Matthias Moosdorf
- Sebastian Münzenmaier
- Iris Nieland
- Jan Ralf Nolte
- Gerold Otten
- Andreas Paul
- Denis Pauli
- Tobias Matthias Peterka
- Stephan Protschka
- Kerstin Przygodda
- Marcel Queckemeyer
- Arne Raue
- Lukas Rehm
- Martin Reichardt
- Martin Erwin Renner
- Matthias Rentzsch
- Rainer Rothfuß
- Angela Rudzka
- Ruben Rupp
- Bernd Schattner
- Raimond Scheirich
- Volker Scheurell
- Ulrike Schielke-Ziesing
- Lars Schieske
- Carina Schießl
- Manfred Schiller
- Julian Schmidt
- Paul Schmidt
- Stefan Schröder
- Georg Schroeter
- Bernd Schuhmann
- Uwe Schulz
- Dario Seifert
- René Springer
- Thomas Stephan
- Beatrix von Storch
- Otto Strauß
- Tobias Teich
- Robert Teske
- Bastian Treuheit
- Martina Uhr
- Alice Weidel
- Sven Wendorf
- Wolfgang Wiehle
- Christian Wirth
- Alexander Wolf
- Christian Zaum
- Daniel Zerbin
- Kay-Uwe Ziegler
- Diana Zimmer
- Jörg Zirwes
Enthaltung (0)
keine
Abweichungen vom Fraktionsvotum
Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen StimmenAlle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.
Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.
Stimmbegründungen
- CDU/CSUDafür
Zustimmung; Übergangskosten und Wettbewerbsnachteile begrenzen.
- Laut Ausschussbericht begründete die Fraktion ihr Votum mit der Zusage, den nationalen CO₂-Preis im Übergang zum europäischen System im kommenden Jahr einzufrieren. [3]
- Laut eigener Mitteilung will die Fraktion Haushalte und Unternehmen bei hohen Energiepreisen entlasten und die Akzeptanz des Klimaschutzes erhalten. [34]
Die politische Aussage „nicht erhöht“ ist keine Garantie identischer Einkaufspreise; die besonderen Preise für 2027 liegen über denen für 2026.
- AfDDagegen
Ablehnung; die Fraktion fordert, die CO₂-Bepreisung ganz abzuschaffen.
- Laut Ausschussbericht begründete die Fraktion ihr Nein damit, dass die Novelle eine bestehende Belastung fortschreibe, statt sie abzuschaffen. [3]
- Die Fraktion kritisierte, dass Überschuss- und Nachkaufpreise oberhalb des Auktionskorridors liegen und hohe Sicherheitsleistungen weiter Liquidität binden. [3][6]
Die Forderung nach Abschaffung ist eine politische Position und kein Bestandteil der beschlossenen Novelle.
- SPDDafür
Zustimmung; CO₂-Bepreisung beibehalten und den Übergang sozial und wirtschaftlich abfedern.
- Laut Ausschussbericht sieht die Fraktion in der CO₂-Bepreisung einen Anreiz für klimafreundliche Produkte und Technik, will aber zusätzliche Belastungen im Übergang begrenzen. [3]
- Sie begründete die Auktionsänderungen mit besseren Zuschlagschancen für kleinere verpflichtete Unternehmen und einem stabileren Verfahren. [3]
- Bündnis 90/Die GrünenDagegen
Ablehnung; aus Sicht der Fraktion falsche Preissignale und weniger Geld für Klimaschutz.
- Laut Ausschussbericht begründete die Fraktion ihr Nein damit, dass die Preisänderung die Abhängigkeit von Öl und Gas verfestige und einen verlässlichen Marktmechanismus schwäche. [3]
- Sie verwies auf die FÖS-Schätzung zu Mindereinnahmen und sah Förderung für erneuerbares Heizen, Sanierung und Elektromobilität gefährdet. [3][27]
In der zweiten Beratung per Handzeichen hielt die Sitzungsleitung die Fraktion zunächst als zustimmend fest. Im Protokoll steht dazu eine Erklärung nach § 31 GO von Dr. Anja Reinalter, wonach das Votum der Fraktion Ablehnung lautet. In der namentlichen Schlussabstimmung stimmten alle abgegebenen Stimmen der Fraktion mit Nein.
- Die LinkeEnthaltung
Enthaltung; CO₂-Bepreisung grundsätzlich anerkannt, fehlende soziale Rückverteilung kritisiert.
