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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Beschlussempfehlung

Keine weitere Reform des Staatsbürgerschaftsrechts (Beschlussempfehlung)

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag lehnte am 25. März 2026 den AfD-Antrag für strengere Einbürgerungsregeln ab; diese Abstimmung verlängerte die reguläre Wartezeit nicht von fünf auf acht Jahre.

Worum es geht

Die AfD wollte die Bundesregierung auffordern, die Einbürgerungsreform von 2024 zurückzunehmen und weitere Bedingungen zu verschärfen. Einbürgerung bedeutet, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Abgestimmt wurde über die Empfehlung, den Antrag abzulehnen: Ein Ja bedeutete deshalb Ablehnung der AfD-Forderungen.

Quellen und Methode

Der Titel stammt aus der Abstimmungsquelle und sagt nicht, was sich ändern soll. Die Kurzbeschreibung wird aus der amtlichen Drucksache übernommen — bis dahin steht hier nichts statt einer geratenen Zusammenfassung. Die Drucksache ist unter „Belege“ verlinkt.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
AfD
Drucksache
BT-Drs. 21/4466
Datum
25. März 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 25. März 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
AfD
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/4466 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
439
Nein
135
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
55

Nach Fraktion

  • CDU/CSU208 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 201Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 134Enthaltung 0Nicht abgegeben 16
  • SPD119 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 103Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 16
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 78Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 7
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 56Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Heute

Wer die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts einen Anspruch auf Einbürgerung haben.

Gefordert

Die regelmäßige Aufenthaltsdauer wieder auf acht Jahre erhöhen und die Reformen von 2024 rückgängig machen. [3][4]

Heute

Grundsätzlich müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden; dafür ist regelmäßig das Niveau B1 erforderlich. Es gibt gesetzliche Ausnahmen und Erleichterungen.

Gefordert

Das geforderte Niveau auf B2 erhöhen und Ausnahmen weitgehend zurücknehmen. [3][4]

Heute

Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt ohne bestimmte Sozialleistungen gesichert sein; das Gesetz sieht Ausnahmen vor.

Gefordert

Ausnahmen von der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhalts weitgehend zurücknehmen. [3][4]

Heute

Das Gesetz verlangt unter anderem ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.

Gefordert

Eine nach Auffassung der AfD wirksamere Prüfung der Übereinstimmung mit Verfassungsgrundsätzen und gesellschaftlichen Wertentscheidungen einführen. [3][4]

Gefordert

Zeiten in Deutschland im Rahmen von Asyl und subsidiärem Schutz nicht mehr auf die Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung anrechnen. [4]

Gefordert

Nach illegaler Einreise jede Einbürgerung ausschließen. Die Forderung stand im Antrag ohne nähere Ausnahmeregelung. [4]

Wen es betrifft

Betroffen wären ausländische Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollen, und die zuständigen Einbürgerungsbehörden. Die zusätzlichen Ausschlüsse hätten insbesondere Menschen mit Asyl- oder subsidiärem Schutz sowie Personen betroffen, die ohne erforderliche Erlaubnis eingereist sind. Der Antrag bezifferte nicht, wie viele Personen die einzelnen Forderungen betroffen hätten. [4]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Die angenommene Beschlussempfehlung lehnte den Antrag ab. Sie änderte das Staatsangehörigkeitsgesetz nicht. Die Aufforderung an die Bundesregierung, eine Reform vorzulegen, erhielt damit keine Mehrheit. Es gab durch diesen Beschluss keine Gesetzesverkündung und keinen Termin für das Inkrafttreten der geforderten Verschärfungen. [1][2][4]

