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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Gesetzentwurf

Gebäudemodernisierungsgesetz

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag nahm das Gesetz an; wesentliche Teile gelten seit dem 29. Juli 2026, weitere Stufen folgen zwischen 2027 und 2030.

Worum es geht

Das Gesetz verändert die Regeln für Heizungen und die Energieanforderungen an Gebäude; das Gebäudeenergiegesetz erhält den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz. Es streicht die bisherige Vorgabe eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Einbau neuer Heizungen und führt andere Anforderungen sowie Regeln zur Verteilung bestimmter Heizkosten ein. Weitere Teile betreffen etwa Gebäudesanierung, Solarenergie und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
Bundesregierung
Drucksache
BT-Drs. 21/6278
Datum
10. Juli 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 10. Juli 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandGesetzentwurf
Einbringer
Bundesregierung
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/6278 ↗

Amtliches Ergebnis

Ja
323
Nein
271
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
36

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 207Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 1
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 136Enthaltung 0Nicht abgegeben 14
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 116Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 79Enthaltung 0Nicht abgegeben 6
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 54Enthaltung 0Nicht abgegeben 10
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 2Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe des § 71 GEG ist bereits gestrichen.

Neu

Beim Heizungseinbau sind auch Gas- und Ölheizungen ohne diese Vorgabe möglich; andere Anforderungen, insbesondere die folgenden Brennstoffregeln, bleiben zu beachten. [2][4]

Heute

Für nach dem 29.07.2026 neu in bestehende Gebäude eingebaute Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen ist eine gestufte Anforderung beschlossen.

Neu

Mindestens zehn Prozent der bereitgestellten Wärme müssen ab 2029 aus den im Gesetz genannten Brennstoffen (z. B. biogene Brennstoffe, bestimmte Wasserstoffarten) stammen, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. [4]

Heute

Die neue Kostenaufteilung ist beschlossen, die genannten Kostenzeiträume beginnen erst später.

Neu

In den erfassten Wohnraummietverhältnissen tragen Vermieter und Mieter bestimmte Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten ab 2028 jeweils zur Hälfte; ab 2029 wird auch ein gesetzlich begrenzter Anteil der Kosten verpflichtender Brennstoffe hälftig geteilt. [4]

Heute

Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, bis 1. Dezember 2026 ein weiteres Gesetz vorzulegen.

Neu

Eine Grüngas- und Grünheizölquote soll sicherstellen, dass die für Gebäude in Verkehr gebrachten Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sind; der konkrete Quotenpfad steht noch nicht im Gesetz. [4]

Heute

Weitere Gebäuderegeln sind mit späteren Start- oder Erfüllungsterminen beschlossen.

Neu

Ab 2027 gelten zusätzliche Regeln unter anderem zu Solarenergie und Ladeinfrastruktur; besondere Anforderungen an die Renovierung bestehender Nichtwohngebäude haben Fristen für 2030 und 2033. [4]

Wen es betrifft

Betroffen sind Eigentümer, die Heizungen einbauen oder Gebäude errichten beziehungsweise modernisieren, sowie Vermieter und Mieter in den erfassten Wohngebäuden. Weitere Vorschriften betreffen Eigentümer gewerblicher und öffentlicher Gebäude und die Ausstattung von Stellplätzen mit Ladepunkten. [4]

Rechtliche Wirkung

Bindendes Gesetz, gilt nach Bundesrat und Verkündung. Es handelt sich um ein bindendes Einspruchsgesetz; eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich. Der Bundesrat rief am 10. Juli 2026 den Vermittlungsausschuss nicht an; das Gesetz vom 23. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 im BGBl. I Nr. 226 verkündet und trat grundsätzlich am 29. Juli 2026 in Kraft. [1][4][5]