- Laut Ausschussbericht bezeichnete die Fraktion das Instrument als wirksam, kritisierte aber das fehlende Klimageld und verlangte, zusätzliche Einnahmen sozial zurückzuverteilen. [3]
- Sie kritisierte, dass Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds teils auch fossile Wirtschaftsstrukturen unterstützten, und sah den Konflikt zwischen Klima- und Sozialpolitik nicht gelöst. [3]
- fraktionslosDagegen
Mehrheit der abgegebenen Stimmen dagegen; keine gemeinsame Stimmbegründung belegt.
Die amtliche Abstimmungsseite weist zwei Nein-Stimmen und eine nicht abgegebene Stimme aus. Eine gemeinsame politische Linie der drei fraktionslosen Mitglieder lässt sich daraus nicht ableiten.
Zeitlicher Verlauf
EU-Verordnung zur Verschiebung des ETS 2 [11]
Die Verordnung (EU) 2026/667 wird erlassen; ihr Artikel 2 verschiebt den Betriebsbeginn des ETS 2 auf 2028.
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt [11]
Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/667; Artikel 3 bestimmt das Inkrafttreten am zwanzigsten Tag danach.
EU-Verschiebungsregel in Kraft [11]
Aus Veröffentlichung und Artikel 3 berechnetes Inkrafttretensdatum der EU-Verordnung; keine deutsche Verkündung.
Länder- und Verbändeanhörung [15]
Das Bundesumweltministerium leitet die Beteiligung zum Referentenentwurf ein.
Ende der Stellungnahmefrist [15]
Die Frist der ministeriellen Beteiligung endet; eine laufende Konsultation gibt es nicht mehr.
Kabinettsbeschluss [15]
Die Bundesregierung beschließt den überarbeiteten Entwurf.
Zuleitung an den Bundesrat [2]
Der Entwurf wird dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet.
Gesetzentwurf als Bundestagsdrucksache [2]
Der Regierungsentwurf erscheint als BT-Drs. 21/7869.
Erste Beratung im Bundestag [3]
Überweisung an den federführenden Umweltausschuss und mitberatende Ausschüsse.
Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag [4]
Unterrichtung des Bundestages als BT-Drs. 21/8252.
Öffentliche Anhörung [16]
Sachverständige beraten im Umweltausschuss insbesondere Auktionsregeln, Sicherheitsleistungen und Klimawirkung.
Beschlussempfehlung des Umweltausschusses [3]
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung und eine gesonderte Entschließung.
Frist: Veröffentlichung der Auktionsmenge 2027 [3]
Geplant: Die zuständige Stelle soll bis zu diesem Tag die Gesamtversteigerungsmenge für 2027 veröffentlichen.
Zweites Korridorjahr [3]
Geplant: Beginn des Brennstoffjahres 2027 mit den beschlossenen Preis- und Auktionsregeln, sofern das Gesetz bis dahin verkündet ist.
Frist: verringerte Jahresmengen ab 2028 [3]
Geplant: Bekanntgabe der um die übergehenden Emissionen verringerten nationalen Jahresmengen für 2028 bis 2030.
Ende des Nachkaufs für 2026 [3]
Letzter Tag für den begrenzten Nachkauf von Zertifikaten für 2026 zu 70 Euro; kein Preis für Emissionen des Jahres 2027.
Abgabe für das Brennstoffjahr 2026 [22]
Reguläre jährliche Abgabefrist des BEHG für die Emissionen des Vorjahres.
Ende des Nachkaufs für 2027 [3]
Geplant: Letzter Tag für den begrenzten Nachkauf von Zertifikaten für 2027 zu 73 Euro.
Häufige Fragen
Gilt die neue Regel schon?
Nein. Der Bundestag hat zugestimmt, aber der Bundesrat muss noch einmal beraten, und das Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Laut Beschluss soll es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. [6][3][7]
Fällt der CO₂-Preis 2027 weg?
Nein. Der Bundestag hat für die Versteigerungen 2027 eine Spanne von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ beschlossen. Die Kosten für den Ausstoß bleiben also bestehen. [3]
Sind 65 Euro die absolute Obergrenze?
Nein. Die Grenze gilt für die Versteigerungen. Wenn deren Menge verkauft ist, sollen weitere Zertifikate teurer sein: 71 Euro im Jahr 2027 und 73 Euro für einen begrenzten Nachkauf im Folgejahr. [3]
Muss ich als Privatperson Zertifikate kaufen?
Wer privat heizt oder tankt, muss dafür normalerweise keine Zertifikate kaufen. Diese Pflicht liegt bei den im Gesetz bestimmten Unternehmen. Sie können ihre Kosten über die Preise weitergeben. [24][2]
Bleiben Benzin, Diesel und Gas damit gleich teuer?
