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Der quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm das Gesetz am 8. Oktober 2025 mit 450 Ja-Stimmen, 134 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen an; damit wurde die besondere Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft, während die allgemeine Frist von fünf Jahren blieb, und das Gesetz trat überwiegend am 30. Oktober 2025 in Kraft.

Worum es geht

Seit der Reform von 2024 konnten sich besonders gut integrierte Menschen unter zusätzlichen Voraussetzungen schon nach drei Jahren einbürgern lassen. Diese Möglichkeit wurde gestrichen; die Einbürgerung nach grundsätzlich fünf Jahren bleibt bestehen. Der Bundestag beschloss außerdem ergänzende Regeln zu EU-Rückkehrausweisen und zum polizeilichen Zugriff auf europäische Reise- und Grenzdaten.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/537
Datum
8. Oktober 2025
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 8. Oktober 2025

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/537 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
450
Nein
134
Enthaltung
2
Nicht abgegeben
44

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 201Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • AfD151 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 135Nein 0Enthaltung 2Nicht abgegeben 14
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 114Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 6
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 76Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 57Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • fraktionslos2 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen
  • AfD2 von 151 Abgeordneten der Fraktion stimmten anders.
    Stimmen: 137 abgegeben (135 Mehrheit ja · 2 anders) · 14 nicht abgegeben

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

Abstimmung herunterladen

Es gelten die Quellenbedingungen je Feld in der Datei; für Polivis-eigene Felder bleiben alle Rechte vorbehalten.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Für die allgemeine Einbürgerung auf Antrag ist grundsätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren erforderlich; weitere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, geklärte Identität und grundsätzlich gesicherter Lebensunterhalt gelten weiterhin.

Neu

Die 2024 eingeführte Möglichkeit, diese Zeit bei besonderen Integrationsleistungen, Deutschkenntnissen auf Niveau C1 und gesichertem Lebensunterhalt auf bis zu drei Jahre zu verkürzen, wurde zum 30. Oktober 2025 gestrichen. [1][2][7][8]

Heute

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger haben eine eigenständige Einbürgerungsregelung. Unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kann dafür bereits ein Aufenthalt von drei Jahren und eine seit zwei Jahren bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft genügen.

Neu

Diese eigenständige Sonderregel wurde durch das beschlossene Gesetz nicht abgeschafft. Die gestrichene Dreijahresregel betraf die besondere Verkürzung innerhalb der allgemeinen Einbürgerung. [2][7][9]

Heute

Für deutsche Staatsangehörige, die in einem Drittstaat einen EU-Rückkehrausweis bei der Vertretung eines anderen EU-Staates beantragen, gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Beteiligung deutscher Behörden. Die dabei erfassten Daten dürfen im deutschen Passregister nur so lange wie nötig, höchstens zwei Jahre, gespeichert werden.

Neu

Die entsprechende Regelung wurde in das Passgesetz aufgenommen. [2][7]

Heute

Bestimmte Dienststellen der Landespolizei, die schwere oder terroristische Straftaten verhindern, aufdecken oder untersuchen, gehören zu den gesetzlich zugriffsberechtigten Stellen des europäischen Einreise-/Ausreisesystems (EES).

Neu

Diese Dienststellen wurden ausdrücklich in den Kreis der berechtigten Stellen aufgenommen. [2][7]

Heute

Das europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS ist nach den aktuell veröffentlichten EU-Angaben noch nicht in Betrieb (Stand: 10. Oktober 2026).

Neu

Für entsprechende Landespolizeidienststellen wurde ebenfalls eine Zugriffsberechtigung im deutschen ETIAS-Durchführungsgesetz vorgesehen. Dieser Teil des Änderungsgesetzes tritt erst mit der Inbetriebnahme von ETIAS in Kraft. [2][7][10]

Wen es betrifft

Unmittelbar betrifft die Änderung vor allem Menschen, die eine Einbürgerung bereits vor Ablauf von fünf Aufenthaltsjahren wegen besonderer Integrationsleistungen anstreben. Nicht aufgehoben wurde die eigenständige Sonderregel für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger. Die ergänzenden Regelungen betreffen außerdem deutsche Staatsangehörige, die im Ausland einen EU-Rückkehrausweis benötigen, deutsche Passbehörden sowie bestimmte Dienststellen der Landespolizei. [1][2][8][9]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz: Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich. Der Bundestag nahm am 8. Oktober 2025 den Regierungsentwurf in der vom Innenausschuss geänderten Fassung an. Ein Ja in der namentlichen Schlussabstimmung bedeutete die Zustimmung zum gesamten geänderten Gesetz, nicht nur zur Streichung der Dreijahresregel. Der Bundesrat rief am 17. Oktober 2025 keinen Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz wurde am 27. Oktober 2025 ausgefertigt und am 29. Oktober 2025 verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 256). Die Regelungen traten grundsätzlich am 30. Oktober 2025 in Kraft; ausgenommen ist die an den ETIAS-Betriebsbeginn gekoppelte Änderung. [2][3][5][6][7][11]

