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PolivisDer quellenbasierte Gesetzes-Kompass

Beschlussempfehlung

Vorstoß zur Zukunft der Apothekenversorgung abgelehnt (Beschlussempfehlung)

Nicht alle Abstimmungen sind erfasst.Was erfasst ist →

Auf einen Satz

Der Bundestag lehnte den AfD-Antrag am 22. Mai 2026 ab; seine Forderungen zu Vergütung, Ausbildung und Apothekenbetrieb wurden durch diese Abstimmung nicht eingeführt.

Worum es geht

Die AfD wollte die wirtschaftlichen und personellen Bedingungen von Apotheken verändern. Dazu verlangte sie höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr Ausbildungsangebote. Abgestimmt wurde über die Empfehlung des Gesundheitsausschusses, den Antrag abzulehnen.

Quellen und Methode

Der Titel stammt aus der Abstimmungsquelle und sagt nicht, was sich ändern soll. Die Kurzbeschreibung wird aus der amtlichen Drucksache übernommen — bis dahin steht hier nichts statt einer geratenen Zusammenfassung. Die Drucksache ist unter „Belege“ verlinkt.

Zur Vorlage

Vorlage eingebracht von
AfD
Drucksache
BT-Drs. 21/2553
Datum
22. Mai 2026
Verfahrensstand
Abgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung
Angenommen
Wahlperiode
21. Wahlperiode

Abstimmung vom 22. Mai 2026

Namentliche Abstimmung
AbstimmungsgegenstandBeschlussempfehlung
Einbringer
AfD
Amtliches Dokument
BT-Drs. 21/2553 ↗

Ein Ja bedeutete Zustimmung zur Empfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Amtliches Ergebnis

Ja
440
Nein
126
Enthaltung
0
Nicht abgegeben
62

Nach Fraktion

  • CDU/CSU206 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 191Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 15
  • AfD150 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 0Nein 125Enthaltung 0Nicht abgegeben 25
  • SPD120 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 111Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 9
  • BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN85 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 81Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 4
  • Die Linke64 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 56Nein 0Enthaltung 0Nicht abgegeben 8
  • fraktionslos3 Mitglieder in dieser AbstimmungJa 1Nein 1Enthaltung 0Nicht abgegeben 1

Einzelstimmen

Abweichungen vom Fraktionsvotum

Schwelle: mindestens zwei Drittel (≥ 66,7 %) der abgegebenen Stimmen

Alle Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit stimmten geschlossen ab. Es gab keine abweichenden Stimmen innerhalb der Fraktionen.

Nicht abgegeben heißt nur: keine Stimme erfasst – nicht unbedingt abwesend (z. B. Krankheit, Mutterschutz, Sitzungsleitung). Nicht abgegebene Stimmen zählen nicht als Abweichung.

So liest man diese Abstimmung →

Was heute gilt – was sich ändert

Gefordert

Apothekenvergütungen grundsätzlich um 25 Prozent erhöhen und danach an die Inflation anpassen; den Zuschlag für verschreibungspflichtige Medikamente abweichend auf zwölf Euro setzen. [1]

Gefordert

Die Notdienstgebühr auf 7,50 Euro und die Lieferengpasspauschale auf 1,50 Euro erhöhen. [1]

Gefordert

Keine vollständige Kürzung einer Erstattung wegen Formfehlern außerhalb der Verantwortung der Apotheke; eine Kommission soll mindestens die Hälfte der Dokumentationspflichten abbauen helfen. [1]

Gefordert

Mehr Studienplätze für Pharmazie vorbereiten und die Ausbildung pharmazeutisch-technischer Assistenten kostenfrei und vergütet anbieten. [1]

Gefordert

Labor- und Rezepturarbeiten unter bestimmten Bedingungen gemeinsam organisieren und passende Fertigarzneimittel statt eigens hergestellter Rezepturen abgeben dürfen. [1]

Gefordert

Die Zuständigkeit für Diagnose, Behandlung und Eingriffe bei Ärzten belassen. [1]

Wen es betrifft

Angesprochen waren Apothekeninhaber, Beschäftigte, Auszubildende und Patienten. Auch Krankenkassen wären über die Vergütung und Abrechnung von Arzneimitteln betroffen gewesen. [1]

Rechtliche Wirkung

Der Bundestag folgte der Empfehlung, den Antrag abzulehnen; es ändert sich nichts. Ein Ja unterstützte die Ablehnung des AfD-Antrags. Das endgültige Ergebnis lautet 440 Ja, 126 Nein, keine Enthaltung; 62 Stimmen wurden nicht abgegeben. Dies war keine Abstimmung über das gleichzeitig beratene Apothekenreformgesetz. Die Ablehnung des Antrags änderte selbst keine Vergütung und keine Berufsbefugnis. Das Reformgesetz war ein anderer Abstimmungsgegenstand im selben Beratungspunkt. [2][3]

Anlass

Der Antrag stammt aus November 2025. Im Mai 2026 wurde er zusammen mit der Apothekenreform und einem Antrag der Linken abschließend beraten.