Das ist nicht zugesichert. Die Novelle regelt nur einen Teil der Brennstoffkosten. Sie legt den gesamten Preis an der Tankstelle oder auf der Heizrechnung nicht fest. [2][3]
Ändert sich die Aufteilung der Heizkosten bei einer Mietwohnung?
Diese Novelle ändert die Aufteilung nicht. Dafür gilt ein anderes Gesetz. Es verteilt die CO₂-Heizkosten bei Wohngebäuden nach dem Ausstoß des Gebäudes auf Mietende und Vermietende. [14][2][3]
Was passiert, wenn ein Unternehmen zu wenige Zertifikate abgibt?
Es muss zahlen und fehlende Zertifikate nachreichen. Die Novelle soll die Höhe dieser Zahlung ändern und in den ersten Pflichtjahren eine Ermäßigung erlauben. Für private Heiz- oder Tankkunden entsteht dadurch keine eigene Abgabepflicht. [21][2][3][24]
Was kommt nach 2027, und was ist noch offen?
Der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr soll 2028 beginnen. Er ist ein eigenes System. Bei der deutschen Novelle fehlen noch der zweite Durchgang im Bundesrat und die Verkündung. Den späteren Marktpreis legt sie nicht fest. [11][3][7]
Quellen

- [1]DIP-Vorgang 338357 – Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes — Deutscher Bundestag und Bundesrat, DIP, DIP-Vorgang 338357; Verfahrensübersicht ↩
- [2]Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes — Bundesregierung / Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/7869; Vorblatt S. 1–3, Einbringungsschreiben S. 5, Art. 1–4 S. 7–13, Begründung S. 14–25 ↩
- [3]Beschlussempfehlung und Bericht zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz — Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit / Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/8626; Beschlussempfehlung a/b S. 3–4, Gegenüberstellung S. 5–17, Bericht und Änderungsbegründung S. 18–22; abgerufene Fassung als Vorabfassung bezeichnet ↩
- [4]Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Dritten BEHG-Änderungsgesetzes — Bundesregierung / Deutscher Bundestag, Wiedergabe des Bundesratsbeschlusses, BT-Drs. 21/8252 zu 21/7869; S. 1; 1068. Bundesratssitzung vom 2026-09-25, Art. 76 Abs. 2 GG ↩
- [5]Namentliche Abstimmung – Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes — Deutscher Bundestag, Abstimmung id=1037; Gesetzentwurf 21/7869 in Ausschussfassung 21/8626; Gesamtergebnis und Fraktionstabellen ↩
- [6]Plenarprotokoll 21/102 – Sitzung vom 2026-10-15 — Deutscher Bundestag, BT-Plenarprotokoll 21/102; TOP 24, S. 12903–12909; mündliche Verkündung und Endtabelle S. 12916 D; Entschließung S. 12919; Erklärung nach § 31 GO von Dr. Anja Reinalter, Anlage 3, S. 13005 der Vorabfassung; der endgültige Bericht erscheint laut Protokoll am 2026-10-20 ↩
- [7]Brennstoffemissionshandelsgesetz – konsolidierter Gesamttext — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, BGBl. 2019 I S. 2728; 2022 I S. 2098; zuletzt Art. 2 G vom 2025-02-27, BGBl. 2025 I Nr. 70; insbesondere §§ 1–5, 7–10, 13 und 24 ↩
- [8]§ 10 BEHG – Veräußerung von Emissionszertifikaten — Gesetze im Internet, § 10 Abs. 1–4 BEHG; insbesondere Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 4–5 ↩
- [9]Brennstoffemissionshandelsverordnung – konsolidierter Gesamttext — Gesetze im Internet, BGBl. 2020 I S. 3026; zuletzt Art. 1 VO vom 2025-09-11, BGBl. 2025 I Nr. 209; §§ 11–16, 19, 29 und 44–46 ↩
- [10]BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung – konsolidierter Gesamttext — Gesetze im Internet, BGBl. 2023 I Nr. 29; geändert durch Art. 2 Abs. 3 G vom 2023-12-04, BGBl. 2023 I Nr. 344; §§ 1–2, 4, 6–9 und 11 ↩
- [11]Verordnung (EU) 2026/667 zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes hinsichtlich des Klimazwischenziels 2040 — Europäisches Parlament und Rat / Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L, 2026/667, 2026-03-18; Art. 2 und Art. 3, S. 7–8 ↩
- [12]Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – konsolidierter Gesamttext — Gesetze im Internet, BGBl. 2025 I Nr. 70; §§ 1–3, 7, 41–44, 52 und 56 ↩
- [13]Klima- und Transformationsfondsgesetz – konsolidierter Gesamttext — Gesetze im Internet, BGBl. 2010 I S. 1807; zuletzt Art. 3 G vom 2025-09-30, BGBl. 2025 I Nr. 231; §§ 2, 4 Abs. 1 Nr. 2 und 6 ↩