Anlass

Die AfD kritisierte, dass die Bundesregierung trotz Änderungen in der Migrationspolitik wesentliche Teile der Einbürgerungsreform von 2024 beibehalten habe. In ihrem Antrag verwies sie auf gestiegene Einbürgerungszahlen und verlangte eine umfassende neue Reform. Diese Begründung ist als Position der Antragstellerin zu lesen; sie belegt keinen automatischen Zusammenhang zwischen Einbürgerung und den dort behaupteten gesellschaftlichen Problemen.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 25. März 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·David Gregosz (Redner für die Fraktion)·Gregosz hält an Einbürgerungen für integrierte Menschen fest und lehnt deshalb den Antrag ab.
„Meine Damen und Herren, wir treten für ein Migrationsrecht ein, das irreguläre Migration begrenzt und Straftäter konsequent abschiebt, zugleich aber die Integration engagierter Menschen und Fachkräfte fördert. Deshalb werden wir denjenigen, die ihre Chance genutzt haben, die einen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, die Tür zur deutschen Staatsbürgerschaft offenhalten. Wir lehnen Ihren Antrag ab.“
PlPr 21/67, PlPr 21/67, S. 8085–8086[1]
AfD·Dr. Gottfried Curio (Redner für die Fraktion und Mitinitiator)·Curio wirbt für eine Rückkehr zu längeren Einbürgerungsfristen und zum früheren Einbürgerungsrecht.
„Die AfD hat einen grundsätzlichen Lösungsvorschlag formuliert, der auf das jahrzehntelang bewährte vormalige Einbürgerungsrecht zurückgreift, sich am Interesse des aufnehmenden Staats orientiert, frühe Einbürgerung ebenso ausschließt wie regelhafte Doppelstaatlichkeit. Die Union meint, dem nicht nachkommen zu sollen. So bleibt das Problem also bestehen.“
PlPr 21/67, PlPr 21/67, S. 8086[1]
SPD·Hakan Demir (Redner für die Fraktion)·Demir lehnt eine Rücknahme ab und verteidigt gleiche Rechte und Chancen für Menschen, die in Deutschland leben.
„Die AfD will gar nicht, dass Teilhabe und Zusammenleben funktionieren. Sie will keine gleichen Rechte, keine gleichen Chancen. Dieser Kurs ist falsch. Deshalb lehnen wir diesen Antrag heute hier ab.“
PlPr 21/67, PlPr 21/67, S. 8087–8088[1]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Filiz Polat (Rednerin für die Fraktion)·Polat verteidigt die Reform als Beitrag zur demokratischen Beteiligung einer zuvor vom Wahlrecht ausgeschlossenen Wohnbevölkerung.
„In der Zeit der Ampelregierung haben wir mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts einen entscheidenden Fortschritt erreicht. Wir haben die Einbürgerungsfristen verkürzt und die Mehrstaatigkeit ermöglicht – aus unserer Sicht nach wie vor ein wichtiger Meilenstein. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte uns dies als Hausaufgabe gegeben. Die Wohn- und die Wahlbevölkerung waren zunehmend auseinandergefallen. Deshalb ist die Staatsangehörigkeitsreform auch ein Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie gewesen, meine Damen und Herren.“
PlPr 21/67, PlPr 21/67, S. 8088[1]
Die Linke·Ferat Koçak (Redner für die Fraktion)·Koçak begründet seine Kritik am Antrag mit dem Anspruch arbeitender Menschen auf politische Mitentscheidung.
„Wir sind die, die die Pakete ausliefern, die unsere Angehörigen gesundpflegen, die unsere Kinder betreuen. Wir halten dieses Land am Laufen. Und wir alle haben verdammt noch mal verdient, über die Politik, die unser Leben bestimmt, mitzuentscheiden. Das ist eine Frage von Gerechtigkeit und Respekt gegenüber den hart arbeitenden Menschen in diesem Land.“
PlPr 21/67, PlPr 21/67, S. 8089–8090[1]

Wie es weitergeht

Der Antrag ist abgelehnt. Eine spätere Verschärfung müsste in einem eigenen Verfahren beschlossen werden. Die am 19.10.2026 abgerufene Gesetzesfassung nennt weiterhin grundsätzlich fünf Jahre und regelmäßig das Sprachniveau B1.

Begriffe

Einbürgerung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Anspruchseinbürgerung
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Einbürgerung.
Mehrstaatigkeit
Eine Person besitzt die Staatsangehörigkeit mehrerer Staaten.
Subsidiärer Schutz
Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, auch wenn sie nicht als Flüchtlinge anerkannt werden.

Quellen (4)

  1. [1]
  2. [2]
    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4792, Deutscher Bundestag ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 19.10.2026

  3. [3]
    Staatsangehörigkeitsgesetz ↗

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abgerufen am 19.10.2026

  4. [4]

Belege