Wie die Fraktionen ihr Votum begründet haben

Aussprache am 22. Mai 2026 · Protokoll ↗

CDU/CSU·Dr. Stephan Pilsinger·Pilsinger befürwortet zusätzliche Impfkompetenzen für Apothekenpersonal; dies widerspricht der im AfD-Antrag verlangten Beibehaltung ärztlicher Zuständigkeiten für solche Eingriffe. Eine gesonderte Erklärung zur Ablehnung des gesamten Antrags ist es nicht.
„Das geschieht auch dadurch, dass Menschen zukünftig in Apotheken mit allen Totimpfstoffen in breiter Fläche geimpft werden können; denn Impfen rettet Leben, und Impfen sorgt dafür, dass viele Erkrankungen verhindert werden können. Wir sorgen zudem dafür, dass nicht nur Apotheker alle Totimpfstoffe impfen können, sondern dass zukünftig auch die pharmazeutisch-technischen Angestellten impfen dürfen. Nicht nur die Apotheker leisten einen wichtigen Beitrag für die Arbeit der Apotheken, sondern auch die pharmazeutisch-technischen Angestellten. Und diese wichtige Berufsgruppe werten wir mit diesem Gesetz deutlich auf.“
PlPr 21/81, S. 9758[3]
AfD·Martin Sichert·Sichert begründet den eigenen Antrag mit gestiegenen Kosten und fordert höhere, anschließend regelmäßig angepasste Vergütungen zum Erhalt wohnortnaher Apotheken.
„Wir von der AfD stehen offensichtlich als einzige Fraktion hier an der Seite der Apotheker. Wir fordern im hier vorliegenden Antrag, dass sämtliche Vergütungen um 25 Prozent angehoben werden und sie jährlich an die Inflation angepasst werden. Damit sind wir noch weit unter dem erforderlichen Ausgleich der Kostensteigerungen der letzten Jahrzehnte, aber es wäre ein wichtiger erster Schritt, um die Apotheken in der Fläche zu erhalten.“
PlPr 21/81, S. 9754[3]
SPD·Dr. Tanja Machalet·Machalet befürwortet zusätzliche diagnostische Aufgaben für Apotheker, um Arztpraxen zu entlasten und Vorsorge leichter zugänglich zu machen; damit vertritt sie eine andere Aufgabenverteilung als der AfD-Antrag.
„Wir stärken das Personal und erweitern die Kompetenzen unserer Apotheken. Wir ermöglichen es Apothekerinnen und Apothekern, künftig venöse Blutentnahmen für diagnostische Zwecke durchzuführen – nach ärztlicher Schulung und mit klaren Qualitätsstandards. Das entlastet die überlasteten Arztpraxen und bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen Zugang zu wirklich wichtigen Vorsorgeleistungen.“
PlPr 21/81, S. 9755[3]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN·Dr. Paula Piechotta·Piechotta kritisiert eine Vergütungssteigerung ohne ausreichende Zielgenauigkeit und zusätzliche Leistungen; die Passage richtet sich gegen das Reformgesetz, nicht ausdrücklich gegen 21/2553. (Die Passage bezieht sich nicht ausdrücklich auf diese Vorlage.)
„Und Sie haben es nicht geschafft, das zielgerichtet auszugestalten. Sie haben es nicht geschafft, es so auszugestalten, dass nicht diejenigen profitieren, die schon Millionen Euro im Jahr an Gewinn machen. Sie schmeißen den Versandapotheken noch Geld hinterher, ohne dass sie eine einzige zusätzliche Leistung erbringen.“
PlPr 21/81, S. 9756[3]
Die Linke·Ates Gürpinar·Gürpinar begründet den eigenen Antrag mit der Bedeutung wohnortnaher Apotheken und fordert bessere Vergütung sowie eine Begrenzung des Versandhandels; die Ablehnung des AfD-Antrags erklärt er hier nicht gesondert. (Die Passage bezieht sich nicht ausdrücklich auf diese Vorlage.)
„Deswegen steht auch ein Antrag von uns zur Abstimmung. Die Linke ist für die Apotheken vor Ort. Sie sind ein entscheidender Gesundheitsfaktor in der Gesundheitsversorgung. Notwendig sind: Erhöhung der Vergütung, Einhegung des Versandhandels, wohnortnahe Versorgung.“
PlPr 21/81, S. 9758[3]

Wie es weitergeht

Der AfD-Antrag ist mit der Ablehnung abgeschlossen. Die weitere Umsetzung der gesonderten Apothekenreform darf nicht mit einer Annahme dieses Antrags gleichgesetzt werden. Die Zuordnung zum Dossier „apothekenreform“ betrifft den gemeinsamen Sach- und Beratungszusammenhang.

Begriffe

Nullretaxation
Eine Krankenkasse kürzt die Erstattung für eine Arzneimittelabgabe vollständig.
Rezeptur
Ein individuell in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel.
PTA
Pharmazeutisch-technische Assistenten sind eine in Apotheken tätige Berufsgruppe.

Quellen (3)

  1. [1]
  2. [2]
    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit ↗

    Deutscher Bundestag · Abgerufen am 19.10.2026

  3. [3]

Belege