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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Einführung eines allgemeinen Tempolimits

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag lehnte den Gesetzentwurf mit 137 Ja- und 467 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen ab; dadurch wird das vorgeschlagene Tempolimit von 130 km/h nicht eingeführt.

Worum es geht

Die Grünen wollten 130 km/h als verbindliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und bestimmten ähnlich ausgebauten Straßen einführen. Der Entwurf sollte Kraftstoffverbrauch, Emissionen und schwere Unfälle verringern.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
BT-Drs. 21/5319
Datum
9. Juli 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Abgelehnt
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 9. Juli 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/5319 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
137
Nein
467
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
26

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 207Enthaltung 0Nicht abgegeben 1
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 142Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 116Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 79Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 6
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 57Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 2Enthaltung 0Nicht abgegeben 0

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Für Pkw gilt die allgemeine außerörtliche Grenze von 100 km/h auf Autobahnen und bestimmten mehrspurigen Straßen nicht; dort werden grundsätzlich 130 km/h empfohlen.

Neu

Auf diesen Straßen hätten Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstens 130 km/h fahren dürfen. [3][4][5]

Heute

Innerorts gelten grundsätzlich 50 km/h, auf gewöhnlichen außerörtlichen Straßen für Pkw 100 km/h.

Neu

Diese niedrigeren Grenzen wären bestehen geblieben. [3][4]

Neu

Auch die gesetzliche Grundlage für Geschwindigkeitsregeln sollte eine Obergrenze von 130 km/h erhalten. [3]

Neu

Die Bundesregierung sollte nach spätestens fünf Monaten die Folgen für Verbrauch, Preise, Emissionen und schwere Unfälle prüfen; ein automatisches Ende der Regel war nicht vorgesehen. [3]

Wen es betrifft

Betroffen wären vor allem Menschen gewesen, die Pkw, Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Autobahnen und den genannten mehrspurigen Straßen fahren. Durch die Ablehnung entstehen aus dieser Vorlage keine neuen Pflichten. [3][9]

Rechtliche Wirkung

Der Entwurf ist gescheitert; es ändert sich nichts. Abgestimmt wurde in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf selbst. Ein Ja unterstützte seine Annahme, obwohl der Ausschuss seine Ablehnung empfohlen hatte. Die dritte Beratung entfiel nach dem Nein der Mehrheit. Damit entstand kein Gesetz, das dem Bundesrat als Gesetzesbeschluss zuzuleiten und anschließend zu verkünden gewesen wäre. Das vorgesehene Inkrafttreten drei Tage nach der Verkündung wurde nicht ausgelöst. Nicht belegt: eine amtliche Einordnung dieses Entwurfs als Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz. [2][3][6][9]

Anlass

Im Vorblatt begründeten die Einbringer den Entwurf mit Störungen der Ölmärkte infolge des Krieges im Nahen Osten und steigenden Energiepreisen. Daneben nannten sie Klimaschutz, Luftreinhaltung und Verkehrssicherheit als Ziele.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 9. Juli 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Harald Orthey (Fraktionsredner)·Orthey setzt auf Technik und Eigenverantwortung.
„Genau deshalb setzen wir als Regierung nicht auf Verbote. Wir setzen auf Eigenverantwortung, wir setzen auf Vernunft, und wir setzen vor allem auf moderne Technologien. Daher lehnen wir ein Tempolimit ab.“
PlPr 21/89, S. 10901–10902[1]
AfD·Stefan Henze (Fraktionsredner)·Henze begründet sein Nein mit dem Verkehrsfluss.
„Ein Tempolimit behindert den Verkehrsfluss. Das kostet Zeit. Das kostet Wohlstand. Auch die deutsche Autoindustrie mit ihren hochbezahlten Arbeitsplätzen lebt von Innovation und Leistung, nicht von staatlicher Bevormundung. Die Grünen wollen dagegen eine Verkehrswende erzwingen, die am Ende nur zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und weniger Mobilität führt, vor allen Dingen beim Individualverkehr.“
PlPr 21/89, S. 10898[1]
SPD·Isabel Cademartori (Fraktionsrednerin)·Cademartori befürwortet ein Tempolimit, begründet das Nein aber mit der Koalitionsvereinbarung.
„Aber natürlich ist ein Tempolimit eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme, und es steht deswegen auch schon lange im Programm der SPD; daran hat sich nichts geändert. Heute steht uns jedoch eine namentliche Abstimmung bevor, und wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir in dieser Legislaturperiode kein allgemeines Tempolimit einführen werden. Deshalb wird die SPD auch gegen diesen Antrag stimmen.“
PlPr 21/89, S. 10894[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Swantje Henrike Michaelsen (Einbringerin und Fraktionsrednerin)·Michaelsen begründet das Tempolimit mit Lebens- und Klimaschutz.
„Es ist in der Tat eine uralte Binsenweisheit, warum ein Tempolimit sowieso sinnvoll ist: Es macht Autofahren auf der Autobahn für fast alle angenehmer. Es schützt Leben und das Klima. Ein Tempolimit zur Einsparung von Sprit ist dabei weder eine neue noch eine besonders ausgefallene Idee.“
PlPr 21/71, S. 8543[1]
Die Linke·Lorenz Gösta Beutin (Fraktionsredner)·Beutin fordert das Tempolimit zum Schutz vor tödlichen Unfällen.
„Auf Strecken ohne Tempolimit gibt es allerdings 1,67 Tote pro 1 Milliarde gefahrener Kilometer. Das bedeutet: Das Risiko, auf der Autobahn zu Tode zu kommen, ist wesentlich höher, wenn es dort kein Tempolimit gibt, nämlich um 75 Prozent höher. Das ist ein gutes Argument für ein Tempolimit.“
PlPr 21/89, S. 10901[1]

Wie es weitergeht

Die Beratung dieses Entwurfs ist beendet; eine dritte Lesung findet nicht statt. Aus dieser Vorlage folgt daher keine weitere Gesetzgebung im Bundesrat.

Begriffe

Richtgeschwindigkeit
Eine empfohlene Geschwindigkeit, die für Pkw auf Autobahnen grundsätzlich 130 km/h beträgt.
Höchstgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug höchstens fahren darf.
Evaluierungsbericht
Eine Auswertung der Folgen einer Regel, hier für Verbrauch, Preise, Emissionen und schwere Unfälle.
Beschlussempfehlung
Der Vorschlag eines Ausschusses, wie das Parlament über eine Vorlage entscheiden soll.

Quellen (9)

  1. [1]
  2. [2]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  3. [3]
  4. [4]
    Straßenverkehrs-Ordnung, § 3 Geschwindigkeit ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  5. [5]
    Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, § 1, geltende Fassung ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 11.10.2026

  6. [6]
    Weg der Gesetzgebung ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 11.10.2026

  7. [7]
  8. [8]
  9. [9]

Belege