- [14]§ 5 CO2KostAufG – Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden — Gesetze im Internet, § 5 Abs. 1–3 CO2KostAufG; Datum und Vollzitat des Gesamtgesetzes in dieser Einzelnorm nicht ausgewiesen ↩
- [15]BMUKN-Verfahrensseite zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz mit Entwürfen und Stellungnahmen — Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Abschnitte Länder- und Verbändeanhörung, Frist und Kabinettbeschluss; ausgewiesenes Aktualisierungsdatum 2026-08-12 ↩
- [16]Gesetz zum Brennstoffemissionshandel auf dem Prüfstand – Anhörungsbericht — Deutscher Bundestag, Internetredaktion, Abschnitt Anhörung am 2026-10-07; insbesondere Auktionsdesign und Handlungsbedarf bei Sicherheitsleistungen; die Seite enthält auch spätere Verfahrensaktualisierungen ↩
- [20]§ 44 BEHV – Festlegung der jährlichen Emissionsmengen — Gesetze im Internet, § 44 Abs. 2–4 BEHV; Zeile 2027 im geltenden Normtext ↩
- [21]§ 21 BEHG – Durchsetzung der Abgabepflicht — Gesetze im Internet, § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 BEHG ↩
- [22]§ 8 BEHG – Abgabe von Emissionszertifikaten — Gesetze im Internet, § 8 BEHG ↩
- [23]§ 23 BEHG – Erfahrungsbericht — Gesetze im Internet, § 23 Abs. 1 und 2 BEHG ↩
- [24]§ 3 BEHG – Begriffsbestimmungen — Gesetze im Internet, § 3 Nr. 1–3 BEHG ↩
- [25]§ 14 BEHV – Verkauf der Überschussmenge — Gesetze im Internet, § 14 Satz 1 BEHV in geltender Fassung ↩
- [26]CO₂-Bepreisung: Auch Müllverbrennungsanlagen müssen zahlen, Nr. 36/2026 — Verwaltungsgericht Berlin, Pressestelle, Amtliche Pressemitteilung zu Urteilen vom 2026-05-21, VG 10 K 440/23 und VG 10 K 516/23; Schlussabsatz zur zugelassenen Berufung ↩
- [27]FÖS-Stellungnahme zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz — Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V.; veröffentlicht durch Deutschen Bundestag, Ausschussdrucksache 21(16)149-I; Deckblatt 2026-10-06; interne S. 1–3, PDF-S. 2–4; Haushaltsvergleich und soziale Verteilung ↩
- [28]BDEW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Dritten BEHG-Änderungsgesetzes — BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.; veröffentlicht durch Deutschen Bundestag, Ausschussdrucksache 21(16)149-D, Deckblatt 2026-10-05; Stellungnahme selbst 2026-09-25; interne S. 3 und Abschnitte 3.2.1–3.2.4 ↩
- [29]NABU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Dritten BEHG-Änderungsgesetzes — Naturschutzbund Deutschland e. V.; veröffentlicht durch BMUKN, Zweiseitige Stellungnahme, insbesondere S. 1–2; Forderung zu Art. 1, § 10 Abs. 2 Satz 4; Dokument weist kein taggenaues Datum aus ↩
- [30]WWF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Dritten BEHG-Änderungsgesetzes — WWF Deutschland; veröffentlicht durch BMUKN, Stellungnahme mit Datierung nur Juli 2026; insbesondere S. 1–2 zu Investitionssicherheit und Elektrifizierung ↩
- [31]Stellungnahme des Deutschen Städtetages zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz — Deutscher Städtetag; veröffentlicht durch Deutschen Bundestag, Ausschussdrucksache 21(16)149-B, Deckblatt 2026-10-05; interne S. 1–4, insbesondere S. 2 zu Wärmeplanung und Finanzierung ↩
- [32]Stellungnahme des Bundesverbands Wärmepumpe zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz — Bundesverband Wärmepumpe e. V.; veröffentlicht durch Deutschen Bundestag, Ausschussdrucksache 21(16)149-F, Deckblatt 2026-10-06; interne S. 2–3 zu Preisrahmen, Förderung und Investitionsentscheidungen ↩
- [33]VCI-Stellungnahme zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz — Verband der Chemischen Industrie e. V.; veröffentlicht durch Deutschen Bundestag, Ausschussdrucksache 21(16)149-G, Deckblatt 2026-10-06; interne S. 1–3, insbesondere Mengen und Sonderpreise ↩
- [34]CO2-Preis wird 2027 nicht erhöht — CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erklärung Mark Helfrich, Pressemitteilung vom 2026-10-14; Absätze zu Verbrauchern, Wettbewerb, Übergang und Akzeptanz ↩
- [35]Liste der namentlichen Abstimmung (102. Sitzung des Deutschen Bundestages, Abstimmung 4): Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes — Deutscher Bundestag, Amtliche Namensliste 20261015_3.pdf; XLSX-Fassung 20261015_3_xls.xlsx ↩
Was kann ich tun?