Anlass

Die Bundesregierung wollte die im Jahr 2023 eingeführten Heizungsregeln ändern. Daneben begründete sie die Vorlage mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 10. Juli 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Sepp Müller·Sepp Müller begründete die Zustimmung mit der Auswahl zwischen unterschiedlichen Heizsystemen, damit Bürger die passende Technik wählen können.
„Wir ersetzen starre Vorgaben durch moderne Lösungen. Wir ersetzen ideologische Scheuklappen durch einen Werkzeugkasten, aus dem die Bürgerinnen und Bürger die passende Technik auswählen können. Wer eine Wärmepumpe will, kann eine Wärmepumpe einbauen.“
PlPr 21/90, S. 11163 C–D[1]
AfD·Marc Bernhard·Marc Bernhard kritisierte die Verfügbarkeit und Kosten der benötigten Brennstoffe und bezeichnete die gestufte Vorgabe als Kostenfalle.
„Schon heute ist nach Angaben der Bundesnetzagentur Biogas dreimal so teuer wie Erdgas. Und in Zukunft wird es zu weiteren Preisexplosionen kommen, weil es einfach nicht genügend Biogas gibt. Ihre Biotreppe ist nichts anderes als eine Kostenfalle für Millionen von Menschen.“
PlPr 21/90, S. 11165 D[1]
SPD·Helmut Kleebank·Helmut Kleebank begründete die Zustimmung mit einem neuen Anschub für den Umbau der Wärmeversorgung und dem Ziel, Energieimporte zu reduzieren.
„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz stellen wir die Wärmewende neu auf und geben ihr wieder einen neuen Anschub. Mit Blick auf den Klimawandel und die Reduzierung der CO2-Emissionen ist das auch dringend notwendig; mit Blick auf unsere Abhängigkeit von Energieimporten und das Ziel, diese Abhängigkeit zu reduzieren, ist es absolut vernünftig.“
PlPr 21/90, S. 11169 A[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Julia Verlinden·Julia Verlinden kritisierte den weiteren Einbau von Öl- und Gasheizungen wegen Kosten und Importabhängigkeit und warnte davor, Bürger abhängig und erpressbar zu machen.
„Erstens: der Krieg im Iran und die daraus resultierende Gefahr der Knappheit von fossilen Energien und steigender Preise. Trotzdem hielten Sie weiter an Ihrem irren Plan fest, neue Öl- und Gasheizungen einzubauen und das Heizen damit für Menschen und Gewerbe teurer zu machen – und Deutschland weiterhin abhängig und erpressbar von Importen. Dieses Teuer-Heizen-Gesetz ist die schlechteste Wirtschaftspolitik aller Zeiten!“
PlPr 21/90, S. 11174 B[1]
Die Linke·Jörg Cezanne·Jörg Cezanne kritisierte, Mieter hätten keinen Einfluss auf die Heizungswahl und bräuchten mehr Schutz vor hohen Kosten.
„Besonders hart kann es Mieter/-innen treffen – das ist offensichtlich –, die auf die Heizungswahl ihres Vermieters ja keinen Einfluss haben, aber die Teuerung trotzdem zu erheblichen Teilen werden schultern müssen. Sie brauchen mehr Schutz.“
PlPr 21/90, S. 11175 D[1]

Wie es weitergeht

Als nächster Schritt soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 den Entwurf zur Brennstoffquote vorlegen. Am 1. Januar 2027 treten Teile zu Solarenergie und Ladeinfrastruktur in Kraft; für 2030 ist eine Überprüfung vorgesehen.

Begriffe

Erneuerbare Energie
Energie aus nachhaltigen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Biomasse, deren Nutzung das Gesetz unter bestimmten Bedingungen anrechnet.
Solarthermie
Nutzung von Sonnenkollektoren zur Erzeugung von Wärme für Warmwasser oder Raumheizung.
Einspruchsgesetz
Bundesgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf; der Bundesrat kann lediglich Einspruch einlegen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Quellen (5)

  1. [1]
    Plenarprotokoll 21/90 vom 10.07.2026 ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  2. [2]
    BT-Drs. 21/6278: Regierungsentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 10.10.2026

  3. [3]
  4. [4]
    Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226 ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 10.10.2026

  5. [5]

Belege