Anlass

Die Staatsangehörigkeitsreform von 2024 senkte die allgemeine Wartezeit von acht auf fünf Jahre und ermöglichte unter besonderen Bedingungen eine weitere Verkürzung auf drei Jahre. Die Bundesregierung wollte gerade diese zusätzliche Verkürzung rückgängig machen. Sie begründete dies damit, dass eine längere Aufenthaltszeit für eine nachhaltige Integration erforderlich sei.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 8. Oktober 2025 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Dr. Cornell-Anette Babendererde (Abgeordnete)·Sie befürwortete die Abschaffung der besonderen Dreijahresregel und hielt fünf Jahre für die angemessene allgemeine Mindestaufenthaltszeit.
„Heute nehmen wir die Turboeinbürgerung zurück. Das ist alles. Die Gesetzesänderung ist klein, groß ist aber die Bedeutung. Sie ist ein Signal in die Welt und ein Signal an alle deutschen Staatsbürger: Wir senken einen weiteren Fehlanreiz, der Menschen ohne Bleibeperspektive bisher dazu gebracht hat, in unser Land zu kommen, und wir geben dem deutschen Pass den Wert zurück, den er verdient.“
PlPr 21/30, S. 3163, Sp. A–B[3]
AfD·Dr. Christian Wirth (Abgeordneter)·Er unterstützte die Streichung, verlangte darüber hinaus aber eine Rückkehr zu längeren Fristen und weitere strengere Einbürgerungsregeln.
„Die Große Koalition will die Einbürgerung nach drei Jahren streichen. Das ist richtig, aber nicht genug. Die verkürzte Fünfjahresfrist und die Anspruchseinbürgerung bleiben. Staatsbürgerschaft darf kein Automatismus werden, sondern muss der krönende Abschluss gelungener Integration sein.“
PlPr 21/30, S. 3164, Sp. A–B[3]
SPD·Sonja Eichwede (Abgeordnete)·Sie bezeichnete die bisherige Dreijahresregel als wenig genutzt und betonte, dass die allgemeine Fünfjahresregel und die Möglichkeit mehrfacher Staatsangehörigkeit erhalten bleiben.
„Ja, mit der heutigen Reform entfällt die Möglichkeit der sehr schnellen Einbürgerung nach drei Jahren. Aber wenn wir uns die Zahlen dazu, in welchem Ausmaß diese Regelung genutzt worden ist, angucken, stellen wir fest: Sie wurde kaum genutzt. In meinem Heimatbundesland Brandenburg handelt es sich um einen Fall.“
PlPr 21/30, S. 3161, Sp. A–B[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Filiz Polat (Abgeordnete)·Sie lehnte die Streichung ab, weil besonders integrierte Menschen aus ihrer Sicht weiterhin früher die Staatsangehörigkeit erhalten sollten.
„Meine Damen und Herren, die rückwärtsgewandte Politik der Bundesregierung und von Teilen des Parlaments schadet der Integration und erst recht der Wirtschaft, Herr Dobrindt, mal ganz zu schweigen von dem Signal, das Sie in die Welt senden, und den Vorbehalten, die Sie mit dem Begriff der „Turboeinbürgerung“ bei den Menschen schüren. Wir stehen zu unserem Einwanderungsland Deutschland. Wir freuen uns, dass die Menschen sich zu diesem Land bekennen. Wir sehen das als Geschenk an. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.“
PlPr 21/30, S. 3162, Sp. A–B[3]
Die Linke·Ferat Koçak (Abgeordneter)·Er kritisierte die Hürden bei Einbürgerungen und forderte, dass die wirtschaftliche Lage die Einbürgerung nicht verhindern solle.
„Und wir fordern: Einbürgerung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wir fordern, dass alle, die fünf Jahre in diesem Land leben, auch ohne deutschen Pass wählen dürfen – damit Menschen wie Leyla nicht auf Gerechtigkeit warten müssen, damit Mitbestimmung kein Privileg bleibt, sondern endlich Realität wird. Leyla Abla ist Deutschland; ich küsse ihr Herz.“
PlPr 21/30, S. 3163, Sp. A[3]

Wie es weitergeht

Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die Abschaffung der besonderen Dreijahresregel gilt seit dem 30. Oktober 2025; die allgemeine Einbürgerung nach fünf Jahren und die eigenständige Ehegattenregelung bestehen fort. Die gesonderte ETIAS-Regelung wird erst beim Start des europäischen Systems wirksam. Im selben Bundestagsverfahren wurde ein Antrag der Linken, Einbürgerungen grundsätzlich unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen, abgelehnt; er war nicht Gegenstand der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetz.

Begriffe

Einbürgerung
Eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhält auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchseinbürgerung
Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Einbürgerung.
Besondere Integrationsleistungen
Zusätzliche Leistungen, etwa in Schule, Beruf oder ehrenamtlichem Engagement, die vor der Gesetzesänderung eine kürzere Aufenthaltszeit ermöglichen konnten.
C1
Ein fortgeschrittenes Sprachniveau, das für die abgeschaffte besondere Dreijahresregel verlangt wurde.
Einspruchsgesetz
Ein Bundesgesetz, bei dem der Bundesrat nicht ausdrücklich zustimmen muss, aber das Vermittlungsverfahren anstoßen kann.
EU-Rückkehrausweis
Ein Dokument für die Rückreise, das eine Vertretung eines anderen EU-Staates einem unvertretenen EU-Bürger in einem Drittstaat ausstellen kann.
EES
Europäisches Einreise-/Ausreisesystem zur Erfassung bestimmter Grenzübertritte.
ETIAS
Geplantes europäisches System für Reisegenehmigungen bestimmter visumfrei reisender Personen.

Quellen (11)

  1. [1]
    BT-Drucksache 21/537 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
    BT-Drucksache 21/1634 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
    Plenarprotokoll 21/30 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  4. [4]
  5. [5]
    BR-Drucksache 545/25 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  6. [6]
    Plenarprotokoll 1058 des Bundesrates ↗

    Bundesrat · Abgerufen am 10.10.2026

  7. [7]
    BGBl ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  8. [8]
    Staatsangehörigkeitsgesetz, § 10 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  9. [9]
    Staatsangehörigkeitsgesetz, § 9 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  10. [10]
    Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) ↗

    Europäische Union/Europäische Kommission · Abgerufen am 10.10.2026

  11. [11]

Belege