Geltendes BEHG nachlesen
Den aktuellen Text des Gesetzes und besonders die Preisregel prüfen. Ob die Novelle schon eingearbeitet ist, zeigt der Änderungsstand am Anfang.
Beschlossene Fassung mit dem Entwurf vergleichen
Die Gegenüberstellung zeigt besonders die Änderungen an Mengen und Sonderpreisen. Die rechte Spalte gibt den Bundestagsbeschluss wieder.
Den Verfahrensabschluss verfolgen
Im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages (DIP) erscheinen neue Bundesratsunterlagen und später die Verkündung.
Beteiligungsunterlagen und Gegenpositionen lesen
Die Seite des Bundesumweltministeriums enthält den Entwurf und veröffentlichte Stellungnahmen. Die dort genannte Einreichungsfrist ist abgelaufen.
Heizkostenaufteilung prüfen
Bei einer Mietwohnung die eigene Abrechnung mit der gesetzlichen Aufteilung der CO₂-Kosten vergleichen.
Glossar
- BEHG
- Brennstoffemissionshandelsgesetz. Es regelt den deutschen Handel mit Zertifikaten für bestimmte Brennstoffemissionen.
- CO₂-Preis
- Kosten für den Ausstoß von Kohlendioxid. Beim BEHG entstehen sie über Zertifikate, deren Kosten weitergegeben werden können.
- Emissionszertifikat
- Nachweis zur Abdeckung einer Tonne Treibhausgasemissionen im jeweiligen System. Nationale und europäische Zertifikate sind rechtlich zu unterscheiden.
- Preiskorridor
- Untere und obere Preisgrenze bei einer Versteigerung. Zusätzliche Verkäufe können eigenen Preisregeln folgen.
- Nationaler Emissionshandel
- Das deutsche System nach dem BEHG. Es ist vom europäischen Emissionshandel zu unterscheiden.
- EU-ETS 1
- Europäischer Emissionshandel insbesondere für bestimmte Anlagen sowie Luft- und Seeverkehr. Sein Auktionspreis ist bisher auch ein Bezugspunkt für die deutsche Übergangsregel.
- EU-ETS 2
- Eigenes europäisches Handelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. Sein Betriebsbeginn wurde auf 2028 verschoben.
- Klima- und Transformationsfonds
- Gesonderter Geldtopf des Bundes. Ihm fließen unter anderem Einnahmen aus der nationalen CO₂-Bepreisung zu; die Ausgaben werden im Wirtschaftsplan festgelegt.
- BEHV
- Brennstoffemissionshandelsverordnung. Sie regelt Einzelheiten wie Auktionen, Mengen und besondere Verkaufspreise.
- Überschussmenge
- Zertifikate, die nach Ausschöpfung der Auktionsmenge zusätzlich verkauft werden. Dafür gilt ein eigener Preis.
- Nachkauf
- Begrenzter späterer Kauf von Zertifikaten für das Vorjahr. Dafür gelten besondere Fristen und Preise.
- Compliance-Konto
- Registerkonto, über das ein verpflichtetes Unternehmen seine Abgabepflicht erfüllen kann.
- Inverkehrbringer
- Vereinfacht ein Unternehmen, das Brennstoffe so bereitstellt, dass daran die gesetzliche Pflicht anknüpft. Entscheidend ist die genaue gesetzliche Definition des Verantwortlichen.
- BEDV
- Verordnung für den finanziellen Ausgleich, wenn dieselben Brennstoffe im nationalen und im europäischen System belastet werden.
- Carbon Leakage
- Verlagerung von Produktion und damit Emissionen ins Ausland, wenn Unternehmen dort niedrigeren Klimakosten ausgesetzt sind.
- Entschließung
- Politische Aufforderung des Parlaments. Sie ersetzt keine Änderung eines Gesetzes oder einer Verordnung.
Korrekturen & Aktualisierungen
Bisher keine Korrekturen oder Aktualisierungen an diesem Dossier.
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